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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1908-03-20 · 12 (20.3.1908) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
25 (1908)
Issue
12 (20.3.1908)
Date
1908-03-20
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Hr. 12 Dr. Slocb’s MocvenscdrtN. Seite 213 Schande dieser Ausnahme Vorbehalten. Im Prozesse Hilsner geschah es zum ersten und einzigen Male, daß die Verurteilung des Angeklagten wegen Ritualmordes in der Form Rechtens erfolgte. In der Form Rechtens, jawohl! In der Form Rechtens wurde dem Rechte der Geist ausgetrieben, in der Form Rechtens wurde das Rechtsverfahren zu einer wirkungslosen Zeremonie degradiert, in der Form Rechtens ein Urteil gefällt, das den Irrsinn sanktioniert und in der Form Rechtens wird ein armer Teufel in Kerkerhaft gehalten, trotzdem seine Unschuld vor dem Forum der Wissenschaft schon längst erwiesen ist. Man muß doch endlich einmal den Mut haben, das Ding beim richtigen Namen zu nennen, und darum will ich Ihnen ganz offen sagen, warum die Regierung keine der an sie in der Hilsnersache gestellten Interpellationen bisher beantwortet hat. Man fürchtet sich, begangenes Unrecht einzugestehen, man fürchtet sich, zu bekennen, daß die Hilsnersache bis zur Stunde im Banne der Politik steht, man fürchtet sich, der antisemitischen Ethik entgegenzutreten, einer Ethik, die an die Stelle des kategorischen Imperativs den kategorischen Optativ gesetzt hat. Die Politik verdirbt die Charaktere, sagt man. Die Hilsnersache zeigt aber, daß die Politik nur deshalb die Charaktere verdirbt, weil die Charaktere es sind, die die Politik verderben. Richtig verstanden, ist ja jeder Ritualmordprozeß ein politischer Prozeß und darum ist es begreiflich, daß das politische Interesse die in der Hilsnersache erjagte, kostbare Prozeßbeute nicht fahren lassen will. In der Hilsnersache kämpfen zwei Gewalten: Politik und Recht, den ungleichen Kampf, Machtinteressen haben das Rechtsinteresse verdrängt und im Namen der Politik soll die Hilsnersache versumpfen und ersterben. In der Hilsnersache hat ja doch die Politik das Recht erschlagen. Wie sollte die Politik nicht zittern, daß Tote lebendig werden? Wie sollte sie nicht davor zittern, an den Pranger des Jahrhunderts gestellt zu werden? Wie sollte sie nicht davor zittern, vor ihrenr höchsten irdischen Richter, unserem Kaiser, für ihre Missetat zur Rechenschaft gezogen zu werden? Nun sehen Sie wohl, verehrte Versammlung, was mein Majestätsgesuch will: nämlich " genau das, was Um der Politik willen um jeden Preis verhindert werden soll. Um der erbärmlichsten Politik willen soll man schweigen, wir aber wollen reden, so laut und stark, daß selbst das eingerostete Gewissen in Bewegung geraten soll; um der erbärmlichsten Politik willen soll derjenige eingesargt bleiben, den man lebendig begraben hat, wir aber wollen die Gräber aufreißen und der Welt zurufen: Seht her, da sind sie die Justizmörder! Um der erbärmlichsten Politik willen müssen Minister untätig bleiben, wenn eine erlösende Tat von ihnen gefordert wird, und die obersten Richter des Reiches müssen sich vor dem Notschrei der öffentlichen Ueberzeuqung die Ohren verstopfen, weil die antisemitische Bestie die Parole ausgegeben hat, daß die Juden den obersten Gerichtshof bestochen haben. Wir aber ertragen das furchtbare Unrecht nicht länger, wir wollen nicht länger zusehen, wie die Raubtiertatze schimpflichster Politik das klare Recht niederhält, wir wollen nicht länger zusehen, wie alle diejenigen schweigen, die reden sollten, weil man ihnen zu reden verbietet, wir wollen nicht länger zusehen, wie ein unschuldiger Mensch in seiner Kerkerzelle gefangen gehalten wird, wir wollen nicht länger zusehen, wie eine arme Mutter um ihren Sohn die Hände ringt, nein, wir wollen nicht, wir wollen nicht, wir wollen nicht! Der Weg ist nun gefunden, der aus dem Chaos rechtsfremder Interessen in reine Sphären führt, spät freilich, nach neun Jahren fruchtloser Geduld, aber besser spät, als nie. Sie wissen, wohin unser Weg führt und ihrer begeisterten Zustimrnvng bin ich nun gewiß: Wir gehen zum Kaiser! Dem Kaiser wollen wir unser Leid klagen, dem Kaiser wollen wir künden, daß das schwerste Unrecht rascheste Abhilfe fordert, dem Kaiser schildern, wie das Urteil zustande kam, das im Namen Sr. Majestät kundgemacht wurde. Der Kaiser soll durch uns erfahren, nicht nur, daß ein alter abergläubischer Wahn ein Menschenopfer gefordert hat, sondern auch zum ersten Male, wie in diesem Hilsnerprozeffe innerhalb und außerhalb des Gerichtssaales das Recht gebeugt, mißhandelt, zu Tode gewürgt wurde. Jawohl, zum ersten Male. Denn es ist unmöglich, daß die Kunde von dieser grauenhaften Rechtsverstümmelung jemals bis zu den Stufen des Thrones gedrungen ist, es ist unmöglich, daß der Monarch bis zur Stunde von allen diesen Ruchlosigkeiten auch nur die leiseste Ahnung hat. Nein, er kann nichts davon erfahren haben, welcher Abgrund von Grausamkeit, Haß und Niederträchtigkeit vor seinem ritterlichen Sinne ängstlich verborgen wird, er kann auch nichts davon erfahren haben, wie im Namen jenes fluchwürdigen Prozeffes unausgesetzt eine ganze Glaubensgenossenschaft entehrt und geschändet wird, die neben Gott nichts so reinen Herzens liebt, als Kaiser und Vaterland. Nein, unser Kaiser kann von diesen Dingen nichts erfahren haben. Er, das leibhaftige Symbol der Gerechtigkeit, Er, zu dem alle Völker der Welt in inniger Ehrfurcht aufschauen, in deffen Weisheit und Rechtsfinn sie das Schiedsrichteramt zu legen pflegen, um Seinen Spruch wie ein Gottesurteil zu empfangen, unser Kaiser, der die erhabene Devise seines Hauses „Justitia rsFNorum kunäawsntum" wie kein zweiter Herrscher der Welt immer und freudig in lebendige Tat umsetzt, unser Kaiser hätte, wüßte er von dem Rechtsbruch, dem säkularen Skandal schon längst ein Ende gemacht. Und eben darum, damit Er alles wisse, gehen wir zum Kaiser. Gewiß, wir bitten den Kaiser um Gnade, vor allem um die hohe Gnade, das Gesuch zu lesen, das wir voll Ehrfurcht in Seine Hände legen. Wir bitten nur um diese Gnade, um diese eine einzige Gnade. Alles übrige wollen wir der Schwerkraft der Tatsachen überlassen. Wer darf sich heute erdreisten, die Tragweite dieser Allerhöchsten Würdigung vvrausbestimmen zu wollen? Gerade der besondere, ich darf füglich sagen, gerade der unerhörte Inhalt dieses Gnadengesuches läßt die unberechenbarsten Möglichkeiten zu. Wenn dieses Gnadengesuch im Gegensatz zu allem Herkommen Begnadigung um des Rechtes willen erbittet, wenn darin betont wird, daß ein Justizmord nicht nur verübt wurde, sondern daß ein Justizmord von allem Anfänge an beabsichtigt war, wenn in dem Gnadengesuche dargelegt wird, wie alle Schleusen menschlicher Gemeinheit geöffnet wurden, damit die schlammige Flut aufgewühlter Leidenschaft alle Schutzdämme des Gesetzes niederreiße, wenn in dem Gesuche Schritt um Schritt gezeigt wird, wie alle Bürgschaften des Rechts in Bürgschaften des Unrechts umgewandelt wurden, wenn nachgewieseu wird, daß die bestehenden Gesetze nur äußerst schwer dem Frevel beikommen können, weil der Gesetzgeber die Möglichkeit solcher Orgien am: schloß, wenn in dem Gesuche hervorgehoben wird, daß im Hilsnerprozeffe der Gerichtssaal ganz und gar unter der Herrschaft und Nachwirkung von Ereignissen stand, die außerhalb des Gerichtssaales sich zutrugen, wenn schließlich bemerkt wird, wie eben schon deshalb das Gesetz sich als unzureichend erweist, weil das Gesetz zwar Formmängel im Gerichtsverfahren beheben kann nicht aber Fälschungen der öffentlichen Meinung außerhalb des Gerichtsverfahrens, seien sie auch noch so kraß, noch so systematisch, noch so verhängnisvoll — wissen wir, ob Se. Majestät nicht vor allen Dingen an Seine Ratgeber die schicksalsschwere und entscheidende Frage stellen wird: Ist das alles wahr oder ist es unwahr? Wird nur erst an Allerhöchster Stelle diese ganz unvermeidliche Frage gestellt, dann ist der Erfolg des Gesuches unabsehbar. Denn wenn der Kaiser diese allererste Frage stellt, dann kann die ehrliche Antwort nur lauten: Ja, Majestät, jedes Wort ist wahr! Die Weisheit des Kaisers wird diese Frage tun, die Gerechtigkeit des Kaisers aber läßt uns hoffen, daß das Bekenntnis fürchterlicher Wahrheit, das die Antwort ablegt, noch ganz andere Konsequenzen reifen wird, als die bloße Begnadigung Hilsners. Wenn bisher der oft wiederholte Ruf nach Wiederaufnahme des Verfahrens dort, wo dieser Ruf gehört werden sollte, fruchtlos verhallte, — seien wir getrost: Die erleuchtete Weisheit unseres Kaisers wird das Mittel finden, wie dieser Schandfleck aus der Justizgeschichte Oesterreichs zu tilgen sei, vor allem auch das Mittel, wie die berufenen

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