Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 25 (1908)
- Issue
- 10 (6.3.1908)
- Date
- 1908-03-06
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 184 Dr. SBlocb’s MoebensebriN, Nr. 10 und Midrasch, Gotting 1878", S. 194 aufmerksam gemacht hat und dem Wortlaute entsprechend übersetzt worden ist. Es handelt sich demnach um keinem neuen Fund, sondern um etwas Bekanntes, was aber wohl verdient, wieder in Erinnerung gebracht zu werden." Sehr geehrter Herr Redakteur! Hiemit ersuche ich um Aufnahme folgender Notiz zu dem Artikel „Agadisches in den Evangelie*n" in der Nummer- 9 Ihres sehr geschätzten Blattes. Der Verfasser dieses Artikels schreibt: „Es fiel mir auf, daß der Midrasch nicht auch auf Jes. 51, 1—2 hinweist, wo Abraham ausdrücklich als Zur-Fels bezeichnet wird". Diese Bemerkung ist nun nicht richtig. Der „Jalkut Schimoni" zu Num. XXIII, 9, sagt wörtlich: „Als der Allerheiligste den Abraham in der fernen Zukunft erblickte, sprach er: Ich habe nun den Felsen gefunden (mozossi Petra), um darauf zu bauen und die Welt zu gründen. Darum wird Abraham der Fels genannt, denn es heißt (Jes. 51, 1): „Blicket auf den F e l s, aus dem ihr gehauen seid". (Zu vergl. ist: Wünsche: „Neue Beiträge zur Erläuterung der Evangelien aus Talmud und Midrasch, S. 195, Anm.). Mit Hochachtung Dr. M. G r ü n f e l d. _ Gutachten über das Schächten. Stuttgart. Auf Ersuchen des Herrn Kirchenrats Dr. Kroner hat Herr Prof. Dr. P. vonBaumgarten, Direktor des pathologischen Instituts der Universität Tübingen, das nachstehende bedeutsame Gutachten über das Schächten erstattet: Pathologisches Institut der Universität Tübingen. Tübingen, den 24. Februar 1908. In Beantwortung Ihres freundlichen Schreibens vom 21. v. M. in Sachen des rituellen Schächtens kann ich nicht umhin, mein Erstaunen darüber auszusprechen, daß auch heute noch die Gegner der Tierquälerei im Interesse des Tierschutzes sich mühen, die Ausübung des rituellen Schächtens nach den Vorschriften des jüdischen Religionsgesetzes unmöglich zu machen, nachdem, wie aus der beigelegten Gutachten-Sammlung hervorgeht, so zahlreiche Physiologen, Pathologen und Veterinärärzte ersten und allerersten Ranges, ja sogar Tierschutzvereine selbst die jüdische Schlachtmethode vom Standpunkt der Humanität und der Hygiene als die denkbar beste anerkannt haben. Wer durch diese Fülle von Zeugniffen der kompetentesten Fachmänner noch nicht belehrt worden ist, dürfte wohl überhaupt einer Belehrung nicht zugänglich sein, und ich bezweifle daher, durch mein Gutachten Ihrer guten Sache nützen zu können. Da Sie aber ein solches von mir zu haben wünschen, so komme ich diesem Wunsche gerne nach und stehe nicht an, hiermit zu erklären, daß nach meinen wissenschaftlichen Kenntnissen in Physiologie und Pathologie, sowie nach meinen praktischen Erfahrungen am Experimentiertisch und in Schlachthäusern die israelitische Schlachtmethode in jeder Beziehung den Vorzug vor den sonst üblichen Schlachtmethoden verdient und insbe.sondere auch der „Bolzenschußmethode" gegenüber als das schonendere Verfahren bezeichnet werden muß. Prof. Dr. P. von Baumgarten Vorstand des Pathologischen Instituts an der Universität Tübingen. das Schächten vor den sonst empfohlenen Verfahren des Schlachtend, sowohl iw Interesse der Hygiene wie des Tierschutzes, den Vorzug verdient. Prof. Dr. Th. S. Engelmann, Direktor des physiologischen Institutes der Universität Berlin. Das Gutachten, auf welches Herr Geheimrat Professor Engelmann Bezug nimmt, hat folgenden Wortlaut (vergl. Gutachten-Sammlung S. 57): „Ich kann nur meine Verwunderung darüber aussprcchen, das; man noch immer fortfahrt, Gutachter über das jüdisch-rituelle Schlachtverfahren einzuholen. Die Untersuchungen der Physiologen, Pathologen und Tierärzte haben läng st in einer für jeden Unbefangenen völlig überzeugenden Weise festgestellt, daß dies Verfahren vor allen andern den Vorzug und im Besonderen weniger als irgend eines der sonst empfohlenen oder geübten Verfahren den Vorwurf der Tierquälerei verdient Es kann sich nach meiner Meinung n»r um die Frage handeln, ob nicht das Schächten allgemein an die Stelle der sonst gebräuchlichen Schlachtverfahren zu treten habe. Das Jntereffe der Hygiene wie das des Tierschutzes scheinen mir entschieden eine Bejahung dieser Frage zu fordern." Ein Bibelfunv. Im „Journal des Debats" erzählt Gaston Mignon von vier jüngst in Kairo entdeckten Bibelhandschristen, die den Codex Vaticanus des 4. und den Alexandrinus des 5. Jahrhunderts an Wichtigkeit noch übertreffen sollen. Im Jänner 1907 bummelte er mit dem Großindustriellen Charles Freer aus Detroit in Michingan über den Basar der egyptischen Hauptstadt. In dem Laden eines Händlers, der sein Hauptgeschäft in Gizeh in Oberegypten hat, entdeckte Freer unter allerlei Gerümpel vier Pergamenthandschriften, die ihm wegen der guterhaltenen .prachtvollen Einbände und wegen der Zierlichkeit der wie neu aus den Pergamentblättern herausleuchtenden Abbildungen in die Augen stachen. Er erwarb den Fund und wußte ihn geschickt aus dem Lande zu bringen. Die Untersuchung durch amerikanische Gelehrte ergab, daß die vier Handschriften einen Teil des Alten Und fast das ganze Neue Testament enthalten. Der Philologe Henry A. Sanders weist sie dem vierten bis sechsten Jahrhundert zu. Eine Handschrift enthält das Deuteronomium und Josua, eine andere die Psalmen, die dritte die vier Evangelien, die vierte die Apostelgeschichte und die Briefe. Die älteste der vier Handschriften ist die der Psalmen, sie ist anscheinend auch vollständiger als der eingangs genannte Vatikanus. Die Aehnlichkeit mit dem gleichfalls schon genannten Alexandrinus des britischen Museums ist nach Mignon unverkennbar. Beide Bibelwerke umfassen vier Bände, das Pergament ist das gleiche, die in Initialen geschriebenen Worte folgen ungetrennt aufeinander bis zum Ende des jedesmaligen Abschnittes. Freers Handschriften sind aber etwas größer als die des britischen Museums. Ihr Hauptwert besteht aber darin, daß sie die Lücken in den Pergamentblättern des englischen Bibelschatzes ergänzen. Die Freerschen Handschriften dürften demnach besonders für die Textkritik wertvoll sein. Mehr wird sich erst sagen lassen, wenn Veröffentlichungen von Fachleuten vorliegen. Worauf sich die Angabe gründet, daß der Fund aus den Trümmern von Akmin in Oberegypten stamme, läßt sich aus Mignons Andeutungen nicht erkennen. Ei» Ehreuzengnis für das Schächten. Auf Ersuchen des Dr. Hirsch Hildesheimer hat Herr Geh. Medizinalrat Prof. Dr. Engelmann, ,Direktor des physiologischen Institutes der hiesigen Universität, das nachstehende Gutachten über das Schächten erstattet: Physiologisches Institut m _ , der U»iverfitöt Berlin. Berlin, 4. D-z-mb-r 1907. Ich bin auch heute noch der Ueberzeugung, beruh in meinem Gutachten vom 8. Dezember 1893 Ausdruck gab, daß Ein Augenzeuge von Rachels Leichenbegängnis. Ein New-Aorker Blatt veröffentlicht den Brief, den einer seiner Lehrer von fünfzig Jahren aus Paris erhalten und in welchem das Leichenbegängnis der „einzigen Rachel" beschrieben wird. Der Brief trägt das Datum vom 12. Jänner 1858. Die betreffende Stelle des interessanten Briefes lautet: „Sie sagten mir einst, Sie hätten die große Rachel gesehen und sie gar picht „groß" gefunden. Als ich, heute zugegen war, wie