Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 26 (1909)
- Issue
- 1 (1.1.1909)
- Date
- 1909-01-01
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 1 Dr. Llocv s MoedenscbE. IS kommensteuer als BafiS für die Bemessung der Kultussteuer in der Weise genommen würde, dass der für den Gemeindehaushalt erforderliche Betrag auf das Gesamteinkommen der Steuerträger gleichmäßig perzentuell repartiert wird, wie dies in Berlin geschieht, wo der Perzentsatz 0 55 beträgt. Ferner tritt Redner für eine der Anzahl der Gemeindemitglieder und dem Umfange der Agenden entsprechende Erhöhung der Mitgliederzahl des Kultusvorstandes und eine Reform der Verwaltung in der Richtung ein, daß auch die nicht dem Vertreterkollegium angehörenden Mitglieder sich intensiver betätigen können. Nunmehr wird in die Spezialdebatte eingegangen. Zum Abschnitte Kultus und Unterricht bemerkt Dr. Markus Spitzer, daß der Vorstand die Verpflichtung habe, den Gottesdienst in den Tempeln auf vorbildlicher, der Vergangenheit würdiger Höhe zu erhalten und die Institutionen, die den rituellen Bedürfnissen dienen, zu entwickeln und auszugestalten. Er hebt das segensreiche Wirken der Bethausvereine hervor, welche mit seltener Hingebung Aufgaben der Gemeinde, die große Geldopfer erfordern, durchführen, und wäre zu wünschen, daß die Subventionen des Charakters einer freiwilligen Zuweisung entkleidet, obligatorisch nach einem festen Schlüssel zugemeffen werden. Mit Befriedigung ist wahrzunehmen, daß die Gemeinde in jedem Jahre die eigenen Minjamin-Veranstaltungen vermehrt und auch den bestehenden Bethausvereinen überträgt und würde die Errichtung eines Gotteshauses nach altem Ritus in der Leopoldstadt in der Volkertgegend außerordentlich viel zur Lösung der so schwierigen Minjamin-Frage beitragen. Was den Religionsunterricht anbelangt, urgiert Redner die Fertigstellung der neuen Lehrpläne für die Mittelschulen und würdigt die Bestrebungen des Vorstandes und die Opferwilligleit, mit welcher für die intensive Pflege des Religionsunterrichtes gesorgt wird. Er weist auf die Klassenteilungen, auf die Förderung des internen Religionsunterrichtes, auf die Errichtung von Leseschulen, Einführung der fakultativen Religionsstunden, auf die neuen Bibelschulen und Unterstützung der bereits bestehenden hin und hebt die ins Leben gerufene Lehrer-Präparandie und die Erweiterung der Talmudschule und Umgestaltung derselben zu einem Proseminar hervor und wünscht nur, daß diese Bestrebungen auch ihre Früchte tragen mögen. Redner erklärt, für das Budget zu stimmen, da dieses nach allen Richtungen ein echt jüdisches ist. Dr. Maximilian Steiner urgiert die Fertigstellung der seit langer Zeit in Beratung befindlichen Lehrpläne für den Religionsunterricht an den Mittelschulen. Durch die Verzögerung werde auch die Herausgabe eines wichtigen Lehrbehelfes, der Präparationen für die Unterklassen dieser Schulen, verhindert. An der Spezialdebatte beteiligten sich ferner die Kultusvorsteher Salo Cohn, Baurat Marmore! und Adolf S ch r a m e k. Zu den Ausführungen der einzelnen Redner bemerkt der Vorsitzende folgendes: Bezüglich der Kultussteuer seien die bisherigen Versuche, die Personal-Einkommensteuer als Bemessüngsgrundlage zu nehmen, an dem Widerstande der Staatsbehörden gescheitert. Als Minimum sei die fakultative 10 Kronen-Steuer im Statute vorgesehen, zu der sich jeder freiwillig melden könne. Der Lehrplan für Mittelschulen werde in nächster Zeit dem Kultusvorstande seitens der Lehrerkonserenz zur Beschlußfassung unterbreitet werden. Mit der Erwägung angeregter Statutenänderungen sei das Statuten-Revifionskomitee beschäftigt. In seinem Schlußworte führt der Referent, Herr Frank, aus, daß nach seiner Meinung derzeit ein neuerlicher Versuch, der Kultussteuerbemessung die Personal-Einkommensteuer zugrunde zu legen, Erfolg haben könnte, da durch das neue Militärtaxgesetz das bisherige System durchbrochen und vielleicht ein Präjudiz in dieser Richtung geschaffen sei. Hierauf wird der Voranschlag einhellig genehmigt und mit dem Danke an den Referenten die öffentliche Sitzung geschlossen. Anregung in Sachen der Kultusstener. Von dem Obmanne des Tempelvereines des IX. Bezirkes. Herrn Gottlieb Bettelheim, erhalten wir folgende Zuschrift: Sehr geehrte Redaktion! Man begegnet im täglichen Leben oft genug Leuten, die aus freiem Willen ihnen sympathischen oder auch nur ihrer Eigenliebe schmeichelnden Zwecken bereitwillig schwere Geldopfer bringen, andernfalls aber sich gegen eine derselben Aufgabe dienenden, wenn auch noch so geringe Steuer, trage sie auch nur die Form eines Jahresbeitrages, mit allen Kräften sträuben. Der Mensch, namentlich der moderne Mensch, gehorcht eben nur widerwillig dem Zwange. Gilt die Steuer gar einem, dem damit Belasteten gleichgiltigen oder unverständlichen Zwecke, dann wird sie doppelt drückend empfunden. Macht aber der schwer Besteuerte erst die Wahrnehmung, daß sein Nachbar aus unbekannten Gründen ihm gegenüber begünstigt erscheint, dann wächst der Widerwille zum Unwillen, ja zur Empörung. Mehr als andere Steuerbehörden hätte daher unsere Kultusgemeinde, wegen des in der heutigen Zeit täglich zunehmenden Jndifferentismus alle Veranlassung, bei Feststellung des Gemeindebedarfes und Umlegung desselben auf die Gemeindemitglieder mit peinlichster Sorgfalt zu Werke zu gehen. Jedes Mitglied einer Kultus-Bezirkskommission ist überzeugt, daß die Steuerverwaltung der Gemeinde tatsächlich von dem ernsten Willen erfüllt ist, bei Umlegung der Steuern die vollste Gerechtigkeit zu üben. Bewußt wird kaum jemand zum Nachteile des anderen begünstigt. Allein es fehlt den Gemeindeorganen jeder, aber auch jeder Maßstab zur Beurteilung der Steuerkraft eines Gemeindegenoffen. In weitaus den meisten Fällen tappt das Steueramt mit seinen Besteuerungsanträgen vollständig im Finstern und auch die Kommissionsmitglieder find nur sehr selten in der Lage, aus ihrer besseren Kenntnis der Personen und Verhältnisse Unrecht zu verhüten. Die Kultus-Bezirkskommiffion für den VIII. und IX. Bezirk, von dem ernsten Bestreben geleitet, diesen höchst betrübenden Zustand zu verbessern, hat am 31. Dezember einstimmig beschlossen, die hier folgende Eingabe an den Kultusvorstand zu richten. Diese Eingabe lautet: Sehr verehrter Vorstand der israel. Kultusgemeinde! Die Veranlagung der Kultussteuer bietet seit Jahren vielfachen Anlass zu begründeten Klagen. Wird schon die Höhe der Besteuerung allgemein schwer empfunden, so erweckt ihre ungleichmässige Verteilung tiefe Misstimmung und sogar auch unbegründeten Zweifel an die Objektivität der Steuerverwaltung. Diese bedauerlichen Uebelstände und deren geradezu verheerende Folgen sind dem Vorstande unserer Gemeinde nicht minder bekannt, wie der gefertigten Kultus-Bezirkskommission. Die Steuerverwaltung kommt, wie wir aus unserer Erfahrung feststellen können, allen Gemeindemitgliedern mit gleichem Wohlwollen entgegen, sie ist auch ehrlich bestrebt, den Bedarf des Gemeindehaushaltes derart zu verteilen, dass der eine nicht zum Vorteile des anderen ungebührlich bedrückt werde. Allein es fehlt ihr jeder einigermassen verlässliche Masstab. In der Bezirks- Kommission können unmöglich alle Branchen und Beiufe genügend vertreten sein, um das Einkommen jedes Steuerträgers auch nur annähernd feststellen zu können; die den staatlichen Steuerbehörden überreichten Fassionen dürfen gesetzlich zur Bemessung anderer Steuern nicht verwendet Werden; Erkundigungen bei Konkurrenten oder Kollegen zum Zwecke der Bemessung der Kultussteuer dürften nur selten zum Ziele führen. Auch die Auskünfte der Hausbesorger und Nachbarn über den Aufwand des Gemeindemitgliedes sind nur mit grossen Kosten zu erlangen. Sie sind unverlässlich und für das Gemeindemitglied verletzend. Aus den hier nur kurz angedeuteten Erwägungen geht jedoch schon hervor, wie wichtig es für die Gemeindeverwaltung wäre, die Kultus-Bezirkskommission so zusammenzusetzen, dass sie möglichst fähige Organe zur einwandfreien Bemessung der Kultussteuer werden. Die Kultus-Bezirkskommission wird den Interessen der Steuerträger wie auch der Gemeindewaltung desto wirksamer dienen, je mehr Mitglieder derselben gleichzeitig Mitglieder der staatlichen Schätzungskommissionen sind. Zu diesem Endzwecke sollte aber auch darauf hingewirkt werden, dass die Kultussteuerträger jenen Kultusbezirken eingereiht werden, in welchen ihre Einkommensteuer bemessen wird. d. b. in die Bezirke, in denen sie wohnen, nicht aber wo sie ihre Aemter, Kanzleien oder Geschäfte haben. Die Mitglieder der Kultus-Bezirkskommission könnten dann, wenn sie zugleich Mitglieder der Einkommensteuer-Schätzungskommission sind, ihre hier geschöpften Erfahrungen bei aller