Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 25 (1908)
- Issue
- 44 (30.10.1908)
- Date
- 1908-10-30
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 44 Vr. Vloch's Wochrnschrift. Seite 767 nehmen. Daß er an allen großen und kleinen jüdischen Korporationen begeisterte Förderer und Mitarbeiter finden muß, ist selbstverständlich. Man wird wohl auch mit den Mitteln nicht knausern, denn eine große praktische Demonstration jüdischen Arbeitsfleißes ist wohl ebenso wichtig und gewiß überzeugender als manches dickleibige Werk über die jüdische Ethik, und unsere materiellen Mittel sind wohl besser angewendet bei der Unterstützung unserer Handwerker als in der Wohltätigkeit. Man entlastet das Armenamt, indem man die arbeitenden Stände unterstützt, und es ist klüger, statt Juden zur Arbeit zu erziehen, den bereits Arbeitenden unter die fleißigen Arme zu greifen. Das ist die grundlegende Idee zu unserer publizistischen Anregung, die wir der Oeffentlichkeit zur Verhandlung und Behandlung übergeben. u. vom Zukrmarkt des Lebens. Lueien Wolf über die Juden in der Balkankrise. Ein Vertreter des „Jewish World" hatte mit dem bekannten Publizisten und genauen Kenner der Verhältnisse vom Balkan, Lucien Wolf, eine Unterredung, in welcher Mr. Wolf sich über die Aussichten auf eine Aenderung der Lage der Juden in Rumänien sehr pessimistisch aussprach. Wir geben hier die interessanteren Stellen des Gesprächs wieder: „Es ist zunächst recht interessant, daß die ostrumänische Eisenbahn deren Saifierung durch Bulgarien so viel Verlegenheiten bereitet hat, vom verstorbenen Baron Hirsch erbaut wurde. „Sie sehen also", sagte Mr. Wolf scherzend, „daß auch das Böse, das ein Mensch macht, nach seinem Tode weiterlebt." Auf die Frage, ob die Aktion Oesterreichs und Bulgariens eine gründliche Revision des ganzen Berliner Vertrages zur Folge haben könnte, antwortete Mr. Wolf: „Das ist ein Volksaberglaube, hat jedoch sehr wenig Berechtigung. Es erscheint ganz ausgeschlossen, daß das gesamte Material des Vertrages von Anfang bis zu Ende zerrissen werde, weil ein Teil desselben etwa verletzt wurde. Der Vertrag stellt die grundlegenden Bedingungen fest, durch welche die Angelegenheiten in Südost-Europa geregelt wurden. Was die Bestimmungen über die bürgerliche und Religionsfreiheit in den im Vertrage erwähnten Ländern betrifft, so ist der Berliner Vertrag sicherlich der merkwürdigste Vertrag, der je geschlossen wurde. In der Tat war das der erste Vertrag, in welchem alle seine neuen politischen Vereinbarungen von der Anerkennung des Prinzipes der weitesten Religionsgleichheit abhängig gemacht wurden. In dieser Richtung steht der Berliner Vertrag vereinzelt da. Bis zum Jahre 1878 find die Worte „Religionsgleichheit" bei Regelungen der Angelegenheiten des Orients niemals gebraucht worden. Das Meiste, das bis dahin in dieser Richtung festgesetzt wurde, war die Freiheit der Religionsübung. Der Berliner Vertrag hingegen macht aber die Zusicherung der bürgerlichen und Religionsfreiheit an alle Bewohner ausdrücklich zur Bedingung für die Garantie der Mächte, daß die Existenz der im Vertrage behandelten Länder nicht berührt werden solle. Die Ursache, weshalb im Berliner Vertrag dieser mit großer Emphase aufgenommene Bedingungspunkt zum ersten Male Aufnahme gefunden hat, liegt wohl darin, weil er der erste internationale Vertrag war, der geschloffen wurde, nachdem die Mächte selbst die Doktrin von der bürgerlichen und Religionsfreiheit für sich akzeptiert hatten. Nachdem die Religionsfreiheit und Gleichheit die moralische Grundlage und sozusagen das Zentralprinzip des ganzen Vertrages bildet, so ist es klar, daß der Vertragsbruch Rumäniens ein viel schwerwiegenderer ist, als derjenige Oesterreichs und Bulgariens. Schon seit vielen Jahren hat Rumänien durch die Behandlung der Juden den Berliner Vertrag in der flagrantesten Weise ausgespielt und hatte hierzu nicht einmal einen plausiblen Grund. Ein Staat, der durch internationale Kraft gegründet wurde, kann naturgemäß keine anderen Rechte haben, als welche ihm durch das internationale Uebereinkommen eingeräumt wurden. Diese Verletzung des Vertrages seitens Rumänien hatte die Verschärfung eines anderen Problems zur Folge, das gar nicht jüdisch ist: es hat eine große Menschenklaffe erhalten und gezüchtet, die schon ganz im Verschwinden begriffen war — die Menschen ohne jede Nationalität und Staatszugehörigkeit. Würde diese Frage nicht als eine jüdische, sondern als eine allgemein gesetzliche vor einen internationalen Kongreß gebracht werden, so würde sich Herausstellen, daß Rumänien, um nur den Vertrag ausspielen zu können, sich einen eigenen Begriff von Nationalität und Staatszugehörigkeit zurechtgelegt und ausgeklügelt hat, daß gewisse Fremde ewig Fremde bleiben müssen. Dadurch, daß Rumänien eine Klasse Menschen — ungefähr 250.000 — ohne jede Nationalität geschaffen, hat es zweifellos eine vom völkerrechtlichen Standpunkte sehr gefährliche Situation geschaffen. Diese gesetzliche Frage müßte unbedingt vor einen internationalen Kongreß gebracht oder vom Haager Tribunal besprochen werden. In kurzer Zeit soll eine Konferenz stattfinden, in welcher die wichtige Frage des internationalen Wechselrechtes diskutiert werden soll. Wenn das geschehen kann, um wie vieles wichtiger ist es, daß die leidige Frage der Staatszugehörigkeit ein für allemal geregelt werde! Der gesunde Verstand stellt das Prinzip auf, daß jede Person, deren Staatszugehörigkeit nicht anders erwiesen werden kann, als Angehöriger jenes Staates zu gelten habe, in welchem sie lebt. In Rumänien hingegen gilt das gerade entgegengesetzte Prinzip; jeder, der nicht dokumentarisch seine Zugehörigkeit zu Rumänien nachzuweisen imstande ist, gilt als Fremder. Es wäre interessant, wenn jüdische Rechtsgelehrte ihren Einfluß geltend machen würden, daß das Institut für internationales Recht diese Frage einmal t!>s Klare bringe." Auf die Frage, ob Hoffnung vorhanden sei, daß diese Frage auf dem in Vorbereitung stehenden Kongresse der Mächte, zur Sprache gebracht werde, meinte Mr. Wolf: „Ich glaube nicht. Es wird ein Weißwaschungs-Kongreß werden, der den Zweck hab.en wird, die geschaffene neue Situation zu legalisieren, und es ist daher absurd, anzunehmen, daß, während die Mächte mit diesem Weißwaschungsprozeffe beschäftigt find, sie auf einmal sich umdrehen und dem Verhalten Rumäniens gegenüber ihren Abscheu zum Ausdrucke bringen werden. Ueberdies find die Mächte selbst darum besorgt, daß der Zweck der Konferenz möglichst begrenzt werde und es ist daher ganz unwahrscheinlich, daß sie sich in Fragen einlassen würden, die nicht in direktem Zusammenhänge mit den Ereignissen der letzten Wochen stehen. Auf diese Weise gestalten sich die Schwierigkeiten für die Aufrollung der rumänischen Frage immer größer und ich fürchte, daß dies jetzt keine Gelegenheit ist, bei welcher wir von den Mächten irgendwelche Genugtuung erlangen könnten-. Ich male die Situation deshalb so schwarz, weil ich der Ansicht bin, daß es unklug sei, Hoffnungen zu hegen, für deren Erfüllung nur geringe Aussicht vorhanden ist. Nichtsdestoweniger glaube ich, daß wir die Gelegenheit nicht unversucht vorübergehen lassen dürfen, um die Mächte zu zwingen, die Frage in Beratung zu ziehen. Ja, ich gehe weiter und sage, wir dürfen gar nicht anders, weil wir sonst ein Präzedenz schaffen, das gegen uns bei jeder künftigen Gelegenheit würde ausgebeutet werden. Es ist daher die Pflicht aller jüdischen Körperschaften in ganz Europa, an ihre Staatsregierungen Petitionen zu richten, daß sie die rumänische Frage auf die Tagesordnung der nächsten internationalen Konferenz setzen mögen. Wenn durch ein solches einmütiges Vorgehen auch nichts anderes erreicht wird, so bekunden wir damit wenigstens, daß wir unser Recht nicht aufgeben, und reißen Rumänien aus seiner beschaulichen Ruhe." Die Juden an den deutschen Universitäten. Wir lesen im „Berliner Tagblatt" vom 22. Oktober: „Wir wollen über die Berufung von Juden zu ordentlichen Professoren in den medizinischen Fakultäten Deutschlands sprechen. Zurzeit gibt es in Deutschland vier jüdische ordentliche medizinische Professoren: die Physiologen Bernstein-Halle und Rosenthal- Erlangen, beide 1872 berufen; der Pharmakologe I a f f e - Königs-