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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1908-08-17 · 16 (17.8.1908) · page 11

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
25 (1908)
Issue
16 (17.8.1908)
Date
1908-08-17
Page
– (sequence 11)
Language
German
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JiC. 16 Dr. Llocb's Mlocvenscvrrrr. Seite 295 Humanitätsanstalten da, den mannigfachen Arten des Elends hochherzig gewidmet. Hat jedoch jede Institution, jeder einzelne Verein seine Existenzberechtigung? Kann jeder, der sich einem solchen freiwilligen Amte widmet, dieses so ausführen, wie es den Zielen und Zwecken seiner Institution nützlich wäre, und ist es bei manchem nicht oft und oft nur Ehrgeiz und Eitelkeit, die ihn zur Gründung eines Vereines veranlassen? Die Ueberwucherung von Vereinen einer und derselben Tendenz schwächt diesen ganzen Zweig des Armenwesens und die Auswahl der Armen wird dadurch erschwert. Hier wäre durch das Zusammengehen der die gleichen Ziele erstrebenden Vereine in einem Verbände die Reform angebahnt und vielem Unfug, sowie scheinbar unausweichbaren Unregelmäßigkeiten in der Behandlung der Agenden wäre zum größten Teile gesteuert. Wer mit Armenwesen sich befaßt hat, wird die verschiedenen Spezies von Bewerbern kennen, von dem wahrhaft verschämt Armen, der durch die Ungunst der Verhältnisse, geschäftlicher oder familiärer Natur, sich in Bedrängnis befindet, bis zu dem vorsätzlich betrügerischen oder gewohnheitsgemäß einschreitenden Gesuchschreiber, der kein Schamgefühl besitzt und die Ehre seiner Angehörigen mitbesudelt. Und wer einmal durch vermeintliche Arme betrogen, wem für viele Mühe, Jemanden rationell zu helfen, schnöder Undank zuteil wurde, der wird, falls er nicht gegen jeden Armen argwöhnisch wird und seine Ausgaben für die Wohltätigkeit einschränkt, vorsichtiger und genauer in der Auswahl der Armen werden, an denen er ein gutes Werk üben will. Um genaueste Erhebungen zu pflegen, sich von der wirklichen Lage eines Armen überzeugen zu können, hiezu ist nicht Jedermann tauglich. Es sind Intelligenz, vorsätzliche Rechtlichkeit und durch die Praxis geschulte Routine nötig und hiefür eignen sich, meiner Meinung nach, vor Allem honorierte Beamte, die auf Grund einer einfachen Instruktion die Recherchen pflegen und denen fachmännischer Blick und gerader, durch nichts beeinflußter Charakter das Bild zeigen, das sie in ihrem Referate wiederzugeben haben. Auch hier ist die Verbindung von Vereinen nötig. Jetzt pflegt jeder Verein für sich die Recherchen und jeder hält nur die eigenen Erhebungen für genau und zur Beachtung geeignet, ungeachtet der Spesen, der Zeit und Mühe, sowie der wiederholt überflüssigen Behelligung der Armen. Die vor einigen Jahren abgehaltene Enquete über das Armenwesen hat den Verband zur Unterstützung von Wöchnerinnen gezeitigt. Eine segensreiche Institution, die diesen Zweig der Wohltätigkeit bereits bestandener und weiter bestehender Frauenvereine aller Bezirke vereinigt und so geeint und dadurch gestärkt in wirklich rationeller Weise jeder armen Wöchnerin helfen kann. Ein nachahmenswertes Bild von dem Zusammenwirken mehrerer Vereine zeigen auch die Kinderhorte im XV., XVI. und XX. Bezirke, in welchen die Kinder während der schulfreien Zeit beschäftigt werden, von dem betreffenden Bezirksvereine ausgespeist, von den bestehenden Bekleidungsvereinen in diesen Bezirken beteilt und erforderlichenfalls durch den Verein „Ferienheim" während der Ferialzeit auf's Land oder in die Kur geschickt werden. In derselben Weise wäre es aber auch möglich, Spezialverbände zu bilden, beispielsweise zur Bekleidung von Schulkindern, zur Abdirigierung von Fremden aus den Spitälern, zur Entsendung von Kranken in Kurorte, zur Unterstützung delogierter oder ihres Ernährers beraubter Familien. Wie viele unnötige Spesen, Laufereien der Vereinsbeamten oder freiwilligen Rechercheure, sowie der Parteien selbst, wie viel Zeit könnte dadurch erspart werden. Daher sollte diese wiederholt angeregte Umgestaltung im Armenwesen von den maßgebenden Anwälten der Armen in Erwägung gezogen werden. Hier wäre Nützliches zu leisten. Nach einer gewissen und dem Materiale nach zu bestimmenden Vereinbarung sollten die Vertreter (Beamten) der verschiedenen Wohltätigkeitsvereine zu gemeinsamen Besprechungen sich vereinen, um die eingelangten Einläufe, den Beschluß des Vorstandes vorbehaltend, zu behandeln. Unter Beachtung der derzeitigen Bezirkseinteilung wären die Mitglieder der Bezirkskommissionen, sowie die Vorstandsmitglieder der verschiedenen Wohltätigkeitsvereine zu ersuchen, den mit einer Legitimationskarte versehenen Recherche-Beamten im Bedarfsfälle mit ihren Lokalkenntniffen in diskretester Weise mit Auskünften behilflich zu sein. Auch der Einlauf der Gesuche, sowie die Auszahlung der bestimmten Aushilfen, mit Benützung diesbezüglicher Drucksorten, könnten dadurch vereinfacht werden, daß die Vorsteher der Bethaus- oder Wohltätigkeitsvereine in den äußeren Bezirken diese beiden Agenden durch ihre Beamten während der bestehenden Bureauzeit kostenlos durchführen ließ.'n, um den oft alten und kränklichen oder im Tageslohne stehenden, von der Inneren Stadt zu entfernt wohnenden Armen Porto-, Fahrt¬ oder Lohnspesen zu ersparen. All dies hat aber zur unbedingten Voraussetzung, daß die Kvltusgemeinde baldmöglichst das Erforderliche zur Anlage eines Zentral-Zettelkatasters veranlasse, dessen Genauigkeit eben dadurch gesichert wäre, daß tüchtige und pflichttreue Beamte und nicht freiwillige Rechercheure die ersten oder Grund-Erhebungen pflegen würden. Die Vereine des Zentralverbandes haben nach jeder Erledigung in kürzester Frist das Resultat in Ziffern dem Bureau mitzuteilen, dieses notiert die Erledigungen auf dem Kataster- Zettel und ist so in der Lage, ein vollständiges Referat dem neu anfragenden Vereine zu geben. Auf diese Weise könnte auch dem meiner Ansicht nach in etwas übertriebener Weise dargestellten Protektionswesen mit Erfolg entgegengetreten werden und das Bettelunwesen würde nicht weiter gezüchtet werden. Dann würden gewiß auch Privatpersonen, welche, wenn sie, ohne Recherchen zu pflegen. Wohltaten ausüben, zumeist die unverschämte Armut unterstützen, an diese Auskunftsstelle sich wenden. So wäre, wenngleich das ideale Ziel nicht erreicht, doch ein bedeutender Fortschritt für die unbedingt reformbedürftige Aenderung in der Ausübung der Wohltätigkeit getan, ohne einem Vereine oder seinem Vorstande auch nur das Geringste von seiner bisherigen Wirksamkeit weggenommen zu haben, ohne der Kultusgemeinde oder einem Vereine nennenswerte Spesen zu verursachen, durch welche Arme verkürzt werden würden. Jeder Verein wahrt sein bisher ausgeübtes selbständiges Recht, hat n..ch wie vor seinen Vorstand, seine Mitglieder, seine eigenen Einnahmen (Mitgliedsbeiträge, Spenden, Subventionen, Legate rc.), seine eigene Meinung und wäre dieser Verband ausschließlich nur als Reformator und Informator in der Ausübung der Wohltätigkeit zu betrachten. Ich stelle mir die Durchführung der von mir angeregten Reform in der Praxis so vor, daß die Vereine des Verbandes ihre Gesuche, oder auch nur von den Petenten Namen, Adressen und etwa den Grund, der Eingabe der Zentralstelle für das Armenwesen übersenden; dieses Bureau läßt durch einen Beamten recherchieren und berichtet über die Erhebungen, sowie all das, was der Petent in einem gewiffen Zeiträume von den verschiedensten Seiten erhalten hat, dem anfragenden Vereine, deffen Vorstande es nunmehr vollständig frei steht, sich an diesen Bericht zu halten oder nicht, d. h. diese Erhebungen als genügend für die Erledigung zu betrachten, oder durch weitere eigene Recherchen zu ergänzen, so auch durch weitere Fürsorge und Inspektion diesen einen Fall gemeinsam mit anderen Vereinen, mit denen der Verband doch in Beziehungen steht, rationell zu behandeln. So bleibt ein großes Feld für die freiwilligen Armenpfleger, die jedoch erst nach der durch den Beamten der Zentralstelle gepflogenen Grundrecherche sich mit den einzelnen Fällen befassen sollen. Geehrte Damen und Herren! Das freudigste und ich möchte sagen, das herzerquickendste Gefühl für Eltern ist der Anblick ihres gut gearteten, körperlich und seelisch gesunden Kindes und kein Opfer, keine Mühe, kein Weg ist den Eltern zu schwer, wenn es gilt, das Gedeihen des Kindes zu fördern. Rührend ist es, wenn man betrachtet, wie der arme Vater, die notleidende Mutter sich die größten Entbehrungen auferlegen, um dem Kinde das Möglichste zu

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