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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1908-08-14 · 33 (14.8.1908) · page 4

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
25 (1908)
Issue
33 (14.8.1908)
Date
1908-08-14
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 580 Dr. Llocd s Mocdenscbrlrr. Nr. 38 verlegt er sich jetzt auf öffentliche Angriffe in Bezug auf ein vollkommen privates Gespräch. Wollen die sinnländischen Juden etwas erreichen, so tun sie gut, sich diplomatischere Fürsprecher zu sichern. Es fiel mir auf, daß die gedruckte Visitenkarte, mit der sich jene Deputation bei mir meldete, weder in schwedischer noch in finnischer Sprache abgefaßt war, sondern den folgenden deutschen Wortlaut hatte: „Deputation des Zentralkomitees für die Befreiungsbewegung der Juden in Finnland." Deshalb lautete, was in dem Artikel des „Israelitischen Familieublattes" nicht erwähnt wird, meine erste Frage: „Diese Visitenkarte ist deutsch. Welche Sprache sprechen die Herren untereinander?" — Die Antwort lautete: „Jiddisch". Es schien nicht, als ob der Wortführer außer dieser Mundart noch eine andere Sprache als Deutsch verstünde. Doch sollte man meinen, wer in einem Lande Bürgerrechte fordert, der müßte zu allererst die Sprache dieses Landes lernen, besonders, wenn er dort geboren ist! Es ist ja vielleicht viel verlangt, daß die Juden in Finnland nach der Behandlung, die man ihnen zuteil werden läßt, sich als Finnländer fühlen sollen. Aber betrachten sie sich nicht selbst als finnisch, so können sie auch nicht verlangen, daß die öffentlichen Gewalten des Landes sie dafür annehmen sollen. Sie müssen also damit beginnen, unter sich eine der beiden Landessprachen zu sprechen. Sonst sind und bleiben sie fremd und seien sie noch so eingeboren. * Als ich im Mai dieses Jahres mich in Finnland aufhielt, wurde in den dortigen Blättern nicht wenig über mich geschrieben, oftmals so wohlwollend, daß ich meiner Dankbarkeit hierfür nicht genug Ausdruck geben kann. In der Regel wurde dabei, zumeist in scherzhaftem Tone, meiner jüdischen Herkunft gedacht. Beiläufig bemerkt: Es ist keine Gefahr vorhanden, daß es mir entfallen könnte, in welcher Religionsgenossenschaft ich geboren bin! Ich gestehe, daß ich, würde ich nicht mein Leben lang unablässig von andern daran gemahnt worden sein, es vergessen hätte, so geringe Bedeutung hat es für mich selbst gehabt. Aber ich kann mit Börne sagen: „Es ist wie ein Wunder. Tausendmal habe ich es erfahren und dennoch bleibt es mir beständig neu. Ein Haufe Menschen wirst mir vor, daß ich Jude bin. Ein anderer vergibt es mir. Ein dritter lobt mich dafür. Aber alle denken sie daran. Sie sind wie hineingebannt in diesen magischen Judenkreis; keiner von ihnen kann aus ihm herauskommen. Sobald jemand die Feder aufs Papier setzt, um etwas über mich zu schreiben, für oder gegen mich, so ist unabänderlich das Erste, was er mitteilt, daß ich ein Jude! Wie komisch! Gibt es etwas, das ich in tieferem Sinne nicht bin, so ist es dies. Ganz Dänemark wie ganz Finnland sind vom Judentum durchdrungen, ihr Gott ist jüdisch, ihre Religion ist umgebildetes, weiterentwickeltes Judentum mit ewigen mystischen Zusätzen. Das Alte Testament ist hier wiedort ein heiliges Buch — und das Neue, das noch heiliger ist als das Alte, ist von Juden geschrieben. Die Hälfte der dänischen Kultur stammt aus Palästina; die Hälfte seiner Literatur ist von dorther inspiriert. Selbst die Namen, die echtesten dänischen, Petersen, Hansen, Jensen usw. sind jüdische Namen, biblische Namen. Gelingt es einem vereinzelten jungen Manne, sich für kurze Zeit von dem herrschenden Judentum loszumachen, so fällt er alsbald auf allen Vieren darein zurück, kehrt wie so viele Dänen zurück zu einem der vielen Repräsentanten Jerusalems, zum Papste oder zu Grundtvig, oder (wie Striudberg) zu Swedenborg. Es gab eine Zeit, da war ich so ziemlich der einzige Mensch im ganzen Lande, der kein Jude war. Und nichtsdestoweniger könnte man fast sagen, das einzige, was alle Leute im Lande von mir wissen, und das einzige, was sie beständig dem Auslande von mir Mitteilen, ist, daß ich einer sei. Alle leben und atmen, sie in Jerusalems Atmosphäre. Alle Kirchen find von ihr voll. Es ist nicht lange her, daß sie an der Universität eingeatmet wurde. Und denjenigen unter den Dänen, der am frühesten, eifrigsten und hartnäckigsten in seinem Geistesleben nach Athen zurückgestrebt hat, werden sie nicht müde, abweisend oder zum Scheine anerkennend, auf das Jerusalem zurückzuführen, das sie sich selbst nie aus dem Sinn schlagen können. In Finnland liegen die Verhältnisse so, daß niemand, der von jüdischen Eltern geboren ist das Recht auf mehr als dreitägigen Aufenthalt im Lande hat. Es wurde, wie angedeutet, in der Presse anläßlich meines Kommens nicht wenig darüber gescherzt. Das 8ukollä8tg.ä8d1s.ä6t vom 17. Mai enthält ein Feuilleton, worin der Verfasser erklärte, er wolle eine Seite meines Charakters hervorheben, bei der noch niemand von denen, die mich gefeiert, verweilt hätte, nämlich meinem Mut: , Er hat hier herauf zu kommen gewagt, um Vorträge zu halten, und riskiert, vier Tage hier zu bleiben, also einen Tag länger, als er berechtigt war. Er hat sich der Gefahr ausgesetzt, mittelst Gefangenentransports oder auf ähnliche Weise heimgeschickt zu werden! Der Arme, wenn man nach den Buchstaben des Gesetzes mit ihm verfahren wäre! Erstens hat er Vorträge gehalten! Dazu hat er kein Recht. Er hatte das Recht, auf der Treppe der Universität sitzend, Schuhriemen Zündhölzchen, Apfelsinen und Ansichtskarten zu verkaufet', doch keineswegs im Festsaale der Universität Vorlesungen zu halten. Das Gesetz gestattet ihm, einen abgelegten Ueberrock oder ein Paar alte Stiefel zu verhandeln, aber es gestattet ihm nicht, die Resultate seiner Forschung darzulegen! Das Gesetz macht natürlich keinen Unterschied zwischen den Individuen. In der Theorie zum mindesten! In der Praxis stellt sich die Sache etwas anders Aber was geht das, zum Kuckuck, das Gesetz an, welcher Religion ich bin? Weshalb soll es einem christlichen Taschendieb, der ein Ausländer ist, gestattet sein, sich in diesem Lande, so lange er wolle, aufzuhalten, während Brandes nicht mehr als drei Tage hier weilen darf? Ja, sagt mir das! Ich kann nicht leugnen, daß es sich komisch gemacht hatte, wenn das Gesetz gestern Abends 9 Uhr, als der dritte Tag abgelaufen war, seinen Hausfrieden gebrochen und ihn, die vielleicht vornehmste Geistesgröße der Gegenwart (der Ausdruck muß auf Rechnung des Verfassers gestellt werden), mit dem ersten abgehenden Dampfboote außer Landes geschafft hätte. Ich vermute, Europa würde eine herzliche Lache auf Kosten des Mustervolkes angeschlagen haben. Und ich gestehe, ich hätte Europa das kleine Vergnügen gegönnt. Diese scherzhaften Worte zeigen, wie ein Ausländer von jüdischer Abstammung in Finnland gestellt ist, und zwar nicht vermöge irgend einer von den russischen Machthabern getroffenen Bestimmung, sondern kraft eines finnischen Senatsbeschluffes, der nicht älteren Datums ist als aus dem Jahre 1889. Ausländer indessen können ja anderswohin reisen. Schlimmer sind die Juden daran, die dort geboren sind. Auch sie sind den übrigen Bürgern des Landes nicht gleichgestellt. Man wird sich erinnern, mit welchem Aufgebot an Kraft die Finnländer sich von dem Bobrikowschen Ukas befreiten, der ihnen die Abdienung ihrer Wehrpflicht im russischen Heere auf russischem Boden auferlegte. Durch Massenauswanderung und eine allgemeine Arbeitseinstellung wurde die Aufhebung dieser Bestimmung durchgesetzt. Aber als die Finnländer sich dergestalt befreiten, nahmen sie von dem Rechte, keine russischen Soldaten zu sein, die in Finnland lebenden Juden — etwa 100Ö Köpfe in allem — aus. Diese jungen Leute wurden dem russischen Heere aus geliefert und, was unglaublich klingt, mir aber von einem jungen Studenten versichert wird, den eben selbst die Reihe trifft, seine Wehrpflicht in Rußland abzudienen; es wird ihnen nachher verboten, in ihre finnische Heimat zurückzukehren Ergeht es schon so dem in Finnland geborenen Juden, wenn er im russischen Heere gedient hat, so kann man sich vorstellen, mit welchen Schwierigkeiten die außerhalb Finnlands geborenen russischen Soldaten, die im Lande zu bleiben wünschen, zu kämpfen haben. Mir liegt ein Schreiben aus Helsingfors, Nylands Len, Landeskanzlei, vom 18. Februar 1907 vor, das in einem schauderhaften, von mir etwas mundgerechter gemachten Kanzleistil folgendes mitteilt: Da laut Senatschreibens vom 29. März 1689 jeder Israelit gehalten ist, bei dem Gouverneur des Distrikts, in dem er vorläufig Erlaubnis erhalten hat zu wohnen, jeden 6. Monat aufs neue um

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