Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 25 (1908)
- Issue
- 44 (30.10.1908)
- Date
- 1908-10-30
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Nr. 44 Wr. Mocd s MocvenscvrM. Seite 773 Ist „Polnischer Jude" eine Ehrende!eidignng? Der Installateur und Hausbesitzer Eduard ^Babak wurde von dem . resignierten Advokaten Dr. Jacques Adolf wegen Ehrenbeleidigung geklagt, weil Babak dem Advokaten in der Wickenburggasse im Vorübergehen „polnischer Jude!" zugerufen hatte. Es besteht nämlich zwischen ihm und dem Klager, der seinen Gegner vertrat, seit vier Jahren eine Feindschaft. Der Richter erblickte in dem inkriminierten Zurufe eine Schmähung und verurteilte den Angeklagten zu drei Tagen Arrests. Ein Opfer galizischer Justiz. Im Lemberger Strafhaus starb dieser Tage ein 83 jähriger jüdischer Greis, Jakob Stern. Vier Jahre hätte er, laut dem Urteilsspruche galizischer Richter, im Kerker verbringen sollen, hat es aber nicht länger als sechs Monate ausgehalten. . . Eine Kette von Verfolgungen und Drangsalen hat den Lebensabend dieses vielgeprüften Juden vergiftet. Seit zwei Jahren war Jakob Stern Untersuchungshäftling des Rzeszower Gerichtes. Dreimal wurde er vor die Geschwornen gebracht und dreimal hat sich der Oberste Gerichtshof mit seiner merkwürdigen Angelegenheit beschäftigt. Und trotzdem das „letzte Wort" in dieser Sache gesprochen wurde, bleibt es sür die unparteiische Welt doch eine offene Frage: War Jakob Stern schuldig oder nicht? Hier in Kürze der seltsame Fall galizischer Justiz: Am 29. April 1906 wurde in Chialobrzeg bei Rzeszow der Bauer Grigor ermordet aufgefunden. Der Verdacht der Täterschaft fiel auf den 80 jährigen Juden Jakob Stern. Er wurde wohl in der kritischen Nacht von niemanden in der Nähe des Tatortes gesehen, aber die Aussage eines „Zeugen" genügte, um die ganze Familie Stern zu verhaften und unter Anklage zu stellen. Das Schwurgericht.hat damals Jakob Stern Wegen Mordes zum Tode durch den Strang verurteilt. Der Oberste Gerichtshof hat das Urteil aufgehoben und eine neuerliche Verhandlung angeordnet. Und siehe da, die zweite Jury, die aus zwölf Christen bestand, hat, trotzdem genau dieselben Beweise Vorlagen wie in der ersten Verhandlung, Jakob Stern einstimmig freigesprochen. Aber Jakob Stern, der gebrochene Greis, wurde nicht freigelassen. Der Staatsanwalt hat den zwölf christlichen Volksrichtern keinen Glauben geschenkt und die Verfolgung der Familie Sterns hat von neuem begonnen. Zunächst wurden die Entlastungszeugen wegen falscher Zeugenaussage — trotzdem ihr Verteidiger ihre volle Unschuld nachgewiesen hat — zu mehreren Monaten Gefängnis verurteilt. Diese Verurteilung wurde nun dazu benützt, dem arg gequälten Jakob Stern zum dritten Male den Prozeß zu machen. Aber diesesmal lautete die Anklage, trotzdem das Beweismaterial dasselbe geblieben war, nicht mehr auf vorsätzlichen Mord, sondern nur auf Totschlag und Jakob Stern wurde zu vier Jahren schweren Kerkers mit einem Fasttag an jedem 24. April verurteilt. Dieses Urteil hat auch der Oberste Gerichtshof bestätigt. Jakob Stern ist nun tot. Auf dem Sterbebette, nachdem er die Widdug, das Schuldbekenntnis, abgelegt hat, stieß er noch röchelnd hervor: „Ich trete vor Gott hin, ich bin unschuldig an dem Morde Grigors!" und dann hauchte er seine Seele aus . . . Aber was nützt das alles! Wie lautet doch die bedeutungsvolle Inschrift auf dem Tore der kaiserlichen Burg in Wien: ckuotitia rsAnoram kunäamsutum! Rabbiner und Kardinal. Der Fogaraser (Siebenbürger) Rabbiner Dr. Adolf Kel e m e n hat an den wegen seines aufrichtigen Liberalismus weitbekannten Kardinal-Erzbischof von Erlau, Dr. Josef Sam a s s a, aus Anlaß des 80. Geburtstages des Erzbischofes ein Glückwunschschreiben gerichtet, welches der Kardinal-Erzbischof mit folgendem Briefe beantwortet hat: „Hochwürdiger Herr Oberrabbiner! Mit Dank habe ich Ihre aus Anlaß meines 80. Geburtstages in Ihrem Briefe vom 9. d. M. zum Ausdrucke gebrachten Glückwünsche entgegengenommen. Im Laufe meines durch die besondere Gnade Gottes lang gediehenen Lebens war ich allezeit bestrebt, zwei große Tugenden in mir zu vereinigen und die Vereinigung derselben auch bei meinen Mitmenschen zu fördern. Das ist die Liebe, gepaart mit Gerechtigkeit und die Gerechtigkeit gemäßigt durch die Liebe. Die Menschen, die durch die Schranken der Religion und Ueberzeugung getrennt find, werden ja durch diese zwei großen Tugenden zu brüderlicher Begegnung zusammengeführt, auf daß sie die Söhne des gemeinsamen himmlischen Vaters seien. Ich kann mit ruhigem Gewiffen sagen, daß im Verlaufe meines Lebens mich nichts behindert hat auf diesem Wege, auf welchem die mit Liebe gepaarte Gerechtigkeit mich leitete. Noch einmal Dank für Ihre freundliche Erinnerung. Erlau, 12. Oktober 1908. Dr. Josef S a m a s s a, Kardinal-Erzbischof von Erlau." Verein zur Abwehr des Antisemitismus. Berlin. Der von dem verstorbenen Abgeordneten Heinrich Rickert gegründete Verein zur Abwehr des Antisemitismus hielt am Samstag im Architektenhause seine diesjährige Generalversammlung ab. Die Versammlung eröffnete der Vorsitzende Dr. Theodor Barth, der zunächst den beiden verstorbenen Vorstandsmitgliedern Charles Hallgarten - Frankfurt a. M. und Sanitätsrat Dr. N e u m a n n- Berlin. einen herzlichen Nachruf widmete. Der Redner fuhr dann fort: Es möge sonderbar erscheinen, daß wir in unserem Vaterlande, in einem Kulturlande, einen derartigen Kampf führen müssen, daß wir in einem Rechtsstaate noch um die staatsbürgerliche Gleichberechtigung kämpfen müssen. Wir haben aber in letzter Zeit Fälle genug erlebt, in denen die Gleichberechtigung in erschreckender Weise verletzt worden ist. Der brutale Antisemitismus, wie er in Ahlwardt und Graf Pückler verkörpert wurde, ist allerdings verschwunden. Der gefährliche, der Antisemitismus in Glacehandschuhen» ist geblieben. (Sehr richtig!) Redner erinnert an die „Fälle" des Dr. Moses in Mannheim und des Volksschullehrers Brandau in Kassel. Dieser habe erklärt, daß er bei der Reichstagsstichwahl zwischen Sozialdemokrat und Antisemiten es mit seinem Gewissen nicht vereinbaren könne, den Antisemiten zu wählen, sondern sich der Stimme enthalten werde. Deshalb hat man Brandau im Disziplinarverfahren zu 60 Mark Geldstrafe v eru rt e i l t, und der preußische Kultusminister hat diese Strafe bestätigt. Der Vater des jetzigen Kaisers habe erklärt, er betrachte den Antisemitismus als eine Schmach der Zeit. Und wenn ein Lehrer den Vertreter dieser Schmach nicht wählen will, so wird er vom preußischen Kultusminister in eine Disziplinarstrafe genommen. Der Redner erinnerte sodann an das Vorgehen gegen den Marburger Profeffor Dr. Schücking. der sich eines jüdischen Referendars angenommen und dem dafür ein Disziplinarverfahren in Aussicht gestellt wurde. Angesichts dieser Fälle sei es notwendig, daß mit den Abwehrmaßregeln nicht nachgelassen werde, sondern daß wir den Grundsatz absoluter Gleichberechtigung für alle Konfessionen zur Durchführung bringen. (Beifall.) Es liegt uns nicht daran, Wohlwollen zu erlangen, wir verlangen Recht, gleiches Recht, die Gleichberechtigung ausnahmslos. (Lebhaftes Bravo!) Wir find kein Verein aus Juden oder für Juden, sondern ein Verein, der für Gleichberechtigung eintritt. (Großer Beifall.) Die Generalversammlung nahm nunmehr vom Geschäftsbericht Kenntnis und hörte dann ein Referat des Landtagsabgeordneten Profeffor Dr. Günther-München über „Vaterlandsliebe und Bodenständigkeit bei unseren jüdischen Mitbürgern". Der Redner gab in etwa einstündigen Ausführungen einen Ueberblick über die vielen Hemmnisse, die die Juden gehindert hätten, bodenständig zu werden, zumal ihnen diejenigen Stände, durch die sie bodenständig werden konnten, Ackerbau und Handwerk, verschlossen blieben, wie ja auch heute noch viele Hindernisse bestehen, wenn ein Jude Richter oder Verwaltungsbeamter werden wolle. Der Redner hob sodann die Vaterlandsliebe der Juden hervor und verurteilte unter großem Beifall das Bestreben der Zionisten. Die zionistische Bewegung müsse als Fahnenflucht betrachtet werden. Darauf sprach Oberst a. D. G ä d k e - Berlin überdie Zurücksetzung der Jude« im Heere. Der Redner bezeichnet den Antisemitismus als ein Zeichen rückständiger Kultur und minderwertiger Bildung. Im wesentlichen entstamme er der gleichen Wurzel, aus der das Junkertum seine Herrschaft herleite. Er reiht sich in das reaktionäre System ein, das uns augenblicklich drückt. Der Redner wies auf den Unterschied zwischen bürgerlichen und adeligen Offizieren hin. Während der Antisemitismus allgemein als Raffenfrage betrachtet werde, sei er im Heere eine konfessionelle Frage. Jeder, der seine Religion wechselt, werde freudig ausgenommen. Jetzt drückt man den Juden aus dem Heere hinaus oder läßt ihn nicht hinein und sagt dann, er eigne sich nicht für den Heeresdienst. Tatsächlich hat sich der Jude so treu und