Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 25 (1908)
- Issue
- 22 (29.5.1908)
- Date
- 1908-05-29
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Sette 404 Dr. LLscb's MscdellscdE. Nr. 22 Einnahmen gesorgt werden, ob im Wege der Steuererhöhung oder in anderer Weise, darüber sei jetzt nicht die Zeit, sich zu äußern. Im Allgemeinen müsse er betonen, daß die Steuersätze in manchen Bezirken zumindest nicht zu hoch genannt werden können. Es gibt Leute, die bekanntlich für eine Soiree Tausende ausgeben, die Kultussteuer hingegen immer zu hoch finden. Er spricht sich für eine Steuerregulierung, aber nicht für eine Steuererhöhung aus. In der Mikwahfrage habe er auch den Wunsch, daß Friede sei, aber es müsse ein Friede auf beiden Seiten und nicht ein einseitiger Friede sein. Hofrat Dr. Rappaport bemängelt es, daß Herr Dr. Spitzer Dinge vorgebracht habe, die nicht zum Rechnungsabschlüsse gehören. Er anerkennt die Ausführungen des Referenten und die glänzende Anlage des Berichtes, sowie das Bestreben, Ersparungen vorzunehmen. Redner hat schon wiederholt den Versuch gemacht, eine gerechte und günstigere Grundlage für die Besteuerung zu finden, doch sei ihm der Einblick in die amtlichen Behelfe bei den Staatsbehörden stets verweigert worden. Kaiserl. Rat K a u d e r s bittet, in der Mikwahfrage endlich Ordnung zu machen, und appelliert an die Weisheit des Oberrabbiners, hiezu die Initiative zu ergreifen. Wenn die Kultusgemeinde, ohne eine Einigung herbeigeführt zu haben, eine Mikwah bauen würde, so würde diese bald diskreditiert werden. Es seien ja schließlich nur Formalitäten persönlicher Natur, um die es sich im Streite handle. Kaiserl. Rat Sachs stimmt mit dem Optimismus des Dr. Spitzer nicht überein und unterschreibt vollkommen die Ausführungen des Referenten. Professor Josef P o l l a k wendet sich gegen die Ausführungen des Referenten bezüglich des Spitals, die leicht den Verdacht erwecken könnten, als wäre in der Gebarung etwas nicht in Ordnung. Die Mehrkosten ergeben sich nicht aus der eigentlichen Gebarung, sondern aus der allgemeinen Teuerung. Das Spital ist so gut geleitet, daß es auch beim zahlenden Publikum eine Attraktion bildet. Im Jahre 1907 gab es 3698 Verpflegstage, die gegen 1906 eine Mehrausgabe von 20.000 Kronen involvieren, dafür aber auch 24.000 Kronen Mehreinnahmen brachten. Im Schlußworte führte der Referent Max Frank aus, daß auch eine Gemeinde so handeln müsse, wie ein Kaufmann. Sie müsse darauf bedacht sein, daß sie ihr Verwalmngsjahr ohne Defizit abschließe. Dieser Rechnungsabschluß sei fast einem Defizit gleich. Wenn im Jahre 1908 das Präliminare eingehalten wird, so ist das Defizit unausbleiblich. Er habe in seinem Budgetreferate verschiedene Modalitäten angedeutet, durch welche die Einnahmen der Gemeinde erhöht werden könnten, u. a. auch die Errichtung einer jüdischen Sparkasse. Die Anregungen blieben erfolglos. Und dennoch wurde in der Prager Kultusgemeinde derselbe Vorschlag gemacht. Er macht nun eine neuere Anregung, die dahin geht, daß die in Verwaltung der Gemeinde stehenden Stiftungen in der Höhe von 5x/2 Millionen Kronen besser verzinst werden sollten. Er bleibe dabei, daß im Spitale Ersparungen erhielt werden können. Es fällt ihm nicht ein, an Inkorrektheiten zu denken, er wollte der Spitalsverwaltung, die, wie es scheint, nicht zu wirtschaften verstehe, einen kleinen Wink geben. Auf Antrag des Herrn Dr. Leopold K o h n wird dann der Rechnungsabschluß eu bloe angenommen, dem Referenten der einstimmige Dank und dem Leiter der Buchhaltung Herrn Ruff die Anerkennung votiert. Der Fall Jacob Stern. Wien. Der Abgeordnete Dr. Ofner hat in der Presse auf eineu Justizfall aufmerksam gemacht, der das Interesse der Oeffentlichkeit verdient. Jakob Stern, ein achtzigjähriger polnischer Jude, war des Mordes an einen Bauern angeklagt und vom Geschwornengericht trotz seines Leugnens schuldig gesprochen worden. Der Kassationshof hob das Urteil auf und wies die Sache zur nochmaligen Verhandlung an die erste Instanz. Diesmal wurde Stern freigesprochen. Der Staatsanwalt erhob die Nichtigkeitsbeschwerde, die aber verworfen wurde. Daraufhin erwirkte der Staatsanwalt die Wiederaufnahme des Verfahrens auf Grund einer, wie er angab, nachträglich als unrichtig erkannten Zeugenaussage. Es stellte sich aber bei der Verhandlung heraus, daß die Zeugenaussage richtig, der Wiederaufnahmsgrund also nicht stichhaltig gewesen war. Sonach hätte das erstrichterliche Urteil also in Rechtskraft erwachsen sollen. Es wurde aber ein neuerliches Verfahren gegen Stern angeordnet und dieser jetzt zu vier Jahren schweren Kerkers verurteilt. Ein durch rechtskräftige Urteile von Schwurgerichten Freigesprochener wurde also doch verurteilt, weil der Staatsanwalt durch eine als falsch erwiesene Behauptung die Wiederaufnahme des Verfahrens erlangt hatte! Zudem sei noch darauf hingewiesen, daß es ein achtzigjähriger polnischer Jude ist, der beschuldigt wurde, einen kräftigen Bauer auf dem Feldweg überfallen, ihm die Schädeldecke eingeschlagen und die Rippen gebrochen zu haben. Weitere Judenvertreibungen in Rumänien. Der „Israelitischen Allianz zu Wien" sind in den letzten Tagen aus Rumänien, besonders aus den Distrikten Jassy, Falciu und Bacau Nachrichten zugegangen, die keinen Zweifel darüber bestehen lassen, daß es die Absicht der Behörden ist. die Judenvertreibungen wieder in größerem Umfange vorzunehmen. Während die Maßregeln bis jetzt hauptsächlich gegen die Juden auf dem Lande gerichtet waren, werden jetzt auch solche aus kleinen Städten verjagt. In Bivolari erhielten fast alle Juden, die keinen Grundbesitz haben, Ausweisungsdekrete und befinden sich jetzt in einer verzweifelten Lage. In den genannten Distrikten werden an die Pächter dringende Aufforderungen gerichtet, ihre jüdischen Angestellten zu entlassen, die Beamten selbst werden, so weit sie Juden sind, unter Androhung von Polizeigewalt dringend ersucht, den Ort zu verlassen. Eine derartige Aufforderung, die der „Israelitischen Allianz zu Wien" eingesandt wurde, lautet: Aufforderung Nr. . . . (Datum). Wir, Bürgermeister der Ortschaft B. bei Baiceni, Distrikt Jassy, fordern gemäß der Verordnung des Herrn Distriktspräfekten Nr. 3784 Herrn N. N. (Namen und Ort sind der Allianz bekannt), Pächter und Verwalter des Gutes B., und seine Familie auf, die Ortschaft zu verlassen, da auf sie die Bestimmungen des Artikels 5 des Gesetzes über die Organisation der Landgemeinden keine Anwendung finden, und geben ihm bekannt, daß wir, wenn er sich der gegenwärtigen Aufforderung nicht fügt, die Hilfe der Polizei in Anspruch nehmen würden. Die erste jüdische Sparkasse in der Bukowina. Sonntag den 17. d. M. fand in Czernowitz die konstituierende Generalversammlung der „Jüdischen Volksbank und Sparkasse" statt. Die Versammlung wurde von Herrn Dr. Chaim Kinnsbrunner eröffnet. Herr Dr. Chaim Kinnsbrunner begrüßte die Erschienenen im Namen des Komitees und erläuterte den Zweck der Gründung einer solchen Volksbank. Die jüdische Volksbank soll, führte Redner aus, eine Bank für das Volk sein. Sie soll sich aus den Aktien des ganzen Volkes und nicht „einiger Wenigen" bilden. Durch die Gründung einer solchen Bank soll eine Basis für die wirtschaftliche Organisation, die gerade der „kleine jüdische Kaufmann" und jüdische Gewerbetreibende benötigt, geschaffen werden. Weiters wies Herr Doktor Kinnsbrunner auf die Prager Volksbank hin, die in einer kurzen Zeit einen so kolossalen Aufschwung genommen hat, daß sie heute einen Reservefond von 250.000 Kronen ausweist. Nach diesen Erläuterungen traten sofort viele Nichtmitglieder durch Zeichnung von Aktien als Mitglieder dem neuen Institute bei, worauf man zur Wahl schritt. Das Ergebnis derselben war folgendes: In den Vorstand wurden gewählt die Herren: M. L. Bruell, Joachim Enzer, M. Druckmann, Offiz. Liebmann, H. Effner, M. Fleischer, M. Bleiberg, M. Melzer, H. Läufer. In den Aufsichtsrat die Herren: Z. Balsam, Jsak Kraft, Oehlgieffer (Hliboka).