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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1908-09-25 · 39 (25.9.1908) · page 4

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
25 (1908)
Issue
39 (25.9.1908)
Date
1908-09-25
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 680 nt. 39 Dr. Blecb’s MocbenscbrM permanentes Komitee mit dem Rechte der Kooptation eingesetzt, das alsdann erneut Bericht zu erstatten hat. Das permanente Komitee ergänzt sich aus den Vertretern derjenigen großen, jüdischen Organisationen, die bereit sind, in das Komitee einzutreten." Als permanentes Komitee wurde das bisherige vorbereitende Komitee eingesetzt. Die Versammlung sprach ferner einstimmig ihr Wohlwollen für den weiteren Ausbau und die tatkräftige Förderung der Kolonisation, insbesondere auch im Orient, aus und überwies die Angelegenheit dem permanenten Komitee zur weiteren Veranlassung. Verband der indische« Kultusgemrinde« in Kroatie«. Um mehrfachen Anfragen über meine Ansichten hinsichtlich des vor kurzem in Agram abgehaltenen Kongresses bezüglich des Verbandes der jüdischen Kultnsgemeinden gerecht zu werden, erlaube ich mir, diesbezüglich folgendes zu bemerken: Die Gründung dieses Verbandes hat einen ausgesprochen hohen materiellen, moralischen und organisatorischen Wert. Vor ünzem erst hat der Redakteur des „Egyenlössg" mit einem gewiffen Neide auf das einmütige und energische Bestreben der kroatischen Judenschast, sich zu organisieren, ohne hiezu von der Regierung gedrängt worden zu sein, hingewiesen. Gleichzeitig verweist er jedoch auch wehmütig auf die negativen Resultate und auf die unglaublichen Schwierigkeiten, denen das Projekt in Ungarn, ein einheitliches Judentum zu schaffen, im Judentume selbst begegnet. Der Kampf zwischen den religiösen Parteien, namentlich den Orthodoxen, Neologen und Ltatas quo- Juden, steht, wie am ersten Tage der Spaltung, in schönster Blüte und eben aus diesem Grunde ist es unendlich schwierig, die das einmütige Zusammenwirken verhindernden religiösen Gegensätze der sich feindlich gegenüberstehenden Parteien zu überbrücken. Der Gemeindebund in Ungarn hat demnach die Ziele, zu deren Förderung und Erreichung er im Jahre 1867 geschaffen wurde, nicht im erhofften Maße erzielt, weshalb man in Ungarn daran geht, einen neuen Kongreß vorzubereiten, welchem die endgültige Regelung und Organisation der ungarischen Judenschast zufallen soll. Auf diesem Kongresse soll die mangelhafte Organisation des Gemeindeverbandes verbessert und sollen die Aufgaben desselben erweitert und einer genauen Revision unterzogen werden. Und diese Bestrebungen des Kongresses werden, trotzdem sie eine Vereinheitlichung des Judentumes anstreben, eine doppelte Richtung einschlagen müffen: eine centripetale und eine centrifugale. Jene, aus der Einförmigkeit der administrativen Entwicklung, also einem einheitlichen Ursachenkomplex, entspringend, drängt nach Gleichgestaltung, diese, das Ergebnis der religiösen Anschauungen und Ueberzeugungen, also mannigfacher Ursachenreihen, drängt nach Sondergestaltung. Die letzteren Differenzpunkte bewirken es, daß in Ungarn so unendlich schwer ein einmütiges Vorgehen erzielt werden kann, währenddem in Kroatien die religiösen Differenzpunkte bedeutend geringer sind und demzufolge in diesem Lande keine Ursache einer eventuellen konfessionellen Spaltung bilden werden. Der Kultusvorsteher von Essegg, Herr Dr. Hugo Spitzer, hat einen Statutenentwurf für den Landesverband der kroatischen jüdischen Gemeinden ausgearbeitet, welcher den Bedürfniffen der Kultusgemeinden im vollen Maße Rechnung trägt; einen Entwurf, in welchem die religiösen Führer der Judenschast, die Rabbiner, eiue ihrem Stande und Range entsprechende Rolle neben dem Laienelemente spielen werden, da fünf Mitglieder des kroatischen Rabbinerverbandes ex ollo-Mitglieder des kroatischen Kongreffes sein werden. Bon der Einrichtung von Distriktsausschüffen wurde Abstand genommen. ß 1 des Statutenentwurfes lautet: „Der Verband der kroatisch-slavonischen jüdischen Kultusgemeinden ist die Zentral stelle der gesamten Judenheit im Königreiche Kroatien: und Slavonien und hat ihre Interessen und: die der einzelnen jüdischen Kultusgemeinden zu fördern und zu vertreten. Der Verband wird bestrebt sein, auf geeignetem Wege zu erwirken, daß er von Seiten der kön. kroatischen, slavonischen, dalmatinischen Landesregierung als Zentralorgan und Repräsentanz aller jüdischen Kultusgemeinden im. Königreiche Kroatien und Slavonien anerkannt werde, dem die -Pflicht obliegt und das Recht zusteht, den amtlichen Verkehr zwischen der königlichen Landesregierung und den einzelnen Kultusgemeinden zuvermitteln, sein Gutachten üb er .sämtliche das hierländische Judentum betreffenden Gesetzentwürfe, Verordnungen und Erlässe der Behörden abzugeben, Anträge zu stellen, und sowohl einzelne jüdische Gemeinden, als auch einzelne Juden vor den Verwaltungsbehörden in allen aus der Zugehörigkeit zum Judentume oder zu einer jüdischen Gemeinde hervorgehenden Fällen zu vertreten." 8 2. Der Verband strebt seinen Zweck insbesondere dadurch an, daß er: „1. nach einer einheitlichen Regelung religiöser, administrativer, kultureller und wohltätiger Institutionen sämtlicher jüdischer Kultusgemeinden durch Schaffung eines einheitlichen Statutes trachtet; 2. den Unterricht in der jüdischen Religionslehre regelt und handhabt und sowohl die bestehenden als auch die? in Hinkunft zu schaffenden jüdisch-konfessionellen Unterrichtsanstalten leitet; 3. schafft und erhält, resp. unterstützt Institutionen zur ja) Versorgung der Gemeindebeamten für den Fall des Hinscheidens ihrers Ernährers, so weit die eigenen Mittel der betreffenden Gemeinden dazu nicht ausreichen; b) Krankenpflege, Waisenerziehung und Armenversorgung unter gleichzeitiger Bekämpfung der gewerbsmäßigen Bettelei; Ü*c) Hebung der Bildung unter den Juden, Erziehung der jüdischen Jugend für das Gewerbe, Landwirtschaft und technische Industrie. 4. die einzelnen jüdischen Gemeinden unterstützt, damit sie ihre Aufgaben erfüllen können, soferne nicht die Bedingungen des 8 4, Gesetz vom 7. Februar 1906, eingetreten sind. (Bezieht sich auf staatliche Unterstützung der Kultusgemeinden.) 5. über Streitigkeiten entscheidet, die zwischen einzelnen Kultusgemeinden, ferner aus dem Gemeindeverbande, zwischen den einzelnen Mitgliedern und dem Vorstande, schließlich zwischen dem Rabbiner und den übrigen Beamten und dem Gemeindevorstande entstehen. 6. beratet und beschließt über entstehende Fragen, die das religiöse und konfessionelle Leben der kroatisch-slavonischen Judenheit betreffen." Die Statuten enthalten demnach' Alles, was im Leben der kroatischen Judenschaft von Wert und Bedeutung ist, und wird die Zukunft lehren, ob diese Institution solche segensreiche Früchte zeitigen wird, wie sie sich deren Schöpfer, Herr Dr. Hugo Spitzer, verspricht. Nun, da am 29. Juni 1908 die Kreierung des Landesverbandes der jüdischen Gemeinden in Zagreb beschlossen wurde, sei es mir erlaubt, als fernstehender, wohlwollender Beurteiler des bereits Geschehenen meine Wünsche und Erwartungen bezüglich dieser neuen Errungenschaft zum Ausdrucke zu bringen. Soll der „Savqr Sidovsküi bogostovnih opcina“, deutsch: »Der Verband der jüdischen Kultusgemeinden in Kroatien", seinen wahren Zweck erfüllen, so darf er nicht losgelöst und isoliert von dem Empfinden der jüdischen Familienmitglieder dastehen. Im Gegenteile, in diesem Verbände sollte das Leben und Empfinden der 25.000 Juden dieses Landes mit allen seinen kulturellen und religiösen Wünschen und Bedürfnissen einen adäquaten und prägnanten Ausdruck erhalten. Darum sollen zu Mitgliedern dieses Verbandes nur solche Männer gewählt werden, die nebst der Liebe zum Judentume auch die Kenntnisse seiner Geschichte, seiner Ueberliefer'ungen und seiner

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