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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1908-03-20 · 12 (20.3.1908) · page 17

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
25 (1908)
Issue
12 (20.3.1908)
Date
1908-03-20
Page
– (sequence 17)
Language
German
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Dr. L-Ioch's Wochru.chrM. Gelte 225 ftr. 12 Neue Bücher. Ignaz Bernstein. Jüdische Sprichwörter und Redensarten. Zweite vermehrte und verbesserte Auflage. 1908. In Leinwand gebunden Mk. 10.—. Verlag von I, Kauffmann. Frankfurt a. M. Kredo Ben Heik. Der Durst nach Schönheit. Preis Mk. 5.—, geb. Mk. 6.—. Verlagsbuchhandlung Schulze & ($ o., Leipzig, Querstraße 12. Kriefkafterr. L. S. in L. Sie finden die gewünschte Darstellung in Tr. B. M. L e r s ch, Einleitung in die Chronologie, 2. Aufl. (I. T-, S. 193 ff., Freiburg i. 39., Herder'sche Verlagsbuchhandlung. 1899. (Kalender d. Hebräer u. Jetziger Kalender der Juden); L. M. Lewisoh n, Geschichte und System des jüdischen Kalenderwesens, Leipzig 1853; SlonimSki, Jesod ha-Jbbur; S. B. Barnaby, The Jewish and Mohammedan Calendar, London 1901; I. Loeb, Tables du Calendrier Juif, Paris 1886. Kistner D., Kalender der Juden, Karlsruhe, (Fried, Gutseh), 1906. Cohn 39, Tabellen (für den jüd. Kalender) bei Jos. Singer, Straßburg 1899. Klein D.. Jnta Aruch, BreSlau 1864. Zuckermann im Jahresber. d. Brest. Rabbinerseminars 1890, 1892 u. 1893. Ed. Mahler. Biblische Chronologie (mit Tabellen für den neueren jüd. Kalender), Wien 1887, Konegen. Ed. Mahler, die Berechnung der Jahrespunkte. Sitzgs.-Ber. der Wiener Akademie, 1891. Ed. Mahler, MaimonideS Kiddusch Hachodesch. Wien 1890. The Measures, Weights and Moneys Of All Nation«. By W. S. B. Woolbouse, London 1859. „Bubokratie". Die jungen Leutchen scheinen zu glauben, daß es mit der Preßlüge dieselbe Bewandtnis habe, wie n.it dem Wein, der bekanntlich mit jedem Jahrgang edler und bester wird. Sie haben sich eben noch nicht zum Verständnisse dessen emporgeschwungen, daß die preßlügnerische Verleumdung, je älter ihr Jahrgang ist, desto, verächtlicher und gemeiner wirkt und immer nur Fusel bleibt, der unentwickelte Hitzköpfe betäubt und höchstens die Gemüter der Schuljugend, der er aufgetischt wird, zu vergiften vermag. Was kann man da anderes machen, als daß endlich einmal ein energischer Schulmeister die ungeberdigen jungen Leute in ernste Behandlung nehme.?! „Verganev". Der Troppauer Einbrecher Adolf Weiß, besten Namen im „Deutschen Volksblatt" mit zwei!! versehen wird, stammt, wie uns von verläßlicher Seite mitgeteilt wird, aus alter arischchristlicher Arbeiterfamilie in Jägerndorf. Dagegen ist der frömmelnde Richter Dr. Josef. R i s ch a n e k, welcher in der Gerichtsverhandlung vom 17. März wegen Verbrechen der Schändung und Verführung von zur Erziehung anvertrauten Personen zu sechs Monaten schweren Kerkers verurt'ilt worden, weil er an acht Mädchen, im Alter von acht bis dreizehn Jahren, Jahre hindurch schauerliche Sittlichkeitsdelikte begangen, von denen fünf seine Mündel waren, ein echter, unverfälschter Typ arischer Raffenreinheit. H. C. Wegen gewerblicher Konzessionen wendet man sich in Wien an den Magistrat als politische Behörde erster Instanz Die „Lehrhallen" Dr. August Wünsch es erhalten Sie durch je e Buchhandlung. Rabbiner Dr. M. Dr. Adolf Jellineks Ansprache an Proselyten lautete: „Erhalten Sie sich ein reines > rz und einen feien Geist! ,Ein reines Herz*, frei von jedem religiösen Haste gegen andere nichtjüdische Bekenntnisse und von jeder Verdammungswut Andersgläubiger und Andersdenkender. Sie brauche.! daher nicht Ihre Verwandten und Bekannten, wenn Sie auch Ihr neuer Glau.e von Ihnen trennt, aus Ihrem Herzen zu verdrängen und zu verbannen. Bewahren Sie ihnen die alte Liebe, Treue und Pietät, und nähren Sie die Ueberzeugi ng, daß Ihre früheren Religionsgenossen der himml'schen Seligkeit einst ebenso teilhaftig sein werden, wie Ihre neuen Glaubensbrüder, sobald sie ein heiliges, gottgefälliges Leben führen, die Gebote der Sittlichkeit beobachten und die Pflichten der Nächstenliebe erfüllen. Nur einer Lehre .vollen Sie Ihr Herz verschließen. jener mürrischen Lehre nämlich, welche alle Seelen vor Gott verdammt, wenn sie nicht durch den Glauben erlöst wurden, welchem Sie selbst früher angehörten. Denn ein reines jüdisches Herz soll jenem herrlichen Tempel gleichen, welchen der Prophet einst geschaut und in welchem alle Völker Raum finden, als Brüder und Kinder des himmlischen Vaters sich fühlen." Notiz. Union-Bank.H Die XXXVIII ordl. Generalversammlung: der Aktionäre der Union-Bank findet Samstag den 28. März 1908 am 11 Uhr vormittags im Anstaltsgebände I., Renngasse 1 statt. Tagesordnung:: 1: Bericht des,Verwaltungsrates und Vorlage des Bilanzabschlusses.;pro 1908. 2: Bericht des Revisionsausschusses und Beschlussfassung hierüber. 3. Beschlussfassung über die Verwendung des Reingewinnes. 4, Antrag des Verwaltungsrates auf Abänderung der §§ 2, 6, 13 und 36 der Statuten. 5. Wahlen in den Verwaltungsrat. 6. Wahl des Revision sausschusses für das Jahr 190o. Die stimmberechtigten Herren Aktionäre, welche an der Generalversammlung teilzunehmen wünschen, wollen ihre Aktien in Gemässheit des § 37 der Statuten spätestens am 20. März a. c. deponieren und zwar: in Wien bei der Liquidator der Union-Bank, in Triest bei der Filiale der Union-Bank, in Berlin bei dem A. Schaaffbausen’schen Bankverein oder bei der Dresdner Bank, in Frankfurt a. M. bei der Deutschen Effektenu. Wechselbank oder bei der Dresdner Bank in Frankfurt a. M., in München bei der Bayrischen Hypotheken- und Wechselbank oder bei der Filiale der Dresdue* Bank in München, in Nürnberg bei der Filiale der Dresdner Bank in Nürnberg, in Genf, St. Gallen und Zürich bei dem Schweizerischen Bankverein oder bei der Eidgenössischen Bank (A.-G.), in Basel bei den letztgenannten Instituten oder bei der Aktiengesellschaft von Speyer und Co. Die Aktien sind unter Anschluss von Konsignationen zu erlegen, welche vom Einreicher eigenhändig zu unterzeichnen und für Wien in zwei Exemplaren, tiir die anderen Erlagstellen in drei Exemplaren ausznfertigen sind. Ein Exemplar der Konsignationen erhält der Deponent mit der Empfangsbestätigung versehen zniück, nach abgehaltener Generalversammlung werden die Aktien gegen Rückstellung dieser Konsignation ausgefolgt. Das Stimmrecht kann vom Aktionär oder von dessen gesetzlichem Vertreter p rsönlich oder durch Bevollmächtigung eines anderen stimmberechtigten Aktionärs ausgeübt werden (§ 38 der Satnten). § 37 der Statuten la tet: Der Besitz von je 20 Aktien gibt das Recht auf eine Stimme in der Generalversammlung. Zur Ausübung des Stimmrechtes ist erforderlich, dass die Aktien längstens 8 Tage vor dem Zusammentritt der statutenmässig berufenen. Generalversammlung in die Gesellschaftskasse oder an einem anderen vom Verwaltungsrate zu bestimmenden Ort hinterlegt werden. Aaseln Freiherr von Rotbscblldscbe Stlftunu für Israelitische Walsen der k. k. Retcüshaupt- und Residenzstadt Wien. Aus der obQn genannten Stiftung sind 20 Plätze ä K 200 — an solche Waisen israelitischer Konfession zu vergeben, die in Wien zuständig sind und von würdigen und armen Personen abstammen. In Gemässheit der stiftbriefiichen Bestimmungen werden den zu beteilenden Waisen in erster Reihe solche bedacht, deren Väter entweder verarmte und notleidende Kauflente und Handelsgenossen oder aber auch Künstler, d. h. Maler, Bildhauer oder endlich ein Knnstgewerba ausübende Handwerker waren. Andere Waisen, bei welchen diese speziellen Vorbedingungen nicht eintreffeu, sind dann unter übrigens gleichen Umständen in zweiter Reihe zu berücksichtigen. Die mit einem solchen Stiftungsgenusse zn beteilenden Waisen dürfen nicht weniger als sechs Jahre alt sein und sollen zur Zeit ihrer Bewerbung auch nicht das 18. Lebensjahr überschritten haben. Die im schulpflichtigen Alter stehenden Waisen müssen die Schule besuchen, tadellose Sitten und mindestens einen guten Fortgang aus weisen. Stiftliuge, die in ihrem 15. Lebensjahre zum ersten Male in den Genuss dieser Stiftung gelangen, können den Betrag per K 200.— bei ausgezeichneter Verwendung und sehr gutem Fortgange in ihren Ausbildungsstudien durch längstens drei anfeinanderfolgende Jahre ohne Unterbrechung beziehen, wählend die übrigen Bewerber den Stiftungsgenuss per K 200. in der Regel nur für ein Jahr erhalten. Gesuche, welche mit dem Zuständigkeitsausweise, dem Armutszeugnisse, dem Nachweis der Verwaisung, dem Gebartszeugnisse eventuell mit den Schulzeugnissen des Bewerbers und bei Geltendmachung des Vorzugsrechtes mit den Nachweisen über dasselbe belegt sein müssen, sind bis Z. März 1908 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde, I., Seitensttttengasse 4. III. Stock woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich b hoben werden können, während der Amtsstundeu zwischen 9 und 12 Uhr vormittags, zu überreichen. Auszüge aus den Gebuits-, Tranuugs- und Sterben»atriken der israeliiiscl en kultusgemeind« Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich; es genügt vielmehr die genaue Angabe der betreffenden Daten. Auf s-päter einlangende oder nicht gehörig belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen Sigmund Edle - vin Wertheimsteinscbe Stlpendienstiftung. Der Vorstand der israelitischen Knltusgen-einde Wien verlautbart hiermit, dass am 18. Juni 1908 als dein Sterbetage des Herrn Sigmund Edler von Wertheimstein aus dem Zinsenerträgnisse dieser Stiftung acht Stipendien 3 K 84*—, und zwar zur Hälfte an studierende Jünglinge jüdischen Glaubens an der hiesigen Universität, vorzüglich an solche, welche mit gutem Erfolge der mosaischen Theologie sich widmen, zur anderen Hälfte a) an israelitische Schüler des hiesigen Konservatoriums und b) an israelitische Jünglinge, welche sic h der bildenden Künste an der hiesigen Akademie befleissen, zur Verleihung gelangen. Bei gleicher Befähigung sind vorzüglich

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