Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 25 (1908)
- Issue
- 34 (21.8.1908)
- Date
- 1908-08-21
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3020846-3021764-3021799--17596-3042479- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr. 34 Dr. Ewcv s Mscdenscdrtrr. Seite 601 Nach russischem Muster. Aus Glogow in Galizien wird uns berichtet: Am Vorabend zum Msebab-de-Ab fand in Glogow aus Anlaß des Jubiläums des Papstes ein Fest der christlichen Bevölkerung statt. Das Fest, welches den ganzen Tag gedauert hatte, schloß am Abend mit einem prozessionsartigen Demonstrationsumzug durch die Stadt. Die Veranstalter des Umzuges forderten nun, daß sämtliche Bewohner die Fenster illuminieren, weil sie sonst keine Garantie für etwaige Ausschreitungen übernehmen könnten. Es war nur selbstverständlich, daß ein großer Teil der jüdischen Bewohner mit Rücksicht auf den Tischah-be-Ab als dem größten Trauertag ihre Fenster um so weniger illuminierten, als es sich ja um eine rein katholische Veranstaltung gehandelt hatte. Die Demonstranten zogen lärmend durch die Straßen und zertrümmerten alle Fenster derjenigen Häuser, in denen Juden wohnen. Merkwürdigerweise wurden diejenigen Häuser, in denen Christen wohnen, verschont, auch wenn fie nicht beleuchtet waren. Zum Glück gingen die Juden nicht aus ihrer Reserve heraus, sonst wäre es sicher zu Blutvergießen gekommen. Am anderen Morgen, nach dem „Kinoth", begaben sich die geschädigten Juden zum Bürgermeister und forderten von ihm den Ersatz des angerichteten Schadens, da sie sonst die gerichtlichen Schritte gegen ihn einleiten müßten, weil er die Demonstration nicht vereitelt habe. Der Bürgermeister scheint denn doch vor den Konsequenzen eines gerichtlichen Schrittes erschrocken zu sein, denn noch am selben Tage wurde der gesamte Schaden wieder gut gemacht. Auf wessen Kosten dies geschehen, darüber schweigt die Geschichte. Eine Mädchenhändlerin. Aus Graz wird uns geschrieben: Unsere „stramm" deutschvolklichen, christlichsozialen und klerikalen Blätter pflegen sich mit einer gewissen Wollust — selbstredend nur in den Spalten dieser Ehrenpresse — auf jede Mädchenhändlerin zu stürzen, so erwiesen ist, daß diese der jüdischen Konfession angehört. Nun finde ich da in den Zeitungen folgende Notiz: „Unter dem Verdachte des Mädchenhandels wurde in Gösiing eine gewisse Aloisia Wacham verhaftet, welche vor einiger Zeit in Alexandrien, wie fie angibt, eine „Gastwirtschaft" gehabt hat. Die Wacham wohnte einige Zeit in Eggenberg und zog vor kurzem nach Gösting. Die Frau hat ein Mädchen bei sich, das sie als ihre Ziehtvchter ausgibt und das rasch mit anderen Mädchen Freundschaft zu schließen pflegt. Die Wacham ist eine geborene Grazerin und nach Weiz zuständig." Die ehrenwerte Wacham ist eine wohlgeeichte C h r i st i n und das darf dem geschätzten Lesepublikum nicht verraten werden. Ja, wir sind in Graz sehr objektiv! Eine Ehrenbeleidigungsklage des Abgeordneten Professor Sommer. Der Ausschuß der israelitischen Kultusgemeinde in L e i p n i k hat anläßlich der Resolution des christlich-sozialen Abgeordneten Professor S ch m i d, sür welche auch Professor Doktor Sommer bei der Budgetberatung im Abgeordnetenhause stimmte, gegen diesen Stellung genommen. Er faßte eine Entschließung, in welcher auch der Passus enthalten war, daß Dr. Sommer seine Pflichten als Lehrer an der Olmützer. Handelsakademie verletzte, wenn er für den Antrag Schmid gestimmt habe. Ein Abschrift dieser Entschließung sandte der Leipniker Vorsteher, Herr Spitzer, über Auftrag des Ausschusses auch an das Kuratorium der Olmützer Handelsakademie, die hievon Dr. Sommer verständigte. Dr. Sommer fand fich nun hiedurch in seiner Ehre verletzt und hat gegen Herrn Spitzer eine Anklage überreicht, über welche am 19. d. M. beim Olmützer k. k. Bezirksgerichte die Hauptverhandlung stattgefunden hat. Es ist jedenfalls neu, bemerkt dazu das „Mähr. Tagblatt", daß ein Volksvertreter seine Ehre dadurch verletzt findet, wenn aus der Mitte der Bevölkerung Stimmen gegen seine politische Haltung laut werden. Ueber den Ausgang des Prozesses werden wir in der nächsten Nummer berichten. Eräfenberg. „Um Mißverständnissen vorzubeugen, berichtige ich, daß der Rabbi aus Kolo durchaus nicht dem hiesigen Schochet eine „Pegimah" zum Vorwurfe machte, wie vielleicht irgend jemand aus meinem „R e i s e br i e f e" herauslesen könnte. Er wollte nur den „Chalef" sehen und es stellte fich in der Tat heraus, daß die Schechitah des Schochet aus Krakau, woran übrigens Niemand zweifelt, eine durchaus den Gesetzen und rituellen Anforderungen entsprechende sei. Der Schochet ist ein orthodoxer, frommer Mann und Jedermann kann von seiner Schechitah nach bestem, religiösen Gewissen essen. Dies zur Ergänzung meines Reisebriefes." Dr. Max G r ü n f e l d. Die Blutlüge in Ungarn. Aus Budapest wird uns berichtet: Die 18 jährige Magd Elisabeth Bernüt, die bei dem Abatärer Spezereiwarenhändler Sigmund Mandl bedienstet war, ist vor vier Tagen spurlos verschwunden. Ihre Familie bot alles auf, um den Verbleib des Mädchens auszuforschen, allein erfolglos. Mandl erzählte, daß fich das Mädchen abends aus dem Hause entfernte und seither nicht zum Vorschein kam. Am folgenden Tage alarmierte dann der Kleinrichter Johann Pataky die Bevölkerung der Gemeinde mit der Nachricht, die Juden hätten Elisabeth Bernüt abgeschlachtet, und forderte die Leute auf, alle Israeliten zu erschlagen. Die Aufreizung Patakys verfehlte ihre Wirkung nicht. Das Volk griff, mit Sensen und sonstigen Geräten bewaffnet, die jüdischen Einwohner an und der Gemeindevorstand mußte dringend Gendarmerie requirieren, um einem Blutbade vorzubeugen. Nun wollten die aufgeregten Bauern das Gemeindehaus stürmen und es wäre auf ein Haar zu einem blutigen Zusammenstoß zwischen Gendarmen und Volk gekommen. Heute gelang es endlich der Gendarmerie, Elisabeth Bernüt zustande zu bringen. Sie erzählte den Gendarmen, Mandl habe sie gesesselt und in ein abseits gelegenes Zimmer gebracht und ihr auch mitgeteilt, man werde fie zu rituellen Zwecken abschlachten. Mandl habe fie schließlich nur deshalb nicht ermordet, weil er fich vor der Rache der Bevölkerung fürchtete. Kleinrichter Pataky erzählte nun in der Gemeinde, die Juden dürfen die Christenmädchen ungestraft hinschlachten, weil die Gemeindevorstehung und die Gendarmen bestochen seien. Er wurde verhaftet und der hiesigen Staatsanwaltschaft eingeliefert. Bei ihrem heutigen Verhöre gestand endlich Elisabeth Bernät, fie habe fich zwei Nächte hindurch auf dem Heuboden des Nachbarhauses verborgen aufgehalten, um das in ihr keimende Leben zu töten. Sie war die Geliebte des Kleinrichters, mit dem fie das Blutmärchen nur ausgeheckt habe, um so den Folgen ihres strafbaren Verhältnisses entgehen zu können. Auch das Mädchen wurde in Hast genommen. Die Bevölkerung schenkt jedoch dem Geständnis der Bernüt keinen Glauben und beobachtet den jüdischen Einwohnern gegenüber ein derart bedrohliches Verhalten, daß der Vizegespan fich veranlaßt sah, ein größeres Aufgebot von Gendarmen nach Abatür zu entsenden. Die Häufigkeit des Auftretens der Blutlüge in Ungarn ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, daß die antisemitische Vvlkspartei unter dem Schutze der Koalition ihre Wühl- und Hetzarbeit frei und offen verrichten kann. Opfer des Antisemitismus. Aus Altsohl in Ungarn wird uns geschrieben: Dieser Tage hat der dem Stationsleiter zugeteilte Eisenbahnpraktikant Jakob Reichardt, der nach Ablegung der Reifeprüfung an der hiesigen Realschule vor sechs Monaten in die Dienste der Ungarischen Staatsbahnen getreten war, durch einen Revolverschuß seinem Leben ein Ende gemacht. Der tragische Vorfall hat nicht allein in Altsohl, sondern auch in der nahegelegenen Stadt Kremnitz große Erregung verursacht, da der Vater des unglücklichen Selbstmörders in letztgenannter Stadt die Stelle eines Oberrabbiners bekleidet und fich in der ganzen Gegend der höchsten Sympathien aller Gesellschaftskreise erfreut. Der Verstorbene hatte erst das 19. Lebensjahr erreicht und galt allgemein als strebsamer junger Mann. Der Chef, dem er zugeteilt wurde