Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 25 (1908)
- Issue
- 18 (1.5.1908)
- Date
- 1908-05-01
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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mm-1 ■m»«t*"T|r 7> — —-- Sette 326 Dr. LloLb's MoiLenscdrM. Nr. 18 III. Das Komitee wird ersucht, den Gesetzentwurf einer im Herbst 1908 von demselben einzuberusenden Versammlung aller Kultusgemeinden Oesterreichs zur Beschlußfassung vorzulegen, sowie jene weiteren Schritte in Vorschlag zu bringen, welche zu unternehmen wären, um die gesetzliche Regelung der angestrebten Organisation der Judenschaft Oesterreichs zu erreichen. Lebhafter Beifall lohnte die Ausführungen des Referenten. * * * Präsident stellt namens des „Bundes" den Antrag, anstatt eines neuen Komitees, dessen Wahl mit Schwierigkeiten verbunden wäre, den Vorstand des „Bundes" mit der Ausarbeitung des Gesetzentwurfes zu betrauen, welcher durch Kooptieruug eine weitere Verstärkung heranziehen könnte. Del. Reich wünscht unter Hinweis auf die Zahl der Juden Galiziens eine besondere Berücksichtigung ihrer Vertreterzahl im Komitee. Delegierter der Wiener Neustädter Kultusgemeinde, Weißkopf, mahnt zu einem einheitlichen Vorgehen unter Außerachtlassung aller Parteiunterschiede. Del. Präsident Dr. Rosenbacher (Prag) erklärt sich im allgemeinen mit den Ausführungen des Referenten einverstanden und begründet folgende Gesichtspunkte : In die Kompetenz der Delegierten-Versammlung fallen: a) die Vertretung der Gesamtinteressen der Juden Oesterreichs gegenüber den Reichs- und L.andesbehörden, b) die Bildung eines Beirates bei dem Kultusministerium und dem Ministerium des Innern in Angelegenheiten der jüdischen Konfession, e) die Aufsicht über die Erfüllung der den Kultusgemeindeu kraft bestehender oder künftiger Gesetze übertragenen Pflichten, ä) die Verwaltung gemeinsamer, von mehreren Kultusgemeiudeu oder sonstigen jüdischen Korporationen errichteten religiösen, wohltätigen oder gemeinnützigen Instituten, insoweit die Gründer derselben kein anderes Verwaltungsorgan hiefür bestimmt haben, 6) die schiedsrichterliche Entscheidung von Konflikten zwischen Kultusgemeinden, (insoweit sich die streitenden Parteien dieser Entscheidung unterworfen haben). Namhafte Auslagen sollen den Kultusgemeinden aus der Institution nicht erwachsen. Die Kosten der Zureise zu den Sitzungen werden von jeder Gemeinde resp. Gemeindeverbande für ihre Delegierten bestritten. Eine Kontrolle der Erfüllung jener Verpflichtungen, die den Gemeinden auferlegt seien, hält Redner für sehr wünschenswert. Diese könne entweder durch die politischen Behörden oder die Vertrauensmänner sämtlicher Gemeinden erfolgen. Letzteres sei durch die Schaffung der neuen Organisation möglich und entspreche besser den jüdischen Ideen und Anschauungen. (Beifall.) Dr. C z e s z e r (Lemberg) bemerkt, daß gerade mit Rücksicht aus die galizischen Verhältnisse die Schaffung eines Zeutralorganes eine zwingende, ja unaufschiebbare Notwendigkeit sei, da die weitgehende Autonomie, die den kleinsten, wie den größten Gemeinden im gleichen Maße eingeräumt sei, eine Isolierung derselben in kultureller Beziehung herbeiführe. Redner verweise nur auf die tristen Zustände des Religionsunterrichtes in Galizien, deren Sanierung eine der ersten Aufgaben des zu gründenden Verbandes sein solle. Er bespricht eingehend die Wirksamkeit, welche dieser noch hinsichtlich der rituellen Eheschließungen, ferner auf dem Gebiete der Armen- und Krankenpflege, sowie der Wohltätigkeit überhaupt entfalten könnte. Redner empfiehlt den Antrag des Referenten zur Annahme, damit das Judentum in Galizien nicht verknöchere. Del. Moser (Karlsbad) weist darauf hin, daß es auch der Regierung willkommen sein werde, ein Organ zu finden, das berufen ist, die Auffassungen und Interessen des Judentums zu vertreten und ihnen autoritativen Ausdruck zu geben und wünscht die Zuziehung eines Vertreters der kleinen Gemeinden Böhmens in das Komitee. (Beifall.) Del. Dr. L a m b e r g (Mislitz) stellt den Antrag, daß das Komitee aus den hier anwesenden Vertretern der Kultusgemeinden gewählt werden solle. Rabb. Dr. Feuchtwang (Wien) bemerkt, daß die Stunde, in der die Versammlung heute über ein außerordentlich wichtiges Organ entscheiden soll, geeignet iei, in allen Gefühle zu erwecken, die sich in einem herzlichen Dank für die Einberufer der Versammlung auslösen. Im Gegensätze zu den Ausführungen des Referenten, daß der zu bildende Verband vorwiegend als Rechtskörperschaft gedacht werden soll, sei Redner der Ansicht, daß man die Seelsorger und Rabbiner nicht als Schmuckgegenstände betrachten dürfe, die man nur von Zeit zu Zeit hervorholt und vorzeigt, sondern daß es geboten sei, sie gerade mitten in den Kampf an die exponiertesten Posten zu stellen,' damit sie endlich einmal beweisen können, daß das Judentum auch Rabbiner und Seelsorger hat, die man aus dem öffentlichen Leben nicht auszuschalten braucht, sondern ohne die man sich das öffentliche jüdische Leben überhaupt nicht denken kann. Die Juden dürfen nicht auf die Kraft ihrer Lehrer und sittlichen Erzieher verzichten, und deshalb sei es notwendig, auch aus ihrer Mitte Vertreter in das Komitee aufzunehmen. (Lebhafter Beifall.) Del. Rabb. Dr. F r e i m a n n (Holleschau) schließt sich in seinen Ausführungen dem Wunsche des Dr. Feuchtwang au. Dr. B r a u d e ergreift als Delegierter mehrerer kleiner galizischer Gemeinden und außerdem als Präsident der zionistischen Landesorganisation in Galizien das Wort. Wir Zionisten, sagt Redner, sind hiehergekommen, um alles Trennende aüszuschalten und einen Boden für die-Z gemeinsame Verständigung und gemeinsame Arbeit zu suchend (Beifall.) Er stelle die entschiedene Bitte, den Schwerpunkt der Organisation in die kleinen Gemeinden zu verlegen, und wendet sich daher gegen den Antrag des Präsidiums der nur den großen Gemeinden eine entsprechende Vertretung im Verbände verbürge. Auf die Ausführungen des Dr. Feuchtwang zurückkommend, bemerkt Redner, daß die ganze Frage zu sehr als eine rein öffentlich-rechtliche, als eine politisch-organisatorische aufgefaßt worden sei. Vom Standpunkte des österreichischen jüdischen Lebens handelt es sich jedoch weniger darum, in welcher Weife die Geschäfte der Kultusgemeinde erledigt werden sollen, als vielmehr um den Ausbau des ganzen Innenlebens des jüdischens Volkes.« Aus diesem Grunde müsse die zu schaffende Organisation in erster Linie auf die Vertreter des jüdischen Geisteslebens, Rücksicht nehmen. Alle Repräsentanten des jüdischen Geisteslebens sollten innerhalb des Zentralorganes der Kultusgemeinden organisiert werden. Del. Abg. Stand bemerkt, es sei die höchste Zeit gewesen, daß die Juden von ganz Oesterreich zusammenkommen, um über jüdische Fragen zu beraten. Wenn im Staatsbudget für den jüdischen Kultus im Gegensatz zu den anderen Religionsgesellschaften ein unverhältnismäßig geringer Betrag ausgesetzt ist, so sei der Grund darin zu suchen, das das Judentum seine Interessen in der Oeffentlichkeit nicht nachdrücklich genug vertreten habe. Redner bespricht unter Hinweis auf die bevorstehende Volkszählung in eingehender Weise die Frage der Anerkennung der jüdischen Sprache und bemerkt, daß auch auf dem Gebiete der Emigration, sowie bezüglich der Sonntagsruhe, des Hausiergewerbes und der jeweiligen aktuellen Tagessragen, wie die der Resolution Schmid, durch die Organisation viel geschehen könne. Als Redner auch die Aufgaben betreffend die Organisation der galizischen Schulangelegenheilen bespricht, unterbricht ihn der Präsident mit der Bemerkung, - man möge nicht mit allzugroßen Ansprüchen, denen nur eine staatliche Organisation gerecht