Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 25 (1908)
- Issue
- 5 (31.1.1908)
- Date
- 1908-01-31
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Dr. Lweb's MocbenscbrM. Seite 85 Konzession entzogen werde, denn zu welchem Unfug diese armen Mädchen gezwungen werden, davon haben Sie keinen Begriff." Es liegt aber auch teilweise in unseren eigentümlichen Verhältnissen, daß so manches Mädchen in der Not nach einem Gewerbe greift, in welchem es dem sicheren Verderben entgegengeht. Da sitzen tagelang Mädchen mosaischer Konfession in unserem Vermittlungsbureau und harren einer Anstellung oder eines Dienstes als Verkäuferinnen, Stubenmädchen und dgl. doch keiner ihrer konnationalen Dienstgeber verlangt nach ihnen, „wir wollen nur christliche Dienstboten," ist die regelmäßige Antwort trotz unserer Vorstellungen! Was soll nun aus diesen Mädchen werden?" Berlin. Der Zentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens hielt am 22. d. M. im großen Saale des Apollo-Theaters in Posen eine stark besuchte Versammlung ab. Der Vorsitzende Rechtsanwalt K i r s ch n e r eröffnete die Versammlung, indem er die Delegierten aus der Provinz begrüßte und mit ehrenden Worten des verstorbenen Komiteemitgliedes, des Buchhändlers Jolowicz gedachte. Sodann nahm der Landtagsabgeordnete Rechtsanwalt Dr. Cohn aus Dessau das Wort zu seinem Vortrage: „Wie wahrt der deutsche Jude sein Recht?" Referent schilderte in beredten Worten die vielfachen Zurücksetzungen, die die jüdischen Glaubensgenossen von früher Jugend an zu erdulden haben. Die verfassungsmäßig gewährleistete Gleichberechtigung stände immer noch auf dem Papier. Die Verwaltungskörper fragten bei allen Anstellungen nach wie vor nach der Religion des Bewerbers. Selbst im Handwerk, in der Industrie und im Kaufmannsstande hätten die Juden mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen. Der Redner schilderte sodann die Tätigkeit des deutsch-israelitischen Gemeindebundes, des Verbandes der Juden, des Hilfsvereines, der jüdischen Logen, der mannigfachen neueren Bestrebungen und zuletzt in eingehender Weise die Tätigkeit der größten und einfliOreichsten Organisation, des Zentralvereines. AlS der Redner am Schluffe feiner Darlegungen die Versammlung zu unermüdlicher Tätigkeit und zur Propaganda im Sinne des Zentralvereins aufforderte, folgte minutenlanger stürmischer Beifall seinen Worten. In wirkungsvoller Weise führte sodann der Vertreter des Zentralvorstandes Rechtsanwalt Dr. Brodnitz-Berlin die vom ersten Vortragenden angeregten Gedanken wieder aus und sprach über das Thema „Rückblicke und Ausblicke", das mit gleichem Beifall ausgenommen wurde. Jüdisches ans Bayern. Vor einiger Zeit hat eine Reihe tonangebender Zeitungen teils referierend, teils kritisierend zur Abänderung des bayerischen Judenedikts vom Jahre 1813 Stellung genommen. Inzwischen hat der Landesverein für israelitische Kultusgemeinden und haben auch andere Persönlichkeiten, Rabbiner, Vorstände von Großgemeinden und auch andere einflußreiche Größen, an maßgebender Stelle ihren Einfluß geltend zu machen versucht. Die Sache befindet sich zur Zeit im Stadium der Vorbereitung. Die Kgl. Staatsregierung sucht sich eingehend zu informieren. Sie hat zu diesem Zweck 15 Rundfragen, welche die gesamte Einrichtung der Judengemeinden berühren, an ihre äußeren Organe zur Beantwortung zirkulieren lassen. Nr. 2 der Frage zeigt, daß die Entschlüsse der Kgl. Staatsregierung vom Judenedikt 1813 wohl ausgehen, daß sie aber in Rücksicht auf den gegenwärtigen Stand und die zukünftige Entwicklung darüber hinausgehen werden. Rabbinat und Schule, die Verwaltung von Kultusgemeinden und deren Vermögen, Umlagen, Gehälter und Stiftungen usw. find Gegenstand der Rundfragen und des Studiums. Die Kgl. Staatsregierung dürfte es aber auch freudig begrüßen, wenn aus der Mitte der Landgemeinden die Interessenten ihre Klagen und eventuell die Angabe von Mitteln zur Abstellung derselben bekannt geben möchten. Nicht nur Vertreter von Großgemeinden oder Rabbiner, welch beide in der Verwaltung des israelitischen Landesvereins zu Gehör kommen, sollten sich rühmen, das Ohr des Ministers zu haben; die Kgl. Staatsregierung dürfte Wert darauf legen, auch aus der Reihe der Kleingemeinden zweckdienliche Mitteilungen zu erhalten. Da dieselben zur Zeit ediktgemäß nickt organisiert werden können, weil das Edikt so viele „Religionsgesellschaften" zuläßt, als es Kultusgemeinden gibt, so dürfte es sich empfehlen, entweder in Sondereingaben oder durch die Preffe, jüdische oder politische, der Kgl. Staatsergierung die einzelnen Gemeindesorgen zur Kenntnis zu bringen. Wir verbinden mit der Bekanntgabe dieser für alle Juden in Bayern sowohl als auch außerhalb Bayerns hochwichtigen Zeilen die dringliche Aufforderung an alle Gemeindevorstände und Lehrer, zum Wohle der Gesamtheit rührig und tätig zu sein. FLZürzburg. (EineSchächtdebatte.) Auch in Bayern find die als Tierschützler verkappten Antisemiten eifrig an der Arbeit. Das in Hof vor mehreren Jahren ergangene, inzwischen wieder aufgehobene Schächtverbot, der ominöse „Straubinger Fragebogen", welcher vor zwei Jahren eifrig kolportiert ward, beweisen dies zur Genüge. Im Jahre 1902 hatte auch Würzburg seine Schächtdebatte. Man wollte die Schechita ohne Betäubung nicht zulaffen. Und jetzt wagte man wieder eine neue, wenn auch etwas harmlosere Petition. Dem Magistrat lag am 17. Jänner das Gesuch vor, ein Schächtverbot „lediglich für die christlichen Metzger" zu erlaffen. Offenbar hat man es mit diesem „gemäßigten" Antrag nur mit einer Rede zum Fenster hinaus zu tun. In der Abstimmung wurde denn auch der ganze Antrag mit allen gegen 2 Stimmen abgelehnt. Der Schlachthausreferent Rechtsrat Körbel erklärte sich vom sachlichen und juristischen Standpunkte, also aus Opportunitätsgründen, gegen den Antrag. Es würde in der Praxis zu gefährlichen Unzuträglichkeiten führen, wollte man ein partielles Schächtverbot inaugurieren. So sei nur an den Austausch der Vorder- und Hinterviertel zwischen christlichen und jüdischen Metzgern erinnert. Auch gehe es nicht an, polizeiliche Vorschriften auf besondere Personen zu beschränken. Dies habe der preußische Berwaltungsgerichtshof in einer Schächtentscheidung bereitanerkannt. Uebrigens würde ein etwaiges partielles Verbot dadurch umgangen werden können, daß christliche Metzger auf Grund von Privatabmachungen auf den Namen der jüdischen schlachten würden. Polizeilich könne nur die Hintanhaltung von Tierquälereien, insoferne sie aufgelegte Roheiten darstellen, ins Auge gefaßt werden. Die Frage, ob Schächten Tierquälerei sei oder nicht, könne hier nicht untersucht werden, da sich überdies in dieser Frage nicht einmal die Sachverständigen einig seien. Der Referent schloß, daß partielle Einschränkungen keinen Wert hätten, so lange die Schechita nicht reichsgesetzlich verboten sei. Darum sei er gegen den Antrag. Hatte der Referent sohin nur vom praktischen und juristischen Standpunkte aus, nicht au- Begeisterung für die jüdische Schlachtmethode gegen den Antrag gesprochen, so sprach sich M.-R. Frey offen gegen die Schechita aus. Nur „humanitäre" Gründe bestimmten ihn dazu. Darauf ließ sich Magistratsrat Schmitt dahin aus, er könne dem Antrag nicht zustimmen, weil erstens die Metzgermeister geschädigt würden, sodann aber — das sei sein Hauptgrund — könne er nie und nimmer einer Abmachung oder Verordnung seine Zustimmung geben, die einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft in Ausübung ihres Kultus hinderlich sei. — Der jüdische Magistratsrat Kahn nannte das Schächten gerade die Methode, die Vorzüge vor jeder andern besitze. Das sage er nicht als Jude, sondern vom allgemeinen Standpunkte aus. — Magistratsrat Frey gab noch schächtgegnerische Gutachten zum Besten. Das hinderte jedoch nicht, daß der tierschützlerische Antrag schließlich mit allen gegen 2 Stimmen Ablehnung fand. Raub jüdischer Mädchen in Rnssisch-Polen. Aus Warschau wird uns unterm 20. Jänner geschrieben: Nickt nur in Galizien herrscht der geduldete Unfug, jüdische Mädchen gewaltsam ins Kloster zu entführen und sie dort zu taufen. In Russisch-Polen häufen sich jetzt ebenfalls die Fälle, in denen jüdische Mädchen förmlich geraubt und in einem Kloster