Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 25 (1908)
- Issue
- 51 (18.12.1908)
- Date
- 1908-12-18
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. H Dr. Lloev's Mocdenscdrttt. Weite SSI Vorsicht begonnen worden. In einem Artikel nämlich stand zu lesen, daß von gewissen Elementen anscheinend unterirdische Drähte zu antisemitischen Parteimännern führen. Zwei Spalten weiter wurde ohne jeden Zusammenhang damit erwähnt, daß die Herren Max Markus, Doktor Zweig, Dr. Weisengrün und Torczyner als Redner in einer oppositionellen Versammlung aufgetreten sind. Zwischen diesen Tatsachen wurde nun ein Zusammenhang konstruiert und eine Klage überreicht, die ebenso kläglich und kindisch war, wie manche angebliche Politik. Der Unterzeichnete hätte sich ohneweiters außer Obligo stellen können, wenn er gesagt hätte, daß er den Artikel nicht gelesen hätte. Aber er gab ausdrücklich zu, den Artikel gelesen und zum Drucke befördert zu haben, und erwartete nun mit Ruhe die neue Blamage seiner Gegner. Er wurde auch einvernommen und befragt, ob in dem Satze von den unterirdischen Drähten die Kläger gemeint seien. Darauf antwortete er vollkommen wahrheitsgemäß, er könne einen Zusammenhang zwischen dem Satze und der nach Sinn und Raum vollständig gettennten zufälligen Namensnennung nicht finden und er bestreite die Legitimation der Kläger. Hätte er das nicht getan, so hätte er eine offenkundige Unwahrheit sagen müssen und ebenso wie Herr Grobtuch seinen Gegnern erst das Substrat für den Prozeß gegen ihn hat geben müssen, den sie zum Staunen juristischer Kreise gegen ihn anstreugteu. Ja, werden aber vielleicht die Kläger sagen, wir konnten aber niemanden fassen, der über die Verbindung des oppositionellen Wahlkomitees mit dem „Deutschen Volksblatt" etwas Bestimmtes gesagt hätte. Das ist vollständig unwahr. In unserer Nr. 47 vom 30. November berichteten wir auf Seite 883, zweite Spalte, von den sensationellen Ausführungen des bekannten und geschätzten Redakteurs Herrn Friedrich Herrnfeld, der in einer Kultuswählerversammlung sagte, die Teilnahme des „Deutschen Volksblatt" sei kein Zufall. Er als Redakteur sei der Sache nachgegangen und habe erfahren, daß bei der Redaktion des genannten Blattes kein Interesse für den Kultuswahlkampf vorhanden gewesen sei, daß es aber geweckt wurde, und zwar von jüdischer Seite. Es habe ein Mann, der sich zur Opposition zähle, den Berichterstatter ' des „Deutschen Volksblatt" zum Besuch einer gegen den Kultusvorstand gerichteten „Protest-Versammlung" eingeladen. Herr Redakteur Herrnfeld erbot sich zum Wahrheitsbeweis für seine Behauptungen im Gerichtssaal, wohl gemerkt zum Wahrheitsbeweis dafür, daßOppositionsmänner der letzten Kultuswahlen tatsächlich mit dem „Deutschen Volksblatt" Verbindung gesucht und angeknüpft haben, aber es fiel niemandem ein, den Redner zu belangen und wegen des Abdrucks die „Oesterreichische Wochenschrift" zu klagen oder sonst in irgend einer Weise einen Prozeß heraufzubeschwören. Denn wie leicht könnte der angebotene Wahrheitsbeweis wirklich erbracht werden? Dagegen wurde der andere Prozeß, der lächerliche, geführt und nach den Wahlen natürlich fallen gelaffen, weil die Kläger selbstverständlich nichts erreicht hätten als eine Kostenrechnung. Beim Bezahlen hat der Spaß aber aufgehört. Weit davon entfernt, nach einer so vernichtenden Niederlage boshaft oder feindselig zu sein, hätten wir auch diese Sache begraben, wenn im berühmten Organ der Opposition nicht jemand den Mut gefunden hätte, den Ausgang des lächerlichen Prozesses in der perfidesten Weise darzustellen. Darnach hätten nun Herr Dr. Bloch und Herr Grobtuch die „ausdrückliche" und „bestimmte Erklärung" abgegeben, daß die im fraglichen Artikel enthaltenen Beschuldigungen nicht gegen die Privatkläger gerichtet waren und auch nicht so verstanden werden konnten, zumal die Privatkläger an der Spitze einer Partei stehen, welche seit Jahren in einer wirklich ernsthaften Opposition zum Kultusvorstand stehe, bei welcher also nicht von einem Schein der Opposition gesprochen werden könne. Schaut das jetzt nicht so aus, als hätte der Unterzeichnete den Klägern eine pompöse Erklärung gegeben und diese hätten dann gnädig verziehen? So eine verdrehte Darstellung ist unerhört. Der Geklagte hat kein Wort außer dem oben Erwähnten gesagt. Und das nur zum Untersuchungsrichter. Er hat den Klägern keine Erklärung gegeben, schon gar keine Lobeserklärung. Er würde auch den Herren Dr. Zweig, Max Markus, Dr. Weisengrün — der aus Parteidisziplin mitgegangene Herr Torczyner möge hier ausgeschaltet werden — niemals eine Ehrenerklärung geben, und ihre lächerliche Blamage als seinen Rückzug umzudeuten, ist ein Vorgehen, das seine Kläger für alle Zeiten richtet. Dr. I. S. B l o ch. Da» jüdische Museum i« Washington. Zu den vielen unbegrenzten Möglichkeiten, welche die Geschichte unseres Volkes darbietet, gehört es, daß die einzige große und vollständige Sammlung jüdischer Altertümer der Welt sich nicht etwa in Asien, unserer Heimat, nicht in Europa oder Afrika, wo die Juden seit zwei Jahrtausenden wenigstens geistige Bürgerrechte genießen, sondern in der neuen Welt besteht, die die jüdische Einwanderung in größerem Maßstabe erst im 19. Jahrhundert erfahren hat. Noch merkwürdiger ist es, daß diese Sammlung keineswegs auf jüdische Initiative zurückgeht, wenn auch ihre Gegenstände fast ausschließlich Geschenke oder meistenteils Loane-Collections, d. h. leihweiser Bestand aus vornehmen jüdischen Familienbesitz ist. I a m e s S m i t h s o n, der natürliche Sohn eines Herzogs von Northumberland, hat bei seinem Tode im Jahre 1829 sein 7 bis 8 Millionen Gulden betragendes Vermögen aus niemals aufgeklärten Gründen zur Stiftung eines Anthropologischen Museums und einer Anthropologischen Gesellschaft — Smithsonian Institution — in Washington vermacht, obwohl er nie in Amerika gewesen war und sich nie mit wissenschaftlichen Studien beschäftigt hatte. Dieses Museum sollte alles enthalten, „was dazu dienen könne, die Wissenschaft des Menschen von Menschen zu befördern" — die Worte Anthropologie und anthropologisch waren damals noch nicht geläufig. Im Jahre 1656 wurde der Normannische Schloßbau eröffnet, der in den neun Jahren seines Baues mehrere Millionen verschlungen hatte, während die nicht minder kostbaren Sammlungen, heute die größten der Welt, schoü seit dem Jahre 1841 angelegt wurden. Seit dieser Zeit war ein Kampf zwischen der Museumsleitung und der Geistlichkeit der verschiedenen Konfessionen ausgebrochen, welche sich sträubten, daß die Kultgegenstünde nichtheidnischer Religionen Ausstellungsobjekte sein sollten. Erst 1891, anläßlich der Ausstellung in Chicago, also nach vollen fünfzig Jahren, wurde dieser Widerstand trotz Widerstrebens überorthodoxer, christlicher und jüdischer Kreise gebrochen, und für das Judentum umsomehr, als unter den Museumsbeamten sich eine ganze Reihe jüdischer, berühmter Gelehrter befinden, gewiß ein Beweis für den idealen Sinn des Judentums, da der prattische Amerikaner selten zu archäologischen und philologischen Studien greift. Der Auftuf, der damals erlassen wurde, fand bei den Juden Amerikas nicht nur, sondern auch bei denen des britischen Weltreiches begeisterte Aufnahme, so daß aus den drei alten Weltteilen ungeahnte Schätze nach Amerika hinüberströmten, die wertvollsten wohl aus den jüdischen Gemeinden Indiens und Kleinasiens; dazu kamen die ttaurigen Ereignisse der letzten Jahrzehnte in Rußland und auf dem Balkan, welche den Verkauf so manchen Synagogenbesitzes an die Museumsverwaltung mit sich brachten. So ist die amerikanische Regierung, in deren Besitz sich das Museum befindet, nicht ohne historische Gerechtigkeit die Beschützerin und Besitzerin Jahrhunderte alten