Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 25 (1908)
- Issue
- 51 (18.12.1908)
- Date
- 1908-12-18
- Page
- – (sequence 22)
- Language
- German
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«eite 91« Dr. Llocb's MoebenscdrtN- Rr. Li kämpft, sehen wir den Golem einen Kampf der Materie zum Seelischen, zum menschlichen Leben, zum Leiden und zum Tode kämpfen. Die Liebe zu der Tochter des Rabbis ist in die irdene Gestalt geschlagen wie ein Feuerfunken, der sie zum zweiten Male schafft und in qualvollem, wütendem Ringen bis an die Grenze des menschlichen Lebens und Fühlens zwingt. Holitscher hat diese sonderbare und unheimliche Gestalt, die etwas von dem Ergreifenden hat, was uns an Stummen, die reden wollen, aufregt, mit großer und konsequenter Kraft geformt. Der Golem, der Rabbi, die Tochter des Rabbis und ihr Verlobter, diese vier Hauptpersonen inmitten des fast wie ein Chor behandelten, murmelnden, sich hin- und herbewegenden, auseinanderstiebenden und sich wieder sammelnden Ghettovolkes, das alles macht ein höchst merkwürdiges, die Phantasie aufregendes Ensemble aus. Briefkasten. Stud. phil. D. R. in Alland. Gedichte werden nicht publiziert. A. F. Professor Paul Ehrlich, der Direktor des Frankfurter Institutes für experimentelle Therapie, ist ein Mann von so hervorragender, wissenschaftlicher Bedeutung, daß ihm der diesjährige Nobelpreis zuerkannt worden ist. Aber Ehrlich ist Jude. Wegen dieses konfessionellen „Fehlers" konnte er in Berlin keine ordentliche Professur erhalten. Erst das gebildete und vorurteilsfreie Ausland verhalf ihm zu der gebührenden Anerkennung. Maggid. Ohne Maturitätszeugnis wird in Oesterreich kein Rabbiner von der Regierung bestätigt und nur ein von der Regierung bestätigter Rabbiner hat das Recht, Trauungen zu vollziehen. „Eine Kindergärtnerin." Wollen Sie sich mit Ihrer Anfrage an den Amtsteiter der israelitischen Kultusgemeinde Herrn Julius Braun. I., Seitenstettengaffe 2 wenden. Isidor M. in Lemberg. Der 20. März 1896 war der 6. Nissan 5656, im Jahre 1909 am 28. März. A. S. in B. Weitere Berichte über Kaiserfeierlichkeiten können wir wegen Raummangels nicht mehr aufnehmen. Freiwaldau. Jawohl. K. in F Arthur Ludwig Rosenthal, IX., Währingerstraße 63, ist Mitglied der Wiener Kultusgemeinde. A F. in T. Wir notieren Ihre Mitteilung, daß Hofrat Prof. Simon Z e i s l dem Judentum nicht mehr angehört. Besten Gruß! Danksagung. Here Bernhard Hofbauer und dessen Schwiegersohn Herr B. Schreiber haben uns freundlichst gestattet, den Hochzeitseinladungen Telegramm-Ahlösungsblankette zugunsten unseres Vereines beizulegen. Zahlreiche Gratulanten haben hievon Gebrauch gemacht und sagen wir diesen sowie obgenannten Herren unseren verbindlichsten Dank. Jüdischer Verein „Einheit“ Wolf Pappenheim , Moritz Felsenburg Schriftführer. Obmannstellvertreter. Wir erlauben uns die dringende Bitte, unseren Verein, dessen segensreiches Wirken allgemeine Anerkennung findet, dessen Küche sich besonderer Würdigung erfreut, durch Telegramm- Ablösung zu Hochzeiten zu fördern. Auskünfte und Blankette wollen von unserem Obmanne Herrn B. Hofbauer, I., Tuchlauben ^0, verlangt werden. Danksagung. Ganz ausser Stande, die uns zugegangenen Sympathiekundgebungen einzeln zu beantworten, sprechen wir allen geehrten Gönnern, Freunden und Bekannten, die Veranlassung nahmen, gelegentlich meiner Allerhöchsten Auszeichnung sowie zur Vermählung unserer Tochter Clara uns zu beglückwünschen, auf diesem Wege hiemit unsern herzlichsten Dank aus. Kaiserlicher Rat, Oberkantor Josef Singer und Frau, Wien. Salomoo Goldschmidt-Stlftung für Gynmaslalschöler- Aus der obigen Stiftung gelangen am 22. Adar das ist am 15. März 1909, 6 Stipendien je im Betrage von K 100.— an Israel. Gymnasialschüler zur Verleihung. ErforderlicheBeilagen: 1. Zeugnis über guten Studienfortgang, 2. Zeugnis über streng sittliche Haltung (von der Schuldixektion), 3. Zeugnis über Mittellosigkeit. 4. Diejenigen Schüler, welche die Stipendien erhalten, sind verpflichtet, am Vorabende und am Morgen des 22. Adar, d. i. am Vorabende und am Morgen des 15. März 1909 beim Gottesdienste im Bethause der Kultusgemeinde, I., Seitenstettengasse 4, anwesend zu sein und sich bei dem jeweiligen Bethaus- Inspizienten zu melden, welcher schriftlich die Anwesenheit der Stipendisten zu bestätigen hat. Gegen Vorweisung dieser Bestätigung erhalten sodann die Stipendisten den zugesprochenen Stiftungsbetrag an der Kassa der Kultusgemeinde ausgezahlt. Diejenigen Stipendisten, welcüe vater-, mutter-, oder elternlos sind, sind verpflichtet, nach dem Abend- und Morgengottesdienste das Seelengebet zu verrichten. Verwandte des Stifters Herrn Moriz Ritter von Goldschmidt oder seiner Gattin, Frau Nanette geb. Landauer, und Waisen erhalten den Vorzug. Bewerber um obige Stipendien haben ihre Gesuche bis 15. Jänner 1909 im Einreichungsprotokolle der Israel. Kultusgemeinde Wien, L, Seitenstettengasse 4, 3. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich behoben werden können, während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen. In dem Gesuche ist anzugeben, ob der Bewerber in dem Genüsse eines Stipendiums steht, bzw. wie hoch sich der Betrag desselben beläuft. Auszüge aus den Matriken der Israel. Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich, es genügt vielmehr die genaue Angabe der betreffenden Daten. Verspätet überreichte oder nicht entsprechend belegte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Wien, am 1. Dezember 1908. Der Vorstand der Israel. Kultusgemeinde- Israelitische Kultusgemeinde Wien. Aus der Jakob Fischel’schen Stiftung ist an bedürftige und würdige Personen israelitischer Konfession, welche mit dem am 18. Mai 1893 verstorbenen Herrn Jakob Fischei oder mit einem Bruder oder mit einer Schwester desselben in absteigender Linj« blutsverwandt sind, ein Betrag von K 390.— zu verleihet. Die Bewerber haben ihre mit Dokumenten über diese Verwandt?- scbaft und mit einem legalen Armutszeugnisse belegten Gesuch» bis längstens 31. Dezember 1908 im Einreichungsprotokolle stÄk israelitischen Kultusgemeinde, Wien, I., Seitenstettengasse i-jh 3. Stock, woseist auch Gesuchsblankette unentgeltlich behoBcte werden können, während der Amtsstunden zwischen 9 und 1® Uhr vormittags zu überreichen. Bewerber, welche ih1## Verwandtschaft und ihre Bedürftigkeit nicht Nachweisen können oder verspätet einschreiten, werden nicht berücksichtig igt. Das Kuratorium der Jakob Fischel’schen Stiftung. Josef Spitzer'sclie Stiftung. Aus der obigen Stiftung ist im Februar 1909 ein Betrag von zusammen K 240.— an 3 oder 4 in Wien wohnhafte arme, des Ernährers beraubte jüdische Familien zu verleihen. Die Bewerber, bezw. Bewerberinnen haben ihre mit dem Nachweise, dass der Ernährer, sei es durch Tod oder Krankheit oder durch sjnstige Umstände der Familie entzogen ist, sowie mit einem Armutszeugnisse versehenen Gesuche bis 31. Dezember 1908 im Einreichungsprotokolle der Israel. Kultusgemeinde Wien, I., Seitenstettengasse 4, 3. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich behoben werden können, während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vorm, zu überreichen. Auszüge aus den Matriken der Israel. Kultusgemeinden Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich; es genügt vielmehr die genaue Angabe der betreffenden Daten. Auf verspätet überreichte oder nicht gehörig belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. Knndmacliung des Landesausschusses des Erzherzogtumes Oesterreich unter der Enns betreffend die Stiftung prämienfreier Aussteuer-Polizzen für am 2. Dezember 1908 geborne Kinder. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft für Lehens- und Rentenversicherungen „Der Anker“ in Wien, I. Hoher Markt Nr. 11 hat in seiner Sitzung vom 30. März 1908 beschlossen, zur Feier des vor 60 Jahren erfolgten Regierungsantrittes Sr. Majestät des Kaisers Franz Joseph I., welche Feier mit dem Tage zusammenfällt, an welchem „Der Anker“ sein 50. Geschäftsjahr vollendet, an hundert Kinder, die in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern am 2. Dezember 1900 geboren werden, je eine prämienfreie Aussteuer-Polizze ä K 1000 mit 20jähriger Dauer, im Ganzen daher Polizzen über eine Gesamtsumme von K 100.000.— zur Verteilung zu bringen. Hietür kommen in Betracht die am 2. Dezember 1908 geborenen Kinder ohne Rücksicht auf Nationalität oder Konfession und in erster Linie — bei sonst gleichen Voraussetzungen — die Kinder jener Eltern, die beim „Anker“ bereits eine Versicherung abgeschlossen hatten, dieselbe jedoch misslicher Verhältnisse halber fallen lassen mussten; im Falle des Todes eines der beteiligten Kinder vor Ablauf der Versicherungsdauer wird sodann diese Versicherung auf das Leben eines anderen Kindes voll übertragen. Nach den Beschlüssen des genannten Verwaltungsrates entfallen von den bezeichnten Versicherungen dreissig auf das Land Niederösterreich einschliesslich Wien, und hat die Auswahl der damit