Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1908-03-27 · 13 (27.3.1908) · page 8

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
25 (1908)
Issue
13 (27.3.1908)
Date
1908-03-27
Page
– (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3020846-3021764-3021778--17206-3042068
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

vek? 836 Gr. Bwcbs MLscöeRSLdrM. Nr. 13 stets wachsenden Ausgaben bedürfen einer Deckung. Es sei gewiß erste Pflicht der Gemeinde, für den Kultus zu sorgen, aber auch die Wohlfahrtseinrichtungen dürften nicht vernachlässigt werden. Es sei ein Ehrenblatt in der Geschichte der Wiener Gemeinde, daß sie in gleichem Maße für Kultus und Wohlfahrt arbeite. Herr Sam. Steiner spricht sich entschieden gegen jede Erhöhung aus. Herr Salo Cohn erklärt, daß der Vergleich Wien und Berlin nicht stimme. So koste in Berlin eine Trauung l. Klasse incl. dem Oberrabbiner Mk. 130.—, in Wien K 500.—. Die Wohlfahrtspflege betreffend stehe Berlin höher, weil dort die Wohlfahrtsinstitute durch Privatvereine erhalten werden. Nachdem der Präsident nochmals das Wort ergriffen und auf die Erhaltuugspflicht einiger eminent humaner Wohltätigkeitsinstitute seitens der Gemeinde hingewiesen, gelangen die Anträge des Vertreter-Kollegiums unverändert zur Annahme. Bevor zur Erledigung der weiteren Punkte gschritten wird, begrüßt der Präsident in herzlichen Worten den eben eingetretenen Vizepräsidenten R. v. G o l d s ch m i e d t, der nach langer Krankheit zu aller Freude wieder erschienen sei. (Lebhafter Beifall.) Hofrat Rappaport unterbreitet im Namen des Vertreterkollegiums den Antrag betreffend die Aktivierung der 40 von Frau Ernestine Thorsch dem Altersversorgungs- Hause gestifteten neuen Betten, dahingehend, daß 30 der Siechenabteilung — für unheilbare Kranke — zugewendet werden. Herr Salo Cohn bespricht den Modus der Aufnahme und wünscht, daß in erster Reibe jene berücksichtigt werden müßten, die längere Zeit in Wien gelebt, Wiener Kultussteuerzahler gewesen sind. Das sei jedoch nicht immer der Fall. So habe man eine auf der Straße aufgegriffene Frau in die Versorgungsanstalt gegeben, ohne zu wissen, wer sie sei. Kultusvorsteher Herr Dr. Breuer meint, daß mit vorliegendem Anträge dem Versorgungshause nichts „abgezwackt" werden solle. Aber man müsse zuerst daran denken, unheilbare Kranke nicht hilflos irgendwo auf verfaultem Stroh, sondern in einem Bette sterben zu lassen. Redner erklärt, daß die edle Spenderin, auf seine Anregung hin, den Betrag der Versorgungsanstalt gewidmet habe, ohne bestimmte Modalitäten zu fixieren. — Hierauf zieht Herr Salo Cohn seine Einwendungen zurück. Nach erläuternden Erklärungen des Präsidenten gelangt der Antrag zur Annahme. Eine Interpellation der Herren Vorsteher Schramek, Max Frank, Dr. Steiner, Dr. Alfred Berger, Prof. Ehrmann befaßt sich mit dem wiederholt behandelten Fall des Insassen im „Hause der Barmherzigkeit", K u l k a aus Leipnik. Nach Informationen des Herrn Rabbiner Dr. Feuchtwang sowie des Fräuleins Leuchtmann vom Vereine „Bikur Chanlim" wird in diesem Hause nichts unversucht gelassen, die jüdischen Kranken zur Taufe zu zwingen. Besonders kraß sei der angeführte Fall. Diesem Schwerkranken wird Wasser, zeitweise auch Nahrung voreuthalten, um ihn für die Proselytenmacherei „mürbe" zu machen. Die Interpellanten beantragen die sofortige Ueberuahme Kulkas in das Siechenhaus der Gemeinde. Vertreter Dr. Maxim. Steiner will vor allem das religiöse Moment betont wissen. In diesem Falle Kulka dürfe die Kultusgemeinde nicht schweigen. Redner erinnert an einige vorhergegaugene Fälle von Proselytenmacherei. Der Bericht des Rabbiners datiere vomMzember, und bis heute sei noch gar nichts geschehen! Der Vorstand habe die Pflicht, religiöse Momente in Erwägung zu ziehen. Jetzt werden wieder dreißig neue Betten errichtet, der arme Schwerkranke müsse also sofort übernommen werden. Der Präsident erörtert das Leiden Kulkas, zu dessen Pflege nach ärztlichem Berichte zwei Extrabetten, zwei Pflegerinnen nötig wären. Es sei auch eruiert worden, daß sich die Angehörigen Kulkas in guten Verhältnissen befinden, seine Frau habe selbst ein kleines Geschäft. Im Siechenhause sei jetzt kein einziger Platz frei, 70 Vorgemerkte warten sehnsüchtig auf Aufnahme. Alle diese Umstände hätten das Vertreterkollegium bewogen, die Ablehnung zu beantragen. Im weiteren Verlaufe der Debatte sprechen noch Herr Kommerzialrat Simon, Herr Salo Cohn, Herr Dr. Alfred Berger, welcher erklärt, daß die Gemeinde die einzige Körperschaft sei, welche in diesem Falle ihre Pflicht zu tun habe. Er bittet um Beschluß der sofortigen Aufnahme. Hofrat Rappaport antwortet, sich der Traurigkeit d?s vorliegenden Falles ganz bewußt zu sein. Aber es sei absolut kein Platz freizumachen. Nachdem noch Herr Dr. Breuer gesprochen, schreitet der Präsident zur Abstimmung: Der Antrag wird dem Vertreterkollegium zur nochmaligen Beratung zugewiesen. Der Präsident schließt die Sitzung um 1 Uhr mittags. Neuerliche Massenausweisung von „Fremden" aus Rumänien. Die rumänische Regierung, durch die Gleichgültigkeit ermutigt, mit welcher Europa der fortwährenden Verletzung des Berliner Vertrages hinsichtlich der Gleichstellung der Juden zusieht, hat jetzt offenbar den Präfekturen im Lande die Ordre erteilt, die in den Ruralgemeinden angesiedelten sogenannten „Fremden", das heißt Juden, unnachfichtlich zu verfolgen und nicht einmal zuzulassen, daß mit ihnen Miets- und Pachtverträge ferner eingegangen werden. Dem Bureau der „Israel. Allianz zu Wien" ist von vertrauenswürdiger Seite aus Bukarest die Uebersetzung eines Rundschreibens zugegangen, das die Präfektur des Distriktes Jassy an die Bürgermeister der Ruralgemeinden gerichtet hat und das, wenn es zur Ausführung gelangt, neuerlich Hunderte von Familien, die zum großen Teile seit Generationen in Rumänien wohnen und keine andere Heimat haben, an den Bettelstab bringen wird. Das Schreiben lautet: Rumänien, Präfektur des Distr. Jassy. 1908 Febr. 28. Verwaltungsdienst. Herr Bürgermeister! In Anbetracht der effektiven Anwendung des Art. 5 des Gesetzes über die Organisierung der Ruralgemeinden und der Erfüllung der Befehle der Präfektur mit Bezug auf die Anfiedlung Fremder in den Ruralgemeinden lenke ich Ihre Aufmerksamkeit darauf, daß in Ihrer Gemeinde mehrere Fremde find, welche die Bestimmungen des Gesetzes nicht erfüllen, und durch eine unverzeihliche Gleichgültigkeit geduldet wird, in der Gemeinde zu wohnen: andere wieder, bezüglich derer Beschlüsse bestehen, werden sicher infolge von Umständen geduldet, die ich hier nicht nennen kann, welche Sie aber in Ihrem Gewissen finden. (!) So war es später, als Sie jene Beschlüsse vollstrecken sollten, noch schwieriger, denn durch die Nichterfüllung zur nützlichen Zeit wurden Umstände und Tatsachen geschaffen, welche die Vollstreckung verhindert haben. Ich mache Sie daher darauf aufmerksam, damit die Maßnahmen, die von Ihnen verlangt werden, schleunigst getroffen und befolgt werden, um die Vollstreckung herbeiführen zu können. Sie werden die Bestimmung des Gesetzes mit Bezug auf jene Fremden, denen außerhalb des Gesetzes gestattet wurde, dauernd in der Gemeinde zu bleiben, sofort vollstrecken und Sie werden die wider jene Fremden erlassenen Beschlüsse zur Vertreibung aus der Gemeinde sofort zum Vollzüge bringen, sobald die Frist, welche ihnen zur Regelung ihrer Interessen gewährt wurde, abgelaufen ist. Um die obigen. Befehle tatsächlich ausführen zu können, werden Sie alle Fremden ersuchen, vom 1. März an

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.