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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1908-03-27 · 13 (27.3.1908) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
25 (1908)
Issue
13 (27.3.1908)
Date
1908-03-27
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr 13 Vr. BLEs WochrnfttzrM. Sette 233 nalistischen antisemitischen Kulturschänder, indem sie mit der lügenhaftesten Geschichtsfälschung, der skrupellosesten Gemeinheit die jüdische Religion unausgesetzt besudeln. Mindestens so schwer im Sinne des Gesetzes wie der Wahrmund-Fall in Innsbruck mar ein Wahrmund-Fall in Wien, der sich zu genau derselben Zeit ereignete. Ist es nicht die bitterste Ironie der letzten Zeit, daß derselbe Vergant, der sich spaltenlang über die Beleidigung der Staatsreligion durch Wahrmund aufregte, in derselben aufgeregten Woche einen Vortrag über die jüdische Religion im Wählervereine „Zukunft" auf der Landstraße hielt, einen Vortrag mit einem, so großen Kaliber der Fälschung, Besudelung und Verdächtigung, wie man es bis jetzt kaum jemals gesehen hat? Die jüdischen Patriarchen hat er als Zuhälter hingestellt, ihre Frauen als Dirnen, die jüdische Religion als ein Bekenntnis, das seine Jünger zu den ärgsten Verbrechen aller Art anhält. Weit mehr noch als das, aber es ist unmöglich, die ganze Gemeinheit zu wiederholen, die der durch Ritualmorde fett gewordene Mann dem Wiener Spießer als Wissenschaft zu verzapfen die Stirne hatte. Ist das nicht weit ärger als der Wahrmund-Fall, ist das nicht die allergemeinste Hetze, nicht ein weit ärgeres Verbrechen, als die Innsbrucker wissenschaftlichen Erörterungen? Aber der Regierungsvertreter hatte diesmal den berühmten Paragraph vergesseu, der gewiß gegen solche Reden gemacht worden ist. Und so konnte Vergani nicht nur unter dem Jubel seines Publikums den verbrecherischen Vorträg beenden, sondern ihn auch groß und breit seinen jubelnden Lesern im „Deutschen Volksblatt" als Sonntagsbraten vorsetzen. Der zensurierende Staatsanwalt schlief mit beiden Augen und ließ diesen Artikel passieren, den ein juristisches Kind unter Anklage hätte stellen müssen. Keine ethische Entrüstung bei Sr. Exzellenz dem Herrn Ministerpräsidenten, keine Anklageschrift, angeordnet vom Justizministerium, keine Konfiskation der Nummer des Organs, dessen ganzes Dasein eine krasse Übertretung der Gesetze ist. Vergani ist eben mächtiger als ein Mann der Wissenschaft, eine Zeitung ist bedeutender als eine Lehrkanzel und die Gunst der Christlich-Sozialen wichtiger für die Regierung als die Freiheit der Wissenschaft und Forschung. Wahrmund mußte es sich gefallen lassen, daß seine Broschüre eingezogen wurde, daß er selbst unter Anklage gestellt wird wegen Beleidigung einer gesetzlich anerkannten Religionsgenossenschaft. Vergani, der krasser und schwerer gegen dasselbe Gesetz sich verging, hat dadurch keine Minute seines von dem armen unglücklichen Hilsner gesegneten Schlafes verloren. Weiß er doch, daß niemandem ein Haar auf dem Haupte gekrümmt wird, der sich die jüdische Religion zum Angriffsobjekte wühlte. Dann darf er nach Belieben die sittliche Grundlage der Menschheit erschüttern, darf nach Belieben das religiöse Gefühl von Millionen steuerzahlender Bürger verletzen. Denn die jüdische Religion ist vogelfrei im schönen Oesterreich, wo zwanzigtausend Bauern stärker sind als eine Universität und neunzig christlichsoziale Parlamentarier stärker als die Gerechtigkeit. Wir Juden sehen am Falle Wahrmuud durch den Vergleich mit dem Falle Vergani deutlich nur das eine, wie brutal man uns als Staatsbürger behandelt. Wie man uns m unserem Erwerbe, in unseren Rechten und unseren Gefühlen als minderwertig in eine zweite Klasse einreiht. Wir protestieren jetzt dagegen, wie wir immer protestiert haben und gewiß werden unsere parlamentarischen Vertreter und unsere offiziellen Korporationen geharnischten Einspruch erheben, auf die Innsbrucker Vorgänge gegen Vergani gestützt. Der Erfolg wird wohl nicht der allergrößte sein. Aber wenn die führenden Persönlichkeiten des Staates wirklich weise sind, so werden sie wohl bedenken, daß die Moral selbst es ist, die uns Juden einmal rächen könnte. Denn wie die Kritiker an der katholischen Religion ermuntert werden durch die schrankenlosen Angriffe auf das jüdische Bekenntnis, so wird man dem Volke die Achtung vor der Gesetzlichkeit abgewöhnen, wenn man sie nicht mit gleicher Gerechtigkeit in allen Füllen anwendet. Heute läßt man der Bevölkerung freie Hand gegen die Juden. Weiß man denn, wohin wohl morgen des Pöbels Laune schwenkt? Joseph, P-ppre (Kynkeus). (Zu seinem 70. Geburtstage.) Vor kurzem beging der Sozialphilosoph und Techniker Josef Popper seinen 70. Geburtstag. Aus diesem Anlässe brachten die hervorragendsten Journale des In- und Auslandes Festartikel, in denen die vielverzweigte Lebensart Poppers eine mehr oder weniger eingehende Würdigung erfuhr. Es soll aber bei diesem Anlässe auch unsererseits nicht vergessen werden, daß Popper, dem die Wissenschaft immer Leben bedeutete, auch für seine verfolgten Stammesgenvssen tätig in den Kampf eintrat. Es war gerade, als der denkwürdige Prozeß Rohling-Bloch mit dem Auskneifen Rohlings geendet hatte und der Antisemitismus in Eduard von Hartmaun seinen Parteiphilosophen fand, als Popper eine 150 Seiten starke Streitschrift gegen den Antisemitismus („Fürst Bismarck und der Antisemitismus". Wien, Engel 1886) erscheinen ließ, die noch heute nach 22 Jahren als eine Fundgrube für die Bekämpfung aller gegen die Juden vorgebrachten Verdächtigungen gelten kann. Mit der ihm eigenen Schärfe und Klarheit werden bei aller Urbanität der Form die Philosopheme der Richard Wagner, Zöllner. Dühring und Hartmann in ihrer Nichtigkeit aufgezeigt. Namentlich erfährt die „Bibel" der Antisemiten, das Hartmannffche „Judentum in Gegenwart und Zukunft", die eingehendste und sicherlich zutreffendste Widerlegung. Der Standpunkt ist, wie bei diesem Deuker zu erwarten ist, ein auf sozialethischen Prinzipien beruhender, rem staatsrechtlicher. Ob die Juden sich als Deutsche, Franzosen rc. aufrichtig oder gar nicht bekennen, ist ganz ihre Sache. Ihre Stellung im Staate kann hievon keineswegs abhängig gemacht werden (ähnlich Riesser in Bezug auf religiöse Frrmen). Als Beispiel für die Art der Darlegungen Poppers möge folgende Stelle hier reproduziert werden: „Er (Hartmann) sagt: „Wenn ein Jude in die Alternative versetzt wird, von zwei gleich würdigen und bedürftigen Menschen nur Einem helfen zu können, entweder einem fremdstaatlichen Juden oder einem nichtjüdischen Landsmann, ich zweifle nicht daran, daß bei solcher Probe in dem beiweitem größten ungebildeten Teil der deutschen Judenschaft das jüdische Solidaritätsgefühl den Sieg über das nationale davon tragen wird." Darauf erwidere ich: „Angenommen, das fei so, wie wird ein Deutscher, namentlich ein Antisemit, sich entscheiden, wenn ihm ein fremdstaatlicher Deutscher (z. B. ein nordamerikanischer Staatsbürger) und ein einheimischer z. B. Posener Jude als Bedürftige entgegentreten? Auch ich zweifle nicht, daß das Gefühl der deutsch-nationalen Solidarität den Sieg über das Gefühl der Staatsgemeinschaft davon tragen wird, wahrscheinlich bei dem so hoch gebildeten Herrn Hartmann selbst und lieber unterstützen, als einen deutschen Staatsgenossen. Es wird aber dennoch niemandem einfallen, daraus herzuleiten, daß den Deutschen oder den Polen die volle Gleichstellung vorenthalten werden könnte und sollte." Interessant ist die psychologische Ableitung des angeblichen Instinktes gegen die Juden, der gewissermaßen die Antipathie als Naturgesetz erweisen soll. Was Popper hier sagt, möge in seiner Schrift nachgelesen werden. Wir können uns jedoch nicht enthalten, nachstehendes Resum6 Poppers hieher zu setzen: „Man kann doch nicht so ohneweiters annehmen, daß z. B. die Arier Europas gerade nur den Juden gegenüber jedes Rechtsgefühl mit so leichtem Herzen verleugnen? Die Antwort auf diese irt der Tat wichtige völkerpsychologische Frage ist folgende: Der wahre Grund dieses jedes Rechtsgeföhls baren Hochmuts liegt in der historischen Tatsache, daß die Juden seit so langer Zeit nirgendwo auf dem Erdball einen selbständigen Staat besitzen. Es gibt kaum eine einzige Nation, die uns in allem Moralischen überlegenen Chinesen ausgenommen, die nicht als Prüfstein des Wertes einer Nationalität oder eines Stammes, die Existenz desselben oder wenigstens eines Teiles desselben als politischer Staat, namentlich

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