Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 24 (1907)
- Issue
- 51 (20.12.1907)
- Date
- 1907-12-20
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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Nr. 61 V Sette »52 Dr. Moev s MocbensedrM. von uns verlangt? Die Raffe, deren- Naturalisation einst als Entwürdigung Englands angesehen wurde, gebärdet sich heute als die Stütze des Thrones und der Kirche. Sie find Engländer, sagen unsere Vornehmen, jüdische Angelegenheiten kümmern sie nicht. Sie schmähen bloß eine große Nation, wenn sie mit deren Namen ihre eigene Feigheit und Heuchelei zu decken suchen. Als ob es nicht Psticht eines Engländers wäre, menschliches Unrecht zu sühnen! Als ob große Engländer, wie der Lord-Kanzler und Lord Selborne nicht schon Jtoversammlungen präsidiert hätten! Ich erhielt von John Moreley und Joseph Chamber l a i n Zustimmungskundgebungen, die ich vom Parlamentsmitgliede Solomon Jacobs nicht erreichen konnte. Sagte ich nicht: während wir uns um unsere Armen kümmern, vernachlässigen wir unsere Reichen? Wir verlangen von ihnen nicht die Erfüllung ihrer Pflicht, selbst wie es zu Friedenszeiten geschehen sollte. Wir find schon für die schmutzigste Krume einer Konzeffion bezüglich Religion oder Nationalität dankbar. Das muß ein Ende nehmen. Wo gibt es ein Land in der Welt, in welchem es nicht mitten in unserer Erniedrigung auch Juden, mächtig an Reichtum, Namen und Einfluß, Handelsfürsten, Staatsmänner, Militärs, Richter und Finanziers, gäbe. Diese jüdische Macht ist für uns ein Hohn, wir verspüren nur den Neid, den sie erweckt, aber nicht den Segen, den sie bringen könnte. . Diese Macht hat uns schon wiederholt vernichtet, möge sie doch nun einmal sich erheben und uns retten. Das uns hingeworfene Geld befriedigt uns nicht, wir brauchen das Hirn, das Herz, die Seele unserer Besten und Kräftigsten und nicht die Ueberbleibsel ihrer freien Zeit oder die Brosamen ihrer Philanthropie. Während der gegenwärtigen Finanzkrisis in Amerika verbrachte Pierpont-Morgan und seine Kollegen ganze Nächte damit, wie der amerikanische Kredit zu retten wäre. Wann werden unsere Finanziers Nächte durchwachen, um die Zerstörung unseres Volkes abzuwenden? Vereinigt sind wir unbesiegbar, da können wir aufbauen, was wir wollen. Genug Jahrhunderte haben wir schon geweint und die Hände gerungen, die arbeiten sollten. Schon genug Jahrhunderte lang haben wir unausgesetzt geschrien: „Wie lang, o Herr, wie lang?" Es ist nun Zeit, daß wir auf die Antwort achten, die uns entgegendonnert: „Wie lange noch, o Israel, wie lange noch?!" Der Märtyrer von Karo». Ein historisch erwiesenes Ereignis. Von Rabbiner Adolf Altmaun in Salzburg. — Im Norden Ungarns ist das Komitat Saros mit seinen ansehnlichen jüdischen Gemeinden, wie: Eperjes, Kis-Szeben, Hethars, die alte, nun verfallene Gemeinde Sebes, Lemesch rc. gelegen. In allen diesen Gemeinden wird in der Regel bei jeder Seelengedächtnisfeier der Name! „hakoudausch reb Mansche mischarosch" an erster Stelle erwähnt. lieber die Geschichte dieses Mannes und seines Martyriums zirkulieren die verschiedensten Sagen und Erzählungen. Karl Eötvös in seinem großangelegten Werke über den Tisza- Eszlarer Prozeß erwähnt flüchtig mit einigen Worten eine Saroser Blutbeschuldigung. Schreiber dieser Zeilen hatte während seines Aufenthaltes in Eperies versucht, mit den Archivaren des uralten Komitatsarchivs und mit sonstigen Herren ins Einverständnis zu treten, um Zugang zu diesen Aktenstücken zu erlangen. Leider ohne Erfolg. Seit kurzer Zeit aber besitzt das Komitatshaus in Eperies einen neuen Archivar in der Person eines jungen, modernen, ganz vorurteilslosen, mit sehr bedeutenden Kenntnissen ausgestatteten Mannes, Dr. Viktor D w o r s a k. Er erfuhr, daß man sich vielfach für dieses Aktenmaterial interessiert, und er machte sich selbst an die Arbeit, suchte und stöberte unverdroffen und endlich gelang es ihm, unter dem ungeheueren Meere von alten \ Aktenbündeln sämtliche auf die Kodausch- Angelegenheit bezugnehmenden Akten herauszufinden. Sie bilden, einen ganzen Stoß. Dermalen schreitet er daran, das Ganze in einem Buche erscheinen zu laffen, das denn auch — wie zu wünschen wäre — Anfangs des Jahres 1908 erscheinen soll. Schreiber dieser Zeilen ward die Ehre zuteil, vom Autor des neu zu erscheinenden Werkes eingeladen zu werden, um in den Originalakten und in den Uebertragungen Einsicht zu nehmen und gleichzeitig zur beliebigen. Publikation der Resultate dieser Einsichtnahme ermächtigt zu werden. Das sollen nun in ganz knapper Form die folgenden Zeilen bringen: Am Sonntag den 3. Juni des Jahres 1764 entstand in der Ortschaft Orkuta nächst dem Städtchen Kis-Szeben im Komitat Saros ein ungeheuerer Rummel. Das fünfjährige Kind des Bauern Namens Janos Balla war spurlos verschwunden. Am dritten Tage, am 5. Juni, wurde in der Nähe der Ortschaft auf dem Terrain eines gewissen Chervena Krasze der Leichnam des verschwundenen Kindes gefunden. Die Gemeinde Orkuta gehört zur Stadt Kis-Szeben. Das erste gerichtliche Einschreiten in dieser Sache geschah daher von dort aus. Die zwei Aerzte der Stadt untersuchten die Leiche des Kindes und stellten fest, daß der Tod durch äußere Gewalttätigkeit, und zwar durch (am Halse noch bemerkbare) Stricke, also durch Ermürgungstod, eintrat.; . Der eine der Aerzte macht aber in seinem diesbezüglich ausgestellten Zeugnisse Erwähnung von gewissen, an den Körper des Leichnams ersichtlichen, sonderbaren Zeichen und behauptet von diesen Zeichen, daß dieselben von ganz sonderbaren, ihm unbekannten Werkzeugen herstammen, womit die unheimlichen Zeichen in den Körper des Kindes .hereingebrannt wurden. Bald erhält auch die Komitatsbehörde Kenntnis von dem Vorfälle und ohne viele Umschweife erhebt der Komitats- Oberanwalt ganz einfach die Anklage des Ritualmordes gegen jene Juden, die in der Umgebung wohnten. Die Grundlage zu dieser amtlichen Beschuldigung bildete der Umstand, daß der Gerichtshof die an dem Körper des Kindes ersichtlichen, sonderbaren Zeichen als h e b r ä i s ch e Buchstaben ansah und der Oberkomitatsanwalt, auf das damals stark verbreitete Werk „^näaismus rsetsotms" eines gewissen Janos Andras hinweisend, erwirkte es, daß der Gerichtshof die Blutschuld der Juden als völlig erwiesen annahm. Der Oberkomitatsanwalt verwies vor allem auf folgende Stellen des jüdischen Schrifttums als Beleg seiner gegen die Juden erhobenen Anschuldigung: 1. Deuteronomium Kap. 21, Vers 20 bis 21 (? das ganze Kapitel hat nicht so viele Verse.) 2. Deuteron. Kap. 20, Vers 16. 3. Rabbi Beczai (?) Folium 136, Columna 4. 4. Deuteron. Kap. 12, V. 29. 5. Deuteron. Kap. 7, V. 16. 6. Jalkut Schimeon 245, Col. 3. 7. Tractus Sanhedrin Kap. 73, Folio 57., Fol. 1. 8. Deuteron. Kap. 25, V. 19. 9. Tractus Sanhedrin Fol. 59, Col. 1. 10. Mechilta Fol. 11, Col. 1. 11. Tractus Spherim Avoda Sara Fol. 26, Col. 2. 12. Jalkut Schimeon Fol. 245, Col. 4, dtto. 773. 13. Numeri 25, V. 17. Im Handumdrehen erstanden auch schon Zeugen, und zwar in der Person des zehnjährigen Knaben Davidovitcs Laszlo (früher Jakob). In Adamföld lebte nämlich zn jener Zeit der vermögende Pächter Davidovitcs, der auch einen Hauslehrer (in den Akten heißt es „rauf rebbe") hielt. Der Name dieses Hauslehrers war Moses Josefowics. Der genannte Davidovitcs war Pächter des herrschaftlichen Gutsherrn Laszlo Bornemisza. Der Gutsherr Bornemisza nahm den kleinen Knaben des Davidovitcs Namens Jakob zu sich und ließ das Kivd