Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 25 (1908)
- Issue
- 20 (15.5.1908)
- Date
- 1908-05-15
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 368 Nr. 2o Vr. LLoch^s WochsrMrM» Die Feier verlief in würdiger und erhebender Weife. Die überaus große Zahl der zur Feier Erschienenen bot ein beredtes Zeugnis für die große Liebe, Verehrung und Wertschätzung, welcher sich die Verewigte nicht bloß im Leben allseits erfreute, sondern welche ihr auch nach ihrem Tode in unwandelbarer Treue entgegengebracht wird. Das Regierungsjubiläum des Kaisers. In aller Stille ist vor einigen Tagen im israelitischen Versorgungshause in der Seegasse ein neuer Zubau eingeweiht worden. Eine Dame widmete eine Spende von 600.000 Kronen zu diesem Zwecke. Kürzlich wurden die neuen Baulichkeiten sowie alle Räume des Versorgungs- und Siechenhauses vom Verein „Auskunftsstelle für Wohlfahrtseinrichtungen" besichtigt. Die Präsidentin des Damenkomitees, Frau Jda Diamant, übernahm die Führung. Sie begrüßte die anwesenden Vorstandsdameu zahlreicher humanitärer Vereinigungen und sprach von dem Segen des Hauses, das auf historischem Boden, auf dem Gmnde des alten Wiener Judenspitales, steht. Es wurde im Jahre 1890 eröffnet und gelegentlich des 50 jährigen Regierungsjubiläums des Monarchen durch das Siechenhaus erweitert. An den interessanten Rundgang schloß sich unter Führung des Kustos Dr. Frankfurter die Besichtigung des im Hause gelegenen alten jüdischen Friedhofes, dessen Steine bis zum Jahre 1540 zurückreichen. Die Sonntagsruhe in Oesterreich. Der „Jüdische Klub" hat mit Hilfe des Ruthenenklubs diese Woche den folgenden Antrag, betreffend die Abänderung des Gefetzartikels 8 vom 16. Jänner 1895 im österreichischen Parlamente, gestellt. Mit dem Gesetze vom 16. Jänner 1895 wurde die Sonntagsruhe für alle Gewerbe und alle Konfessionen gleich bindend eingeführt. Eine Ausnahme wurde für solche Produktionsgewerbe in Galizien und der Bukowina gemacht, deren Besitzer und Hilfsarbeiter mit Rücksicht auf ihre Religion an einem anderen Tage der Woche während 24 Stunden ununterbrochene Arbeitsruhe haben und überhaupt nicht öffentlich auf der Straße ihr Gewerbe betreiben. Der Sinn dieser Vorschrift ist, daß die jüdischen Produzenten von Galizien und der Bukowina, die den Sabbath als Ruhetag halten, nicht gezwungen werden, auch noch einen fremden Ruhetag zu halten, sondern umgekehrt, ihnen die Freiheit ihres Religionsbekenntniffes ungeschmälert zu belassen. Aber diese Ausnahme erfüllt nicht den angestrebten Zweck des Gesetzes. Außer dem Produktionsgewerbe ist da noch eine große Anzahl von Juden, die sich mit Handel beschäftigen. Für diese Juden hat das Gesetz keine Geltung, obgleich sie ebenfalls strenge den Sabbath halten. Es ist demnach genau so eine Ungerechtigkeit, diese zur Sonntagsruhe zu zwingen, wie es ungerecht wäre, die jüdischen Produzenten dazu zu zwingen. Abgesehen davon ist die Vorschrift für die handeltreibende, jüdische Bevölkerung ungeheuer schädlich, weil-sie sie zwingt, wöchentlich zwei, oder besser gesagt zweieinhalb Feiertage zu halten. Dieser Umstand übt die schädlichste Wirkung auf die Erwerbsverhältnisse, hemmt die Entwicklung des Handels, der ohnehin täglich tiefer sinkt, und bewirkt das Anwachsen des Lumpenproletariates. Schließlich muß darauf hingewiesen werden, daß durch die Bewilligung der Sonntagsarbeit dem christlichen Kaufmannsstande kein Schaden zugefügt wird, da die christliche Bevölkerung in Galizien und der Bukowina von jeher gewohnt ist, am Sonntag zu ruhen und ihre Einkäufe am Samstag zu besorgen. Sie würde also am Sonntag bei Juden, die an diesem Tage ihr Geschäft offen halten, nichts kaufen. Da das Gesetz unmöglich den Zweck haben kann, eine Klaffe ehrlich arbeitender Menschen zu ruinieren, und außerdem nach dem bestehenden Gesetze Niemand gezwungen werden kann, fremde Feiertage zu halten, wird der folgende Antrag gestellt: Artikel 6 des Gesetzes vom 16. Jänner 1895 soll lauten: Die jüdischen Gewerbetreibenden in Galizien und der Bukowina, welche bloß jüdische Hilfsarbeiter beschäftigen und zusammen mit ihren Hilfsarbeitern während 24 Stunden den Sabbath halten, dürfen am Sonntag arbeiten. Gewerbetreibende, die zu der Sonntagsarbeit Hilfsarbeiter verwenden, sind verpflichtet, über diese Arbeiter ein Verzeichnis zu führen und dieses Verzeichnis auf Verlangen der Gewerbebehörde und dem Gewerbeinspektor vorzulegen. Formell wird noch beantragt, diesen Antrag ohne erste Lesung dem Gewerbeausschuffe zuzuteilen. Verein zur Hebung der Gewerbe in Wien. Am Samstag den 9. d. M. fand unter zahlreicher Beteiligung der Mitgliedschaft unter dem Vorsitze des Präsidenten B r o d die 18. ordentliche Generalversammlung dieses Vereines statt. Aus dem von dem Präsidenten erstatteten Jahresberichte konnten die Anwesenden, darunter eine stattliche Anzahl von Architekten und Baumeistern, entnehmen, welche Fülle ernster Arbeit dieser Verein auch im abgelaufenen Jahre geleistet hat und wie die Leitung dieses Gewerbeverbandes in wärmster Weise für die Interessen des Handels- und Gewerbestandes bemüht ist. Reicher Beifall der Versammlung lohnte die Ausführungen des Vorsitzenden. Hierauf erstattete der Kassaverwalter Herr S. S t e i n e r den Kassabericht, welchem auf Antrag des Revisors I u e r unter Beifall das Absolutorium erteilt wurde. Sodann hielt Herr Stadtbaumeister und Bezirks rat Edmund Melcher einen Vortrag über: „Die Unterfangung eines vier Stock hohen bewohnten Hauses im IX. Bezirke." Der Vortragende verstand es geradezu meisterhaft, über das an und für sich trockene Thema in derart populärer und interessanter Form zu sprechen, daß die Versammlung mit sichtlichem Interesse den Ausführungen des Vortragenden folgte und seine Bemühung durch reichen Beifall entlohnte. Der Präsident B r o d dankte dem Vortragenden für seinen hochinteressanten- und belehrenden Vortrag. In einer Debatte nahm Herr Baumeister Schwadron das Wort. Herr B u ch w a l d drückte dem Präsidenten sowie dem Vorstande im Namen der Versammlung für deren zielbewußte Tätigkeit den Dank aus, worauf der Präsident mit dem Danke für das Erscheinen die 18. ordentliche Generalversammlung schloß. Wien. Die von einem Teile der jüdischen Studentenschaft seit langem angestrebte Anerkennung der jüdischen Nationalität an den österreichischen Hochschulen, die den jüdischnationalen Verbindungen vom Unterrichtsminister Doktor Marchet vor einiger Zeit in Aussicht gestellt worden war, ist durch, eine Mitteilung des Rektors der Wiener Universität gestern erfolgt. Einer Deputation der „Jwria" (Jur. Löw), „Kadimah" (Jur. Kugel), „Makkabäa" (Techn. Freundlich) und „Unitas" (Jur. Theodor Kohn) wurde die Mitteilung gemacht, daß es den Studenten gestattet werde, als ihre Muttersprache im Nationale „jüdisch" anzugeben, und daß jene, deren Umgangssprache das Deutsche oder irgend eine andere Sprache sei, dieser Angabe „jüdischer Nationalität" hinzusetzen könnten. Rektor Hofrat v. Ebner sagte ferner der Deputation zu, daß diese Angaben in den Ausweisen für die statistische Zentralkommission notiert werden sollen. Vom alten Prager Ghetto.' Mit der milden Witterung hat in Prag auch sofort die Bautätigkeit wieder eingesetzt. Im Assauierungsgebiet schwindet die ehemalige kleine Pinkasgasse, die alten, einförmigen Häuser werden niedergerissen, an deren Stelle die neue Straße ziehen und eine kleine Parkanlage sich erheben wird. Auch die ehemalige große Pinkasgasse, wie der von der Rabbinerzur Karpfengasse sich hinziehende Teil der Josefstädter Gasse genannt wurde, wird durch die Demolierung der verfallenen Häuser in Fortsetzung des bereits erhöhten Straßenzuges eine Umwandlung erfahren. Dadurch wird die bisher im Hof der ehemaligen Rabschen Häuser stehende Pinkasshnagoge, welche ihrer Umgebung den Namen gab, fteigelegt werden. Die Gründung dieses Gotteshauses wird der Sage nach in das 13. Jahrhundert verlegt,