Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 25 (1908)
- Issue
- 31 (31.7.1908)
- Date
- 1908-07-31
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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KiKdE££!3BMMBEaaaEaHni Nr. 31 die russischen Juden als Stiefsöhne behandle, habe es weder das moralische Recht noch die tatsächliche Möglichkeit, von ihnen die Erfüllung der Pflicht zu verlangen, die Söhne ihrem Vaterland schuldig sind. Man könne nicht ein ganzes Volk, 6 oder 7 Millionen russischer Bürger, als Verbrecher betrachten, ohne sie dadurch auf den Weg des Hasses gegen Staat und Gesellschaft zu treiben, die sie ans ihrer Mitte ausstoßen. Man dürfe die Zufälligkeit der Geburt und die Zugehörigkeit zu einer gewissen Religion nicht nur zu einer Ursache der Entrechtung, sondern selbst nicht einmal der Rechtsschmälerung machen. Die Gesetzgebung eines Landes, in der der Wille und die ethischen Grundlagen des Staates zur Geltung kommen sollen, müsse das Ideal der absoluten Gerechtigkeit erstreben, nur dann könnte sie ein Recht auf Achtung und Erfüllung der Gesetze nicht aus Furcht, sondern dem Gewissen folgend beanspruchen. Die Zeitungen, die die Hetze gegen die Juden fühlen, erachtet der Graf als das die öffentliche Ruhe gefährlichste Element, und schließt mit der ernsten Mahnung an die dritte Duma; baldmöglichst, wenn nicht mit der Lösung, so doch mit der vorangehenden Prüfung der Judenfrage anzufangen. Aber schon jetzt müssen die sämtlichen ungerechten und schädlichen Rechtsbeschräukungen der Juden beseitigt werden; ein solcher Anfang im Sinne der Humanität und Wahrheit würde die größte Wirkung auf das Verhalten sämtlicher ehrlicher Menschen zur dritten Duma ausüben. Korrespondenzen. Der Korfall in der Sixtinischen Kapelle. (Ein Preßprozeß der „Oesterreichischen Wochenschrift".) Beim Schlußgottesdienst des Pessachsestes hielt Oberrabbiner Dr. G ü d e m a n n im Tempel der Seitenstettengasse folgende Ansprache: „Es hat nach Zeitungsberichten in den letzten Tagen ein Ereignis stattgefunden, welches uns alle auf das Tiefste betrübte. Tief ist der ehrfurchtswidrige Vorgang, der angesichts des Oberhauptes der katholischen Christenheit, Seiner Heiligkeit des Papstes, während einer der heiligsten Handlungen der katholischen Kirche sich zugetragen hat und bei dem leider einige Mitglieder unserer Kultusgemeinde beteiligt sein sollen, zu beklagen. Unsere Religion stellt den Grundsatz auf: „Die Frommen aller Völker, also auch aller Kulte, haben Anteil an der ewigen Seligkeit." Damit ist für uns Juden die Verpflichtung gegeben, den gottesdienstlichen Handlungen eines jeden Kultus Ehrfurcht entgegenzubringen. Wir müssen daher auch vom Standpunkt unserer Religion jenen ehrfurchtswidrigen Vorgang nicht bloß auf das tiefste beklagen, sondern auch auf das schärfste verurteilen. Diese Erklärung gebe ich hie-: von der Kanzel an heiliger Stätte im Namen des V o rstan de s und sämtlicherRabbiner unserer Kultusgemeinde ab." Im Hinblick darauf brachte das „Deutsche Volksblatt" vom 5. Mai d. I. infolge einer Meldung des Prager Organes der tschechischen Katholiken, „Cech", einen Artikel, in dem behauptet wurde, daß unter der Judenschaft Wiens und Prags eine Geldsammlung für Professor Feilbogen eingeleitet worden sei, deren Ergebnis den Professor für den Verlust seiner Lehrkanzel entschädigen sollte. Einzelne Juden, heißt es darin, haben sich auf der Subskriptionsliste mit Beträgen von 500 bis 1000 Kronen eingetragen. Daran wurde vom „Deutschen Volksblatt" die Bemerkung geknüpft: „Hiezu äußert sich die „Prager Lokalkorrespondenz" des Juden Simon Pollak: Wie wir versichern können, ist diese Nachricht des „Cech" vollkommen verläßlich; einer unserer Gewährsmänner hat selbst eine Subskriptionsliste gesehen." Diesen Artikel reproduzierten wir in der Nummer vom 8. Mai d. I. unter der Aufschrift „Lügenmaul" mit der daran geknüpften Erklärung: „Natürlich ist das eine gemeine Lüge und der „Jude Simon Pollak" ein Täufling, der seit Jahren den Antisemiten Handlangerdienste leistet". Der „Jude" Simon Pollak sandte uns daraufhin eine sogenannte Berichtigung des Inhaltes, daß er diese Nachricht aus amtlicher Quelle erfahren habe und für wahr halten muß, ferner, daß er kein Täufling, sondern „ein streng rechtgläubiger Jude" sei. Da die „Oesterr. Wochenschrift" die Berichtigung nicht publizierte, sandte der erwähnte Herr uns die- Seile 551 selbe Berichtigung ein zweitesmal zu. jedoch in einer neuen Stilisierung. Allein auch dieser Zuschrift wurde die Ausnahme verweigert, worauf der „Jude" Simon Pollak gegen die „Oest. Wochenschrift" die Preßklage erhob nach § 19 und auch nach Artikel § 3 des Preßgesetzes wegen Beleidigung. Ueber beide Klagen hatte am 29. d. M. OLGR. Dr. v. Heidt beim Bezirksgerichte Josefstadt zu entscheiden. Bezüglich der Berichtigungsklage wurde unser von Dr. Erwin Fialla verteidigte Herausgeber freigesprochen, da ein wesentlicher Teil der Berichtigung durch einen Passus der Notiz selber vorweg genommen sei. Betreffs der meritorischen Vorwürfe erbot sich unser Herausgeber und verantwortliche Redakteur Dr. Josef S. Bloch zum Wahrheitsbeweise, behufs dessen Durchführung die Verhandlung vertagt wurde. Zur Frage des Zusammenschlusses der jüdischen Organisationen. Von gutunterrichteter Seite gehen uns nachstehende Mitteilungen zu: „Die in Nr. 30 Ihrer geschätzten Zeitschrift enthaltenen Nachrichten über die Beratungen der Anglo-Jewish- Association in der Angelegenheit der Verständigung der jüdischen Organisationen bedürfen gewisser Aufklärungen uno Ergänzungen. Präzise Aufschlüsse können in diesem Augenblick allerdings nicht gegeben werden, da die beteiligten Körperschaften zur Diskretion verpflichtet find. Es darf aber festgesteüt werden, daß die einerseits von Berlin, andererseits von New-Zork ausgehende Aktion durch die u. a. auch von der Anglo-Jew.-Assoc. angenommene Anregung Jakob H. Schiffs keineswegs in ungünstigem Sinne erledigt wurde, sondern eine sehr wertvolle Förderung erfahren hat, da dank ihr, rascher als man erwarten konnte, ein erster positiver und nach jeder Richtung hin entwicklungsfähiger Ansatz zu dem erstrebten gemeinsamen, permanenten Komitee geschaffen werden dürfte. Nur in diesem Sinne wurde der diesbezügliche Antrag in der Sitzung der A.-J.-A. von Rev. Dr. Gaster unterstützt. Die Herren Dr. L a ch m a n n und Dr. Blau haben dem Antrag nicht als Vertreter des Hilfsvereins zugeftimmt, sondern als Mitglieder des Conseils der J.-C.-A. ihn formuliert. Auch die Alliance Jsr. Univ. steht ihm sympathisch gegenüber. Unabhängig von der erwähnten Anregung Jakob H. Schiffs läuft die auf ein umfassenderes Ziel gerichtete Aktion des Berliner und New-Iorker Komitees weiter fort und hat bereits die Zustimmung einiger der angesehensten Organisationen erlangt." Eine jüdische Huldigung für Seine Majestät den Kaiser. Die österreichischen Völkerstämme und unter ihnen auch das jüdische Volk stehen jetzt im 60. Jubeljahre ihres geliebten Kaisers und dieser so hochwichtige Abschnitt im Leben des erhabenen Monarchen gibt ihnen willkommenen Anlaß, ihre Stellung zu jenem Manne zu kennzeichnen, welcher durch zwei Menschenalter die Geschicke der einzelnen Völkerschaften, sowie die der Gesamtheit leitet. Bei dem Versuche, dieses Kaiferleben in schematischer Kürze darzustellen, erblicken wir zwei Momente, welche das ganze Herrschergebäude tragen. Die eine dieser Säulen ist der Friede, die andere die Konstitution. Jahrzehnte hindurch genießen die österreichischen Völkerschaften das Glück, die Greuel des Krieges nicht am eigenen Leibe zu empfinden und vom Anblicke der bedauernswerten invaliden Wahrzeichen des militärischen Herorismus verschont zu bleiben. Wie glücklich muß sich ein Staat preisen, dem es erspart ist, mit dem Unholde Gloire zu prunken, der die Phantasie so mancher Herrscher oft bis zum Wahne steigert und erkauft wird mit Wildbächen menschlichen Herzsastes und mit einem Meere von Tränen der Eltern und Angehörigen tausender unglücklicher Familien. Ein zweites Moment, das sich enge an die erhabene Person unseres Monarchen anschließt und die Bedeutung des Jubelfestes ins Ungemeffene erhöht, ist das Aufgeben des Absolutismus und die Umwandlung desselben in eine konstitutionelle Regierungsform, jener modernen Einrichtung, welche die Regierungsgewalt zwischen Herrscher und Beherrschten ver- Lloeb's Wscdenscbrm,