Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 25 (1908)
- Issue
- 41 (9.10.1908)
- Date
- 1908-10-09
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 41 Dr. Llocd's Mocdenscdrtn. Gelte 71V Dankschreiben des Ehepaares Lazar und Betty Brüll für die Glückwünsche des Vorstandes anläßlich ihrer goldenen Hochzeit. Dankschreiben des Herrn David Kohn für die Teilnahme des Kultusvorstandes anläßlich des Ablebens des sel. Herrn Leopold Kohn, Bethausvorstehers. Dr. Alfred Stern: Verehrte Versammlung! In Ergänzung der Mitteilungen, welche Ihnen soeben vorgelesen worden sind, möchte ich Folgendes bemerken, bevor ich zum eigentlichen Gegenstände unserer Tagesordnung übergehe. Es ist das Ansuchen um Auflegung der Wählerlisten an mehreren Orten, wozu, wie Sie gehört haben, wir laut behördlicher Entscheidung nicht verpflichtet sind, am 6. September h. a. eingelaugt. Am 10. September war der erste Tag der Auflegung der Wählerliste. Sie werden erkennen, daß es eine faktische Unmöglichkeit ist, die Wählerliste zur Auflage an verschiedenen Orten innerhalb 4 Tagen zu vervielfältigen, da es, um nur eine halbwegs genaue Kopiatur einer Liste von weit über 10.000 Wählern herzustellen, eines viel längeren Zeitraumes bedurft hätte. Ich gestehe, daß, wenn ein solches Ansuchen an mich 14 Tage oder 3 Wochen vorher gerichtet worden wäre, ich, obwohl hiezu nicht verpflichtet, dennoch demselben stattgegeben und die Wählcrliste an mehreren Orten hätte auflegen lassen. Ich bemerke ferner in Ergänzung des vorgelesenen Einlaufes: Es ist das Ansuchen gestellt worden, man möge die Liste der definitiven Beamten zur Kontrolle der Wählerliste ausfolgen; ich habe dieses Ansuchen abgewieseu und wurde diese abweisliche Erledigung von der staatlichen Behörde bestätigt. Ich habe die Abweisung deshalb verfügt, weil das betreffende G-such den Passus enthält, daß in die Wählerliste mehr definitive Beamte ausgenommen erscheinen, als die Kultusgemeinde tatsächlich hat. Es ist dies eine ganz sinnwidrige Insinuation. Wäre dieses Ansuchen, ohne diese schriftlich ausgesprochene Verdächtigung, an mich persönlich gerichtet worden, hätte ich es vielleicht, obwohl hiezu nicht verpflichtet, bewilligt. Ich habe die Ablehnung aber auch aus dem Grunde verfügt, weil gerade in solchen Dingen der Grundsatz gilt: xrineixiis odstn. Ich bin überzeugt, daß, wenn wir die Liste der definitiven Beamten ausgefolgt hätten, weiterhin Begehren um Ausfolgung der Steuerlisten, um Einsichtnahme in die Kassagebahrung u. s. w. an uns gestellt würden. Um von A ufang an derartige über das Gesetz hinausgehende Ansinnen abzuwehren, habe ich sofort das Ansuchen abgelehnt. Nun gehe ich zur Tagesordnung über. Es ist Ihnen bekannt, daß im Lause der letzten Wochen die Verwaltung der Gemeinde, der Vorstand, Beamte der Gemeinde und auch das Präsidium, von verschiedenen jüdischen Journalen heftig angegriffen worden sind. Es haben diese auch Zusendungen an Tausende von Wählern gerichtet, und die Artikel dieser Journale haben ihre Reproduktion im „Deutschen Volksblatt", jüngst auch in der „Reichspost" gefunden, es kann daher für mich, der ich die Ehre habe, Präsident der Gemeinde zu sein, es kann dem Vorstande, der Verwaltung und der Beamtenschaft nicht gleichgültig sein, daß alle diese Anwürfe nach außen getragen werden, ohne ihre Widerlegung in öffentlicher Sitzung vor dem Gesamtvorstande zu finden. Diese Widerlegung erlaube ich mir punktweise vorzubringen. Zunächst, meine Herren, ist ein Blatt, „Die jüdische Zeitung", den Wählern zugeschickt worden, das von einem unerhörten „Wahlrechtsraub" berichtet. Dieser Artikel ist auch in christlichsoziale Blätter, das „Deutsche Volksblatt" und andere, übergegangen. Ich werde Ihnen über diesen „Wahlrechtsraub" volle und genaue Auskunft geben: Ich schicke voraus, daß nach dem Budget der Gemeinde, und zwar Pag. 130 die Kosten der Vorstandswahlen im Jahre 1906 Kr. 19.208.— betrugen und daß sie für das Jahr 1908 mit Kr. 18.000.— präliminiert worden sind. Ich schicke diese Ziffern voraus, weil Sie schon daraus entnehmen wollen, mit welcher Vorsicht man bei Vorstandswahlen Vorgehen muß, um nicht Gefahr zu laufen, daß diese Wahlen im Hinblicke auf die verschiedenen, bereits eingelaufenen Beschwerden und auf die Beschwerden, welche wir noch zu gewärtigen haben und die bereits in öffentlichen Versammlungen angekündigt worden sind, etwa kassiert werden. Schon der eine Umstand, nämlich die Höhe der Wahlkosten, mag Sie überzeugen, daß mit der größten Rigorosität bei Borstandswahlen vorgegangen werden muß, daß mit dem sozusagen patriarchalischen System milder Observanz früherer Zeiten gebrochen werden muß, daß wir uns strenge an das Gesetz zu halten gezwungen sind, um uns den Allen bekannten Ereignissen, wie sie das Jahr 1906 gebracht hat, nicht auszusetzen. Damals ist eine Reihe von Beschwerden überreicht worden von den Herren Dr. Zweig, Dr. Zipser, Dr. Weisengrün und anderen, und wie Sie eben vernommen haben, sind diese Beschwerden, welche gegen die Wahlen vom Jahre 1906 überreicht worden sind, erst im Mai 1908 definitiv erledigt worden durch die Ihnen heute mitgeteilte Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes. Von dieser Entscheidung, mit welcher die Beschwerdeführer abgewiesen werden, wurden wir erst im September 1908 verständigt. Im § 3 der Wahlordnung heißt es wörtlich: „Ausgeschlossen vom aktiven Wahlrechte sind: d) diejenigen, welche am Tage des Ablaufes des kundgemachten Wahlreklamationstermines (§ 6), diesen Tag mitgerechnet, für das laufende Jahr die Kultussteuer nicht bezahlt haben." Es ist ganz imperativ und ganz genau, sogar auf den Tag gerechnet, gesagt, daß diejenigen Wähler, welche die Kultussteuer für das laufende Jahr nicht bezahlt haben, vom aktiven Wahlrechte für die betreffenden Wahlen ausgeschlossen sind. Dies ist den Wählern auch bekanntgegeben worden. Ich habe hier einen Bericht des Steueramtes, es ist aus demselben ersichtlich, daß die Steuervorschreibungen an alle Wähler im Monate Jänner ergangen sind, die Kulkusstsuer ist auch im Monate Jänner fällig, und Sie haben heute wieder eine Ministerialentscheiduug wider Dr. Moriz Hahn gehört, welche von der Wichtigkeit dafür zeugt, daß die Fülligkeit der Kultussteuer im Monate Jänner eintritt. Es ist also, wer die Kultussteuer in den ersten neun Monaten, beziehu gsweise bis zum 24. September, das ist b's zum Ablaufe des Reklamationstermines, nicht bezahlt hat, vom Wahlrechte im laufenden Jahre ausgeschlossen. Dieser Paragraph mußte gehandhabt werden aus den Ihnen bereits bekanntgegebenen Gründen. Ich bemerke, meine Herren, daß ich nicht wissen kann, welcher Partei zuliebe oder zuleide die Ausschließung derjenigen Wähler, welche bis 34. September mit der Nütussteuer im Rückstände sind, geschieht, ich kenne diese Wähler nicht, welche bis zum 24. September ihre Kultussteuer nicht bezahlt haben, aber jedenfalls soviel ist gewiß, daß hier von einer Maßregel zugunsten irgend einer Partei nicht die Rede sein kann, sondern daß ganz allein die Handhabung des Statutes platzgriff. Nun können Sie, meine Herren» vielleicht der Ansicht sein, daß eine solche Bestimmung eine Härte in sich schließt; wenn dies der Fall ist, können wir diesen Paragraphen ändern, wir werden dies in Beratung ziehen und werden zu dem Konklusum kommen, ob es gut ist, denselben zu ändern oder ob, was wahrscheinlicher ist, wir im Jntereffe der Gemeindefinanzen an dieser Bestimmung festhallen sollen. Es ließen sich auch verschiedene Abändernngen denken, man könnte vielleicht diesen Paragraphen des Statutes amendieren, man könnte den Wahltermin etwas hinausfchieben, daß wir die Wahl Ende Dezember vornehmen, um den Wahlrechtsverlust wegen Nichtzahlung der Kultussteuer bis Ende Oktober hinausschieben zu können, es ließen sich vielleicht irgend welche andere Erleichterungen treffen. Jedenfalls müßte vorerst ein Borstandsbeschluß vorliegen und derselbe die staatsbehördliche Genehmigung erlangen. Solange dies