Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 25 (1908)
- Issue
- 41 (9.10.1908)
- Date
- 1908-10-09
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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Sette 780 Dr. BlocD'B MocvenscbrLN. Nr. 41 „ImJeruschalmi, wo derZusatz bereits ausgelassen wurde,steht daneben: „auch der bravste Arzt kommt in die Hölle; der bravste Metzger ist ein Genosse Amaleks (zur Ausrottung verbannt); die bravste Frau betreibt Zauberei (ist also des Todes schuldig). Jeder Leser erkennt sofort, dass das Alles nicht ernst gemeint war. Man kann hier so wenig von einem Gojimhass reden, wie von einem Hass gegen die Aerzte oder die Weiber!“ Beide hervorragende Gelehrte haben somit gegenüber Rohling mit allem Nachdruck den Gedanken einer gojunfeindlichen Tendenz bei Simon b. Jochai abgewiesen. Herr Kaminka ist in den wissenschaftlichen Gehalt der Textstellen nicht tiefer eingedrungen als Prof. Rohling, er interpretiert sie mit derselben Oberflächlichkeit. Der iclige Prager Kanonikus hat die ihm von einem ehemaligen Prager Rabbiner und Sekretär der Israelitischen Allianz gebotene Genugtuung nicht mehr erlebt; einem Nachfolger könnte sie willkommen sein. Man sagt, Herr Kaminka beabsichtigt, den fertiggestellten Druckbogen der neuen Scheeltoth eiuznstampfen; wir unserseits möchten das dringend empfehlen. Krieskaftrrr. Gr. Daß die vielen Minjamin in Wien, die häufig nur niederen Geschäftsinteressen dienen, ein Uebelstand sind, hie und da auch ein Chillul Haschem bilden, ist zweifellos. Der Vorstand sollte mit der Bewilligung solcher Veranstaltungen tatsächlich rigoroser Vorgehen, ohne Rücksicht auf Pöbelgeschrei! K. F. Das Statut muß gena i gehandhabt werden, insolange es nicht ratt behördlicher Genehmigung eine Aenderunp erfahren hat. „Freist" Den Artikel über L. B. wollen (spie anderwärts unterbringen; die „Oesterr. Wochenschrift" kultiviert dieses Genre von Polemik nicht. B. Fragen Sie zunächst im Stistungsamt der Israel. Kultusgemeinde an, wo man Ihnen die sicherste Auskunft erteilen kann. Stud. Auskunft dürften Sie beim Prof. Sam. Krauß erhalten. C. imh R. Eine Namenstagfeier findet in jüdischen Gotteshäusern nicht statt.; _ Notiz. Außerordentliche Staatslotterie. Im Aufträge des Kaisers veranstaltet die k. k. Lotto-Gefälls-Direktion eine außerordentliche Jubiläumslotterie, deren Reinertrag für Wohltätigkeitszwecke der k. k. Landwehr und Gendarmerie bestimmt ist. Die Ziehung dieser Lotterie ist für den 22. Oktober 1. I. anberaumt. Um diesem ebenso patriottschen als wohltätigen Unternehmen eine möglichst lebhafte Teilnahme zu sichern, wurde der Spielplan dieser außerordentlichen Staatslotterie ganz besonders günstig gestaltet, indem 17.984 Gewinste in barem Gelde im Gesamtbeträge von 513.76V K mit einem Haupttteffer von 200.0 0 K ausgesetzt wurden; der Lospreis beträgt wie bisher 4 K._ Osiis H. 8 cüorr-Stiftung. Aus obiger Stiftung gelangen die Jahieserträgnisse im Gesamtbeträge von gegenwärtig zirka K. 11.400.— a) an Seminaristen, die sich an der Wiener israel. theologischen Lehranstalt zu Rabbinern ausbilden, in Stipendien per je K 600-—. b) an Seminaristen, die sich an der genannten Lehranstalt zu Lehrern ausbilden, in Stipendien per je R 400.— für das laufende Schuljahr 1908/09 zur Verleihung. Diese Stipendien können nur solche Seminaristen mit Beginn des zweiten Jahrganges ihrer Studienepoche erhalten, welche guten Fortgang und sittliches Verhalten aus dem ersten Studienjahre erkundlich erweisen. Bei Verleihung des Stipendiums gebührt jenen nach einer galizischen Gemeinde zuständigen Seminaristen der Vorzug, welche sich mittelst schriftlicher Erklärung verpflichten, nach Beendigung ihrer Studien in galizischeu Gemeinden wirksam zu sein. Die mit Stndienzengnissen, der Bestätigung des Rektorats der israel. theologischen Lehranstalt in Wien über das sittliche Verhalten des einschreitenden Seminaristen und mit dem Nachweise der Dürftigkeit, sowie der Heimatsangehörigkeit versehenen Gesuche sind bis 31. Oktober 1908 im EinreichungsprotokoUe der. israel. Kultusgemeinde in Wien, I., Seitenstettengasse 4, 3. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich behoben werden können, während der Amtsstunden zwischen 9 und lz Uhr vormittags zu überreichen. In dem Gesuche ist anzugeben, ob der Bewerber in dem Bezüge eines Stipendiums steht, beziehungsweise wie hoch der Betrag desselben ist. Auszüge aus den Metriken der israel. Kultusgemeinde Wien sind als .Gesuchsbelege nicht erforderlich; es genügt vielmehr die genaue Angabe der betreffenden Daten. Nicht entsprechend belegte oder verspätet überreichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Dr. Adolf Sacks’sche Stiftung für Techniker. Aus den Erträgnjssen dieser Stiftung gelangen 14 Stipendien,, jedes im Betrüge von R 600.— jährlich,- an Studierende, deri.: technischen Hochschulen der im Reichsrate vertretenen König- / reiche und Länder znr Verteilung. Kompetenzberechtigt sind ohne Unterschied des Glaubensbekenntnisses solche Studierende; der i Technik, welche ihre Vermögenslosigkeit und Armut ihrer. Eltern : nachzuweisen vermögen. Die ungestempelten 'Gesuche sind bis 31- Oktober 1908 im EinreichungsprotokoUe der israel. Kultusgemeinde Wien, I., Seitenstettengasse 4, 9. Stock,, woselbst auch Gesuchsblankette während der Amt sätun den zwischen 9 und 12 Uhr vormittags unentgeltlich ausgefolgt werden, zu überreicht n und müssen mit nachstehenden Beilagen versehen sein: 1. Mit den Geburts- und Zuständigkeitsdokumenten. 2. Mit dem glaubhaften Nachweise der Armut ihrer Eltern und der Vermögenslosigkeit des Bewerbers. 3. Mit einem Frequentationszeugnisse und den Siudienzeugnissea. In dem Gesuche ist anzugeben, ob der Bewerber sich im Genüsse eines Stipendiums befindet, beziehungsweise auf welchen Betrag dieses Stipendium sich beläuft. Bewerber, welche bereits im Genüsse dieses Stipendiums stehen, haben in der Regel den Vorzug. Auszüge aus den Matriken der israel. Kultusgemeinde Wien sind als ~ Ge suchsbelege nicht erforderlich, es genügt vielmehr die genaue Angabe der betreffenden Daten. Nicht entsprechend belegte oder verspätet überreichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Dr. Ignaz Lembergersche Helratsausstattungsstiftung fßr arme verwaiste Mädchen. Aus der genannten Stiftung gelangen an arme Waisen nach Mitgliedern der Wiener israel. Kultusgemeinde, die sich zu verehelichen iw Begriffe sind, zwei* Stiftplätze ä K 260.— zur Verleihung. Die Bewerberinnen haben ihre mit einem Geburts-, einem Armuts- und einem Sitten Zeugnisse, sowie dem Nachweise ihres Brautstandes versehenen Gesuche bis 31. Oktober 1908 im EinreichuuHsprotokolle der israel. Kultusgemeinde Wien, I, Seitenstettengasse 4, 3. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich behoben werden können, während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen. Diejenigen Bewerberinnen, welche eine Verwandtschaft oder Schwägerschaft mit dem seligen Herrn Dr, Ignaz Lemberg er oder ihre Zuständigkeit n'äch'Wien nachzuweisen imstande sind, gemessen den Vorzug. B ewerberinnen, welche sich vor der Verleihung der Stiftung verehelichen, werden des Bezugsrechtes verlustig. Auszüge aus den Matriken der israel. Kultusgemeinde Wien sind als Gesucbsbelege nicht erforderlich, es genügt vielmehr die genaue Angabe der betreffenden Daten. Nicht entsprechend belegte oder verspätet überreichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Ignaz und Rosalle Wolf Kranken-Unterstützungs-Stiftung. Am 11. Thebet d. i. am 4. Jänner 1909 gelangen die halbjährigen Interessen der obigen Stiftung zusammen per K 200.— in Beträgen von mindestens K 50.— ap arme hilfsbedürftige Kranke der hiesigen israelitischen Kultusgemeinde zur Verteilung. Die Bewerber haben ihre mit dem Geburts-, Armuts-und Krankheitszeugnisse belegten Gesuche bis längstens 31. Oktober 1908 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde Wien, I., Seitenstettensasse 4, III. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette behoben werden können, während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen. Arme Gesuchsstell er. welche ihre Verwandtschaft mit den Stiftern nachzuweisen in der Lage sind, geniessen unter gleichen Verhältnissen voranderen Bewerbern den Vorzug. Auszüge aus den Matriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich; es genügt vielmehr die genaue Angabe der betreffenden Daten. Nicht entsprechend belegte oder verspätet überreichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Ettel Goldschmidt Fromme* Stiftung. Stipendium für Krankenwärter- und Wärterinnen. Aus dieser Stiftung ist ein Stipendium per K 60.— an einen Krankenwärter oder eine Krankenwärterin ohne Rücksicht auf das Glaubensbekenntnis des Bewerbers zu verleihen. Die mit dem Geburtsscheine, dem Armutszeugnisse und Zeugnissen über zufriedenstellende Krankenwärterdienste versehenen Gesuche sind bis längstens 31. Oktobor 1908 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde Wien, I., Seitenstettengasse. 4, III. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags unentgeltlich erfolgt werden, einzureichen. Auszüge aus den Matriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich es genügt vielmehr die genaue Angabe der betreffenden Daten. Verspätet überreichte oder nicht gehörig belegte. Gesuche finden keine Berücksichtigung. \