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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1908-09-04 · 36 (4.9.1908) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
25 (1908)
Issue
36 (4.9.1908)
Date
1908-09-04
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 36 m. LLocb's MocdensebrM. Sette 637 welche die Juden befähigen sollten, im Parlamente zu sitzen, vom Unterhäuse in das Haus der Lords geschickt, dort aber jedesmal zurückgewiesen. Dr. David Salomo ns,*) Alderman und später Lord- Mayor von London, wurde bereits im Jahre 1851 von einer beträchlichen Majorität zum Abgeordneten der Stadt Greenwich gewählt. Er erschien auch am 18. Juli desselben Jahres im Unterhause, um seinen Sitz einzunehmen und den erforderlichen Eid abzulegen. Als er vom Sekretär des Unterhauses aufgefordert wurde, den Abjurations- Eid abzulegen, verlangte er, daß ihm dieser Eid auf das Alte Testament abgenommen werde und ließ auch demgemäß die Schlußworte „auf den wahren Glauben eines Christen" ans. Er wiederholte nun die Worte „So helfe mir Gott", küßte die Bibel und wollte auch den Abjurations-Eid unterzeichnen, was ihm jedoch, mit dem Hinweis, daß er diesen Eid nicht in gesetzlich vorgeschriebener Weise geleistet habe, verweigert wurde. Nun brach ein heftiger Kampf aus uw die Zulassung Salomons' zum Parlamente, ein tobender Krieg politischer Freiheit gegen religiöse Beschränktheit, der fast acht Jahre währte. Trotz der häufigen, von den Oppositionsbänken herübertönenden Rufe „Abtreten!" stand Salomons wie ein Fels im tosenden Meere aufrecht auf seinem Platze, den er als neugewählter Vertreter eingenommen hatte. Die Verlegenheit des Hauses war unbeschreiblich; während auf der einen Seite laute „Abzug"-Rufe ertönten, begrüßte ihn auf der anderen Seite lauter Beifall. Endlich nach langer Pause konnte sich der^„ Eindringling" Salomons, wie ihn seine Gegner nannten, zu einer kurzen Ansprache Ruhe verschaffen, in der er das Haus ersuchte, ihm zu gestatten, seine Angelegenheit dem Schatzkammergericht zur Entscheidung zu unterbreiten. Diese gemäßigte Rede, die, in ruhigem Tone gehalten, am Schluffe mit lang anhaltendem Beifall begrüßt wurde, hatte solch günstigen Eindruck auf die Parlamentsmitglieder hervorgerufen, daß selbst Lord John Russell den Abgeordneten von Greenwich beglückwünschte. Nach längerer Beratung des Hauses teilte ihm der Sprecher mit, daß er wegen „gesetzwidrigen Verbleibens im Parlamente" vor Gericht belangt werde. So kam die Verifikations-Angelegenheit Salomons vor das Schatzkammergericht. Bereits im Jänner 1853 kam el zur Verhandlung. Es handelte sich vor allem um die Beantwortung zweier Fragen, ob nämlich die Worte „auf den wahren Glauben einer Christen" in dem Abjuratians- Eide nur formelle Worte einer feierlichen Versicherung seien, »der ob sie von Denen, welche die Formel aufgesetzt haben, in der Absicht vorgeschrieben seien, um ein Bekenntnis des christlichen Glaubens zu erzielen, mit einem Worte, ob sie einen wesentlichen oder nur einen formellen Bestandteil der Eides bilden. Der Vertreter des Klägers suchte, zu beweisen,- daß der Eid ein christlicher sei und daher nur von einem C h r i st e n abgelegt werden könne, ferner, daß die Worte „auf den wahren Glauben einer Christen" nicht ausgelassen werden dürfen, zumal sie w e s e n t l i ch und darum auch notwendig seien. Der Verteidiger Salomons', A ug u st G o l d sch m i d, erwiderte, daß die Worte „auf den wahren Glauben einer Christen", die vom Gesetze vorgeschrieben seien, in dem Sinne des Gesetzgebers keineswegs zu einem religiösen, sondern zu einem ganz anderen Zwecke verfaßt worden seien, und daß daher Jemand, der kein Christ sei, einen sein Gewissen am meisten bindenden Eid nicht nur leisten dürfe, sondern auch solle. Trotz der eindrucksvollen und überzeugenden Verteidigungsrede Goldschmids war das ganze Schatzkammergericht entgegengesetzter Ansicht, indem es erklärte, daß die Worte „auf den wahren Glauben eines Christen" nicht bloß eine Schwurformel, sondern ein wesentlicher Bestandteil des Abjurations-Eides seien, so daß in Folge der unbeabsichtigten Wirkung dieser Worte die jüdischen Untertanen des Souveräns, obgleich zu Parlamentsmitgliedern dem Gesetze gemäß gewählt werden können, doch nicht im Hause Sitz und Stimme haben dürfen. Sir David Salomons wurde dennoch von rechtswegen verurteilt, und zwar zu einer Geldstrafe von 500 Pfund Sterling. So hatte wieder einmal das englische Parlament, das damals ausschließlich aus Grundbesitzern, Adeligen und Militärs bestand, von denen ein Jeder, gleich einem kleinen Souverän, eifersüchtig seine Privilegien bewachte, das Haus vor jüdischen Eindringlingen zu schützen gewußt. Umsomehr muß man die Entschlyffenheit und die staatsmännische Begabung Salomons bewundern, der, als einziger Jude, in einer Versammlung von 500 andersgläubigen Mitgliedern, Aristokraten und mehr noch exklusiven, und was die buchstäbliche Befolgung von Gesetzen betrifft, äußerst zähen Männern zu erscheinen wagt, sich Gehör zu verschaffen weiß, Beifall erntet und — siegt, wenn auch nicht unmittelbar, so doch mittelbar. Erst im Jahre 1858 gelang es dem berühmten englischen Staatsmanne Disraeli, zwei Gesetze durchzuführen, durch welche die Juden das Ziel aller ihrer Emanzipationskämpfe erlangten, nämlich mit ihren Mitbürgern auf dem Fuße durchaus gleicher Berechtigung zu stehen. Das erste Gesetze führte eine neue Formel für die Huldigungseide ein, die jedoch die Worte „auf den wahren Glauben eines Christen" beibehält, während das zweite Gesetz beiden Häusern gestattet, durch eine Resolution jedem dazu qualifizierten Juden Sitz und Stimme zu gewähren, wenn .er den neuformulierteu Eid auch ohne diese absurden Worte schwört, die als ein längst veraltetes Anhängsel aus den Akten mittelalterlicher, intoleranter Zeiten hinüber- *) Näheres über ihn, S. Dessauer, Geschichte der Israeliten S. 469 f. und. Cracroft, Gesch. der Juden im westlichen Europa. geschleppt wurden. Gemäß dieser Gesetze wurde denn auch im Unterhause eine Resolution noch in derselben Sitzungsperiode gefaßt, durch die es Sir D a v i d Salomons und später auch anderen Juden gestattet ward, als Mitglieder im Hause Sitz und Stimme zu haben. _ Ein jüdischer Universitätsrektor Professor Paul Ecrera wurde für das kommende Schuljahr zum Rektor der Brüsseler Universität gewählt. Professor Errera ist Mitglied des Konseils der Jewish Colonisatiou Association („Jca"). Die Königin-Mutter von Holland und der S. Ab. Anläßlich des 50. Geburtstages der Königin Emma von Holland hatten die verschiedenen Musik- und Männergesangvereuie vom Haag beschlossen, ihr zu Ehren vor dem königlichen Palais eine Serenade zu veranstalten. Das Datum dieser Kundgebung war für den 6. August festgesetzt. Die Leitung des Arrangements erfuhr jedoch, daß eine Anzahl jüdischer Mitglieder der in Betracht kommenden Vereine mit Rücksicht daraus, daß das Fest mit dem 9. Ab zusammenfalle, sich an der Serenade nicht beteiligen könnten. Dies wurde nun der Königin- Mutter zur Kenntnis gebracht, die ohne Zögern der Deputation sagte, daß sie es nicht wünsche, daß auch nur ein Jude am Tage seiner nationalen Trauer gezwungen werde, seine religiösen Pflichten nicht zu erfüllen. Sie sprach daher den Wunsch aus, daß die ihr zugedachte Ehrung einen Tag früher stattfinden möge Der Wunsch Ihrer Majestät wurde natürlich sofort erfüllt. Was ber Bvxtorrer Museumsdirektor unter einer „Mesnsoh" versteht. Im Museum von Buxton (England) befindet sich auch eine alte Mesusah ausgestellt. Wahrscheinlich für die in Judaicis Schwächeren ist, wie ein englisches Blatt berichtet, an den Gegenstand die folgende Belehrung angeheftet: „Jüdische Mesusah. Dieses Hänschen aus Olivenholz enthält einen Teil des Gesetzes auf Pergament in hebräischer Sprache geschrieben. Während der Pessachwoche festigt jeder gläubige Jude, in der Regel das Haupt der Familie, eine „Mesusah" auf den Türpfosten seines Hauses zum Andenken an die Gefangenschaft und die Befreiung aus Egypten. Die Schriftzeichen an der Spitze des Häuschens bedeuten Jerusalem in hebräischen Lettern, während die Buchstaben in der Oeffnung Jehovah (JHYH)." __ Aufgesessene Antisemiten. Die Verdummung der Bauernbevölkerung durch die Verbreitung des Ritualmordmärchens hat mitunter auch recht tragikomische Szenen zur Folge. So wird aus dem ungarischen Dorfe Jllye im Bistrarer Komitat der folgende recht lehrreiche Fall gemeldet: Vorige Woche Donnerstag näherte sich spät nachmittags ein sehr dürftig gekleideter Fußwanderer dieser Ortschaft und sprach ein kleines Mädchen, welches außerhalb der Gemeinde auf einer Wiese Gänse hütete, an. Das Mädchen, welches von den Bauern schon oft gehört haben mochte, daß „Juden" Christenmädchen auflauern, um sie zu rituellen Zwecken avzuschlachten, lief weinend ins Dorf und erzählte, ein Jude verfolge sie und sie traue sich nicht, bei den Gänsen zu bleiben. Eine große Anzahl kräftiger Bauern machte sich nun an die Verfolgung des „Juden". Aus mehreren Wunden blutend wurde der unglückliche Fremde ins Gemeindehaus gebracht, wo es sich herausstellte, daß er Georg Simonka heißt, römisch-katholisch ist und nach Jllye gekommen war, um seine dortigen Verwandten zu besuchen. Lazarus Geiger und Charles Darwin. Am erst'n Verhandlungstage des soeben abgeschlossenen Anthropologen-Kongreffes in Frankfurt a M. hielt Geh. Sanitätsrat Doktor Th. Neubürger-Frankfurt ein hochintereffantes Referat über „Das Jubiläum des Darwinismus und Lazarus Geiger". Anknüpfend an die Feier, mit der am 1. Juli d. I. die Liunesche Gesellschaft in London das fünzigjährige Jubiläum der Erklärung Darwins über seine Theorie beging, wies Neubürger darauf hin, daß es den Deutschen und gewiß den Frankfurtern gezieme, bei dieser Gelegenheit des genialen Sprachforschers Lazarus Geiger zu gedenken, als des Mannes, der die Entwicklungsgesetze der Begriffe gefunden hat. Von Darwin unabhängig, war Geiger schon 1852 zu gleichen Resultaten wie der Engländer gelangt. Teile des ersten und zweiten Bandes seines Werkes über „Ursprung und Entwicklung der menschlichen Sprache and Vernunft" befanden sich 1859 schon bei Cotta, doch wurde mit dem Druck erst 1866 begonnen. (Darwins epochemachendes Werk erschien be-

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