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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1907-12-27 · 52 (27.12.1907) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
24 (1907)
Issue
52 (27.12.1907)
Date
1907-12-27
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 866 Dr. McxL's MocDenscbrltt. Nr. 52 auch die Bemessung der Taxe in einer ganz eigenartigen Weise vor sich geht. Ich habe die Bemerkung gemacht, daß, wenn jemand das Unglück hat, David oder Simon zu heißen, derselbe gewöhnlich mit der höchsten Taxe belegt wird; wenn er aber Abraham und Jsak heißt, dann gibt es überhaupt nichts. (Ruf: Daher Jakob Reumann! — Heiterkeit.) Ich bin froh, daß ich schon zuständig bin und auf die Entscheidung des Heimaisrechtsausschusses nicht angewiesen bin. Ich weiß nicht, ob ich, wenn ich um die Aufnahme in den Heimatsverband einkommen würde, nicht um eine Namensänderung bei der Statthalterei ausuchen müßte, weil mir das dann noch billiger käme, als wenn ich bei Ihnen um die Znsichernng der Aufnahme in den Heimatsverband ausuchen müßte. (Heiterkeit.) Wenn sie objektiv wären, müßten sie unbedingt trachten, daß in den Heimatsrechtsausschuß auch die Mitglieder der Opposition hiueingewählt werden. Es sind dort sehr wichtige Agenden zu entscheiden und es geht nicht an, daß man bei der Zusicherung oder Zuerkennung der Aufnahme in den Heimatsverband einzig und allein parteipolitische Grundsätze vorwalten läßt. Weiters habe ich die Bemerkung gemacht, daß zum Beispiel in den städtischen Betrieben, wenn einem Arbeiter die Aufnahme in den Heimatsverband zuerkannt oder ihm die Zusicherung der Aufnahme in den Heimatsverbaud gegeben wird, ebenfalls ganz merkwürdige Unterschiede gemacht werden. Die einen Arbeiter müssen die volle Taxe bezahlen, die andern wieder nur einen Teil. Es wird nicht erst erhoben, ob sich der Betreffende vermöge seines Erwerbes in einer besseren oder schlechteren Lage befindet, im Gegenteil, man findet sehr häufig, daß Vorarbeitern. Werkführern, kurzum Personen, welche finanziell besser gestellt sind, eine Herabminderung der Taxe bewilligt wird, daß ihnen 100, 200 K vorgeschrieben oder Raten für die Einzahlung bewilligt werden, daß aber andere wiederum die volle Taxe bezahlen müssen, so daß es ihnen unmöglich gemacht wird, das Heimatsrecht in Wien zu erlangen. Ich habe aber noch eine weitere Bemerkung gemacht In dem Bescheide, welcher bezüglich der Zusicherung der Aufnahme in den Heimatsverband hinausgegeben wird, ist angeführt, daß vor der Bewerbung um das Staatsbürgerrecht die Taxe von 600 K zu erlegen sei. Durch diesen Bescheid wird also die Meinung verbreitet, als könnte der Betreffende um die Staatsbürgerschaft nicht ausuchen, bevor er nicht diese Taxe von 600 Kronen erlegt hat. Das ist eine vollständig unrichtige Auffassung. Es kann dem Betreffenden die Taxe von 600 K vorgeschrieben werden, aber es darf der Bescheid niemals so aussehen, als ob die Bewerbung um das Staatsbürgerrecht von der Erlegung der 600 L-Taxe abhängig gemacht werden könnte. Die Nichterlegung der 600 L-Taxe beraubt den Betreffenden nicht des Anspruchsrechtes, denn dieses Recht hat er durch die Ersitzung und nicht durch Erlegung der Taxe erworben. Sie sind berechtigt, die Taxe exekutiv einzuheben, aber Sie können dem betreffenden Bewerber um das Heimatsrecht, welcher zehn Jahre in Wien seßhaft war, dieses Rechtes nicht deshalb für verlustig erklären, weil er die Taxe von 600 K nicht erlegt hat. Infolgedessen ist der Bescheid, wie Sie ihn hinausgeben, vollkommen ungerechtfertigt und erwiderspricht auch vollständig dem Geiste der gesetzlichen Bestimmungen. Ich mache weiters darauf aufmerksam, daß ich im Vorjahre anläßlich der Budgetdebatte gebeten habe, man möge doch davon absehen, für die Ausfertigung des Bescheides über die Bewerbung um die Zusicherung der Aufnahme in den Wiener Heimatverband eine Kanzleitaxe einzuheben. Es werden zahlreiche arme Teufel davon betroffen und infolgedessen habe ich gewünscht, daß von einer Einhebung einer Kanzleitaxe abgegangen werde. Es hat sich beispielsweise ereignet, daß Bewerber um die Zusicherung der Aufnahme in den Heimatsverband überhaupt keinen Bescheid erhielten, sondern, daß man sie zu dem betreffenden magistratischen Bezirksamt vorgeladeu hat. Dort hat man ihnen eine Gebührenvorschrift eingehändigt, der Mann hat aber einen Bescheid darüber, ob er abgewiesen wurde oder nicht, überhaupt nicht bekommen, sondern man hat ihm gesagt: zuerst erlegst du die Taxe, dann wird dir der Bescheid gegeben werden. Ich habe gewünscht, daß man dem Manne den betreffenden Bescheid unbedingt ausfolgt. Nun habe ich heuer, und zwar acht Tage vor Beginn der Budgetdebatte die Erledigung auf meinen Antrag bekommen. Diese Erledigung hat darin bestanden, daß man mir die gesetzlichen Bestimmungen, Ausschnitte und einige Entscheidungen der Gerichtshöfe, auch wieder Ausschnitte, die man mir angestrichen hat, übermittelt, worin gesagt ist, daß die Gemeinde Wien berechtigt ist, Kauzleitaxen einzuheben. Die Berechtigung der Gemeinde Wien, in bestimmten Fällen Kanzleitaxen einzuheben, habe ich gar nie bestritten, sondern ich habe nur gewünscht, daß die Taxen in diesen Fällen aufgehoben werden, weil sich zahlreiche Leute um die Zusicherung des Heimatsrechtes bewerben müssen, die es mit Rücksicht auf ihre Familie notwendig haben, sich um diese Zusicherung zu bewerben. Die Erledigung, die mir zugekommen ist, war also eine andere, als dem Anträge, den ich gestellt habe, entsprechend gewesen wäre. Ich beantrage deshalb heute (liest): „Der Ausschuß zur Verleihung des Heimatsrechtes wird aufgefordert, mit der bisherigen Praxis zu brechen, die Bewerber um Zusicherung d s Heimatsrechtes aus dem Grunde, weil sie arme Arbeiter sind . oder anderen Konfessionen angehören, mit der Maximaltaxe von 600 K zu belasten, wodurch ihnen die Erlangung des Heimatsrechtes unmöglich wird. Desgleichen beschließt der Gemeinderat, von der Einhebung einer Kauzleitaxe für die Ausfertigung eines Bescheides Umgang zu nehmen." Gleichzeitig spreche ich den Wunsch aus, daß man endlich die berechtigte Forderung berücksichtigt, daß in den Heimatsrechtsausschuß Vertreter aller Parteien entsendet werden, damit man die Gewißheit hat, daß wirklich objektive Entscheidungen gefällt werden. Ich mache aufmerksam, daß es im Heimatsrechtsausschuffe ebenso usuell ist, daß die Vertreter jedes Bezirkes für diejenigen referieren, die in ihren Bezirken um die Verleihung oder die Zusicherung des Heimatsrechtes ansuchen. Ich hätte gewünscht, daß die einzelnen Bewerber um die Verleihung des Heimatsrechtes nicht in den Verdacht gebracht werden, daß bei der Aufnahme in den Heimatsverband parteiische Rücksichten obwalten, und infolgedessen möchte ich, daß mit der Praxis gebrochen werde, nur Angehörige Ihrer Partei in den Heimaisrechtsausschuß zu wählen, sondern daß auch die Opposition in den Ausschuß ausgenommen werde. Der Antrag wurde der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugeführt. Tod eines jüdischen Legionärs. In der kleinen mährischen Gemeinde Neu-Raußnitz, dem Orte, wo Kaiser Josef den Pflug geführt, ist vorige Woche im Alter von 83 Jahren Moritz Oppenheimer gestorben. Der Dahingeschiedene war eine interessante Figur aus jener bewegten Zeit, in welcher sich die Jugend für die Freiheitsideale begeisterte. Oppenheimer hatte nicht nur an der Freiheitsbewegung in der österreichischen Hauptstadt teilgenommen, sondern war, nachdem die Windischgrätz'schen Bataillone in Wien eingezogen waren, nach Ungarn gegangen, um in der Honvedarmee Dienste zu nehmen, wo er es bis zum Hauptmann brachte und im Stabe des Generals Bem wirkte. Er wurde zum Märtyrer seines Freiheitsdranges und büßte mit fünfjährigem Gefängnis auf dem Spielberge nicht nur für die Teilnahme an dem Freiheitskampfe, sondern auch dafür, daß er einem der Häupter der Wiener Bewegung, Karl Tausenau, zur Flucht verholfen hatte. Nachdem er frei geworden, ging er später nach

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