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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1908-04-24 · 17 (24.4.1908) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
25 (1908)
Issue
17 (24.4.1908)
Date
1908-04-24
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Sette 310 Wr. Blocö’s MocvenscvriN, »r. n Schwierigkeit der Aufgabe reizte Michelangelo. Er wählte den Moment, den Donatello in seinem Georg dargestellt hat, die mutige Erwartung des Feindes. In sehr interessanter Weise äußerte sich über das gleiche Thema Herr Prof. Dr. Brockhaus. Fast seit 1873 steht Michelangelos David in der Florentiner Akademie. Fast 400 Jahre flankierte er den Eingang des Palazzo tecchio. Donatellos Judith hatte diesen Platz vorher inne gehabt, jetzt wurde er nach einer interessanten Beratung über die würdigste Aufstellung für den David bestimmt. Der David galt von jeher als ein Wahrzeichen von Florenz und so maß man einem Blitzstrahl, der den Sockel bei einem schweren Gewitter 1512 getroffen hat, eine besondere Bedeutung bei. Bei der Verteidigung des Palazzo 1527 zertrümmerte ein herabgeworfener Stein den linken Arm des David. Cosimo I. ließ ihn ergänzen. Der Bezwinger Goliaths gehörte zu den liebsten Themen der Renaissance. Außer den Michelangelos enthielt der Palazzo nach 1500 drei David-Statuen, unter ihnen hat die bronzene des Donatello dem Marschall Rohan von Frankreich so gefallen, daß er von der Stadtverwaltung eine ähnliche Statue erbat. Michelangelo sollte sie in Bronze, seit 1502 zugleich mit dem großen David arbeiten. Am Ausgang des Quattrocento hatte die David-Gestalt eine besondere Bedeutung für Florenz erhalten, und zwar durch Savonarolas Predigten über den 73. Psalm. David ist für Savonarola das Sinnbild des guten Christen. Von schönem Ansehen, kühner Tatkkrast und starker Hand, denn nur die „perfetti", die ganz Rechtshändigen waren für ihn vollkommene Menschen, sie gebrauchen die rechte und die linke als rechte. Michelangelos David hält die Schleuder mit beiden Händen. Das ist wahrscheinlich eine Reminiszenz an Savonarolas Predigt. Die jüdische Wanderung in Musik gesetzt. Die jüdische Wanderung hat schon manchen Künstler zu den herrlichsten Kunstschöpfungen angeregt. Dichter, Maler und Schauspieler haben sich dieses dankbaren Stoffes bemächtigt und in jeder Kunstform haben die Leiden des jüdischen Wanderers den Zuhörer oder den Beschauer zu Tränen gerührt. Nun kommt aus New-Aork die Nachricht, daß der junge, aber schon zu einem bedeutenden Rufe gelangte Tondichter Mr. Stahlberg die jüdische Wanderung zum Vorwurfe für eine große Symphonie gewählt hat. Das Musikwerk führt den Titel „Uebers Weltenmeer" und zerfällt in vier Teile: a) „Fort in die Fremde„, d) „Kurzweil an Bord", e) „Lied des Auswanderers" und ä) „Land in Sicht". Das Werk wurde vorige Woche im Symphonie-Orchester in der Carnegie-Hall zum erstenmale vorgetragen und wurde von der Kritik sehr günstig beurteilt. Angel Pulido s Aktion für die spanischen Juden. Der spanische Senator und Akademiker Professor Dr. Angel P u l i d o ist unermüdlich in seiner Propaganda für Repatriierung der spaniolischen Juden. Pulido unterhält zu diesem Zwecke eine ausgedehnte Korrespondenz mit den in allen Weltteilen zerstreut lebenden sephardischen Juden. Dieser Propaganda ist auch die vor kurzem im Vereine mit Sennora Carmen de Burgos begründete spanische Zeitschrift „Revista Critica" in Madrid gewidmet. Diese literarisch wissenschaftliche Revue enthält eine eigene Rubrik über das Leben der Sephardim im „Auslande". In den ersten Nummern veröffentlicht Dr. Pulido die Briefe, die er von spaniolischen Juden seit dem Erscheinen seines großen Buches über „Die Sephardim in der ganzen Welt" erhalten hat. Korrespondenzen. Gerichtliche Exekution rückständiger Knltusbeiträge. Der k. k. Oberste Gerichtshof in Wien hat vor kurzem eine prinzipielle Entscheidung getroffen, welche für die israelitischen Kultusgem-inderr von großer Bedeutung über rückständige Kultusbeiträge als Exekutionstitel für die gerichtliche Exekution anerkannt werden. Die in Rede stehende Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 10. März 1908, Z. R. II 191/8, erfolgte über Revisionsrekurs der israelitischen Kultusgemeinde in B. gegen die Entscheidung des Landesals Berufungsgerichtes in Prag, welches den Grundsatz ausgesprochen hatte, daß die Gerichte zur Einbringung von Kultusabgaben nicht zuständig seien, sondern daß diese nur im Wege der politischen Exekution eingebracht werden könnten. Der Oberste Gerichtshof erklärte, daß alle Ausweise über solche Abgaben, welche in gleicher Weise wie die Steuern eindringlich gemacht werden, somit auch die Ausweise der israelitischen Kultusgemeinden über schuldige Kultusbeiträge, unter der Voraussetzung, daß ihre Liquidität und Vollstreckbarkeit von der zuständigen politischen Behörde bestätigt ist, als Exekutionstitel für die gerichtliche Exekution im Sinne des 8 1, Z. 13, der Exekutions-Ordnung zu gelten haben. Die Prager israelitische Knltnsgerneinde für die Gleichberechtigung an den Schule». Prag, 15. April. Die Prager israelitische Kultusgemeinde-Repräsentanz hat in ihrer gestrigen Sitzung einstimmig folgende Resolution beschlossen : „In der Sitzung vom 8. d. M. beschloß der Budgetausschuß des Abgeordnetenhauses, die Regierung zu Erhebungen darüber aufzusordern, wie das Zohlenverhältnis der christlichen und jüdischen Schüler zur Gesamtbevölkerung in Einklang zu bringen sei. Die Prager israelitische Kultusgemeinde-Repräsentanz als Vertreterin von 20.000 Juden der Landeshauptstadt erhebt entrüstet den entschiedensten Protest gegen diesen Beschluß, der den Bildungsdrang der jüdischen Bevölkerung in Fesseln zu schlagen und die Zahl der jüdischen Intelligenzen herabzudrücken bestrebt ist, als einen ebenso kulturfeindlichen wie gegen die staatsbürgerlichen Rechte der Juden gerichteten Akt, und spricht die sichere Erwartung aus. daß die Regierung die durch das Staatsgrundgesetz allen Staatsbürgern gewährleistete Freiheit und Berufswahl und Ausbildung rnit aller Energie wahren werde." > Frünn. (Das Ritualmordmärchen in Z w i t t a u.) Am 1. d. M. wollte der Zwittauer Hausbesitzer W a l e n t a ein Kaninchen in eine benachbarte Ziegelei senden und fragte bei dem Inwohner des Hauses, dem Färber Z av a d i l, an, ob nicht eines von dessen Kindern das Kaninchen in einem Korb in die Ziegelei tragen könnte. Dazu erbot sich der 9jährige, intellektuell stark zurückgebliebene Sohn des Zavadil. Das Kaninchen langte in der Ziegelei an und dem Knaben wurde bedeutet, daß er nach Hause gehen und nach einigen Stunden das Tier wieder abholen könne. Der Knabe entfernte sich in der Richtung gegen Zwittau auf dem ihm bekannten, etwa eine Viertelstunde von seiner Wohnung gelegenen Wege. Das Kind kehrte jedoch nicht nach Hause zurück, blieb einige Tage verschollen, bis es am 8. d. M. als Leiche in einem Walde bei Policzka gefunden wurde. Das Bezirksgericht Policzka ordnete die gerichtsärztliche Obduktion der Leiche an, die nach dem übereinstimmenden Gutachten der beiden Gerichtsärzte Tod durch Erfrieren ergab. Diese Todesursache war trotz der vorgerückten Jahreszeit durch die Erschöpfung des Kindes infolge Hungers ermöglicht worden. Verletzungen wurden an der Leiche nicht gefunden, mit Ausnahme von unbedeutenden, nach dem Tode entstandenen Hautabschürfungen. Der Leichnam wurde daraufhin anstandslos auf dem katholischen Ortsfriedhofe des Dorfes Teleci bestattet. Bald verbreitete sich jedoch in Zwittau das Gerücht von einem Ritualmorde. Der Leichnam des Kindes wurde exhumiert und in das Krankenhaus in Zwittau befördert. Da infolge des ausgestreuten Gerüchtes Exzeffe gegen die jüdische Bevölkerung in Zwittau befürchtet wurden, intervenierte der Sekretär der „Oesterreichisch-Jsraelitischen Union" in Wien, Herr Siegfried Fleischer, und als dieser in Erfahrung brachte, daß an die Staatsanwaltschaft in Brünn das Ansuchen wegen neuerlicher Obduktion des Leichnams gestellt werde, erbat er sich die Intervention des Brünner Advokaten Dr. ' H. Fialla, damit

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