Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 25 (1908)
- Issue
- 44 (30.10.1908)
- Date
- 1908-10-30
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
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Sette 778 Vr. Moch's Wochenschrift. Nr. 44 wie reimt sich das mit der zweiten Entschuldigung, die Herr Kaminka bietet, nämlich, daß man ihm damals leider aus. Warschau „keine Korrekturbogen" gehörig zugesendet hatte? Korrekturbogen pflegt man sonst dem zu senden, der das Textmanuskript liefert. Diese zwei Entschuldigungen sind einigermaßen doch einander widersprechend. — Die dritte klassische Entschuldigung ist, „daß das Buch nur der Teil einer billigen Volksausgabe mittelalterlicher Klassiker ist, die der Verlag „Achiasaf" in Warschau veranstaltete". „Die „Oesterreichische Wochenschrift" weiß es heute noch nicht", ruft Dr. K. triumphierend aus. Da hat er ungefähr das richtige getroffen. Zwar liegt der Redaktion ein vollständiges Exemplar der vielbewunderten lachhernoni-Edition vor; allein wir wußten nicht, daß bei Volksausgaben minderwertigen Lesarten der Vorzug gegeben wird, auch wenn die genaueren und korrekten bereits gedruckt vorliegen. Offenbar sind minderwertige Lesarten billiger herzustellen oder der Volksaufklärung nützlicher — „und die „Oesterreichische Wochenschrift" weiß es noch heute nicht". Nur das weiß die „Oesterr. Wochenschrift", daß nach dem Titelblatt das Buch eine durch Dr. A. Kaminka „auf Grund von Manuskripten und verschiedenen Ausgaben" fertiggestellte Neuedition beinhalten soll! Der Vorgang wiederholt sich bei der Scheeltoth-Edition! Sie soll „auf großen und kostspieligen, auf den umfassendsten Textforschungeu" — „viele Jahre hindurch in stiller Hingebung", „lediglich zur Förderung der Wissenschaft" — beruhen, und die Prüfung schon des ersten Druckbogens durch einen Sachkenner enthüllt eine seltene Auslese von falschen, fehlerhaften Texten, von Irrungen und Mißverständnissen — eine Zwillingsschwester der J'achkemoni-Edition! War das — nunmehr verleugnete und desavouierte — Titelblatt des Tachkemoni ein unsolider Geschäftstrik, so ist das Flunkern von „kostspieligen umfassenden Textforschungen" zu den ScheeÜoth eine Windbeutelei! - Gegenüber unserem Nachweis, wonach S. 1, Zeile 7 es richtig heißen muß, daß Jochanan die Kleider, die er am Sabbath anlegte, 'N1122V genannt hat, bleibt K. dabei, daß „von Kleidern überhaupt, absolut ohne Beziehung auf Sabbath" die Rede ist. Den Sachkenner machen wir bloß auf den sprachlichen Zusammenhang des Wortes 'rmsritt mit irmoi Jes. 58,13, von der Ehrung des Sabbath, aufmerksam. Die anderen Fehler, mit welchen K. diese Textstelle bereicherte, werden mit — schweigender Verachtung übergangen. Dagegen redet er ein Weites und Breites, um seine Lesart Seite 3, Zeile 19 zu rechtfertigen. Ungeachtet aller Klopffechtereien wird jeder Sachkenner ihm bestätigen, daß der Text der von ihm als „verpfuscht" geschmähten editio princ. der einzig korrekte ist. Die absonderlichste Argumentation wird versucht, das Fehlen des charakteristischen Schlußsatzes in der Erzählung der Geschichte vom Sabbathverehrer Josef — daß der Heide den Selbstmord beging — zu rechtfertigen. K. findet, daß es unglaublich sei: „ein Heide, der sein ganzes Vermögen mühelos in den Besitz des Juden übergehen sah, hätte absolut nichts gegen ihn versucht und nur sich das Leben genommen". Allein wenn der Schlußsatz weggelassen wird und der Heide glücklicherweise keinen Selbstmord beging, erscheint es daun besser aufgeklärt, warum er sein ganzes Vermögen, 30.000 Golddenarieu, in den Besitz des Juden übergehen sah, ohne etwas gegen ihn zu versuchen? Das ist doch nichts als Sand in die Augen. Förmlich als gekränkte Leberwurst spielt sich Doktor Kaminka auf, well wir chm rund heraus erklärt haben, daß er die Halacha S. 11, Z. 8 — welche die Norm aufstellt, „das römische Gericht, auch dann nicht anzurufen, weuu in dem zufälligen Rechtsfall römisches und jüdisches Recht übel einstimmen" — in ihrem Gedanken und in ihren Motiven gar nicht erfaßt hat. Kamücka bezeichnet das als „eine ganz hohle Phrase des Rezensenten". Wir wiederholen deswegen unsere Behauptung und stellen unter Beweis, daß er in den Sinn dieser Halacha nicht eingedrungen ist. Die Rechtsprechung ist ein Akt der. Funktionen der Souveränität, jedes Urteil wird noch heute im Namen des Königs gesprochen. Das Anrufen des römischen Gerichtes bedeutet die Anerkennung der römischen Herrschaft. S. 12, Z. 12 wird die Norm, daß Juden nur durch Juden gerichtet und abgeurteilt werden sollen, mit Hinweis auf Deut. 17, 15: „Aus der Mitte Deiner Brüder sollst Du . Dir einen König setzen", begründet. Man braucht nicht an die deutsch-böhmischen Konflikte wegen Ernennung tschechischer Richter in deutschen Gegenden und vice versa zu erinnern. Der Text der Scheeltoth bietet jede nur wünschenswerte Klarheit. Dr. Kaminkas Glosse zu dieser Halacha, daß sie befremdend wäre im Munde des R. Me'ir, der den Heiden, der sich mit der Thora befaßt, dem Hohenpriester gleichstellt, und wohl eher von R. Simon herrühren dürfte, dem Autor des Wortes: „Der Besten der Gojim re." — paßt dazu wie die Faust auf das Auge. Mit dem Heidenhaß hat diese Halacha gar nichts zu tun! Wird doch von den Scheeltoth selb st dem Profelyten verwehrt, einen Israeliten zu richten. (S. 12, Zeile 8—15.) Somit würde nach K. auch der Proselyt zu denen gehören, auf welche das Wort R. Simons: „Der Besten der Gojim re." anzuwenden wäre. Durch völlige Unkenntnis ist er dazu gelangt, in dieser Halacha einen Ausfluß des Heidenhasses zu sehen, eine gänzlich deplazierte 'Erörterung über den Autor und Urheber einzuleiten und den vielberufenen Satz des R. Simon als Beweis seines Heidenhasses in einer Weise anzurufen, die eine energische Zurechtweisung herausfordert. Kaminka beruft sich nun auf Prof. Bacher und andere Autoren, dafür, daß R. Simon ein glühender Römerfeind war. Wer hat das denn bestritten? Römerfeinde waren damals alle jüdischen Patrioten, da das jüdische Volk im heftigen Kampfe gegen die römischen Unterdrücker sich befand. Endlich beteuert Herr K., er habe „sie ja nur auf die Schulter geküßt" — das Zitat nur zaghaft berührt, scheu und ängstlich nur die ersten Worte angeführt und dann mit einem bedeutungsvollen „re." die Finger an den Mund gelegt. Dadurch wird selbstverständlich recht deutlich markiert, daß hier etwas unausgesprochen bleiben soll, wessen man sich zu schämen hätte, woran man nur andeutungsweise erinnern darf. Das ist aber eine unwissenschaftliche und längst antiquierte Auffassung, die gerade durch die gutachtlichen Aeußerungen der Sachverständigen im Prozeß Rohling-Bloch über den Haufen geworfen wurde. Für den Römerhaß der Tanaiten gibt es zahlreiche Belege, Herr K. hat indeß ein Zitat herangezogen, das wohl auf der Straße liegt, für den speziellen Bedarf jedoch ungeeignet ist. Bei der Erzählung von dem Sabbathverehrer Josef hat er aus dem Texte der „Scheeltoth" den Schlußsatz vom Selbstmord des Heiden weggelassen, wie er versichert, nicht aus Versehen und Unkenntnis, sondern aus kluger Vorsicht. Weder bei Eisenmenger und Gerson Rechlichhausen, noch bei Rohling, Briman oder Ecker, ja in keinem einzigen antisemitischen Pamphlet älterer und neuerer Zeit findet man den Versuch, jenen unschuldigen Satz, der eigentlich bloß den Spruch vom Reichtum, der seinem Besitzer zum Unheil wird, (Kohel. 5, 12) illustrieren will, für judengegnerische Parteizwecke zu mißbrauchen. Nur Kaminka findet in dem Schlußsatz „eine brutale und dazu in unseren Tagen wirklich gefährliche Rücksichtslosigkeit mit Bezug auf das Leben des Nichtjuden" —; darum also mußte der Schluß gestrichen werden. Dagegen das Wort, „den besten der Gojim zu erschlagen", gehört zum ältesten Inventar der antisemitischen Pamphletisten, wurde von ihnen immer und immer wieder hervorgeholt, bis das gerichtliche Gutachten die einzig