Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 25 (1908)
- Issue
- 18 (1.5.1908)
- Date
- 1908-05-01
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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Seite 332 Dr. Llocv's MocvenscbrM. Nr. IS und zu liefernde Material einer Fachkommission bezw. der historischen Kommission der Wiener israel. Kultusgemeinde zur Prüfung Vorzulegen. Von dieser Begutachtung wird es abhängen, ob wir die Herausgabe dieses Werkes selber übernehmen eventuell durch eine Subvention fördern oder aber dem Herrn Frühling selbst zu seiner eigenen Verfügung zurückstellen. Hieran knüpft sich eine längere Debatte, an welcher sich die Delegierten Hickl, Landesschulrat Dr. Gustav K o h n, Rabbiner Dr. Freimann, Sekretär Jakob Kraus, Professor Dr. Kisch, Dr. B r a u d e, Abg. Stand, Dr. K r a u s, S ch m o r a k, Dr. Josef Bloch, der Präsident der Prager Kultusgemeinde beteiligten, worauf dieser Teil des Berichtes zur genehmigenden Kenntnis genommen wurde. Der Sekretär Herr Jakob Kraus berichtet über die Anträge des Präsidiums betreffend die Gründung eines „Zentralarchivs der österr.-israel. Kultusgemeinden". Ja Erwägung, daß es leider eine feststehende Tatsache ist daß in den meisten Gemeinden der Aufbewahrung der repondierten Akten und Urkunden mangels fachkundiger Archivare nicht jene Aufmerksamkeit zugewendet wird, wie dies das Jntereffe des gesamten Judentums erheischen würde, in Berücksichtigung, daß in zahlreichen Gemeinden, denen ein dauerndes Bestehen vergönnt gewesen, sich uralte Aktenbestände vorsinden, die bei dem Verfalle vieler kleinen Gemeinden der Gefahr ausgesetzt sind, verschleppt und eventuell einer tendenziösen Behandlung unterzogen zu werden, in weiterer Erwägung, daß dieses Material nur dann der Forschung zugänglich gemacht werden kann, wenn man weiß, was es enthält und wenn es sich an einem Orte befindet; ferner, daß die Sammlung und sachgemäße Behandlung desselben nicht nur für die aktenmäßige Ergründung unserer Vergangenheit in kulturhistorischer, sozialpolitischer und ökonomischer Beziehung von der größten Wichtigkeit wäre, daß vielmehr damit für uns — die wir auch in der heutigen, verhältnismäßig lichtvolleren Zeit doch stets nach jeder Richtung hin rur Abwehr gerüstet sein müffen — eine Quelle eröffnet würde, die sich hoffentlich zur Information in vielen praktischen Angelegenheiten in Verwaltungs- und Rechtsfragen als nachhaltig ergiebig erweisen wird, in schließlicher Erwägung, daß wir die heilige Pflicht haben, die oft kargen Ueberreste und stummen Zeugen alter . Zeiten nicht nur sorgfältig, sondern auch sicher zu verwahren, wird die Errichtung einer Zentralstelle für das gesamte jüdische Archivwesen Oesterreichs, dem jede Gemeinde und jede jüdische Körperschaft — gegen Vorbehalt des Eigentumsrechtes — ihre älteren Akten und Dokumente, die für die laufenden Geschäfte nicht mehr von Belang sind, zur weiteren Aufbewahrung und Nutzbarmachung zu übergeben hätte, beantragt. Damit würde auch allen Gemeinden die Sorge für ihre Archivalien abgenommen und ihnen die Möglichkeit geboten werden, sich für die Zukunft gegen den Vorwurf zu stützen; für deren Erhaltung nicht genügend Vorsorge getroffen zu haben. An der folgenden Debatte beteiligten sich die Delegierten Rabb. Dr. F r e i m a n n, Dr. R o s e n b a ch e r, Löw (Proßnitz), woraus der Vorstandsantrag einstimmig zum Beschluß erhoben wurde. Ein Delegierter,aus Stryj namens Sch m or ak stellt folgenden Resolutiousantrag: „Die Bundesversammlung erachtet die Errichtung von theologischen Seminaren in einem gewissen Kronlande ohne Zustimmung der Bevölkerung und der Majorität der Kultusgemeinden dieses Landes für zweckwidrig und ist überhaupt jede politische Tendenz auszuschalten. Im Besonderen erachtet der Bundestag die geplante Gründung eines jüdisch-theologischen Institutes in Galizien unter den gegebenen Umständen für schädlich, um die Einigkeit unter den Juden nicht zu stören." Del. Dr. Brande spricht sich gegen eine meritorische Behandlung dieses Antrages aus, da der Bund bei der politischen Konstellation Oesterreichs schwerlich in der Lage sein werde, direkt auf die Schulverhältnisse in Galizien Einfluß zu nehmen. Die in Galizien geplante Lehrerbildungsanstalt sei als Kampfinstitut gegen die Zionisten gedacht, indem von den Lehrern wie von den Schülern die Erklärung verlangt wird, daß sie sich nicht zur zionistischen Partei bekennen. Auf diese Weise werde einerseits eine politische Tendenz in das Institut getragen. Dieses Vorgehen sei ein Attentat auf die Gewissensfreiheit der Lehrer, er appelliere vom Standpunkte der öffentlichen Moral an das Gewissen der Jndenschaft und beantrage, diese Angelegenheit dem Ausschüsse des Bundes zur Prüfung und zur eventuellen Handhabung nach seinem Ermessen zu überweisen. Abg. Dr. Gabel unterstützt den Antrag Brande. Del. Kais. Rat Rauch (Stanislau) wendet sich energisch gegen diese Anträge und verweist auf die Tatsache, daß viele angesehene jüdische Gemeinden Galiziens die geplante Errichtung des Institutes mit großer Genugtuung und großem Danke begrüßt haben und demselben materielle Unterstützung gewähren. Abg. Dr. Groß bemerkt, daß die Versammlung auf eine derartige Debatte nicht vorbereitet sei, sonst wären viel mehr Vertreter aus Galizien erschienen, um solchen Angriffen entsprechend entgegenzutreten. Ueberlässen Sie diese Angelegenheit Galizien selber. Eventuell sind ja die Herren in der Lage, durch ihre Gesinnungsgenossen im Vorstand einen diesbezüglichen Antrag zu stellen. Hier aber eine Beschlußfassung zu provozieren, würde unseren Wirkungskreis und unsere Kompetenz überschreiten. ff Nachdem noch die Delegierten Dr. Reich und H i ck l zugunsten des Antrages Braude gesprochen, erklärt Schmorak, aus Parteidisziplin dem Anträge Braude sich zu akkommodieren. Del. Dr. Rosenbacher: Schwächen Sie den Antrag Braude soviel Sie wollen ab, so ist er doch ein Appell an die Versammlung, ein Urteil zu sprechen über eine bestimmte Richtung in Ihrem Lande. Wenn Dr. Braude meint, man solle seinen Antrag dem Komitee nur zur Prüfung und weiteren Beschlußfassung überweisen, so sei das gerade so, als ob jemand dem Richter sagte: Ich verlange keine sofortige Verurteilung meines Gegners, ich verlange bloß die Einleitung einer Untersuchung gegen ihn. Redner glaubt, es widerspreche den Statuten und den ganzen Tendenzen des Bundes, über einen solchen Antrag Beschluß zu fassen, da derselbe nicht rechtzeitig gestellt worden sei. Es sei gewissermaßen eine Überrumpelung der Versammlung, die jetzt nur durch eine Zufallsmajorität darüber beschließen könnte. Vor der Abstimmung erklärt nunmehr der P r ä s i d e n t, daß nach seiner Meinung der in Verhandlung stehende Antrag nicht zur Abstimmung gebracht werden kann, weil Zweifel obwalten, ob der Antrag überhaupt zur Kompetenz des Bundes gehört. Dr. Braude hat unter anderem davon gesprochen, daß bei Errichtung dieser neugeplanten Anstalt der Zionismus, um das Polentum zu fördern, perhorresziert werde. Wenn das richtig ist, dann ist die Angelegenheit eine eminent politische und wir dürfen uns dann nicht in eine Abstimmung einlassen, welche geeignet wäre, die Existenz des Bundes zu gefährden. Es ist mir aber auch ganz klar, daß dem Anträge, wie er zuletzt gestellt worden ist, offenbar eine ganz bestimmte Tendenz zugrunde liegt. Die Herren Zionisten können sich an ihre drei Mitglieder im Bundesrate wenden, solche Anträge dort vorzulegen. Der Versuch aber die Bundesversammlung zu einem Beschluß zu bringen, einen solchen Antrag dem Bundesausschusse zuzuweisen, offenbart eine Tendenz, die zu fördern ich keine Veranlassung finde. Der Antrag ist nicht rechtzeitig eingebracht worden und überdies sind uns die galizischen Verhältnisse viel zu wenig vertraut, als daß wir uns irgendwie in dieselben Hineinmengen können. Aus diesem Grunde bin ich nicht in der Lage, eine Abstimmung über diesen Antrag zu veranlassen. Sekretär Herr Krauß verliest sodann nachstehende Resolution: f , .. ... ' Resolution in Angelegenheit der Systemisierung von Religionslehrerstellen an Mittelschulen. Nach dem Gesetze vom 25. Mai 1868 ist der Staat verpflichtet, für den Unterricht in Religion für die staatlich anerkannten Konfessionen zu sorgen, iusoferne die vorgeschriebene Schüleranzahl die betreffende ^Mittelschule besucht. Nun gibt es eine ganze Reihe von Mittelschulen, in welcher nicht nur das Mindermaß erreicht sondern vielfach überschritten ist und. trotzdem gibt es in ganz Oesterreich nur zwei shstemisierte Stellen (Brody und Lemberg). Es wird wohl seit einigen Jahren auch der Modus der Ernennungen ad personam geübt, dieser