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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1908-10-23 · 43 (23.10.1908) · page 2

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
25 (1908)
Issue
43 (23.10.1908)
Date
1908-10-23
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Sette 750 Wx. Llocvs Mlocdenscvrtn. Nr. 43 Der geduldete Anfang der Ungerechtigkeit genügt, um zu großen Taten der Ungerechtigkeit zu ermuntern. Das muß der zur Rettung der europäischen Moral versammelten Konferenz ausdrücklich und eindringlich gesagt werden. Wenn es ihr halbwegs ernst ist um den Schutz des Berliner Vertrages, so wird sie sich nicht weigern, da derselbe den Hauptinhalt der Tagesordnung' bildet, die ersten und ärgsten Verbrecher gegen den Vertrag zur Verantwortung zu ziehen, die Rumänen. Diese haben weit Schlimmeres getan, als alten Tatsachen und effektiven Besitz neue Titel zu geben. Sie haben Verbrechen auf Verbrechen gegen die Kultur und Zivilisation gehäuft und sie sind nicht nur als Wortbrüchige am Berliner Vertrage anzuklagen. Haben sich denn die Großmächte nicht auch das Mandat zugelegt, überall dort einzugreifen, wo die Menschlichkeit in Gefahr ist, in Marokko, China, der Türkei? Weshalb dann dulden sie die Greuel gegen die Juden im östlichen Europa? Rußland kann ihrem physischen Drucke standhalten, vielleicht aber gibt es dem moralischen nach. Für Rumänien aber haben wir das Recht, die Einlösung von Fürstenworten zu fordern und dieses Verlangen muß gestellt werden. Es ist jetzt ein Augenblick gekommen, in welchem sich die Judenheit der ganzen Welt zu einer einheitlichen großzügigen Aktion zusammenfinden muß, in welcher es ohne Beachtung irgend welcher Unterschiede und ohne eine Sekunde zu versäumen, sich vorbereiten muß, um auf der bevorstehenden Konferenz der Mächte seine Forderungen aufzustelleu, seine im Berliner Vertrag garantierten Rechte zu urgieren. Unverzüglich sollte eine internationale Konferenz aller großen jüdische» Korporationen der Welt an einem günstig gelegenen Orte zusammentreteu, um eine gemeinschastlicheBeratung abzuhalten, eineDenkschrift auszuarbeiten, die freisinnige Pressezugewinnen, hunderttausendeUnterschriften zu sammeln, Sprecher zu wählen, diplomatische Schritte zu unternehmen. Die jüdischen Reichsratsabgeordneten Oesterreichs dürsten wohl moralisch und technisch die Geeignetsten sein, um die Einberufung zu veranlassen und mögen heute statt morgen sich mit den geeigneten Faktoren ins Einvernehmen setzen. Es ist eine wohl selten mehr wiederkehrendeGelegenheit gekommen, ins Rad der Weltgeschichte zu greifen und so das Unglück unserer östlichen Brüder in seinem Siegesläufe zu hemmen. J. U. » - Der empfindliche Dlnder Wer einigen Sinn für Humor besitzt, hat ein Er" eignis des vor Kurzem in Wien versammelten Advokaten" tages mit großem Vergnügen gelesen. Folgendes der Tatbestand : Während der meritorischen Verhandlungen der Konferenz wurde der Oberste Gerichtshof nicht gerade mit Glacehandschuhen angefaßt. Man fand seine Judikatur in manchen Fällen für unrichtig, konstatierte aber ausdrücklich, daß man keine Beleidigung der Beisitzer des Obersten Gerichtshofes beabsichtige. Nachdem man so das Persönliche vom Sachlichen säuberlich geschieden hatte, erlaubte man sich geziemend, die in ihrer Art der Rechtsprechung angegriffenen Herren des genannten Gerichtshofes zn dem feuchtfröhlichen Bankette einzuladen, welches nach des Advokateutages Last und Mühe die gesunkenen Lebensgeister wieder aufrichten sollte. Aber da kam man schön an. Der Präsident des Obersten Gerichtshofes, Dr. Ignaz Edler von Ruber, erklärte mit Ingrimm, daß eine Trennung der Angriffe von der Person in diesem Falle nicht möglich sei, daß er beleidigt wäre und der Einladung nicht folgen werde. So viele Versöhnungsdeputatiouen sich auch in Frack und weiße Handschuhe stürzten, nichts war imstande, die ungeheuere Beleidigung Halbswegs wieder gut zu machen. Herr von Ruber kam nicht zum Bankett, die anderen Herren vom Obersten Gerichtshöfe auch nicht, der Herr Justizminister Dr. Klein fühlte den unwiderstehlichen Zwang, sich mit Dr. Ruber solidarisch zu erklären, und so fiel in den Champagner des Banketts der Wehrmutstropfen an gänzlichem Mangel aller offiziellen Persönlichkeiten, die dem Braten erst die rechte Würde gegeben hätten. Unglückliche Advokaten! Das kommt aber davon, wenn man die Empfindlichkeit des Herrn Präsidenten des Obersten Gerichtshofes nicht zu schonen weiß. Wir haben das leider auch nicht getan und wir sind überzeugt, daß Herr v. Ruber durchaus nicht kommen würde, wenn wir ihn zu einem Bankett einladen möchten. Denn auch wir haben uns wiederholt mit ihm beschäftigt und wir können nicht einmal behaupten, daß wir bei unseren Angriffen das Persönliche vom Sachlichen geschieden haben. Um nur die allerkrassesten Fälle anzuführen: In Nr. 3 unseres Blattes vom 2. Februar 1906 brachten wir einen Artikel „Ignaz v. Ruber und das Verbrechen gegen Leopold Hilsner", in welchen wir anführten, daß laut der offiziellen Landtagskorrespondenz der damalige Abgeordnete Schneider in öffentlicher Sitzung gesagt habe, „die Juden verfolgten ihn, weil er ihnen nicht nachgegeben und es dem damaligen Justizminister Ruber unmöglich gemacht habe, den Polnaer Ritualmord und andere Ritualmorde totz u s ch w e i g e n". Derselbe Abgeordnete hat sich noch deutlicher geäußert in der Sitzung des niederösterreichischen Landtages vom 28. April 1899 mit den Worten: „O b nicht wieder der Justizminister Geld eingesteckt hat? Der Justizminifter Ruber ist auch bestochen, ich werde ihm schon zeigen." Ferner waren in unserem Artikel, den wir anläßlich der Ernennung Rubers zum Präsidenten des Obersten Gerichtshofes am 2. August 1907 an leitender Stelle mit auffallendem Druck wiederholten, noch folgende Kleinigkeiten zu lesen, die dem Auge des zensurierenden Staatsanwaltes unmöglich entgehen konnten: „Es war damals schon allgemein ausgefallen, daß Herr v. Ruber diesen unerhörten Vorwurf(Schneiders) ruhig hingenommen und Herrn Schneider nicht, wie es seine AmtLehre erfordert hätte, auf irgendeine Weise zur Verantwortung gezogen hat"... „Mit voller Gewißheit steht fest, daß erst nach einer längeren Unterredung Schneiders mit Juftizminister von Ruber am 17. April 1899, die Polnaer Gerichtsärzte, die in ihrem Sektionsbefund kein Wort von fehlendem Blut hatten verlauten lassen, zur Aeußerung darüber aufgefordert wurden, ob denn wirklich Blut gefehlt habe" ... „Das freche Auftreten Ernst Schneiders und die unerklärliche Nachsicht des Herrn v. Ruber gaben schon damals zu merkwürdigen Gerüchten Veranlassung, welche die Einstellung des Verfahrens über ein Sittlichkeitsdelikt, das der Sohn eines bekannten Wiener Industriellen begangen haben sollte, in kansalen Zusammenhang mit der Wiederverhaftung des als unverdächtig entlassenen Hilsner.brachten"... „Die Aeußerung Schneiders ist ein Beweis dafür, daß in dem verhängnisvollen Augenblick, in welchem es sich um die Jnstruierung des Polnaer Prozesses handelte, fern vom Schauplatz der Tat und der gerichtlichen Untersuchung in einem Wiener Ministerhotel sich Knlissengeheimuisse abgespielt haben . . . Welcher Art war denn das Pressionsmittel, das Herr Schneider angeblich mit Erfolg anwenden konnte, um unmöglich zu mache«, daß an entscheidender Stelle aus der

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