Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1909-01-01 · 1 (1.1.1909) · page 6

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
26 (1909)
Issue
1 (1.1.1909)
Date
1909-01-01
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/3020846-3021818-3021820--17951-3042853
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

ijjjuia.'»1 jummm Seite 4 Dr. DwiL's Mo<DeNSLDrM. Nr. 1 Hiebei bewahre ich noch immer in voller Lebendigkeit jene schlichten, eindringlichen, väterlichen Worte, welche auf mein kindliches Gemüt in ihrem tiefen Eindruck unvergessen blieben. Ich gedenke heute noch des Chanuka-Abends, da ich noch Kind im Vaterhause war. Der selige Vater hat am Eckfenster die kleinen Weihlichter mit dem Schames-Lichtlein angezündet und dabei den vorgeschriebenen Segensspruch gesprochen, welchen wir Kinder mit einem lauten „Amen" begleiteten. Es war, wie Wilbrandt sich ausdrückt, eine „Herzensaugenweide". Äuf meine naive Frage, warum denn der Anzünder, der Schames, ganz allein isoliert von den anderen Weihlichtlein abseits hingestellt wurde?, erwiderte der Vater leuchtenden Auges: „Ja so ist es! Der zurückgestellte „Schames" ist das treue Bild des zurückgesetzten Juden, der all die Weltlichter der reinen Religion, der Erkenntnis eines einig-einzigen Gottes, der hellen Erleuchtung, der Zivilisation, Kultur und Aufklärung, sozusagen als „Zünde r" im Dienste der gesamten zivilisierten Menschheit angezündet, um nach getaner Arbeit, mit dem bekannten Weltenlohn, mit schnödem Undank, als ^Diener", als Schames, behandelt, zurückgesetzt und vom gleichen Mitgenusse ausgeschloffen zu werden. Alle die Anderen schöpfen aus unserm reichen Born und laffen uns verdursten." Auch die freiheitlichen Verfaffungsgesetze sind, seit Beginn der unseligen christlichsozialen Bewegung, seit Popularisierung der antisemitischen Krankheit in Oesterreich, welche leider nach und nach wichtige Bestände der staatlichen Verwaltung ergriffen — die schönen lichtvollen Staatsgrundgesetze sind für uns Juden kaum noch ein leichter Schimmer, der nicht leuchtet und nicht wärmt. Wir werden in chikanöser Weise der uns gewordenen staatsbürgerlichen Rechte via kaeti beraubt. Es ist ein altes erprobtes Wahrwort: Lieber schlechte Gesetze und gute Vollzugsorgane, als schlechte Handhaber guter Gesetze. Unsere guten staatsgrundgesetzlichen Rechte lauten in, jeder Mißdeutung unzugänglichen, klaren Worten: „Vor dem Gesetze find alle Staatsbürger gleich." „Die öffentlichen Aemter find für alle Staatsbürger gleich zugänglich". „Der Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte ist vom Religionsbekenntnis unabhängig." Diese Staatsgrundgesetze bestehen äe jure bis zum heutigen Tage unverändert zu Recht. Allein, zu den Handhabern der Gesetze im eigenen und im übertragenen Wirkungskreise gehören jetzt beispielsweise hier in Wien: Der schwarze Prinz Liechtenstein als Landmarschall an der Spitze der Niederösterreichischen Landesverwaltung und Dr. Lueger, — der einmal in einer seiner Versammlungen in Fünshaus geklagt: „Ich bin trotz meiner österreichischen Gesinnung nicht bestätigt worden. Ich habe für meine österreichische Gesinnung bisher keinen besonderen Lohn geerntet." Er hat es endlich erreicht — er steht nun, als E x z e ll e n z Herr ausgezeichnet, an der Spitze der früher gemütlichen, heute antisemitisch verseuchten Kaiserstadt Wien. Das Prioritätsrecht auf Handhabung der mörderischen Boykottwaffe auf wirtschaftlichem Gebiete gebührt nicht dem Abgeordneten Klofac, sondern dem gegenwärtigen Landmarschall Niederöstetreichs, der seit Jahren zur Weihnachtszeit die christliche Bevölkerung zur Boykottierung der jüdischen Geschäftsleute aufzühetzen pflegte, ohne daß die Regierung es gewagt hätte, gegen Liechtenstein, zum Schutze der steuerzahlenden jüdischen Kaufleute, einen Finger zu rühren. Diese Träger der eroberten Exekutivgewalt legen sich die von ihnen beeideten Gesetze nach ihrer Fasson zurecht, um daraus alle Vorteile zur Begünstigung der eigenen Parteiintereffen und zum Nachteile der anderen, insbesondere der Juden, zu ziehen: sie können keinen gleichberechtigten Juden neben sich dulden, indem sie der bestehenden Verfassung willkürlich den Geist und die Seele aus dem Leibe wegkommentieren. Wie viel Leben ist im Laufe der letzten Jahre aus ihr entwichen! Man kennt ja den Tric, die jesuitischen Jnterpretations- Kunststückchen von Dr. Lueger und Konsorten, die bei Auslegung der Staatsgrundgesetze geübt werden! Oft genug hat Dr. Lueger seine Zuhörer mit der Mitteilung seiner Methode entzückt, „wie vortrefflich er sichmitdenStaatsgrundgesetzen ver t r age und daß erLückengefünden habe, sogroß, soweit, daß ein Heuwagen dazwischen mitBequemlichkeit umzukehre.n verm ö ch t e." Dieses Bekenntnis läßt tief blicken. Abg. Pernerstorser rief den Christlich-Sozialen zu: Ihr Herr und Meister hat mit höhnischem Spott gesagt: „Was braucheicheine Aenderung der Gesetze, ich mache es auf dem Wege derVerwaltung." Sollte richtiger heißen: auf dem Wege der Vergewaltigung. Wie sagte doch unlängst Abg. Bielohlawek, dieser „Ausschuß" des Landes Niederösterreich: „Der Stadtrat hat das Recht, Juden anzustellen, muß aber nicht." Diese plumpen willkürlichen Gesetzesauslegungen Luegers und Konsorten sind den findigen russischen Polizeibehörden abgelernt, die den Juden auch in Dörfern, wo sie gesetzlich wohnen dürfen, das Recht zum Mieten von Wohnungen streitig machen, da im sogenannten Judengesetz nur stand: „Die Juden haben das Recht, in den Dörfern zu wohnen", nicht aber, daß sie das Recht hätten, Wohnungen zu mieten. So werden wir äs facto der konstitutionellen Rechte beraubt, welche für uns bloß eine S ch e i n-Existenz, ein papierenes Dasein führen. Die Verfassung ist — aus der Verfassung. Licht und Schatten werden derart verschieden verteilt, daß die Juden bloß im Schatten des Lichtes der Anderen, der Begünstigteren gestellt sind, als wären die Staatsgrundgesetze für die Juden nur zum Schein, nicht zum Sein, die für sie „Rühr-michnicht-an-Blümchen" sind, nur fürs Auge, nicht zum Gebrauche! niE-n uS ps nn tsnp nmi 13.-2 arrai1? xSx cn= * Ein noch ungleich traurigeres Bild der Judenbedrückung bietet die Notlage unserer Glaubensgenossen im dunkeln-Galizien. Groß durch die Zahl seiner Quadratmeilen, klein durch den Kulturstand seiner aus verschiedenen Nationalitäten bestehenden Bewohner wird dieses Land unglücklicherweise heute noch von kaum hundert polnischen Adelsfamilien beherrscht. Dort ist der Jude gleichsam der Puffer zwischen Polen und Ruthenen. Im Punkte des Judenhasses sind beide feindlichen slavischen Brüder ein Herz, eine Seele und eines Sinnes, nämlich, dem armen Juden die Existenz unmöglich zu machen, ihm das Lebenslicht abzudrehen. Der Menschheit ganzer Jammer faßt uns an, wenn wir unserer armen galizischen Brüder gedenken, welche unter der Hegemonie der Schlachta in herzbeklemmender Not verelenden. Der galizische Landesausschuß war es zuerst, der viele jüdische Existenzen wirtschaftlich vernichtet, den von ihnen betriebenen Salzhandel und andere Erwerbszweige ihnen aus der Hand gerissen, um solche den antisemitischen Bezirksvertretungen zuzuwenden, welche bei Besetzungen auch nur der geringsten Stellen, die Juden im Voraus ausschließen, indem in den betreffenden Konkursausschreibungen von den Bewerbern die Beibringung eines Taufscheines gefordert wird. Und nun hat der „hilfsbereite" Landesausschuß über Betreiben einiger polnisch-jüdischen Landtagsabgeordneten, an-, gesichts des fürchterlichen Judenelends sich neuerlich zu einer „Großtat" ausgerafft, nicht etwa zu einer raschen Hilfsaktion, sondern zur Einberufung einer Enquete, welche über die eigentliche wirtschaftliche Notlage der 800.000 zählenden jüdischen Bevölkerung und über die geeigneten Mittel der Abhilfe zu beratschlagen hat. Eine Enquete, von problematischem Wert bei der täglich bis zur Unerträglichkeit steigenden Verarmung! Armut ist ja bekanntlich die einzige Last, die schwerer wird, je mehr daran tragen. Die brot- und erwerblos gemachten Juden stehen unter fürchterlichem Drucke. Was Wunder, .wenn sie bei Ausübung ihrer konstitutionellen Wahlrechte so wenig oder gar nicht den richtigen Gebrauch davon machen und wehklagend rufenW a s ist papierene Emanzipation? Kann man von

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.