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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1908-08-17 · 16 (17.8.1908) · page 10

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
25 (1908)
Issue
16 (17.8.1908)
Date
1908-08-17
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Sette 294 Dr. Lwcd s Mlocvenscvrtn. Nr. 16 Der wahrhaft edle Menschenfreund hat hier ein weites und reiches Feld für seine Tätigkeit. Es dürfte den meisten der hier Anwesenden Wohl bekannt fein, daß der Vorstand der Kultusgemeinde laut seinem Statute zu keinerlei Art von Unterstützung verpflichtet ist, es jedoch nicht unterläßt, aus den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln alljährlich viele Tausende Kronen an Arme zu verteilen. Der Vorstand der Kultusgemeinde gibt sogenannte Handgelder, das find Unterstützungen im momentanen Bedarfsfälle, Unterstützungen, die dem Armen gegeben werden, wenn er in seiner Familie, durch die Ueberhäufung von Schulden, man kann dies mit einem Geschäftsausdrucke sagen, in Zahlungsstockung geraten ist. Er war krank, konnte seinem Berufe einige Zeit nicht nachgehen und der Hausherr drängt auf Bezahlung des Mietzinses; oder, ein Kind, sonst brav und fleißig, hat seine Schulgeld-Befreiung verloren. Es hat den festen Vorsatz gefaßt, fernerhin brav zu lernen; dies einemal will es Schulgeld haben. Ein anderes Kind kann seine Konfirmation nicht feiern; es fehlt ihm ein besserer Anzug, um den Tempel besuchen zu können. Und glauben Sie, geehrte Damen und Herren, einem Kinde eine Demütigung zu ersparen, gehört nicht zu den letzten in unserer Religion begründeten Wohltaten. Eine Frau, die sich mühsam tagtäglich mit einem großen Warenpack Gassen und Stiegen auf und ab schleppt, um ihren zur Zeit arbeitsunfähigen Mann und ihre Kinder erhalten zu können, bittet um Geld zur Erneuerung ihres Hausierbuches. Eine Mutter, die bis vor Kurzem den hoffnungsvollen Sohn als ihre einzige Stütze zuhause hatte, weint und jammert um ihren Sohn, der durch die aufreibende Arbeit in seinem Berufe sich ein Leiden zugezogen hat, bittend, eine ihm vom Arzte dringend angeratene Kur zu ermöglichen. Einem Armen fehlen die Spesen zur Heimfahrt, einem Kranken irgend eine Bandage oder gar ein künstlicher Fuß, einer Hebammenschülerin die Taxen für das Diplom und das Geld zur Anschaffung der Utensilien. Zu erwähnen wären auch Ausstattungsbeiträge, Aushilfen für verschämte Arme zur Gründung einer Existenz, Beisteuer zur Erwerbung einer Konzession, oder zur Zahlung einer Arbeitsmaschine rc. .Und wer kennt nicht die vielen Einfälle und launischen Tücken, die sich den Armen immer hartnäckig in den Weg stellen, gerade dann, wenn er schon aufatmen und erfreut feststellen wollte, einen Schritt zur Besserung seiner Lage getan zu haben. Was speziell der jüdische Arme zu leiden und zu erdulden hat, hievon können Sie, verehrte Damen und Herren von jedem jüdischen Handwerker, Hausierer oder Omnibusbediensteten, sowie dzt. städtischen Angestellten hören — Klagen und Leid. Nicht vergeffen darf man auch der vielen Zugereisten und Durchreisenden, die < aus allen Ländern und Provinzen, aus Dörfern und Kleinstädten nach Wien kommen, um hier, in der Großstadt, ihr Glück zu versuchen oder von berühmten Profefforen und Aerzten sich kurieren zu lassen, oder auch um ihre schulpflichtigen Kinder für einen besseren Beruf heranzubilden. Alle diese verschiedenen Spezies der Armut erbitten tagtäglich persönlich und schriftlich eine Aushilfe und es ist für den referierenden Beamten schwer, in manchen Fällen auch eine Ablehnung beantragen zu müssen. Diejenigen, die eine bestimmte Beisteuer zu ihren Lebensbedürfnissen erhalten, die sogenannten periodischen Unterstützungen, das sind Monats- oder Quartalsgaben, find augenscheinlich doch etwas besser daran. Jedoch wenn man den Gesamtbetrag mit der Anzahl der Parteien vergleicht, wird man bei einer kurzen Berechnung finden, daß trotz der großen Summen nur kleine Monatsbeiträge gegeben werden können. Es besteht natürlich keine statutarische Bestimmung, wer eine solche Gabe erhalten soll, jedoch wird, da jedes Ansuchen individuell behandelt wird, eine genaue Sichtung vorgenommen und können selbstverständlich nur erwerbsunfähige oder sehr alte Bittsteller Beachtung finden, hauptsächlich verarmte Kckltussteuerzahler, sowie deren Witwen. Sogenannte Gnadengaben erhalten nur erwerbsunfähig gewordene Bedienstete der Kultusgemeinde, die nicht penfionsberechtigt waren, oder deren Witwen, auch deren Waisen als Erziehungsbeitrag. Diese Gnadegabe ist nicht identisch mit einem nach dem bestehenden Statute berechneten Pensionsbetrage oder mit der vorhin erwähnten periodischen Unterstützung. Ich kann es nicht unterlassen, auch auf die großen Ausgaben hinzuweisen, welche der Kultusgemeinde durch die vollständige Versorgung und Verpflegung von 244 Insassen der Versorgungsanstalt und deren Abteilung für Sieche erwachsen. Durch die Hochherzigkeit einer Dame wird es in einigen Tagen möglich sein, den heuer ausgeführten Zubau der Versorgungsanstalt durch 40 neue Plätze zu belegen. Das Spital der Kultusgemeinde hat 170 Betten, außerdem werden dort täglich hunderte Kranke ambulatorisch behandelt. Es dürfte nicht uninteressant sein, einige Ziffern zu hören, um so sich ein kleines Bild von den Beträgen zu machen, welche seitens der Kultusgemeinde für Armenzwecke verausgabt werden. Für einmalige Unterstützungen.K periodische „ über.„ Unterstützung an Wöchnerinnen, inklusive Subvention für den Wöchnerinnen-Verband „ verlassene Kinder.„ Subventionen an Wohltätigkeits-Vereine . „ rituelle Verköstigung für Kranke, Soldaten und Sträflinge.„ Beiträge für Armenschulzwecke.„ Aushilfskassa des Spitales.„ Spital ein Zuschuß von (zu K 410.000'—) „ Versorgungsanstalt ein Zuschuß von (zu (K 228.500'—).„ Gnadengaben. „ 94.000 — 60.000'— 9.400 — 16.400 — 52.100 — 11.100 — 18.000 — 14.000 — 223.000— 106.000 — 40.000'— In einer Großstadt, wie Wien, bilden sich zumeist aus einer Gesellschaft Gleichgesinnter entstehende Wohltätigkeitsvereine, die auf Grund ihrer Bestimmungen, nach Maßgabe ihrer Mittel, einzelne Zweige der Armenpflege ausführen. Beinahe die meisten dieser jüdisch-konfessionellen, sowie eine Anzahl interkonfessioneller Vereine erhalten als Anerkennung ihrer ersprießlichen Wirksamkeit seitens des Kultusvorstandes eine Subvention. Ich habe hier ausdrücklich das Wort „Anerkennung" gewählt, da der oft geringfügige Betrag der Subvention in den seltensten Fällen ein ausschlaggebender Beitrag für die Ausführung des Vereinszweckss bildet. Es verdient hier ehrend hervorgehoben zu werden, daß sich so viele edle Damen und Herren finden, die die große Mühe und das Opfer ihrer kostbaren Zeit nicht scheuen, um das Los der Armen zu verbessern; einerlei, ob es Kinder und Greise sind, die sie bekleiden, Schüler, die sie in Horten unterrichten, oder sie in einen Landaufenthalt schicken, Kranken und Rekonvaleszenten eine Kur ermöglichen, Frauen zur Zeit des Wochenbettes in verschiedener Weise unterstützen, Kranke besuchen, Arbeit vermitteln, Darlehen verabfolgen, Blinde, Taubstumme, geistig Zurückgebliebene und Krüppelhafte ausbilden und wie die verschiedenen Agenden der vielen Vereine heißen mögen. Bei diesem Anlasse will ich mir erlauben, auf die Zentralisierungsbestrebungen für das Armenwesen hinzuweisen, deren notwendige Aktivierung in Vorträgen und Schriften durch Herrn kais. Rat Dr. S. Krüger wiederholt behandelt wurde. Auch ich habe im Herbste 1906 in einem Zeitungsartikel meine auf Grund der langjährigen Praxis gesammelten Erfahrungen niedergeschrieben, in welchem ich die Notwendigkeit einer Zentralisierung des Armenwesens klarlegte; jedoch bisher ohne jeden Erfolg. Die Gelegenheit benützend, die mich vor so ehrenwerte Damen und Herren heute führt, will ich mir gestatten, die wichtigsten Durchführungsmodalitäten anzusühren, wie ich mir eine Zentralisierung des Armenwesens vorstelle. Die Reform des Armenwesens, d. h. die Formänderung der Grundlagen einer Organisation zur Linderung der Armut ist seit Jahr.und Tag eine Frage, an deren Lösung Praktiker sowie Laien mit mehr oder minder Erfolg gearbeitet haben und als Ehrenzeugniffe einzelner hervorragender Praktiker in Armensachen stehen die verschiedenen von Philanthropen errichteten

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