Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 25 (1908)
- Issue
- 52 (25.12.1908)
- Date
- 1908-12-25
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 916 Ar. Mocb's MocbenscdrM. von Verbrechern hintanzuhalten, greift man in Amerika zum Kastriermesser. Einen Menschen zu töten, ist sündhaft und ihn für die Menschen unschädlich zu machen, ist Pflicht der Obrigkeit. Nach einem offiziellen Berichte der Regierung der amerikanischen Union wurden seit dem Inkrafttreten des Kastrierungsgesetzes bereits 500 Verbrecher entmannt. Dieselbe Maßnahme muß unbedingt auch gegen die Vermehrung des Judentums ergriffen werden. Cie zu töten, wäre eine Sünde, weil sie doch auch Menschen sind, ihre Vermehrung hintanzuhalten, ist hingegen für alle Völker des Erdballes ein Gebot der Selbsterhaltung. 3m Kampfe gegen das Judentum darf daher kein Mittel als zu stark angesehen werden.". Und solche Niederträchtigkeiten können unbeanstandet verbreitet werden. 3n der Nr. 62 des „Vukowinaer Volksblattes" vom 23. August steht unter der Ueberschrift: „Was ist mit den jüdischen Einwanderern?" wörtlich folgendes: „Herr Landespräsident! Tun Sie also als Seiner Majestät wirklicher geheimer Rat Ihre Pflicht, treten Sie der jüdischen Schlange, dieser Verderberin der Völker, dieser Zerstörerin von Krone und Altar, dieser Feindin des österreichischen Kaiserhauses, auf den Kopf. Dazu sind Sie als Christ vor Gott und Ihrem Gewissen, dazu sind Sie durch Ihren Eid als Staatsbeamter, von dem Sie keine Macht der Welt, auch nicht das Kol-Nidre-Gebet der Juden, befreien wird, verpflichtet!" „Bukowinaer Volksblatt" vom 11. August, Nr. 57, schreibt unter dem Titel „Schulchan aruch": „Die Juden sind eine Sekte, die sich außerhalb aller Rechte, Sitten und Ordnungen der arischen Menschheit stellt und deshalb als vertragsunfähig, unverschmelzbar und kulturfeindlich nicht geduldet werden darf." „Bukowinaer Volksblatt" Nr. 56 vom 9. August, unter dem Titel „Die jüdische Gefahr": „Dabei ist der Jude unglaublich schmutzig, gewaltsam und gewalttätig, in gewisser Richtung roh-sinnlich. Was über die abergläubischen Gebräuche der Juden bei Heiraten, Geburten und Todesfällen glaubwürdig erzählt wird, entzieht sich jeglicher Beschreibung. Unduldsamkeit ist der Grundzug jeglichen jüdischen Wesens." Im selben Artikel: „Der Judenhaß und die Judenverfolgungen, die sich durch die Weltgeschichte hinziehen, sind Aeußerungen des Kampfes ums Dasein: aber eben seiner Natur nach ist dieser Kampf der notwendigste von allen." „Bukowinaer Volksblatt" Nr. 51 vom 28. Juli 1908: „Unerhörte jüdische Frechheit!" „Wir sind gewöhnt zu sehen, wie Juden falsche - Eide leisten, wie diese Blutsauger wegen einiger Kreuzer ganze Wirtschaften zur Lizitation bringen, wie sie frech in die Augen lügen, wie sie für Geld ihre Seele, ja Vater.und Mutter verkaufen, wie sie Unrechtmäßigerweiser den Sessel, worauf wir sitzen, wegziehen, um sich selbst niederzulassen, kurz, wir sind gewöhnt, in ihnen die verkörperte Frechheit zu sehen." „Bukowinaer Volksblatt", Nr. 48, vom 21. Juli 1908: „Die Gemeinderatswahlen in Czernowitz und Suczawa." „Hoffen wir, daß das christliche Element in Czernowitz und Suczawa noch stark genug ist, die jüdische Schlange zu zertreten." Diese Zitate sind nur eine ganz kleine Auslese der bloß in den letzten zwei Monaten vom „Bukowinaer Volksblatt" straflos verbreiteten Verleumdungen und Hetzartikel. Die Nr. 19 vom 10. Mai 1906 (Seite 2 und 3) des „Bukowinaer Volksblattes" enthält unter der Ueberschrift: „Die Bukowina erwacht" folgende Stellen: „Der Kampf gegen das völkermordende Judentum muß darum auf der ganzen Linie entbrennen; alle müssen sich in unsere Reihen stellen, die eines guten Willens sind und dem Volke wirklich helfen wollen, denen es um die politische, nationale, wirtschaftliche Wiedergeburt des christlichen Volkes, ernst ist." Weiter: „Denn der Lehrer gehört zum Volke, er kennt und fühlt seine Schmerzen, er weiß, daß die Juden die Christen politisch, national und wirtschaftlich ausnützen und ausbeuten, korrumpieren und demoralisieren, und deshalb muß gegen diese Parasiten, die sich auf Kosten der anderen bereichern, in der energischesten Weise Stellung genommen werden." Ferner: „Der Jude ist ein Unglück für das Land; diese Pestbeule muß mit einem kräftigen Schnitt aus dem Leben der christlichen Nationen entfernt werden. Da wird den Juden auch das Bernadern der chriftlichsozialen Parteien nichts helfen, sie sind dem Untergange geweiht, sie müssen je eher desto lieber aus dem Lande verschwinden." Vor den Augen von Regierung, Staatsanwaltschaft und Polizei werden die Juden in ihrer Gesamtheit Mädchenhändler, Zutreiber, Wucherer und gemeine Gauner genannt, weiters als ein Volk, bei dem jede Moral im Schwinden begriffen ist, beschimpft. Unter Duldung aller staatlichen Behörden werden Maßnahmen aus Rußland, die Gesamtheit der Juden als eine Bande von Verbrechern zu entmannen und ihre Vermehrung hintanzuhalten, als leuchtendes Beispiel hingestellt und wird gleichzeitig die christliche Bevölkerung der Bukowina zu gleicher Betätigung von Bestialität, menschlicher Verrohung und Zynismus angeeifert. Gleicher Verhetzungen, Aufreizungen und Verleumdungen machen sich — wie bereits erwähnt — auch rumänische Zeitungsblätter schuldig. Ohne daß Polizei und Staatsanwaltschaft dagegen einschreiten, bezeichnet das „Bukowinaer Volksblatt" die Iudenschaft generalisierend als eine jüdische Schlange und fordert die christliche Bevölkerung zu deren Ausrottung auf. Bedeuten alle diese Artikel und Handlungen keine Aufreizung zu Feindseligkeiten gegen die Juden als Volksstamm, gegen die Juden als Religionsgesellschaft? Das „Vukowinaer Volksblatt" darf ungestraft die Juden, trotz ihrer staatsgrundgesetzlich anerkannten Gleichberechtigung mit den übrigen Völkern der österreichischen Monarchie eine außerhalb von Gesetz, Recht und Sitte stehende Sekte nennen und mit brutalem, wildem, gehässigem Fanatismus ihre Ausrottung verlangen! Wir fragen: Ist das geschilderte Vorgehen eine vom Strafgesetz verpönte „Feindseligkeit wider Nationalitäten, Religio ns- und andere Gesellschaften des Staates" oder nicht? Bedeutet eine derartige Aneiferung zum Vergreifen an fremdem Besitz und fremden Leben — der Juden — eine Uebertretung des § 302 StG. oder nicht? Was soll die andersgläubige Bevölkerung davon abhalten, den Aufforderungen des Organes der antisemitischen christlich-sozialen Parteien Folge zu leisten, Exzesse gegen die Juden zu verüben, Blutbäder unter den Juden anzurichten, wenn sie sieht, daß jene Behörden, die für die Wahrung der Gesetze, für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung pflichtgemäß zu sorgen berufen sind, derartige infame und von Verwahrlosung des menschlichen Gemütes zeugende Aneiferungen zu Verbrechen ruhig gewähren läßt? Man stelle sich vor, daß die geschilderten Verhetzungen, Aufreizungen und Verleumdungen anstatt gegen die Juden gegen andere Voltsstämme, gegen andere