Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 25 (1908)
- Issue
- 41 (9.10.1908)
- Date
- 1908-10-09
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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«r. 41 Or. Brocb's MscdeRscöÄN. Gelt. 729 reichlich genug aasfallen and er wird überdies erfahren, wie K. im Texte selbst die schlechtesten Lesearten bietet, am erst in den Noten zu bemerken, dass seine „Handschriften“ anders lesen, wobei er verschweigt, dass die besseren Lesearten auch — in den gewöhnlichen Ausgaben sich finden!“ „Ich erhebe diese Anklage gegen K. hier in aller Oeffentlichkeit and bin bereit, weitere Beweise hiefür zu liefern, wenn die angeführten nicht genügen sollten.“ Dr. Brody, Direktor der israel. Lehrer-Präparaudie in Prag, genießt als Fachmann ein autoritäres Ansehen. Es dürfte sich vielleicht erweisen, daß das Urteil Dr. Brodys auch für die S ch e e l t o t h Dr. K's. im Großen und Ganzen nicht unzutreffend sei. Bevor wir indes einige Belege hierfür vorführen, müssen wir auf einen anderen Umstand Hinweisen, der die Brauchbarkeit des Werkes empfindlich beeinträchtigt. Zur Objektivität gehört auch, daß der Editor sein Lesepublikum im Auge behält. Das Leskpublikum der Scheeltoth rekrutiert sich aus Asien, Afrika, Rußland und in neuerer Zeit auch aus Amerika. Für die meisten dieser Leser bleibt etwas, was nicht hebräisch geschrieben, ein Müssiges, Brachliegendes. Dr. K. bezeichnet die einzelnen Handschriften durch einen lateinischen Buchstaben, was den Anstrich der Wissenschaftlichkeit trägt, dem speziellen Leserkreis aber fremdartig ist; auch die Einstreuung lateinischer und griechischer Brocken in die Anmerkungen erinnert zu stark an die „Zivilisation" des nackten Indianers in Lackstiefletten mit dem Zylinderhut. Vergleicht man nun die neuen Scheeltoth mit den älteren Ausgaben, so macht man die nun nicht mehr überraschende Wahrnehmung,, daß die sä. pr. einen vollständigeren Text und häufig korrektere Lesarten bietet, also ungleich brauchbarer ist als die neue Ausgabe, und da Dr*.K. manchmal es^auch, verabsäumt, auf diese Lesarten der vä. pr. hinzüweisen, so muß Jeder,' der über eine Stelle in den Scheeltoth Auskunft und Aufklärung erhalten will, vor allem eine ältere Ausgabe zu Rate ziehen. S. 1, Zeile 7 handelt anknüpfend an Jes. 58, 13 iniaai, von der „Ehrung" des Sabbats, die auch darin sich äußert, daß man am Sabbath ein anderes und besseres Gewand anlegen soll als an Wochentagen. „Denn R. Joch an au nannte die Kleider, die er am 8abbath anlegte, „meine Würde." Die drei Worte »narva »’ab mm gehören zweifellos zum Texte, sind kein eingeschalteter Kommentar, sondern bilden einen Bestandteil der hier allein uns aufbewahrten Originalstelle, auf welche auch Talmud B. Kama und Sanhedrin verweisen. R. Iochan a n war kein Gigerl, mit Kleidern zu stolzieren, nur auf das Sabbathkleid wies er hin, zur „Ehrung" des Sabbats. Die neue Edition hat jene drei Worte, die in den gedruckten Ausgaben und 2 Manuskripten zu lesen sind, ausgelassen. Fehlerhaft ist auch die Lesart pnv m an '2, es soll, wie in der sä. prinesps, heißen prrp n. Dr. Kaminka versäumt es überdies mitzuteilen, d'Äß die gedruckten Ausgaben hier eine andere Lesart haben. In den Talmudstellen, welche auf diesen Text verweisen, paßt die Formel pnv '*vi «n '2. Nicht korrekt ist ferner die Schreibung »niiaav, es soll vielmehr lauten wie in den bisherigen Ausgaben 'nuaav. Unbegreiflich ist, warum die wichtige Stelle: nnu nia’B» »n» ib »rn» man -pist "i iv» K2n na» b» nn«i bin b» im Texte der Edition ganz fehlt? Allerdings scheint der Autor des Satzes R. Jonathan und nicht R. Jochanan zu sein, was auch einzelne Manuskripte bestätigen. Die zwei Namen wurden auch sonst häufig verwechseÜ. Allein das kann unmöglich ein genügendes Argument .bilden, den ganzen Satz zu exmittieren. / S. 3, Zeile 19 .i3»v onb 2'nai. Die gedruckten Ausgaben und 3 Manuskripte haben stoi dw onb »an a-ns ns»ö onb ann. Jeder Anfänger, der nur einigermaßen mit der talmudischen Diktion vertraut ist, erkennt sofort, daß nur dieser Text der richtige ist. Dr. K. hat die verstümmelte Lesart seiner Handschrift vorgezogen. S. 7, die bekannte Erzählung von dem Sabbathverehrer Joseph. Der Sabbathverehrer Joseph hatte einen Nichtjuden in seiner Nachbarschaft, der viele Güter besaß. Einst weissagten ihm Chaldäer: Alle deine Güter wird Joseph „Sabbathverehrer" verzehren. Da ging er hin und verkaufte seine Güter, kaufte dafür eine Perle und stickte sie in seine Mütze ein. Als er einst auf einer Fähre saß, wehte sie ein Wind herunter, sie fiel ins Wasser und wurde von einem Fisch verschlungen. Dieser wurde gefangen und als man ihn am Vorabend des Sabbaths (zum Verkauf) brachte, fragten (die Fischer), wer einen solchen wohl kaufen würde, und man erwiderte ihnen: Geht, bringet ihn nur zu Joseph Sabbathverehrer hin, er pflegt solche zu kaufen. Sie brachten ihn zu ihm und er kaufte ihn. Als dieser ihn aufschlitzte, fand er in ihm die Perle, die er für 30.000 (Gemächer) Golddenarien verkaufte. b;Ki »mab na 8i,i,i min -kuid »bm '»22 p3m „Die Mütze hing er hinaus und als der frühere Eigentümer sie erblickte, ging, er hin und erhängte sich.“ Die letzte Z?ile über den Selbstmord bildet die eigentliche Pointe der Erzählung, kann somit unmöglich eine Interpolation sein; sie findet sich in den Druckausgaben und in Manuskripten, nicht aber in der neuen Edition. K. hat diese Zeile weggelassen, weil sie in dem vorgelegeneu Manuskript gefehlt hat. Ferner haben die Druckausgaben und einige Manuskripte.mro, K. setzt dafür nach seiner Handschrift ,T3'ia, obwohl Raschi Traktat Schabbath 119 a ausdrücklich die erstere Lesart für die richtigere erklärt, und jeder Kritiker hierin Raschi beistimmen wird. Der zweite Ausdruck ist der geläufigere, das erste Wort wurde von einigen Kopisten nicht verstanden und deswegen in einen geläufigeren Ausdruck umgewandelt. So erweist sich der von Dr. K. vorgelegte Druckbogen einer neuen Edition der Scheeltoth auf Schritt und Tritt als voller Lücken und Mängel. Wir können es uns aber nicht versagen, auf eine Stelle noch hinzuweisen, welche die geradezu gefährliche Oberflächlichkeit des Herausgebers besonders beleuchtet S. 11, Z. 8: Die tanaitische Halacha, das römische Gericht auch dann nicht anzurufen, wenn in dem zufälligen Rechtsfall römisches und jüdisches Recht übereinstimmen. oi jnb ppmnb "8»i nn» » bni»- mia pn» am Ed. princ. hat pprnb. ohne daß darauf verwiesen würde. Als Urheber der Halacha wird fast in jeder Quelle ein anderer Autor genannt. Ed. princ. nennt R. Msir. Tanchuma hat -,ai» sm Dazu bemerkt Dr. K.: vllixi 0"12y "2827 1218.-1 2*1 722 .112 1282 IT n2821 b&7 8M .13123 iniM "3.1 %bl81 . . . bl13 s.122 81.1 *i?T .111*12 ."'21ll'132L> 212 8*lb'222 1282,1 bj?2 D3 81,127 pyat£7 '1 -1312b* Eine Gelehrsamkeit, die billig auf allen Straßen aufgelesen werden kann, spiegelt sich in einem Urteil, das durch keinerlei Sachkenntnis getrübt ist. Offenbar blieb K. der innere Gedanke der hier von den Scheeltoth zitierten Halacha vollständig unerschlossen. Um so unerfreulicher ist die beliebte Art des Hinweises auf R. Simon. Das eidliche Gutachten der Professoren Dr. Th. Nöldecke und Dr. August Wünsche im Prozesse Rohling- Bloch schreibt in Bezug auf diesen Satz des R. Simon: Sofrim 15, 11 „R. Simeon, der Sohn Jochai's, sagte, den Besten desGojim töte zur Kriegszeit". Das Gutachten fügt hinzu: So der beste Text in der Ausgabe von I. Müller; die direkten Textquellen haben alle hier den Zusatz „zur Kriegszeit". Dann wird auf Tosafoth Ab. zara 28 a hingewiesen und auf die primäre Quelle Mechilta zu Beschalach C. 14, V. 7, wo der Kriegszustand zwischen den Egyptern und Israeliten als Voraussetzung gegeben ist.