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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1908-12-25 · 52 (25.12.1908) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
25 (1908)
Issue
52 (25.12.1908)
Date
1908-12-25
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Sette 918 Br. Bloch's WochsAitzrM. Nr. 82 sachlich widerlegt, ohne sich auch nur gegen eine bestimmte Person zu wende». Es fehle sonach den Klägern auch die Klagelegitimation. Aus diesen beiden prinzipiellen Gründen sei sonach ein Freispruch zu fällen. Würde das Gericht diese grundsätzliche Ansicht nicht teilen, werde er den Wahrheitsbeweis erbringen. Der Klagevertreter führte in seiner Erwiderung aus, daß die Beschuldigung der Mitarbeiterschaft für antisemitische Presse für jeden bewußten Juden eine schwere Beleidigung beinhalte und daß die Kläger als ständige Mitglieder des auch der Kultusgemeinde bekannten oppositionellen Wahlkomitees wohl zur Klage berechtigt seien. Dr. Kraßny bezeichnet auch die erhobenen Vorwürfe der Mitarbeiterschaft als sachlich unbegründet. Er deutet an, daß seine Klienten sich damit zufrieden geben würden, wenn der Herr Präsident erklären möchte, daß seine Worte vom 25. Oktober gegen die Kläger sich nicht gerichtet hätten. Der Präsident Dr. Stern lehnte diese Zumutung ab. Er gebe keinerlei Erklärung, die einzelnen Kläger kenne er nicht alle und für die objektive Wahrheit seiner Worte sei er bereit, den Wahrheitsbeweis zu führen. Der Richter Gerichtssekretär Dr. Stolz lehnte sämtliche Beweisanträge ab, sprach Dr. Stern frei und verurteilte die Kläger zum Kostenersatz. In der Urteilsbegründung betonte der Richter, daß den Klägern jede Legitimation zur Klageführung fehle, da Dr. Stern nur von Opposition und einer Partei im Allgemeinen gesprochen habe, dies jedoch Begriffe seien, mit denen das Strafgesetz in Ehrenbeleidigungen nicht hantiert. Die Zugehörigkeit zu einer Partei sei etwas innerliches und nicht zu fassen. Ferner war der Richter auch der Anschauung, daß der Beschuldigte als Präsident der Kultusgemeinde als Amtsperson auszufassen sei und ihm für die innerhalb seines Wirkungskreises gefallenen Aeußerungen — so weit sie keine Schmähungen und Beleidigungen enthalten, was vorliegend nicht der Fall sei — die Immunität zukomme. Die Kläger meldeten gegen den Freispruch die Berufung an. Der antisemitische Offizier. Vor dem Bezirksgerichte Leopoldstadt in Wien wurde am 16. d. M. die Verhandlung gegen den Buchhandlungsgehilfen Artur D u s i l und die Private Theresia Erjautz wegen Beleidigung der österreichischungarischen Armee und Privatehrenbeleidigung des nunmehrigen Hauptmannes Eduard Miller zu Ende geführt, welche ein gerichtliches Nachspiel zu einer Säbelaffaire bildete, die sich am 1. Juni in der „Elektrischen" nächst dem Zirkus Busch abgespielt hatte. Hauptmann Miller ist jetzt in Bosnien stationiert, damals war er Oberleutnant. Wie der Hauptmann in seiner Anzeige behauptet, ist er nach dem Blumenkorso mit.seiner Frau und zwei Töchtern im Alter von 13 und 9 Jahren in die „Elektrische" eingestiegen. Als er einen für sein Lind reservierten Platz diesem Linde abtreten wollte, stieß ihn ein Zivilist beiseite und nahm auf dem Sitze Platz. Auf die Bemerkung des Offiziers: „Pardon, das ist mein Platz", sagte der Zivilist: „Jetzt sitze ich da!" worauf sich der Offizier mit den Worten: „Das ist eine bübische Frechheit", abwandte. Darauf sollen ihm beide Angeklagten zugerufen haben: „Sie sind ein Jude, Sie sind ein Arier? Das ist eine Gemeinheit, eine Schweinerei!" Der Offizier hieß ihn schweigen, worauf Dusil seine Beschimpfungen fortsetzte und schrie: „Das nennt sich einen österreichischen Offizier. So etwas wäre bei uns in Deutschland nicht möglich!" Der Offizier drohte mit dem Gebrauch der Waffe, er würde ihn niederhauen, worauf Dusil rief: „ Pfui, österreichischungarische Armee!" Nun habe der Offizier den < Säbel gezogen, den er wieder versorgte, weil ihm . der Beleidiger betrunken schien. Dusil habe weiter geschimpft, worauf der Offizier durch den Londukteur einen Wachmann holen ließ, der das Nationale Dusils abnahm. Bei der ersten Verhandlung hatte der von Dr. Moritz Sternberg verteidigte Angeklagte Dusil den Vorfall anders dargestellt. Sie seien mit dem Töchterchen der Frau Erjautz bei der Haltestelle eingestiegen und hatten zwei freie Plätze besetzt. Der Oberleutnant, der mitten im Wagen stand, sagte nach einer Weile: „Das ist mein Platz!" worauf Dusil erwiderte: „Pardon, der Platz war frei!" Als nun der Offizier sagte : „Das ist eine jüdische Frechheit!" erwiderte Dusil: „Ich bin kein Jude, vielleicht sind Sie einer!" Der Offizier rief: „Das ist eine Gemeinheit, eine Schweinerei,' halt die Pappen, du Flegel!" Dusil entgegnete: „Wenn Sie ein Offizier sein wollen, schämen Sie sich!" Nun zog der Offizier den Säbel, habe ihn jedoch auf den Zuruf Dusils: „Stecken Sie den Säbel wieder ein. Mir machen Sie damit keine Furcht!" wieder in' die Scheide gestoßen. Die'Beleidigung der Armee habe er nicht getan. Auch sei er nicht betrunken gewesen. Er habe nur zu Frau Erjautz nach der Szene gesagt, so etwas wäre in Deutschland nicht möglich. Diese Darstellung wurde von dem Töchterchen der Frau Erjautz und deren Nichte bestätigt. Der Richter beschloß nun, auch die -Frau und Tochter des Offiziers, einen Oberleutnant, der sich in Gesellschaft der Familie Miller befand, den intervenierenden Wachmann und die Londukteure zu vernehmen. Durch die Veröffentlichung des Berichtes meldeten sich auch zwei Passagiere, die sich schon seinerzeit Herrn Dusil zur Verfügung gestellt hatten und deren Adressen Dusil verloren hatte. Die Londukteure Latzenbeisser und Brandt gaben an, daß sie von der Szene nichts wissen, da sie sich außerhalb des Wagens befanden. Frau Paula Miller, die Gattin des Offiziers, sagt aus, sie sei. da sie herzleidend ist, so aufgeregt gewesen, daß sie nur wenig von dem Vorfall wisse. Die 13jährige Tochter des Anklägers Hilda Miller erzählte: Papa hat dem Herrn gesagt: „Das ist eine Frechheit!" Der Herr rief: „Das nennt sich ein österreichungarischer Offizier! Pfui — österreichisch-ungarische Armee!" Der Papa hat den Säbel gezogen und wieder versorgt. — Doktor Sternberg: Wann ist das Wort „Pfui, österreich-ungarische Armee!" gefallen? Zeugin: Das weiß ich nicht. Ich glaube, der Herr hat gesagt: „Pfui, österreich-ungarische Armee" oder „Pfui, das ist ein österreichischer Offizier!" Richter: Das ist ja nicht dasselbe, das ist ein sehr großer Unterschied. Der Damenschneider Albin Dürer schildert die Szene konform wie der Angeklagte. „Pfui, österreichischungarische Armee!", habe der Herr nicht gesagt. Gerichtssekretär Dr. Brzezina sprach beide Angeklagte frei. Bezüglich der beleidigenden Äußerung gegen die Armee sei ein Verschulden Dusils nicht machgewiesen. Was die Ehrenbeleidigungsklagen betreffe, so stellen sich die inkriminierten Aeußerungen als berechtigte Lritik des Verhaltens des Privatklägers dar. Der staatsanwaltliche Funktionär Doktor Arlow meldete gegen den Freispruch die Berufung an. Der „Deutsch-österreichische Turnverein" in Wien. Samstag den 19. d. M. haben die wackeren Deutschen Wiens eine Konzert-Akademie zugunsten des Baufondes einer neuen Turnhalle im Sofiensaale veranstaltet. Der größte Saal der Stadt war dicht gefüllt, und so hatten wir Gelegenheit, die Deutschen Wiens kennen zu lernen. Am Ehrentische bemerkte man den Schutzpatron der deutschen Turnerschast, den Juden Cornell Spitzer, den pensionierten Hofopernsänger W i n k e l m a u n. und sage zwei Studenten einer deutschnationalen Verbindung, deren Raffen-

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