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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1908-12-11 · 50 (11.12.1908) · page 10

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
25 (1908)
Issue
50 (11.12.1908)
Date
1908-12-11
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Sette 882 Vr. Vwch's WochrMrtrrK Nr. 50 Grundsteinlegung des neuen Kaiser Jnbiläumstempels in Kremsie c. Auf historischem Boden legte am 2. Dezember, am 60jährigen glorreichen Jubiläumstage Seiner k. u. k. Apost. Majestät des Kaisers Franz Joseph I., die hiesige israelitische Knltus gemeinde den Grundstein zu dem neuen Jubiläumstempel, der den Namen Seiner k. u. k. Apost. Majestät als Erinnerung für künftige Generationen tragen soll. Eme illustre Versammlung nahm an diesem seltenen feierlichen Akt teil. Die hohe Geistlichkeit war mit dem hochwürdigen Propst Monsignore Stojan, Reichsrats- und Landtagsabgeordneten, vertreten. Der Bürgermeister unserer autonomen Stadt. Herr Dr. Josef Pistecky, der Vizebürgermeister Herr Dr. Johann Stros mit den Gemeinderäten und sämtliche Militär- und Zlviibehörden waren zugegen. Auch Herr Malbert fötfy, Reichsrats- und Landtagsabgeordneter, beehrte die Feier mit seiner Gegenwart. Alle Vereine der Stadt sendeten Abordnungen hiezu. Herr Rabbiner Dr. Adolf Frankl-Grün weihte in einer der Sache würdigen Rede den Grundstein und führte die üblichen drei Hammerschläge. Hierauf begrüßte Kultusvorsteher Herr Ignaz Knöpfelmacher die anwesenden Gatte in deutscher und'tschechischer Ansprache, welche in ein dreifaches „Hoch" nnd „Slava" auf Seme k. u. k. Apost. Majestät ausklaug. Herr Bürgermeister Dr. Josef Pistecky wünschte Gedeihen dem Werke, welches der Kultusgemeinde zur. EKre, der Stadt zur Zierde dienen möge. Auch Dizebürgermeister Herr Dr.. Johann Stros und der Direktor der böhmischen Landesoberrealschule Herr Chmelik begleiteten mit warmen Worten rhre weiteren drei Hammerschläge. Mit der Führung der Hammerschläge schloß die erhebende Feier, welche jedem der Anwesenden in steter Erinnerung bleiben wird. Verein „Chewra - Kadischa" in Friedek-Miftek. Für den 29. November n Uhr vormittags hat der Vorttand unserer Ehewra-Kadischa anläßlich des 60jährigen Regierungsjubiläums unseres geliebten Kaisers eine außerordentliche Generalversammlung mit folgender Tagesordnung einberufcn: 1. Huldigungsansprache des Obmannes. 2. Vorlage des Vereinsvorstandes betreffend einer Kaiser- JubiläumsrArmeuttiftung mit diesbezüglicher Beschlußfassung. Präzise 11 Ubr vormittags eröffnete der Obmann die Generalversammlung, begrüßte die als Gäste anwesenden Damen und die zahlreich erschienenen Vereinsmitgl eder und hielt sodann eine Ansprache, in welcher er die großen Verdienste unseres Kaisers auf allen Gebieten menschlicher Kultur in unserem Kaiserstaate hervorhob, rühmte dessen edles Herz, das für alle seine Völker in gleicher Liebe schlug, betonte, daß wir Juden unserem^gkl^bteu LandesvaterTzu besonderem Danke verpflichtet sind, da durch ibn füiuns erst ein menschenwürdiges Dasein geschaffen wurde, bemerkte hiebei, es wäre an der Zeit, daß ein jüdischer Schriftsteller sich vorfände, der eine Hagada verfaßen möchte, in welcher uns und unseren Nachkommen traditionell vor Augen gebalten wird, was unser Kaiser fü' »ns aeleistet. und diese Hagada sollte an jedem 2. Dezember in jedem jüdischen Hause zur Verlesung kommen. Die Ansprache wurde mit einem dreimaligen Hoch von der Versammlung ausgenommen. . . : m < Sodann wurde einstimmig beschlossen, die Kaiser-Jubiläums- Sliftung zu aktivieren und an jedem wiederkehrenden 2. Dezember an hilfsbedürftige Kultusgcmeinde-Mitglieder zu verteilen.^ Für den 2. Dezember war der Vorstand der Chewra vom Magistrate der Stadt Friede! eingeladen, an den Veranstaltungen desselben anläßlich des Kaiser-Jubiläums Anteil zu nehmen. Der Obmann und Obmann-Stellvertreter nahmen diese ehrende Einladung dankend an und als Abschluß erschienen sie um 11 Uhr vormittags beim allgemein beliebten und geehrten Bürgermeister, ihre Gratulation vorzubringen. Sodann verfügten sich der Obmann und dessen Stellvertreter zum beliebten Herrn Erzpriester Kuezera, um ihm anläßlich der ihm von Sr. Majestät verliehenen Auszeichnung des Franz Joseph- Ordens zu gratulieren. Herr Erzpriester und fürstbischöflicher Koiiststorialrat Andreas Kuezera war. sehr erfreut über das Erscheinen der Vertretung eines so eminent humanitären Vereines, veantwo tete die Ansprache des Obmannes in reckt herzlicher Weise und äußerte sich, daß er (wie es tatsächlich der Fall ist) immer so wie bisher nur Kr friedliches Beisammenleben der Bevölkerung ohne Unterschied der Konfession und Nationalität wirken möge. Der Herr Erzpriester ist ein Jdealpriester, der im Sinne des biblischen „Liebe Denie» Nächsten wie Dich selbst" wirtt. Bukarest. Der hiesige Kassationshof hat im Laufe dieser Woche den Eid „mors jnäaieo" für unzulässig erklärt. Der Ober-Rabbiner von Jassy, Herr Dr. Niemierower war von dem Gericht in Jassy zu einer Buße von 50 Francs verurteilt worden, weil er sich geweigert hatte, bei der Abnahme des Eides „mors judaico“ mitzuwirken. Gegen diese Verurteilung hatte Dr. Niemierower Berufung eingelegt. Die Angelegenheit kam vor die erste Abteilung des Kaffationshofs hier. Der Kaffationshof entschi^) dahin, daß der Eid „mors znäLiey" den Israeliten nicht auferlegt werden darf, da die von dem bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehene gewöhnliche Formel vollkommen ausreichend sei. Für die Sache des Dr. Niemierower hat der frühere Minister Rechtsanwalt D i s s e s c u plaidiert. Das neue türkische Gesetz über das Staatsbürgerrecht. Vor einigen Tagen erschien das neue türkische Gesetz über die Heimatsberechtigung. Die wichtigsten Punkte dieses Gesetzes sind: Art. 1. Jede von oltomanischen Eltern oder auch nur von einem ottomanischen Vater stammende Person wird als Untertan des türkischen Reiches betrachtet. Art. 2. Jede Person, die auf türkischem Boden geboren wurde, deren Eltern jedoch Ausländer sind, kann drei Jahre nach Erlangung seiner Volljährigkeit die türkische Staatsangehörigkeit erlangen. Art. 3. Jede ausländische volljährige Person, die fünf Jahre ununterbrochen im türkischen Reiche gewohnt hat, kann die türkische Staatsbürgerschaft durch ein direktes Gesuch an das Ministerium des Äußeren oder im Wege der Lokalbehörden erlangen. Anmerkung, a) Da die Zeit der Volljährigkeit in den verschiedenen Ländern verschieden ist, muß derjenige, der um die türkische Staatsbürgerschaft, sich bewirbt, den Nachweis erbringen, daß er im Sinne der Gesetze desjenigen Staates, aus dessen Verbände er ausscheiden will, die Volljährigkeit bereits erlangt habe. b) Jede männliche Person, die sich um die türkische Staatsangehörigkeit bewirbt, muß eine Bescheinigung seines Konsuls darüber beibringen, daß er weder vor dem Militärdienst, noch vor einer Strafuntersuchung geflohen sei. Art. 4. Die Regierung nimmt in Ausnahmsfällen auch solche fremde Staatsangehörige unter ihren Schutz, die den im vorangehenden Artikel angeführten Bestimmungen nicht entsprochen haben. Art. 5, Eine türkische Untertanin, die einen ausländischen Untertan geheiratet hat,'kann nach dem Tode ihres .Mannes, innerhalb drei Jahre auf Grund eines Spezialgesuches wieder die türkische Staatsbürgerschaft erlangen. Dies bezieht sich jedoch nur auf ihre Person. Betreffend das Vermögen und die Immobilien, die ihr als Erbschaft zugefallen sind, jedoch — sind die diesbezüglichen Spezialgesetze maßgebend. Art. 6. Verläßt jemand auf gesetzlichem Wege den türkischen Staatsbürgerverband, so folgen die Kinder, selbst die Minderjährigen nicht dem Vater in die neue Staatsbürgerschaft, sie bleiben vielmehr türkische Untertanen. Dasselbe gilt auch von den Kindern derjenigen Fremden, die türkische Staatszugehörigkeit erlangen. Auch in diesem Falle verbleiben die Kinder in ihrer fremden Staatszugehörigkeit und können erst nach erlangter Großjährigkeit um das Stäatsbürgerrecht ansuchen. Juden im türkischen Parlament. Smyrna. Wie bekannt, wird das türkische Parlament im nächsten Monat einberufen werden. Die Wahlkampagne, die seit einigen Wochen begonnen hat, wird eifrigst betrieben und ungefähr 100 Abgeordnete sind bereits gewählt worden. Darunter befinden sich zwei Juden, wovon der eine, namens Emanuel Carasso, auf das Vilajet (Provinz) Salonich, und . der andere, Nissim Mazliah, beide Rechtsanwälte, auf das Vilajet Aidin entfällt. Mazliah bekleidet seit Jahren das Amt eines Hauptsekretärs des jungtürkischen Komitees „ä'vnion et Progres“, und als solcher fand seine Kandidatur starke Unterstützung des genannten Komitees. Das Parlament, welches zirka 250 Deputierte zählen wird, wird aller Voraussicht nach 5 Juden einschließen, und es kommen außer den beiden obengenannten Vilajets noch Konstantinopel, Jerusalem und Bagdad in Betracht, die je einen jüdischen Abgeordneten in das Parlament entsenden werden. Nachdem die jüdische männliche Bevölkerung in der ganzen Türkei auf 250.000 Einwohner geschätzt wird und nach dem Wortlaute des Gesetzes je 50.000 männlichen Geschlechtes auf einen Deputierten Anrecht haben, so werden die Juden in der Kammer richtig vertreten sein. Das ist als ein großer Erfolg anzusehen, da doch die Juden, wenn sie auf sich selbst angewiesen wären, angesichts ihrer Minorität lange nicht ein solches Resultat aufzuweisen gehabt hätten. Wie die Sache.jetzt steht, haben

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