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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1908-12-18 · 51 (18.12.1908) · page 12

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
25 (1908)
Issue
51 (18.12.1908)
Date
1908-12-18
Page
– (sequence 12)
Language
German
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Seite 800 Vr. Bloch's WmtzeWchrM» Nr. 81 arbeit des Forschers tief in die Herzen seiner Hörer fand, alles in Liebe nnd Begeisterung an sich und dadurch an den großen Gedanken, der sein Leben ausfüllte, an die Liebe zum Judentum und seine Lehre heran. IseK Scholaum, der Mann, der auf den Flügeln seines Geistes der ganzen Welt den Ruf der jüdischen Wissen« schüft in Wien verkündete, ebenso erhaben als Mensch, wie als Geehrter ist heimgegangen. Er selbst aber hat seinem Namen durch sei» Leben und seinen Inhalt ein Denkmal gesetzt, dauernder als Erz und Marmor, unvergänglich in der Geschichte unserer Gemeinde' und ihrer großen Forscher. Wie die Herren wissen dürften, wird Herr Oberrabbiner Dr. Güdemann heute abend im Bethamidrasch über den Verstorbenen einen Hespü» halten. Noch einer, dessen wir in Trauer gedenken wollen, ist von uns gegangen. Herr kaiserlicher Rat Dr. Moriz Brunner ist Donnerstag den Ä. Dezember a. c. verschieden. Als Direktor des israelitischen Taubstummen-Jnstitutes hat er lange Jahre segensreich für die Aermsten der Armen gewirkt und sein Institut auf eine Höhe gebracht, daß es weit über die Grenzen unseres Reiches hinaus als glänzendes Vorbild für viele Schwester- Institute gilt. So oft wir ihn riefen, stand er uns mit seinem bewährten Rate als Schulmann, mit dem reichen Schatze seiner Erfahrungen zur Seite und betätigte fich in uneigennützigster Weise als Mitglied unserer Prüfungskommission für Religionslehrer. Auch außerhalb seines Institutes schuf er fich auf fachschriftstellerischem Gebiete einen voll anerkannten Namen, dessen wir in Trauer stets ehrend gedenken wollen. I. Sekretär kais. Rat Dr. Lieben referiert über den Wahlausgang und beantragt, im Namen des Vertreterkollegiums die Wahlagnoszierung sowohl der neugewählten Vorstandsmitglieder, als auch der Wahlen in die Bezirkskommiffioncn. Der Antrag wird einstimmig zum Beschluß erhoben. Präsident Dr. Alfted Stern: Im Anschlüsse an den soeben erstatteten Bericht und an die erfolgte Agnoszierung der stattgehadten Wahlen obliegt es mir, Ihnen über die Leitung der gesamten Wahlhandlung Bericht zu erstatten. Ich kann mich dabei umso kürzer fassen, weil in diesem Jahre gegen die Giltigkeit der Wahlen dermal keine Reklamationen vorliegen. Im § 9 der Wahlordnung wird festgesetzt, daß mit der Leitung der gesamten Wahlhandlung der Präsident der Kultusgemeinde betraut ist. Nichtsdestoweniger habe ich über nahezu alle einzelnen Fragen, welche im Laufe der Wahlhandlung aufgetaucht find, die Entscheidung des Vertreterkvllegiums eventuell auch des Plenums eingeholt. Im Laufe der Wahlvorberettungcn sind von verschiedenen Seiten etwa zehn Beschwerden an den Magistrat und an die Statthatterei gerichtet worden. Alle diese Beschwerden wurden bisher von den Behörden als unbegründet abgewiesen. Eine Beschwerde beschäftigte fich mit der Frage der Ausscheidung jener Kultussteuerträger aus der Wählerliste, welche bis zum Ablaufe des Reklamationstermines mit der Kultussteuer des laufenden Jahres im Rückstände waren. Diese Verfügung gründet fich auf § 2 der Wahlordnung, in welcher es ausdrücklich heißt, daß vom attiven Wahlrechte diejenigen ausgeschlossen find, welche am Tage des Ablaufes des kundgemachten Wahlreklamationstermines, diesen Tag mitgerechnet, für das laufende Jahr die Kuttussteuer nicht bezahlt haben. Es wird Sache des Vorstandes sein, darüber zu entscheiden, ob für die Zukunft diese Bestimmung beibehalten oder ob sie abgeändert wecken soll. Gewiß ist, daß mit der Beibehaltung der Bestimmung eine Härte verbunden ist, andererseits aber darf nicht unerwähnt bleiben, daß die Eliminierung dieser Bestimmung der Gemeinde namhafte materielle Opfer auferlegen dürfte, die ich mit mehreren Zehntausenden jährlich beziffern möchte. In einer anderen Beschwerde wurde verlangt, daß für die Wähler der Brigittenau eine Wahlkommiffion in der Brigittenau bestellt werde uud die Wähler der Leopoldstadt, welche linksseittg von der Taborstraße wohnen, und jene, welche rechts derselben wohnhaft find, je separate Wahlkreise bilden sollen, im Gegensätze zu der bisherigen Einrichtung, wonach die Wähler nach den Anfangsbuchstaben ihres Namens verschiedenen Wahllokalen im Bezirke zugeteilt wurden. Zu dieser Beschwerde habe ich zu bemerken, daß ich angeordnet habe, daß die Wähler der , Brigittenau dem nächstgelegenen Wahllokale in der Malzgasie zugewiesen werden; dem Wunsche nach Teilung der Leopoldstadt in zwei territorial gesonderte Wahlkreise konnte aber auch aus dem Grunde nicht entsprochen werden, weil für jeden dieser beiden Wahlkreise zumindest zwei Wahlkommissionen erforderlich find, für den Wahlkreis rechts der Taborstraße es aber unmöglich war, außer dem Zeremoniensaal in der Tempelgasse ein zweites geeignetes Wahllokale zu finden. Es wurde diesbezüglich angeregt, z. B. das in der Praterstraße gelegene jüdische Museum als Wahllokale zu benützen, eine Anregung, der aus naheliegenden Gründen nicht entsprochen werden konnte. Die Wahl in einem gemieteten Lokale, etwa in einem Gasthause abzuhalten, erachtete ich als nicht entsprechend und so mußte es bei der früheren Einteilung verbleiben. Nebenbei will ich noch bemerken, daß ich eine unter anderem niedergelegte Anschauung nicht teile, daß der Sonntag, auf den ja die Wahl stets fällt und welcher der Muße gewidmet sei, gerade für die jüdischen Wähler als Wahltag ungeeignet fei und von ihnen ein Zeitverlust gerade an diesem Tage lästiger empfunden werde. Eine Verfügung habe ich aus eigener Machtvollkommenheit getroffen, und zwar die Abhaltung von vier Wählerversammlungen durch die Kultusgemeinde. Ich wollte hiedurch den in den verschiedenen Bezirken Wiens wohnhaften Wählern Gelegenheit geben, fich über Kultusangelegenheiten auszusprechen, andererseits den Kandidaten die Möglichkeit bieten, sich einem größeren Kreise von Gemeindemitgliedern vorzustellen. Diese Absicht wurde erreicht, wenn auch bedauerlicherweise die erste Versammlung^ kurz nach ihrem Beginne gesprengt wurde, die letzte Versammlung infolge turbulenten Benehmens einzelner Teilnehmer vorzeitig geschlossen werden mußte. Endlich muß ich noch auf einen Vorfall zurückkommen, der sich unmittelbar vor dem Wahltage abgespielt hat. Von der Leitung des Zentralkomitees, welches sich anläßlich der diesjährigen Kultuswahlen gebildet hat — diese Leitung bestand aus den Herren kais. Rat Johann L i ch t e n st a d t, Gottlieb B e t t e l h e i m, Dr. Josef W i n t e r n i tz, Doktor Camill Kraus und Moriz Baum — wurden Versuche unternommen; mit der Opposition ein friedliches Einvernehmen herbeizuführen, Versuche, denen ich immer sympathisch gegenüberstehe. Diese Versuche sind durch die ablehnende Haltung der Opposition gescheitert. Die Leitung des Zentralkomitees versuchte weiters mit der „Oesterr.-Jsrael. Union", welche in den früheren Jahren sich anläßlich der Kultuswahlen betätigt hatte, ein gemeinsames Vorgehen herbeizuführen und es fand diesbezüglich zwischen der Leitung des Zentralkomitees und dem Präsidenten der „Union" eine Besprechung statt, zu welcher auch ich persönlich eingeladen wurde. Ich will nun berichten, was bei dieser Besprechung von Seite der „Union" verlangt wurde und was mich zu meinen Aeußerungen veranlaßte. Nachdem, wie die Herren sagten, die Union bisher die Erfahrung gemacht habe, daß die von ihr austestellten und gewählten Kandidaten nach ihrer Wahl das Programm, auf Grund dessen sie gewählt worden waren, nicht weiter beachteten, beabsichtige die Union diesmal, ihr Programm in öffentlicher Versammlung bekanntzugeben und von dem Präsidenten der Kultusgemeinde zu verlangen, daß dieser fich verpflichte, das Programm binnen einer bestimmten Frist im Vorstände zur Diskussion zu stellen. Ich erwiderte hierauf, daß ich auf diesen Vorschlag nicht eingehen könne, weil es den Anschein hätte, als ob ein Verein, und möge er fich auch noch so viel Verdienste erworben haben, eine Suprematie gegenüber dem Kultusvorstande übe, welche ich in keiner Weise anerkennen dürfe und welche auch, wenn ein Kultuspräsident sie anerkennen würde, gewiß nicht vom Vorstande gebilligt werden könnte. Der Kultusvorstand hätte das volle Recht, einen Präsidenten, der sich zu einer solchen Unterwerfung herbeiläßt und das An-

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