Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1908-10-30 · 44 (30.10.1908) · page 7

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
25 (1908)
Issue
44 (30.10.1908)
Date
1908-10-30
Page
– (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3020846-3021764-3021809--17776-3042669
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr. 44 Dr. JBlocb’s MocdenscdrtN. Seite 771 zierte mutwillig einen solchen Skandal, daß der Vorsitzende, wie wir hinzufügen wollen, über Drängen sämtlicher an der Sitzung teilnehmender Vorstandsmitglieder sich genötigt sah, den Urheber des Skandals, den Hof- und Gerichtsadvokaten Doktor Michael Egon Zweig, aus dem Sitzungssaale auszuweisen. Seit dem Bestände der jüdischen Autonomie in Wien war es der erste Fall, daß der Präsident der israelitischen Kultusgemeinde in Wien zu einer solchen Maßregel hatte greifen müssen. Zum ersten Male mußte der Präsident während der Vorstandsfitzung in solcher Art von seinem Hausrechte Gebrauch machen. In seiner Rede hatte nämlich der Präsident Dr. Alfred Stern auf die wiederholt in Erscheinung getretene Tatsache hingewiesen, daß -die Opposition eine liebevolle Unterstützung bei der antisemitischen Publizistik genieße, dermaßen, daß alle von den oppositionellen Führern fabrizierten und durch ihre Zeitung der Oeffentlichkeit übergebenen Pamphlete gegen die Kultusgemeinde schon am zweiten Tage im „Deutschen Volksblatt" und in der „Reichspost" zu lesen find, daß somit die Publizisten der Opposition freiwillige oder unfreiwillige Mitarbeiter der antisemitischen Preßorgane genannt werden können. Als der greise Präsident mit lebhaftem Bedauern diese notorische Tatsache konstatierte, schleuderte ihm Dr. Michael Egon Zweig den Schmähruf ins Gesicht: „Das ist eine Lüge". Dieses ungehörige Betragen und die Beleidigung des greisen Präsidenten während der Ausübung seiner Amtspflichten erregte allgemeine Entrüstung bei sämtlichen Vorstandsmitgliedern. Der Präsident selber rief den Störer in strengen Worten - zur Ordnung und mußte, da allgemein die Entfernung des Ruhestörers aus dem Saale gefordert wurde, die Ausweisung verfügen. Von Dr. Egon Zweig kam daraufhin ein zweiter Zuruf, welcher dem Schreiber dieser Zeilen unverständlich blieb. Herr Kultusvertreter Wilhelm Kuffner wandte sich um — er hat die Person des Ruhestörers, der rückwärts hinter ihm saß, nicht sehen können — mit dem Ausruf: „Hinaus mit dem Lausbuben!" Dr. Michael Egon Zweig drängte auf ihn zu: „Wie heißen Sie?" „Das geht Sie nichts an", antwortete Herr Kuffner und bedeutete mit der Hand, daß er gut tun würde, ihm nicht gar zu sehr nahe zu kommen. Dr. Egon Zweig, verstand den Wink, entfernte sich freiwillig, um nicht mit Brachialgewalt hinausbefördert zu werden. Nachdem die Erregung sich einigermaßen gelegt hatte, wurde die Sitzung fortgesetzt. Nachstehend der Verlauf derselben: Im Einlaufe befindet sich eine Entscheidung des Magistrats, bezüglich deren der Präsident Folgendes bekannt gibt: Mit Bezug auf die bevorstehenden Wahlen werden seitens der Opposition, vertreten durch die Herren Dr. Zipser, Margulies, Dr. Egon Zweig, Lanzer und Konsorten, und zwar bald durch die einen, bald durch die anderen Beschwerden beim Magistrate und bei der Statthalterei eingebracht. Die letzte enthält das Verlangen, daß die Wahllokale und Wahlkommisfionen nach dem rein territorialen Prinzip eingeteilt, für einzelne Bezirke (ohne Rücksicht auf deren Wählerzahl) separate Wahlkommisfionen bestimmt werden. Der Magistrat hat diese Beschwerde abgewiesen mit Rücksicht darauf, daß auf Grund des Statutes die diesfälligen Bestimmungen dem Ermessen des Präsidenten anheimgegeben sind. Auch hat der Magistrat darauf hingewiesen, daß ohnehin bereits durch Anordnung des Präsidenten 15 Wahlkommisfionen sgegen 13 im Jahre 1806) für die Gesamtheit der Wähler gebildet und die Wähler der Brigittenau einem in unmittelbarer Nähe gelegenen Wahllokale in der Malzgasse zugewiesen werden. Hieran knüpft der Präsident noch die Bemerkung, daß die Gemeinde über eine darüber hinausgehende Anzahl von Kommissionen und Wahllokalen nicht verfügen könne. Der Leiter des Wohltätigkeitsamtes der Kultusgemeinde, Herr Rudolf Kraus, entschuldigt seine Abwesenheit aus dem Bureau an einem vorangegangenen Tage. Er mußte nämlich bei Gericht erscheinen, da er in einer Zivilrechtsangelegenheit des Vereines „Kinderschutzstationen, charitativer Verein für arme Kinder" als Zeuge geführt wurde. Er habe bei diesem Anlasse in Erfahrung gebracht, daß ohne sein Wissen der Verein ihn als Leiter des Wohltätigkeitsamtes der israelitischen Kultusgemeinde im Jahresberichte als Rechercheur des Vereines namhaft gemacht habe. Dies sei nun eine Unrichtigkeit, und zwar schon deshalb, weil statutarisch dem Verein nur Katholiken als Mitglieder angehören können und aller Wahrscheinlichkeit nach der Verein seine Tätigkeit nur auf christliche Kinder beschränkt. Es werde hier unberechtigt von dem Namen der Kultusgemeinde Gebrauch gemacht, vermutlich, um auch bei unseren Glaubensgenossen größere Spenden zu sammeln. Der Präsident bemerkt hiezu, daß, ohne irgendwie den Wohltätigkeitsfinn unserer Glaubensgenossen, der ja auch in reichem Maße Andersgläubigen zugute kommt, einschränken zu wollen, er dennoch jene Tatsachen, um vor Irreführung zu schützen, in öffentlicher Sitzung vorzubringen für geboten erachte. Zur Tagesordnung übergehend, bemerkt der Präsident, daß er die Einberufung öffentlicher Sitzungen insbesondere auch deshalb für notwendig erachte, weil über verschiedene, in der Oeffentlichkeit verbreitete Unwahrheiten öffentlich die Richtigstellung erfolgen soll und unberechtigte Angriffe gegen die Kultusgemeinde, ohne sich in Zeitungspolemiken einzulaffen, am besten in öffentlichen Sitzungen des Vorstandes zurüchuweisen seien. Die Angriffe erfolgen auch von solcher Seite, welche sich von der Unrichtigkeit ihrer Behauptung leicht die Ueberzeugung verschaffen konnten, vielleicht sogar von der Unrichtigkeit ihrer Anwürfe selbst überzeugt find. Diese Anwürfe find in jüdischen oppositionellen Blättern, nicht selten auch in einem antisemitischen Blatte enthalten, welches in neuerer Zeit über alles, was gegen die Kultusgemeinde vorgebracht wird, so rasch und so wohl informiert berichtet, und man kann sagen, sich der Mitarbeiterschaft der jüdischen Opposition erfreut. Da ist beispielsweise die Angelegenheit deS Vereines „Schomre hadath". Demselben wurde die Genehmigung zur Errichtung eines ständigen Bethauses verweigert, weil in dessen unmittelbarer Nähe sich ein anderes, ständiges Bethaus „B'ne Brith" befindet. Unter Intervention der Kultusgemeinde fanden Verhandlungen zwischen den beiden Vereinen statt, zum Zwecke, um durch gemeinsames Wirken ein entsprechendes, würdiges Bethaus zu errichten. Die Einigung war bereits erzielt, ist aber mit einem Male von „Schomre hadath" aus irgend einem Grunde abgebrochen worden. Nichtsdestoweniger hält dieser Verein, der gegen die abweislichen Erledigungen des Kultusvorstandes die Beschwerde an die Staatsbehörde ergriffen hat, seither pendente recnrsu seine ständigen Betversammlungen ab und find bisher seitens der Gemeinde dagegen keine Schritte unternommen worden. Ferner wird trotz aller erfolgter Berichtigung noch immer daran festgehalten, daß die Sperrung des Vereinsbethauses „Linas Hazedek" im XX. Bezirke während deSGottesd i e n st e s vom Vorstande angeordnet worden sei, trotzdem die Vereinsfunktionäre sich telefonisch an das Präsidium der Gemeinde gewendet hätten. Der Präsident erklärt neuerlich, daß von keiner Seile eine telefonische oder irgendeine andere Verständigung dem Präsidium der Kultusgemeinde zugekommen sei, daß vielmehr der Präsident erst nach Roschhaschono von dem Vorfälle Kenntnis erlangt habe. Ein weiterer Vorwurf wurde letzthin dahin erhoben, daß die Kultusgemeinde von den verschiedenen Bethausvereinen, welchen die Abhaltung temporärer Gottesdienste gestattet wird, 10% des Erträgnisses verlange. Demgegenüber bemerkt der Präsident, daß noch niemals die Wiener Kultusgemeinde von einem Vereine irgendeine Zahlung verlangt oder erhalten hätte. Wohl verlangt die Kultusgemeinde von den temporären Bethäusern den 10. Teil der behördlich bewilligten Sitzplätze für Arme. Diese für Arme bestimmten Sitzplätze find aber nur ein kleiner Teil der von der Kultusgemeinde an Arme unentgeltlich verabfolgten Betplätze, da außerdem noch alljährlich für mehrere Tausend Kronen Sitzplätze für Arme durch die Kultusgemeinde den Bethausvereinen abgekauft und sohin un-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.