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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1907-12-27 · 52 (27.12.1907) · page 2

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
24 (1907)
Issue
52 (27.12.1907)
Date
1907-12-27
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 862 Dr. DLocv s Mocvenscvritt. Nr 52 Aktion allerdings Aussicht auf einen Triumph des Rechtes. Allein in diesem Falle bedürfte es einer solchen parlamentarischen Aktion nicht. Die Regierung selber, die oberste Spitze der Justiz, würde ohne jede äußere Anregung Mittel und Wege suchen und finden, um das Justizverbrechen wieder gut zu machen. Den verantwortlichen Faktoren mangelt es weder an Einsicht noch an gutem Willen; sie sind, bloß untätig und halten sich schweigend zurück lediglich ans Angst, aus nicht ganz unbegründeter Angst, vor den terroristischen Gewalten der parlamentarischen Majorität, von welcher die Regierung nun einmal abhängig ist. Deswegen erscheint es uns ein ebenso vergebliches Bemühen, an die Majorität des Parlamentes, wie an die Regierung zu appellieren. Aus diesen Erwägungen heraus ist der Gedanke erstanden, zunächst die Befreiung des unglücklichen und unschuldigen Opfers im Gnadenwege bei Sr. Majestät zu erbitten. Wenn das Recht seine Wirksamkeit versagt und ohnmächtig sich erweist gegenüber den Gewalten der Politik, dann soll das Gnadeuwort Sr. Majestät des erhabenen Monarchen zur Befreiung des Unschuldigen angerufen werden. Und da dieses Gnadengesuch durch keine anderen Argumente begleitet und unterstützt wird, als durch den Hinweis auf die unerhörten, gegen den Verurteilten verübten Justizfrevel, so ist jede Unterschrift auf diesem Gnadengesuch auch ein feierlicher Protest gegen den verübten Justizmord. Die Tausende und Tausende von Unterschriften auf diesem Majestätsgesuch bilden eine wichtige und erhabene Manifestation von außerordentlicher Tragweite. Mau hat die Hilsneraffaire so oft mit der Dreyfusaffaire verglichen, daß wir auch über den Ausgang zu prophezeien wagen. Hier wird bestenfalls derselbe Ausgleich zwischen dem Willen der verhetzten Masse und den Forderungen der Gerechtigkeit getroffen werden wie in Frankreich. . Auch in Frankreich ist die Umstimmung nicht im Parlament erfolgt, sondern von außen gekommen durch Manifestationen der unpolitischen Intellektuellen, die auf die öffentliche Meinung eingewirkt haben. Trotzdem die Kammer zum größten Teil antisemitisch und nationalistisch war, konnte sich die Regierung auf die von Zola und Lazare geänderte öffentliche Meinung stützen und Dreyfus rehabilitieren. In der Aktion für H i l s n e r s Begnadigung, liegt die feierliche Manifestation für seine Unschuld. Die Propaganda für das Majeftätsgefuch bildet zugleich einen Mahn- und Weckruf an das öffentliche Gewissen. Alle diejenigen Männer und Frauen ohne Unterschied des Standes, Nationalität und Konfession, welche gewillt sind, der Sache des Rechtes und der Gerechtigkeit mit ihrem Namen und ihrer Unterschrift zu dienen, wollen an den Hof- und Gerichtsadvokaten Dr. Friedrich Elbogen, Wien, I., Graben 29, brieflich die Ermächtigung erteilen, ihren Namen dem Majestätsgesuch beizufügen. Girre rreue Publikation über den Proretz Pilsner. (Der Prozeß Hilsner.') Aktenauszug, verfaßt von Maximilian Paul-Schiff. Wien 1908, Buchhandlung L. Rosner. Unter obigem Titel wird, wie der Verfasser im Vorworte sagt, der Oeffentlichkeit ein jeder Kritik und jeden Kommentars entbehrender Auszug des dem Prozeß zugrunde liegenden wesentlichen Materials zugänglich gemacht, damit sich jedermann eine Meinung über das Beweismaterial und das Verfahren bilden könne. Die Arbeit fußt auf den gerichtlichen Protokollen samt Beilagen, sowie auf den stenographischen Aufzeichnungen der Verhandlungen, sämtlich in der von dem Verteidiger Doktor Aurednicek kontrollierten deutschen Uebersetzung. Wichtig erscheinen die Erhebungen der Prager Polizeidirektion betreffend Karl Janda, der der Ermordung der Agnes Hruza verdächtig erschien und gegen den die Prager Polizeidirektion 15 schwerwiegende Verdachtsmomente anführt, der aber gleichwohl nicht weiter verfolgt wurde. Die von der Kuttenberger Staatsanwaltschaft erhobene Anklage ist allgemein bekannt. Sie zitiert die später durch die Prager medizinische Fakultät total widerlegte Weisheit der Polnaer Gerichtsärzte, wonach die Leiche der Hruza fast vollständig ausgeblutet gewesen sei, und behauptet ohne besondere Begründung, daß sich an dem Meuchelmorde mehrere Personen beteiligten. Die Anklage verwertet die Aussage der Johanna Vomela, die am 29. Mürz 1899 aus dem Wege, auf welchem die Hruza ermordet wurde, mit einem ihr unbekannten Manne zusammentraf, in dem fie bei der Konfrontation Hilsner absolut nicht zu erkennen vermochte; gleichwohl erscheint in der Anklage die spätere Aussage der Vomela, „daß Hilsner jenem unbekannten Manne sehr ähnlich sei, und wenn sie darauf auch nicht schwören könne, daß es doch so sei, wie wenn er es gewesen wäre". Die Anklage zitiert das Urteil der Prager Gerichtsärzte, wonach die an der bekannten grauen Hose Hilsners Vorgefundenen Flecken mit größter Wahrscheinlichkeit von Menschenblut herrührten. Bekanntlich hat die Prager medizinische Fakultät später festgestellt, daß auf der Hose Blut nicht nachgewiesen werden könne, man könne nur nicht mit voller Bestimmtheit ausschließen, daß die Flecken von Blut herrühren. Aus der Kuttenberger Verhandlung erscheint zunächst das Plaidoyer des Staatsanwaltes abgedruckt. Es ist direkt unbegreiflich, daß der Staatsanwalt auf Grund des Beweisverfahrens den Geschwornen sagen konnte: „Ich habe niemals einen Fall gehabt, wo so viele Verdachtsgründe eine unzerreißbare Kette gebildet hätten, wie hier." Der Unbefangene muß sich sagen: „Ich habe noch niemals einen so schwachen Indizienbeweis gesehen." Die Rede des Dr. Baxa ist sattsam berüchtigt. Er konnte es sich leisten, ohne eine Unterbrechung befürchten zu müssen, die Geschwornen zu apostrophieren: Das Blut hat nicht um Rache geschrieen, weil kein Blut in ihr war. Er konnte von einer anderen ihr (der Ermordeten) widerwärtigen Rasse sprechen. Hierauf folgt in dem „Aktenauszuge" das Plaidoyer des Verteidigers Dr. Aurednicek. Er fand gegenüber den Anipielungen des sogenannten Privatbeteiligtenvertreters Dr. Baxa den Mur, zuerst das Wort „Ritualmord" auszusprechen und die Ausführungen Baxas auf das Entschiedenste zurückzuweisen. Nach seiner ersten Hetzrede wagt es Baxa, dem Verteidiger zu entgegnen, „dieser habe den Vorteil, daß er gegen den Ritualmord sprechen darf, wir aber für denselben nicht." Das Erkenntnis des Obersten Gerichtshofes vom 25. April 1900, welches das Kuttenberger Urteil kassierte, erklärt, daß nach dem nunmehr vorliegenden Fakultätsgutachten Btutentziehung zum Zwecke irgend einer bestimmten Verwendung des Blutes als Tatmotiv schlechthin auszuschließen ist. Das oberstgerichtliche Erkenntnis konstatiert, daß den Geschwornen das Beweismaterial vielfach in schiefer Beleuchtung vorgeführt wurde. In Pisek wurde bekanntlich Hilsner auch der Ermordung der Marie Klima angeklagt. Die diesbezügliche in dem Aktenauszuge wörtlich abgedruckte Anklage zeichnet sich durch keine besondere Logik aus, wenn sie sagt: Als der Verdacht betreffs des Mordes an der Hruza gegen Hilsner entstand, wendete sich naturgemäß gegen ihn auch der Verdacht, daß er den Mord an der Klima verübt habe. Dieses „naturgemäß" verdient, angemerkt zu werden. In dem in der Kuttenberger Verhandlung mit Hilsner durchgeführtem Verhöre finden wir die bekannte Aeußerung des Vorsitzenden: „Ob Sie ihr die Wunde versetzten, wissen wir nicht, aber daß Sie dabei mitgewirkt haben, das ist eine sichere Sache." So wagt es ein Vorsitzender zu sprechen, dem Unparteilichkeit zur Pflicht gemacht ist. Die nun folgenden Verhörsprotokolle der Zeugen und Sachverständigen (in dem Titel des bezüglichen Abschnittes sollen die Worte „in der Voruntersuchung" wohl wegfallen) zeigen uns, daß fast alle Zeugen bei späteren Einvernahmen mehr wissen als bei früheren, daß ihr Gedächtnis desto stärker und zuverlässiger wird, je weiter die Vorgänge zurückliegen,

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