Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 25 (1908)
- Issue
- 27 (3.7.1908)
- Date
- 1908-07-03
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 484 Dr. Llocb's txnocbenscbdtt Nr. 27 Infolgedessen sind mit der Zeit geradezu unerträgliche Verhältnisse entstanden; die betreffenden Personen sahen sich auf allen Seiten in ihrem bürgerlichen Fortkommen gehindert, und es wurden Gesuche um Namensänderung in so großer Zahl eingebracht, daß beispielsweise gleichzeitig bei der k. k. Statthalterei in Prag 80 bis 100 Gesuche um Namensänderungen Vorlagen. Es ist vielleicht nicht allgemein bekannt, daß eigentlich das k. k. Ministerium des Innern die Behörde ist, um Namensänderungen zu bewilligen; allein aus Gründen, die nicht bekannt sind, ist seit Jahren diese Berechtigung den Laudeschef übertragen worden. Während nun in früheren Jahren die Statthaltern in Böhmen die eiugebrachteu Gesuche um Namensänderung von jüdischen Staatsbürgern eingehend prüfte und dieselben soweit dies tunlich war, bewilligte, was auch unter dem klerikalen Statthalter Grafen Thun der Fall war, ist plötzlich vor drei Jahren eine außerordentliche Verschärfung der Praxis eiugetreten und die Gesuche um Namensänderungen werden nur in ganz besonderen Fällen, insbesouders nur dannwenn sich hochstehende Persönlichkeiten dafür verwenden, bewilligt, während alle anderen rundweg abgewieseu werden, und zwar mit 1er Motivierung, daß nach der Bestimmung der Allerhöchsten Entschließung vom 1. Juni 1826 eine Aeuderung des Geschlechtsnamens „nur beim Ueberttitt zur christlichen Religion, bei Adelsverleihungen, oder nur bei besonders berücksichtigungswertenZufällen zulässig ist", — somit kann die Statthalterei unter dem letzten Vorwände jedes Gesuch abweisen und sie tut es auch. Hiedurch werden hunderte -jüdische Personen in ihrem bürgerlichen Fortkommen gehindert. Der Staat, der für das Wohl seiner Bürger zu sorgen hat, überspringt einfach die Bestimmungen des Artikel 14 der Staatsgrundgesetze, welche besagen, daß der Genuß der politischen und bür erlichen Rechte vom Religionsbekenntnisse unabhängig ist, und daß der Allerhöchste Erlaß vom Jahre 1826 zur Gänze durch die Ereignisse des Jahres 1848 und dem deutlichen Sinne der Staatsgrundgesetze vom Jahre 1867 gemäß aufgehoben erscheint; er toleriert andererseits den seit Jähreu bestehenden Antisemitismus, und es ist nunmehr, man möchte sagen, beschlossen, daß den Juden nach keiner Seite hin geholfen werden darf. Da nun durch die Bewilligung einer Namensänderung weder einer Behörde, noch einer Person ein Abbruch in ihren Rechten erwachsen kann, sondern bloß einem Manne, der ein schwieriges Forttommen hat, die Möglichkeit geboten wird, sich gegen Boykott zu schützen, so hckt man lange vergeblich versucht, die Gründe für die so außerordentlich rigorose Behandlung von Gesuchen um Namensänderungen bei der k. k. Statthalterei in Prag zu erforschen, und dieselbe ist nunmehr in der unzweifelhaftesten Weise aufgeklärt: Se. Exzellenz der Herr Statthalter von Böhmen, Graf Coudenhove hat solche Ansuchen bis vor etwa drei oder vier Fahren bejahend erledigt, wenn dieselben genügend begründet waren. Bor drei oder vier Jahren wurde er jedoch im Reichsrate von einem der radikalsten Radaubrüder (Stein?) deswegen angegriffen und seither werden von ihm Ansuchen um Namensänderung nur in außerordentlich seltenen Fällen bewilligt, in der Regel nur, wenn sich besonders hohe oder einflußreiche Personen dafür verwenden. Von ganz verläßlichen Seiten wird zwar behauptet, daß gewisse Summen für den Dispositionsfond gezahlt werden müssen, um diese Bewilligung zu erlangen; allein trotzdem dies mit voller Bestimmtheit von Juristen behauptet wurde, habe ich noch immer Liueu Zweifel, ob dieser Vorgang vor jener Zeit stattfand, m welcher der Statthalter angegriffen wurde, oder nachher. Gegenwärtig liegen bei der Prager Statthalterei nicht weniger als 80 Ansuchen um Namensänderung, da die Leute immer wieder ihre Gesuche erneuern, wenn sie abgewieseu werden; allein es hat kaum eine Aussicht, bewilligt zu werden, da der Herr Statthalter gegen die Bewilligung solcher Gesuche ist. Es liegt nun die Tatsache vor, daß vielen hunderten von fleißigen und rechtlichen Staatsbürgern, Leuten, welche ihre Steuern und Abgaben ehrlich entrichten, Leuten, welche ihrem Kaiser und Reiche treu und ehrlich dienen, sich jedoch infolge des herrschenden Judenhasses, mehr aber noch infolge ihres auffallenden jüdischen Namens gar nicht oder nur mit Mühe fortbringen können, der einzige Weg zum ehrlichen Fortkommen abgeschnitten wird, weil ein antisemitischer Anhänger den Statthalter von Böhmen vor drei oder vier Jahren deswegen angegriffen hat. Der damalige Interpellant ist längst nicht mehr im Reichsrate, es ist kein Geheimnis, daß er der extremsten Klasse dynastiefeindlicher Antisemiten angehörte, und es ist doch sicher ein schweres, durch nichts zu rechtfertigendes Unrecht, daß hunderte, ja mit der Zeit tausende staatstreuer Juden in ihrem Fortkommen gehemmt sein sollen, weil der Herr Statthalter von Böhmen verletzt worden ist. „Man möge sich taufen lassen", antwortet man den Juden, wenn sie um Namensänderungen einschreiten! Richtiger wäre es, wenn der Herr Statthalter von Böhmen das ihm übertragene Recht, Namensänderungen zu bewilligen, an die eigentliche Behörde, der es gebührt, dem k. k. Ministerium des Innern zurückgeben würde, wenn er sich nicht in der Lage befindet, die Gesuche um Namensänderungen zu bewilligen. Der Staat hat die Pflicht, seinen Staatsbürgern die Möglichkeit zum Fortkommen zu bieten. Auf der einen Seite unterläßt es der Staat, mit dem ihm zu Gebote stehenden Mitteln gegen den Boykott einzuschreiten und es wird den Juden das Fortkommen erschwert und nun soll vielen von ihnen auch noch das einzige Mittel versagt werden, sich zu helfen, indem man ihnen die Namensänderung versagt, mit welcher sie sich vor Verfolgungen schützen können. Gegen dieses Vorgehen der Prager Statthalterei sollte der „Oesterr.-Jsraelitische Gemeindebund" ernstlich Stellung nehmen, schon aus jüdischen Gründen, denn viele Personen haben sich bisher nur deshalb taufen lassen, um die Namensänderung zu erreichen, die ihnen versagt wird, und hundert Andere werden es ebenfalls tun. Ich selbst stamme aus einer uralten, sogar frommen Judenfamilie und kämpfe seit 25 Jahren einen überaus schweren Kampf, mit dem Namen „Kohn" meine Familie in entsprechender Weise zu ernähren und einige Ersparnisse zu sammeln. Ich bin geprüfter Lehrer, habe Zeitungen als Korrespondent vertreten („Neue Freie Presse", „Fremdenblatt" rc.), habe auch der Industrie manchen Dienst erwiesen und kämpfe mit großen Schwierigkeiten, um gerade nur durchzukommen. Als Lehrer für englisch ist mir mein Name hinderlich gewesen, eine Anstellung zu finden. Ich habe auf musikalischem Gebiete, auf schriftlichem Gebiete manches Verwendbare gearbeitet; allein mit dem Namen Kohn kann man nicht durchkommen und ein eingebrachtes Gesuch um Namensänderung wurde ebenfalls mit dem Rate erledigt, ich möge mich im vorgerückten Alter „taufen" lassen. Zum Märtyrer ist aber nicht Jedermann geschaffen und so glaube ich, daß unsere maßgebenden Kreise in der Residenz, vor allem der „Jüdische Gemeindebund", die Sache aufgreifen nnd gegen den Vorgang der Prager Statthalterei bei Namensänderungen energische Schritte unternehmen sollten. Da» Judentum and da» Wesen de« Christentum». Von B. Wachstein. (Schluß.) Eschelbacher gliedert den Stoff im Anschlüsse an Adolf Harnacks Wesen des Christentums, dessen Angriffe auf das^ Judentum im Einzelnen, wie Eschelbacher mitteilt, von Baeck, Perles, Ackermann und Schreiner zurückgewiesen wurden. Er nimmt den ganzen Komplex der Fragen auf, wie ihn Harnack' herausgearbeitet, und sucht in seiner Art die Lösung zu