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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1908-10-09 · 41 (9.10.1908) · page 10

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
25 (1908)
Issue
41 (9.10.1908)
Date
1908-10-09
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Sette 722 Dr. VlvEs Wv^rnsztzrifL. Nr. 41 Hazedek" befaßt, kommt ein auf mich bezughabender Passus des Inhaltes vor, daß ich bei dem antisemitischen Bezirksvorsteher Lorenz Müller interveniert hätte und daß dieser sohin über meine Intervention die Aushebung der Sperre verfügt hätte. Dies entspricht jedoch den Tatsachen nicht. Ich habe weder bei Lorenz Müller noch bei einem anderen antisemitischen Vorsteher interveniert. Ich bin lediglich beim magistratischen Bezirksamte und beim Polizei-Kommissariat vorstellig geworden, jedoch erfolglos. Hiermit war meine Tätigkeit beendet. Ich lege, hochgeehrter Herr Präsident, Wert darauf, zu konstatieren, daß ich als Jüdisch-nationaler es mit meiner Gesinnung für uuvereinbarlich halte, gegen jüdische Institutionen und deren Autoritäten bei antisemitischen Funktionären Hilfe zu suchen. Indem ich gleichzeitig eine diesbezügliche Richtigstellung an die Redaktion des Blattes sende, bitte ich Sie, hochgeehrter Herr Präsident, dies zur gefälligen Kenntnis zu nehmen. Mit vorzüglicher Hochachtung Ihr ergebener Dr. Lifczis in. p. Hiermit schließe ich das Minjamin-Kapitel. Es ist mir zum Vorwurf gemacht worden, daß ich mich in Privatangelegenheiten eingepiischt und dadurch den Rücktritt zweier Vorsteher eines Bethausvereines verschuldet habe. Es ist darüber ein offener Brief an mich in Zeitungen erschienen. Ich will Ihnen, meine Herren, diese ^Privatangelegenheiten" mitterlen. — Ein sehr frommer Jude, der Besucher der Schiffschule ist, ist anläßlich einer Trauung in das Bethaus eines Vereines gekommen, um der Trauung eines armen Dienstmädchens, zu deren Ausstattung er beigetragen, hatte,' anzuwohnen. Kaum hatte er seinen Platz im Bethause eingenommen, als er von dem Vereinsvorsteher mit dem Bemerken weggewieseu wurde, daß der Platz reserviert sei. Er ließ sich zu der Aeußerung hinreißen: „das ist eine Frechheit". Daraufhin erhob der Vereinsvorsteher die gerichtliche Ehrenbeleidigungsklage, in welcher betont wurde, daß die Beleidigung in einem Gotteshause gefallen sei. Der Belangte, welcher die gerichtliche Austragung der Angelegenheit vermeiden wollte, erklärte sich zur Abbitte bereit. Als man auf Leistung einer Buße bestand, erklärte er, K 400 für wohltätige Zwecke zu geben; es wurden L 1000 für den Verein verlangt, welcher Betrag dann auf etwa K 500 ermäßigt wurde. Die Angelegenheit kam nichtsdestoweniger zur gerichtlichen Austragung und der Belangte wurde zu einer Geldstrafe von K 400 verurteilt. Daraufhin hat der Verurteilte eine Beschwerde an den Kultusvorstand gerichtet, in welcher er darlegte, wie die Funktionäre eines Vereines Vorgehen, der von der Kultusgemeinde subventioniert und zwar in ganz bedeutendem Maße subventiouiert werde. Er verlangte Abhilfe. Was mußte ich tun, als den Obmann des Bethausvereines und den betreffenden Tempelvorsteher zu mir zu bescheiden. Ich habe ihnen vorgehalten, daß man in einer solchen Sache sich nicht an das Gericht,-sondern an den Kultusvorstand um Genugtuung wenden solle, auch haben wir bei der Kultusgemeinde ein Schiedsgericht, das zwar nicht für derlei Fälle statutarisch eingesetzt ist, aber dennoch in solchen Angelegenheiten seine Intervention nicht versagen wird. Am anderen Tage schrieb mir der Obmann des Bethausvereines, er stimme mit meinen Anschauungen nicht überein und lege daher sein Mandat zurück; diesem Beispiele ist auch der Bethausvorsteher gefolgt. So sieht - also die Privatangelegenheit aus, in die ich mich eingemischt habe, wobei ich noch hervorhebe, daß die Herren ihre amtliche Eigenschaft als Bethausvorstände vor Gericht besonders geltend gemacht haben. Und nun, meine Herren, will ich Ihre Geduld mit einer letzten Angelegenheit in Anspruch nehmen. Es ist eine Beschwerde gegen einen Beamten des Friedhofamtes erhoben worden, gegen einen unserer bravsten, tüchtigsten, rechte schaffensten, unbedingt zuverlässigen Beamten, ich' nenne ihn mit Namen: Heinrich Engel. Wir können uns zu den beiden Beamten, die wir heute an der Spitze des Friedhofamtes haben: Freistadt und Engel, nur beglückwünschen (Bravo, Bravo!). Sie sind ausgezeichnete Leute, ich erwähne nur diese beiden Beamten, ich könnte auch andere nennen, aber in diesem Falle kommen nur diese beiden in Betracht. Es hat sich folgender Fall ereignet: Zu einem Leichenbegängnisse waren 8 Wagen bestellt. Sie sind gekommen. Ein anderer Fiaker, ein fremder, der nicht bezahlt war, hat sich eingedrängt und hat dann Zahlung verlangt. Daraufhin hat die Partei erklärt, sie habe ohnehin die Wagen im Friedhofamte bezahlt, das gehe nicht an. Darüber ist eine , Notiz zuerst im „Deutschen Volksblatt" erschienen, wobei allerdings das „Deutsche Volksblatt" noch schonend war. Es hat nämlich bemerkt, daß der betreffende Beamte eine Rechtfertigung gab, die vollkommen entspreche. Das war im „Deutschen Volksblatt". Der „Jüdischen Zeitung" hat dies aber nicht genügt, sie hat die Rechtfertigung ausgelassen und geschrieben: Sie werde eruieren, in wessen Tasche diese unrechtmäßig erworbenen Gelder fließen und in welcher Weise die Parteien bemogelt werden. Nun hat Samstag abends die Friedhofkommission folgenden Beschluß gefaßt: „Die Kommission spricht über die in dem Artikel der „Jüdischen Zeitung" vom 2. Oktober l. I. enthaltenen unqualifizierbaren, durch nichts begründeten Angriffe ihre Entrüstung aus und votiert dem Friedhofveamten Herrn Offizial Heinrich Engel das vollsteVertrauen. Diese Kundgebung ist im Wege des Präsidiums dem Vertreterkollegium und dem Plenum zur Kenntnis zu bringen." Ich erfülle mit Vergnügen die Aufgabe, indem ich mich dieser Enunziation ihrem vollen Wortlaute nach anschließe. Hiemit ist meine Berichterstattung erledigt. Herr Baurat M arm o r'e k richtek an das Präsidium die Anfrage, bezw. das Ersuchen, ob es nicht möglich wäre, die Reklamationsfrist um 14 Tage zu verlängern, um jenen Wählern, welche mit der Kultussteuerzahlung für das laufende Jahr im Rückstände sind, Gelegenheit zur Wahrung ihres Wahlrechtes zu geben. Der Präsident erklärt, daß eine solche Verfügung im Hinblicke auf die strikten Bestimmungen der geltenden Wahlordnung unzulässig sei. Herr kais. Rat K a u d e r s stellt an das Präsidium die Anfrage, warum er als Kultusvorstand von den Wahlangelegenheiten bisher keine Kenntnis erhalten habe. Der Präsident erwidert, daß Herr kaiserlicher Rat Kauders verreist war und die betreffenden Wahlangelegenheiten in die Kompetenz des Vertreterkollegiums und des Präsidiums gehören. Sekretär Dr. Adler berichtet, daß der am 3. März 1908 in Wien verstorbene Fabriksdirektor Josef Seidel sein Nachlaßvermögen der israelitischen Kultusgemeinde mit der Bestimmung testamentarisch vermacht habe, daß die Zinsenerträgnisse zur Verköstigung dürftiger jüdischer Mittel¬ und Hochschüler in Wien zu verwenden seien. Die durchgeführte Verlassenschaftsabhandlung, bei welcher in Vertretung des Kultusvorstandes Herr Dr. Alfred Berger intervenierte, hat ergeben, daß abzüglich 2 Rentenlegate per zusammen K 1720.— zugunsten 2 erblasserischer Verwandter für den wohltätigen Zweck, d. i. die Ausspeisung armer israelitischer Studierender, derzeit ein jährliches Zinsenerträgnis von ca. K 1200.— zur Verfügung steht. Gemäß dem Anträge des Vertreterkollegiums wird beschlossen, die Zinsenerträgnisse auf 5 Jahre der Israel. Speise-Anstalt zur Verwendung im Sinne der letztwilligen Anordnung zuzuweisen. Herrn Dr. Alfred Berger wird für seine Intervention der Dank des Kultusvorstandes votiert. Schluß der öffentlichen Sitzung 7% Uhr abends.

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