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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1908-08-17 · 16 (17.8.1908) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
25 (1908)
Issue
16 (17.8.1908)
Date
1908-08-17
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 16 Dr. Lloeb's Mocbenscbrlrr. Sette 389 — die diesfalls eingebrachte Interpellation ist unbeantwortet geblieben-; weiters auf den von den Abgeordneten Schuhmeier und Genossen in der Delegation vom 5. März d. I. interpellierten Fall Grünzweig, wobei der Herr Reichskriegsminister die gegen diesen von seinem Korporal Proksch verübte Ausschreitung als eine haarsträubende gemeine Handlung bezeichnet^ endlich auch auf die vom Abgeordneten Freundlich am 2. d. M. eingebrachte Interpellation, betreffend die Mißhandlung des Dragoners Duffka in Olmütz. Meine Herren! Ich versichere, daß ich noch über ein großes Material verfüge, um Ihnen noch Fälle von Soldatenmißhandlungen, von Ausschreitungen seitens der Unteroffiziere und Offiziere, die geradezu haarsträubend sind und den Beweis erbringen würden, wie unabweisbar notwendig es ist, hier gründlich Wandel zu schaffen, vorführen zu können. Und ich kann nur bedauern, daß fich bei uns so viel nationaler und konfeffioneller Zwist und Hader aufhäuft, daß wir nicht dazu kommen, Reformen durchzuführen auf allen Gebieten staatlicher Administration und spezielle Reformen auf dem Gebiete der Heeresverwaltung. Auf Grund des Berichtes des Heeresausschuffes der österreichischen Delegation sind wir zur Kenntnis von Daten gelangt, die uns teilweise einen Einblick in das Getriebe und in das ganze Werk der Herresverwaltung gestatten. Und so wurden uns dort auch Ausweise über Soldatenmißhandlungen, über die Selbstmord' und Selbstverstümmelungsstatistik vorgelegt und ich erlaube mir nun, in dieser Beziehung einige Daten anzuführen. Es heißt charakteristisckerweise: Die Zahl der Bestrafungen für Mißhandlungen betrug so und so viel bei Offizieren, so und so viel bei Offizieren und Mannschaft. Bei Offizieren: im Jahre 1905 .... . . 55 „ „ 1906 .... . . 59 „ „ 1907 .... . . 67 Bei Offizieren und Mannschaft: im Jahre 1905 . . . . . . . 395 „ „ 1906 .... . . 387 „ „ 1907 .... . . 468 Also immer eine steigende Tendenz macht fich geltend. Was auffallend ist, ist die Bezeichnung der Zahl der Bestrafungen für Mißhandlungen; es ist also nicht die Zahl der wirklichen Mißhandlungen angegeben, sondern nur jene Mißhandlungen, die zur Kenntnis der militärischen Vorgesetzten gelangt sind und die entweder einer Disziplinarbestrafung zugeführt wurden oder einer Aburteilung im Wege des normalen Strafverfahrens. Aber wie groß muß die Zahl der Fälle von Soldatenmißhandlungen sein, die der Heeresverwaltung und uns überhaupt verborgen bleiben, und zwar zumeist deswegen, weil in den Kreisen der Betroffenen Angst und Furcht herrscht, wenn derartige Fälle überhaupt zur Kenntnis der Militärverwaltung gelangen! Der Heeresausschuß sagt selbst, das beste Mittel gegen Mißhandlungen wäre die endliche Regelung des Anzeige- und Beschwerderechtes sowie die endliche Vorlage einer auf Grundlage der Oeffentlichkeit des Verfahrens, auf den Prinzipien der Anklage und der Verteidigung beruhenden Militärstrafprozeßordnung. Ja, mit Recht! Im Angefichte der Oeffentlichkeit sollen solche brutale Menschenpeiniger an den wohlverdienten Pranger gestellt werden. Der Heeresausschuß der österreichischen Delegation hat in dem Resumä, und zwar unter Punkt 4, 5 und 6 folgende Forderungen aufgestellt: Die Notwendigkeit einer humanen Behandlung der Soldaten überhaupt, strenge Ahndung der Soldatenmißhandlungen und Hinwirkung auf die Herabminderung der Zahl der Selbstmorde in der Armee. Die Zahl der Selbstmorde in der Armee betrug: im Jahre 1904 . 277 1907 . 226 Das find die uns bekannt gewordenen Zahlen. Charakteristisch ist, meine geehrten Herren, die Bekanntgabe der Ursachen dieser Selbstmorde, und da heißt es: „In 6 Fällen find Mißhandlungen die Ursache, in 59 Fällen Unlust zum Militärdienst und in 68 Fällen Furcht vor der Strafe, wobei zu bemerken ist" — das sagt offiziell der Heeresausschuß — „daß nach dem Tode des Hauptzeugen die Ursache doch immer unbekannt bleiben dürfte." Alle diejenigen, welche einmal beim Militär gedient haben und die Verhältniffe genau kennen, werden wohl zugeben, welche schwere Angst trotz des famosen Beschwerderechtes bei der Mannschaft herrscht, wenn man fich zum „Rapport" melden und Beschwerde führen will. Ich will die einzelnen Phasen und Details nicht näher schildern, weil das schon im Verlaufe der abgeführten Debatte von mancher Sette erörtert worden ist; ich erinnere nur daran, um die Illusion, als ob wirklich von einem wahrhaften Beschwerderechte beim Militär auf Grund des gegenwärtigen Dienstreglements und der gegenwärtigen Strafbestimmungen im Militärstrasprozeßverfahren gesprochen werden könnte, in den Kreisen der Optimisten zu zerstreuen. In der Periode vom 1. Oktober 1906 bis 30. September 1907 find unter der Mannschaft. 228 Selbstmorde und 119 Selbstmordversuche, zusammen 345 Fälle vorgekommen. Auch da ist es interessant, die Ursachen zu erfahren: in 6 Fällen Mißhandlungen, in 12 verletztes Ehrgefühl, in 15 Geisteskrankheit, in 32 Lebensüberdruß — sicherlich nicht aus Lust zum Militärdienste entstanden — in 59 Fällen Unlust zum Dienen, in 68 Furcht vor der Strafe und in 63 heißt es offiziell: „konnte die Ursache nicht eruiert werden". Dies mag eine offizielle Ausflucht sein; wir können uns aber unsere Gedanken machen, und ich glaube nicht fehlzugehen, wenn ich annehme, daß auch hier Furcht vor der Strafe oder Unlust zum Militärdienste die Ursache gewesen ist; denn wäre die Ursache nicht eine gegen das Militär sprechende, so würde die Heeresverwaltung das sicher angeben. Meine Herren! Bon einer wirklichen Gleichberechtigung oder einer Rechtsgleichheit im Verbände des Militärs in Bezug auf die einzelnen Konfessionen und Völkerschaften kann keine Rede sein, und man darf nicht in dem Maße parteipolitisch verbohrt sein, um Genugtuung darüber zu empfinden, wenn Angehörige des einen Volkes oder Angehörige einer anderen Konfession auf eine unmenschliche Art behandelt werden. Wenn irgendwo, so rächt sich das gerade in Oesterreich. Das „Hodie mihi, cras tibi“ ist nirgends so sehr an der Tagesordnung wie in Oesterreich. Man glaubt immer nur. heute mögen gewisse Gesetze und Vorschriften lax gehandhabt werden. Die gegenüber Angehörigen dieser oder jener Partei, dieses oder jenes Volksstammes, dieser oder jener Konfession laxe Handhabung des Rechtes und der Gesetze hat aber zu einer Rechtsbeugung, ja Rechtsunficherheit in Oesterreich geführt, und es gibt wohl keine Partei und kein Volk, keine Konfession und keinen Stand in Oesterreich, welcher nicht schwere Klagen, und zwar an der Hand konkreter Fälle führen könnte, wie oft diesem oder jenem schweres Unrecht — gegen Gesetz und Recht — geschehen wäre. Aber man darf fich darüber nicht wundern. Man hat ja jahrelang geduldet, ja schadenfroh gelächett, Schadenfreude empfunden, daß Recht und Gesetz durchlöchert wurden — gegen Andere. Und wenn es fich gerade um Angehörige des jüdischen Volkes gehandelt halt, da hat der eine Genugtuung empfunden, der andere ein Achselzucken gehabt, der dritte ist gleichgültig vorbeigegangen usw., und so hat fich ein sogenannter Rechtszustand herausgebildet, der ein Hohn auf das wirkliche Recht bedeutet, ein Zustand, der fich bitter rächt, weil ja unter der Rechtsunficherheit und Rechtsbeugung Alle in gleichem Maße leiden. Ich bitte, meine Herren — und da möchte ich gerade die frommen Herren Kollegen aufgerusen haben, welche das hohe Haus in sehr erklecklicher Zahl aufweist —, was zunächst die Militärseelsorge betrifft, so sagt der § 38 des Dienstreglements — und ich glaube, Seine Exzellenz besteht darauf, daß alle diese Bestimmungen streng gehandhabt und befolgt werden sollen:

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