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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1908-06-12 · 24 (12.6.1908) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
25 (1908)
Issue
24 (12.6.1908)
Date
1908-06-12
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 24 Dr. Lwcv's Mocvenscdrm. Seite 435 neue Zuwanderer in die Residenz haben und namentlich der Leopoldstadt, wo ohnehin die Taufen und andere christliche Funktionen sich bedeutend mindern, den alten Namen „Judenstadt" zuziehen dürste; doch läßt es sich, wenn nun einmal die unbeschränkte Duldung der Israeliten auf hiesigem Platze fortdauern soll, konsequenterweise nicht vermeiden, ihnen auch die erforderliche Gelegenheit zu ihrer Religionsübung zu gestatten, was übrigens, wie schon erwähnt wurde, in der Hauptsache und allen Folgerungen dem höheren Ermessen gehorsamst anheim gestellt wird." Statthalter Josef Freiherr v. Eminger legte die Angelegenheit unter dem 10. Jänner 1854, Z. 43332, dem Kultusministerium zur Entscheidung vor. Graf Thun als Chef dieser Zentralstelle genehmigte den Bau bereits mit Erlaß vom 14. Jänner d. I., Z. 659. Eine am selben Tage in der „Presse" enthaltene Notiz über den beabsichtigten Tempelbau veranlaßte den Chef der Obersten Polizeibehörde, Freiherrn v. Kempen, vom Statthalter unter dem 17. d. M., Z. 279, eine Aeußerung über den Stand dieser Angelegenheit einzuholen. Nachdem letzterer am 18. d. M. ad Z. 237 berichtet hatte, daß die Genehmigung des Kultusministeriums bereits erfolgt sei, forderte ihn Freiherr v. Kempen mit Erlaß vom 22. d. M. auf, „alle weiteren Verfügungen insolange zu fistieren, bis die Frage über die Besitz- und Domizils-Fähigkeit*) der Israeliten erledigt sein wird." Der Statthalter brachte unter dem 25. d. M. ad Z. 301 den Sachverhalt zur Kenntnis des Kultusministeriums. Zufolge dieses Berichtes scheint Gras Thun Bedenken gehegt zu haben, die Genehmigung zum Baue aus eigener Machtvollkommenheit zu erteilen, da er nunmehr die Angelegenheit Sr. Majestät zur Entscheidung vorlegte. Mit kaiserlicher Entschließung vom 2. Mai 1854 wurde sodann die Enüchtung des zweiten Bethauses unter der Bedingung gestattet, „daß es nicht zur Sektiererei Veranlassung gebe, daß es nur als Filiale der bereits bestehenden Synagoge zu betrachten und zu behandeln, demnach auch demselben Vorstande unterzuordnen und daß nach vollendeten Bau ohne Verzug auf die Beschränkung der bestehenden israelitischen Privat- Bethäuser hinzuwirken sei". Mittlerweile waren schon die nötigen Einleitungen zum Baue getroffen worden. Bereits am 15. August 1853 hatten die Vertreter an die Gemeindemitglieder die Aufforderung gerichtet, sich an dem Tempelbau-Anlehen zu beteiligen. Diese blieb auch nicht erfolglos; insgesamt gelangten vom 1. Juli 1854 ab 1522 Schuldverschreibungen und zwar 58 zu 1000 fl. C.-M. und 1464 zu 100 fl. C.-M. zur Ausgabe, so daß der Bettag von 204.460 fl. C.-M. für Bauzwecke zur Verfügung stand.' In der Plenarsitzung des Vorstandes vom 16. April 1854 wurde der Bau dem Architekten Professor Ludwig Förster, dessen Pläne von einer aus den Herren Hofrat H. v. Francesconi, Stadtbau-Direktor Kajetan Schiefer und Professor I. Stummer bestandenen Kommission geprüft und „als künstlerisch schön, praktisch und rückfichtlich des Geldpostulates als billig" anerkannt wurden, gegen den Pauschalbetrag von 150.000 fl. C.-M. übertragen. Am 7. November 1854 fand' die Baukommiffion statt. Polizeirat Stenzinger als Vertreter der Polizeidirektion erklärte hiebei, gegen die Erteilung hS Baubewilligung solange Einsprache erheben zu müssen, „bh^oie Kultusgemeinde sich höheren Ortes die Erlaubnis erwirkt habe, die nach dem Plane offenbar kirchliche Außenseite des Bethauses beibehalten zu dürfen." Heinrich Sichrowsky mußte die Intervention des Chefs der Obersten Polizeibehörde sowie des Statthalters anrufen, um die Polizeidirektion zur Auflassung ihres auf die vormärzlichen Gesetze fußenden Standpunktes zu bewegen. Nachdem der Gemeinderat mit Beschluß vom 22. Novomber 1854, Z. 86465, und sodann die Statthalterei mit *) Zufolge kaiserl. Entschließung vom 2. Oktober 1853 war nämlich die Besitzfähigkeit der Juden provisorisch auf den Stand vor dem 1. Jauner 1848 zurückversetzt worden. Erlaß vom 30. Jänner 1855, Z. 1395, die Ausführung des Baues nach den vorgelegten Plänen prinzipiell genehmigt hatten, wurde vom Magistrate unter dem 3. Februar 1855, Z. 9101, der Baukonsens erteilt. Am 10. Mai 1855 erklärte Ludwig Förster, mit dem angesprochenen Betrage das Auslangen nicht finden zu können, da die von den Bauhandwerkern vorgelegten Kostenvoranschläge die Summe von 219.000 fl. C.-M. erreichen. Nachdem die bereits erwähnte Sachverständigen-Kommiffion fich am 17. Mai d. I. dahin geäußert hatte, daß bei der beabsichtigten monumentalen Ausgestaltung des Bethauses diese Mehrforderung vollkommen gerechtfertigt sei, wurde in der Plenarsitzung des Vorstandes vom 20. Juni d. I. der Betrag von 200.000 fl. C.-M. für den Bau des Tempels, ohne Nebengebäude, bewilligt. Unter Aufsicht des zum Baurechnungskontrollor bestellten Architekten Laurenz Wagner gingen nunmehr die Bauarbeiten recht flott vonstatten. Die am 31. Dezember 1854 begonnene Grundmauerung war am 13. Mai 1855 fertiggestellt, die Hauptfimsgleiche am 3. Juni 1856 erreicht und die Dachaufstellung am 4. Oktober d. I. vollendet. Als jedoch die innere Ausstattung in Angriff genommen werden sollte, traten zufolge mannigfacher, mißlicher Umstände derartige Verzögerungen ein, daß die Schlußsteinlegung erst am 18. Mai 1858 (5. Sivan 5618) erfolgen konnte. Hiebei funktionierte zum ersten Male der für das neue Bethaus designierte Prediger Dr. Adolf Jellinek, sowie die beiden Kantoren Julius Sulzer und Josef Goldstein. Die Besetzung dieser Stellen hatte nicht unerhebliche Schwierigkeiten verursacht. Wenn auch vor allem das Augenmerk darauf gerichtet werden mußte, die Leistungen im neuen Bethause so wenig als möglich gegen die im Stadttempel zurückstehen zu lassen, erschien es andererseits aber auch unerläßlich, schon bei Auswahl der Funktionäre jeder Unterstellung, als werde das neue Bethaus eine von der bisher befolgten und bewährten Richtung abweichende Bahn einschlagen, zuvorzukommen. Wie schwer es unter diesen Umständen in erster Linie war, einen Mann der rechten Mitte, einen Mann der Gesinnung wie der Begabung dem hochverdienten, gefeierten Mannheimer zur Seite zu stellen, hatte eine Reihe unge nügender Versuche, die erst mit der Berufung des Leipzige Predigers Dr. Jellinek abgeschlossen werden konnten, bewiesen Nicht minder schwierig war aber auch die Besetzung der Kantorstelle. Durch die unübertroffenen Leistungen Salomon Sulzers verwöhnt, wurden hohe Ansprüche auch in dieser Hinsicht erhoben; man mußte vorerst verzichten, sie erfüllt zu sehen. Mangels eines qualifizierten Bewerbers mußte von der Kreierung einer Oberkantorstelle abgesehen und versuchsweise die Obgenannten als koordinierte Kantoren angestellt werden. Die Schlußsteinlegungsfeier fand an dem genannten Tage um 9 Uhr vormittags statt. Nach Abfingung des Psalmes 118, V. 16, zu dem Salomon Sulzer eine ergreifende Komposition geschrieben, hielt Dr. Adolf Jellinek eine begeisternde Rede. Dr. L. A. Frankl verlas die Gründungsurkunde, worauf Prof. Förster kurz die Schwierigkeiten schilderte, die bei der Bauführung zu überwinden waren. Die Einsenkung des von Doktor Frankl gewidmeten, von ihm aus Jerusalem mitgebrachten Schlußsteines wurde unter Abfingung des Ps. 118, V. 17, vorgenommen. Nachdem die üblichen Hammerschläge zuerst von Mannheimer, sodann von den anderen Funktionären, den Mitgliedern des Gemeinde-Vorstandes sowie den anwesenden Notabilitäten geführt und dabei die V. 19 und 20, Ps. 118, gesungen worden waren, sprach Dr. Jellinek den Segen über das Haus und deffen Gründer. Die Feier schloß mit der Abfingung der Volkshymne. Sämtliche Gesangsstücke wurden vom Oberkantor Sulzer unter Assistenz der bereits erwähnten neubestellten Kantoren, sowie des Kantors Adolf Fischer vom Stadttempel und des vereinigten Chorpersonales vorgetragen. Bei dieser Feier fungierten auch zum ersten Male die vom Vorstande ernannten „Tempel- Kommissare". Unter diesen befanden fich auch die noch heute

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