Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 25 (1908)
- Issue
- 52 (25.12.1908)
- Date
- 1908-12-25
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 52 Seite 917 Tr. Mocb's MscdenscvrM. Religionsgesellschaften gerichtet wären, würden da auch die berufenen staatlichen Behörden eine solche Duldung an den Tag legen? Ist ein derartiges Vorgehen nicht geeignet, das Vertrauen in die Objektivität der Behörden, in ihren Willen, alle Schichten der Bevölkerung — unbekümmert um ihre Zugehörigkeit zu irgendeiner Nation und Konfession — vor roher, brutaler Gewalt, vor Raub an ihrem Besitz, vor Schändung ihrer Ehre gleichmäßig zu schützen, zu erschüttern? In der Nr. 107 des „Bukowinaer Volksblattes" vom 6. Dezember d. I. schreibt dieses folgendes gegen die Juden: „Diese Heuschrecken, die das Land verwüsten und verpesten, müssen ausgerottet werden mit Stumpf und Stiel!" Das gekennzeichnete sträfliche Treiben einer organisierten, den Juden gehässigen Partei und ihrer Organe ist umso gefährlicher, weil selbe notorisch durch Terrorismus und Einschüchterungen selbst öffentliche Beamte und Lehrpersonen in ihren Bann zu ziehen sich bemüht, und tatsächlich allerdings und glücklicherweise nur wenige solche Beamte die Hintermänner und Förderer dieser verhetzenden Tendenzen und des „Bukowinaer Volksblattes" bilden. Hierdurch würde aber, wiewohl keiner weiteren Erörterung bedürftig, das Vertrauen in die Objektivität und Unparteilichkeit der öffentlichen Verwaltung erschüttert und das öffentliche Rechtsbewußtsein gefährdet. Die oftgenannten Blätter werden massenhaft verbreitet, die verschiedensten Schichten der Bevölkerung im ganzen Lande gegen die Juden aufgehetzt und so wird das bisherige friedliche Einvernehmen zwischen der gesamten Bevölkerung ohne Unterschied des Stammes, der Rasse und Nationalität sträflich gestört. Vielfach erachten sich die Juden für bedroht, und bange Sorge und Angst beschleicht sie, die nachdrücklichsten Beschwerden und bittersten Klagen werden an die berufenen jüdischen Vertreter gerichtet. Angesichts der geschilderten, geradezu anarchischen Zustände, angesichts der überhandnehmenden Gesetzlosigkeit. angesichts der flagranten Verletzungen der geltenden Gesetze und angesichts der in hohem Grade gefährdeten Sicherheit der Juden richten die Unterzeichneten die folgenden A n f r a g e n an die k. k. Gesamtregierung: „1. Sind derselben die geschilderten Verhältnisse bekannt und 2. gedenkt die k. k. Regierung mit tunlichster Beschleunigung die geeigneten gemessenen Weisungen an die kompetenten Organe wegen energischer, verzugsloser Inangriffnahme und Durchführung jener Maßnahmen zu erteilen, damit die Gesetze respektiert und die jüdischen Staatsbürger geschützt werden?" Vom Aabrmarkt des Lebens. Nachklänge zu den Wahlen in de« israelitischen Kultusvorstand. Donnerstag den 17. d. M. fand vor dem Bezirksgerichte Josefstadt eine Verhandlung statt, welche so recht das Treiben jener Elemente, die in Wien als Wortführer der Opposition sich gebärdeten, in klarer Beleuchtung der Oeffentlichkeit vorgeführt hat. Der greise Präsident der Wiener israelitischen Kultusgemeinde, der 7 7 jährige Dr. Alfred Stern, wurde von achtzehn Personen, meistens jungen Leuten, vor Gericht geschleppt, weil er in einer öffentlichen Vorstandssitzung bekannte Tatsachen erwähnt hat, die bereits eine gewisse Notorität erlangt haben und auch durch erfolglose Gerichtsverhandlungen nicht aus der Welt zu schaffen find. Diese Kläger waren die Herren: Dr. Max Bernhard, Adolf Böhm, Ingenieur Emil Fried, Red. Alex. Geller, Dr. Karl Hahn, Dr. Alfred Lanzer, Doktor Isidor M a r g u l i e s, Max Markus, David Nebenzahl, Julian C s ch e r y. Albert Schönhof, Emil Stein, Moses Stöcke l, Eifik Torczyner, Jofef H. W a h l t u ch, Dr. Paul Weisengrün, Dr. Josef Zipfer, Dr. Egon Zweig. In einer öffentlichen Borstandsfitzung vom Sonntag den 25. Oktober d. I. hat der Präsident der israelitischen Kultusgemeinde pflichtgemäß auf schwere Anklagen und bösartige Beschuldigungen, welche man in Pamphleten und Zeitungsartikeln gegen den Vorstand verbreitet hat, geantwortet, ihre Unwahrheit und völlige Grundlosigkeit auf Grund amtlicher Dokumente nachgewiesen und zum Schluffe seinem Bedauern Ausdruck gegeben, daß solche unwahre Anschuldigungen „sogar von halb autoritativer Seite ausgehen oder wenigstens von einer Partei, die von der Unrichtigkeit dieser A n w ü r f e überzeugt oder doch in der Lage ist. sich zu überzeugen. Diese Mitteilungen find nicht nur in jüdischen, sogenannten „oppositionellen" Blättern enthalten, sondern zum größten Teile in ausgesprochen antisemitischen Blättern, wie im „Deutschen Volksblatt", welche sich in letzterer Zeit der Mitarbeiterschaft der Opposition zu erfreuen haben." Für die Genauigkeit dieses Wortlautes der Rede des Präsidenten hat die Klage den Zeugenbeweis angeboten. Der Präsident der israelitischen Kultusgemeinde Herr Dr. Alfred Stern, verteidigt vom Hof- und Gerichtsadvokaten Dr. Norbert K l i n g e r, erklärte, daß er in seiner Eigenschaft als Präsident der Kultusgemeinde die gegen den Vorstand erhobenen Anwürfe zu widerlegen verpflichtet war und daher in Wahrung dieser berechtigten Interessen die inkrimiuierte Aeußerung unter Anführung von Tatsachen gemacht habe. Die von den Klägern fabrizierten Schmähartike! find stets am folgenden Tage nach ihrem Erscheinen in den antisemitischen Blättern Wiens wörtlich nachgedruckt worden. In einzelnen Fällen ist es sogar vorgekommen, daß das „Deutsche Bolksblatt", nachdem es sich von der Unwahrheit der verbreiteten Mitteilungen zu überzeugen Gelegenheit fand, die verbreiteten Mitteilungen dementierte. Die Kläger dagegen und ihre Zeitung haben sich dazu nicht verpflichtet erachtet. In einer öffentlichen Versammlung der Opposition hat der Führer mit lauter Stimme erklärt, daß er sich freuen würde, wenn es gelänge, mit Hilfe der Antisemiten aus der jüdischen Kultusgemeinde die jetzigen Vorsteher hinauszufegen. Seine Worte fanden in der Versammlung keinen Widerspruch, sondern wurden mit jubelndem Beifall ausgenommen, und das offizielle Organ der Opposition hat diese Rede ohne irgend ein Wort der Kritik abgedruckt. Auch sonst waren die Artikel der oppositionellen Zeitungen nach Stil und Inhalt so beschaffen, daß sie ohne wesentliche Aenderung von den Redaktionen antisemitischer Blätter nachgedruckt werden konnten und daß zu einer bestimmten Protestversammlung gegen den Kultusvorstand der Vertreter eines antisemitischen Blattes speziell eingeladen wurde, das hat ein Mann von unantastbarem Charakter in einer öffentlichen Wählerversammlung erklärt. Für diese und ähnliche Tatsachen können einwandfreie Zeugen geführt werden. Hof- und Gerichtsadvokat Dr. Norbert K l i n g e r führte aus, daß sein Klient bereit wäre, den Wahrheitsbeweis zu führen, doch sei dies nicht erforderlich. Nach Gesetz und Statut sei der Präsident, welchem die Vertretung der Kultusgemeinde nach innen und nach außen obliege, als Amtsperson anzusehen. Wenn derselbe, wie im vorliegenden Falle, kraft des ihm staatlich zuerkannten Autoritätsrechtes und in pflichtgemäßer Wahrung der ihm anvertrauten berechtigten Interessen dieser seiner Aufgabe Nachkomme, ohne hiebei die Schranken des Erlaubten zu überschreiten, sei eine Rechtswidrigkeit nicht vorhanden und könne von einer strafbaren Ehrenbeleidigung nicht gesprochen werden. Der Präsident habe in maßvollster Weise die einzelnen gegen den Kultusvorstand von der Opposition erhobenen Angriffe rein