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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1908-04-03 · 14 (3.4.1908) · page 4

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
25 (1908)
Issue
14 (3.4.1908)
Date
1908-04-03
Page
– (sequence 4)
Language
German
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•wtte 252 Vr. Lwcd s Mocdenscdritt. Nr. 14 Die Maturitatsprufungsreformen und der jüdische PeligionsLehrer. Beim Durchstudiereu der „Vorschriften für die Ab- - Haltung der Reifeprüfung an Gymnasien und Realschulen" (Wien, 1908, Verlag des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht) finden sich unter Anderem zwei Bestimmungen, welche dringend einer Auslegung bedürfen, da sie in gegebenen Fällen der Willkür Tür und Tor ofsin lassen, besonders deßhalb, weil sie aus den jüdischen Religionslehrer auch Bezug haben, der oft das fünfte Rad am Wagen bildet. In Paragraph 14 der angezogenen Vorschriften heißt es, „die Prüfungskommission besteht regelmäßig außer dem Vorsitzenden aus dem Direktor und aus sämtlichen Lehrern der obligaten Unterrichtsfächer (Turnen ausgenommen) in der VIII. Klasse". Aus dem klaren Wortlaute dieser Bestimmung erhellt, daß auch der Religionslehrer mosaischer Konfession an der Kommission teilzunehmen hat. In der Bestimmung heißt es aber aus sämtlichen „Lehrern"; nun könnte die Frage aufgeworfen werden, ist der Religiouslehrer ein Lehrer oder uicht, denn seinem Range und seiner Stellung nach ist er „Nebenlehrer" und steht als solcher außerhalb des Lehrkörpers. Es unterliegt keinem Zweifel, daß mangels einer genauen Bestimmung eine solche Interpretation von mancher Seite gewiß versucht werden dürfte, und auf diese Weise wird die wohlbegründ te Bestimmung des Gesetzgebers, allen Lehrern der VIII. Klasse Sitz und Stimme gewährt zu haben, paralysiert. Der Grund, warum der Gesetzgeber allen Lehrern der VIII. Klasse, unbekümmert darum, ob aus ihren Gegenständen geprüft wird oder nicht, Sitz und Stimme zuerkannt hat, liegt darin, daß jeder Lehrer im Falle der Abstimmung seine Meinung in die Wagschale werfen kann. Der jüdische Schüler wäre, falls sein Religionslehrer zur Prüfungskommission nicht zugelassen werden sollte, im Nachteile im Vergleiche zu seinem christlichen Kollegen. Und noch ein Zweites. Es ist ja bekannt, daß die Antworten eines Schülers von dem Vertrauen zur Kommission in einem gewissen festen Verhältnisse stehen. Der Schüler antwortet unbefangen und frei, wenn er ein von Vorneherein ihm gewogenes Mitglied der Kommission weiß, und umgekehrt. Es ist daher geradezu pädagogisch geboten und im Interesse der jüdischen Jugend notwendig, dem „mosaischen Religionslehrer" ohueweiters, unbekümmert darum, ob er systemisiert ist oder nicht, Sitz und Stimme in der Reifeprüfungskommission zuzugestehen, und wir erwarten auch zuversichtlich eine Interpretation des Paragraph 14 in diesem Sinne von Seite des hohen Ministeriums. Daß hiebei auch die Anomalie sich ergeben wird, daß oft Volksschullehrer, welche als Religionslehrer an Gymnasien tätig sind, über die Reife eines Mittelschülers zu entscheiden haben werden, ist uicht Schuld der jüdischen Schüler, diese Letzteren können demgemäß dafür auch nicht gestraft werden. Und nun die zweite Angelegenheit. Im Paragraph 21 heißt es: „Bei der Abstimmung hat jedes Kommissionsmitglied so viele Stimmen, als cs Lehrfächer in der VIIL Klasse vertritt." Hier ist unklar, ob alle Mitglieder der Kommission stimmen oder nur diejenigen, welche den Schüler unterrichtet haben. Es könnte oft Vorkommen, daß der römisch-griechisch-katholische eventuell auch protestantische Geistliche über einen jüdischen Schüler abstimmen würde, den sie gar nicht kennen, freilich konnten sich die betreffenden Kommissionsmitglieder auf Grund der mündlichen und schriftlichen Prüfung ein Urteil über den Examinanden bilden, aber hier würde das dritte und wichtigste Kriterium, welches der Gesetzgeber miteingezogen haben will, „die Würdigung der Semestrallerstungen des letzten Schuljahres", ganz wegsallen, da ja manche Kommissionsmitglieder über diese Leistungen nichts wissen. Daß bei solchen Abstimmungen es mitunter Vorkommen kann, daß bei denjenigen Kommissionsmitgliedern, welche den Schüler nicht kennen, nicht das volle Maß wohlwollender Objektivität zur Geltung kommen könnte, wollen wir nicht hervorheben. Es ist daher logisch, daß jeder Religwnslehrer bei eventueller Abstimmung nur bei seinen Schülern stimmt. Durch die Regelung der „Vorschriften" in dieser Weise wird von vorneherein manchen Zumutungen und unliebsamen Eventualitäten vorgebeugt werden. Es wird im Gesetze Klarheit sein und Klarheit ist immer von großem Nutzen. Wir erwarten vom Verbände der mosaischen Religionslehrer in Wien die nötigen Schritte zur Veranlassung einer Interpretation im Sinne der obigen Ausführungen. Dr. Bernard Hausner. Zionistische „Spezialitäten" des I. Ge.D. K. Die jungen „Herren", welche in Wien gegenwärtig das „Erbe HerzelS" in Verwaltung genommen, haben unlängst mit Ausschluß aller älteren be- und gekannten Führer einen „innerösterreichischen DistriktStag" abgehalten und bei dieser Gelegenheit gegen die Begnadigung Hilsners „einstimmig" „Beschluß" gefaßt und die „Oesterr. Wochenschrift" „als schädlich für die zionististische Organisation" mit dem großen Bann belegt. Nun stellen die jungen Leute in Nr. 13 vom 27. März sich auch öffentlich ein gehöriges Reifezeugnis, mit entsprechenden Illustrationen versehen, aus, welches sie legitimiert, als Schriftleiter der Partei, als jüdische Wortführer auszutreten. „Zum 1. April" wird „den Gesinnungsgenossen" kund- und zu wissen getan: „Die „Jüdische Zeitung" wird heute bereits allgemein als das führende (!) Organ der jüdisch-nationalen und zionistischen Bewegung in Oesterreich anerkannt." Rühmend wird auf „ihr geistiges Niveau", „auf die Selbständigkeit ihres Urteiles" hingewiesen, um zu dem Schluffe zu gelangen: „Wer sich den Zusammenhang mit dem modernjüdischen Leben bewahren will, wer die hohen Ziele des Zionismus fördern will, wer jüdisch-national und demokratisch empfindet, abonniere die „Jüdische Zeitung". Gemäß dem Zeugnis des „geistigen Niveaus" und „selbständigen Urteiles" werden den Lesern und Gesinnungsgenossen auch geschäftliche Ankündigungen geboten — nicht besonders reichhaltig zwar, dafür in kluger charakteristischer Auswahl und nachstehender Qualität und Originaliiät. Spezialitäten allerbeste orig. Pariser Fabrikate versend, diskret per Dtzd. ä K 1.50, 2, 3. 5. 7. 10; 25 Stück sortiert ä K 10, 12’St. sort.ä K 5. Preiskatalog gratis. A. RINDE, WIEN II. Lihenbrunng.lOz + Byg!enisthe Gummen L nur allererstes Original Pariser-Fabrikat versendet diskret pro Dutzend ä K 2, 4, 6, 8 bis K 16.— J. 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