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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1908-06-12 · 24 (12.6.1908) · page 2

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
25 (1908)
Issue
24 (12.6.1908)
Date
1908-06-12
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Sette 432 Dr. Llocv s MocvenscbrM. Nr. 24 Man schickt mit vielen Kosten Missionare aus, selbst nach Palästina, um Juden zu bekehren, man entführt in Galizien jüdische Mädchen um sie der alleinseligmachenden Kirche einzuverleiben, aber der getaufte Jude wird stets als Christ schlechterer Sorte betrachtet, und wenn er gar zum Professor ernannt wird, jammern die Klerikalen und Christlich-Sozialen über Zurücksetzung und Unterdrückung. Sieht man genauer zu, so findet man, daß allen diesen Widersprüchen einerseits religiöse Intoleranz und Brotneid, andererseits die Scheu, fich im zwanzigsten Jahrhundert zu solchen häßlichen Motiven öffentlich zu bekennen, zugrunde liegen. So legt man bald die Maske des Christentums, bald die des in seiner Reinheit zu bewahrenden Volkstums an. Man dichtet den Juden die verschiedenartigsten, fich gar nicht mit einander vertragenden Fehler an, um die Beschränkung und Verletzung ihrer Rechte zu beschönigen, oder findet gerade in ihren guten Eigenschaften — Mäßigkeit, Fleiß, Scharfsinn, Gewandtheit — Motive, sich gegen ihre Konkurrenz zu schützen. Man belastet sie mit öffentlichen, häufiger mit heimlichen Schwierigkeiten, wie man bei Wettrennen manchmal zu leichten Jockeys Gewichte anhängt. Dadurch, daß die Juden fich zu einer anderen Religion bekennen als die andern Völker, unter denen sie wohnen, und meistens auch einem andern Menschenschlag angehören, werden solche Beschränkungen und Belastungen leichter durchführbar und laffen sich mit Scheingründen motivieren. Wenn es durchführbar wäre, würden sehr wahrscheinlich die Blonden viele Scheingründe finden, um die Rechte der Schwarzhaarigen zu beschränken und ihnen die Konkurrenz zu erschweren; und dieselben Vorwände würden in anderem Falle die Schwarzen den Blondhaarigen gegenüber finden. Es kommt nur daraus an, wer die Majorität besitzt, die Klinke von Gesetzgebung und Verwaltung in der Hand hat. Ts kommt aber noch etwas anderes hinzu, nämlich die den sogenannten arischen Völkern angeborene Herrschsucht, die sich nicht bloß gegenüber Völkern anderer Abstammung äußert. Die moderne Herrschaft des Hochadels in Oesterreich, der Junker in Preußen hat ihre Wurzeln in der allerfernsten Vergangenheit, ebenso wie die erst durch die Reformen der letzten Jahrzehnte gemilderte Herrschaft der Lords und Gentry in England. Der Germane muß, wie es im Feudalsystem so klar zum Ausdruck kam, stets einen Lehensherrn und einen Vasallen haben, einen, dem er dient, und einen, der ihm dient. Der polnische Adel hat zur Zeit der Republik den über ihm stehenden König den größten Teil seiner Macht genommen, aber umso fester und schwerer sein Joch den unter ihm stehenden Bauern und Juden auferlegt. Aber das alles ist nur Ueberbleibsel aus längst vergangener Zeit, Rest des Kastenwesens, wie es von jeher in Indien herrschte und zum Teil noch herrscht. Man darf mir nicht vorwerfen, daß ich damit die indogermanische Verwandtschaft und eine arische Rasse anerkenne. Aehnlichkeit der Institutionen beweist durchaus nicht gemeinsame Abstammung. Sehr treffend bemerkt Otto Gruppe in seinem gründlichen Werke „Die griechischen Kulte und Mythen in ihren Beziehungen zu den orientalischen Religionen": „Ein Volk A mag hinsichtlich seines Körperbaues zur Völkerfamilie B, hinsichtlich seiner Hautfarbe zu einer zweiten (6) gehören; sein Sprachschatz mag ihm mit v, sein Betonungsgesetz mit E gemeinsam sein, den Acker kann es wie F bewirtschaften, dieselbe Schrift schreiben wie Gr und mit H gemeinschaftlich seine Hände zu den Göttern erheben." So mögen auch die germanische und indische Klassenherrschaft einen gemeinsamen Ursprung haben, und gerade die, welche auf eine Rassenreinheit pochen und vielleicht auf ihre Verwandtschaft mit den Zigeunern — den reinsten Ariern — stolz sind, werden meine Zusammenstellung nicht angreisen können. Es ist wohl auch kein Zufall, daß Schopenhauer, einer der ärgsten Judenfeinde, auch einer der größten Bewunderer der indischen Literatur und Philosophie war. Freilich verhimmelt er nur die Weden und die Upanischad, die pornographische Literatur der Inder verschweigt er, hat sie vielleicht gar nicht gekannt. Wie tief aber selbst die indischen Hymnen unter den Psalmen stehen, werde ich vielleicht bei anderer Gelegenheit Nachweisen und damit den Kundigen wohl nichts» neues sagen Für jetzt will ich mich begnügen einiges aus dem berühmten viel kommentierten Gesetzbuch des Man u, das vielleicht gleichalterig mit der Mischna ist und von den Indern fast als göttliches Werk betrachtet wird, über die Rechte der vier Kasten u^ö ihre gegenseitigen Beziehungen mitzuteilen.') Die Inder sind bekanntlich in vier Kasten: Brahmanen, Kschatria, Vaissia und Sudra (Priester, Krieger, Kaufleute und gemeines Volk) eingeteilt, und jede Verbindung eines Mitgliedes höherer Kaste mit einem aus niederer gilt als Mesalliance, ja in manchen Fällen als strafbares Verbrechen. Besonders strenge Strafen treffen Leute der niedersten Kaste, welche solche aus höherer verletzen oder auch nur beleidigen. Und am allerschärfsten werden Vergehen gegen Brahmanen bestraft, während von diesen begangene Verbrechen sehr gelinde oder gar nicht bestraft werden. So z. B.: Einem Sudra, welcher einen Mann von höherer Kaste beleidigt, soll man die Zunge abschneiden (VIII 270). Wer sich anmaßt, Brahmanen an ihre Pflichten zu mahnen, in dessen Mund und Ohren soll siedendes Oel gegossen werden. Verletzt einer aus niederer Kaste einen Brahmanen, so soll das Glied, mit dem er die Verletzung beging, abgehauen werden. Einem Sudra, der verächtlich von Leuten höherer Kaste spricht, dem soll ein zehn Finger langer, glühender eiserner Nagel in den Mund gestoßen werden (VIII 271 279). Ein Mann niederer Kaste, welcher den Sitz eines von höherer zu benutzen versucht, soll gebrandmarkt und verbannt werden (VIII 281). Einem Manne niederer Kaste, der einem aus höherer anspeit, soll man die Lippen abschneiden. Wer einem aus höherer Kaste ins Haar greift oder einen andern Körperteil angreift, dem sollen die Hände abgehauen werden (VIII 283). Solche Verletzungen, unter Personen gleicher Kaste begangen, werden nur mit Geldstrafen gebüßt. Ehebruch mit der Frau eines angesehenen Brahmanen wird mit langsamem Verbrennen bestraft, von einem Brahmanen begangene Notzucht unterliegt nur einer Geldstrafe. Ueberhaupt werden Brahmanen für Verbrechen, für die Leute anderer Kaste mit dem Tode bestraft werden, nur mit Geld gestraft (VIII 379). Wenn ein Brahmane die allergrößten Verbrechen begangen hat, darf er nicht mit dem Tode, nur mit Verbannung bestraft werden und nicht einmal fein Vermögen soll konfisziert werden. Es gibt kein größeres Verbrechen als die Tötung eines Brahmanen; ein König darf daher an solche nicht einmal denken (VIII 381). Tötung eines Sudra unterliegt keiner höheren Strafe als Tötung einer Katze, eines Hundes, Frosches oder einer Krähe (XI 132). Außer diesen irdischen Strafen werden den Verletzern oder Beleidigern von Brahmanen auch die furchtbarsten Strafen in der Hölle angedroht. Eine ähnliche Kastenordnung und Klassenherrschaft existierte auch in Egypten. Auch hier standen die Priester in der ersten Rangklaffe und benutzten ihre Stellung, um sich zu bereichern. Die Juden, welche während ihres Aufenthaltes in Egypten diese Verhältnisse kennen lernten und die manches von egyptischem Wissen sich aneigneten, haben wohlweislich das Kastenunwesen nicht nachgeahmt. Sie waren stets ein demokratisches Volk mit allgemeiner Wehrpflicht und kannten keinen Kriegsadel. Einen besonderen Priesterstamm haben sie wohl gehabt, aber da dieser nach dem höchstweisen Gesetze (5. Buch Mose 18, 12) keinen Grundbesitz haben durfte, konnte die Geistlichkeit nie zu der Macht gelangen, die sie in manchen heidnischen Staaten besaß und noch in christlichen Staaten besitzt. Aus diesen antipfäffischen und demokratischen Grundsätzen ist auch die Lehre Jesu, soweit sie das irdische Leben betrifft, hervorgegangen. Es zeigt daher vollständige Unkenntnis der Geschichte und der Ethnologie, wenn gewisse chauvinistische Deutsche aus Jesus einen Germanen machen wollen. Gerade in germanischen Gegenden haben sich Klassenhochmut und Klassenvorrechte *) Ich zitiere nach der englischen Uebersetznng von Professor G. Bühler, in Laoreä books of the East, Band 25, Oxford, 1888.

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