Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 24 (1907)
- Issue
- 50 (13.12.1907)
- Date
- 1907-12-13
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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2 Feuerherd mit siedendem Oel aufzupeitschen. Schon am 28. April 1899, das ist einige Tage nach der Auffindung der Leiche der Agnes Hruza, wurde im niederösterreichischen Landtage die obige Interpellation eingebracht. Und eine Interpellation löste die andere ab. insgesamt Variationen derselben blutdürstigen Akzente, insgesamt Exzesse wohlfeiler Demagogenkunst, die, von der allezeit wachen Betriebsamkeit jenes „Rechtskomitees" hundderttausendfältig verbreitet, von der Nacheglut der Bevölkerung von Polna und Umgebung gierig aufgesogen worden. Und so ging es fort bis ans Ende. Drei Geistliche veröffentlichten zur rechten Zeit Broschüren über den Ritualmord, und damit auch die höchste hierarchische Beglaubigung nicht fehle, druckte der Königgrätzer Bischof in seinem bischöflichen Organ „Obnova“ einen von ihm gehaltenen Vortrag ab, eine Brandrede, die in einen furchtbaren Appell an die schlimmsten Volksleidenschaften wirkungsvoll ausklang und in anderen antisemitischen Blättern gleich einer Siegesnachricht abgedruckt wurde. Der Titel des Vortrages war: „Das Blut". Eine wirksamere Ueberschrift ließ sich in der Tat nicht finden. Und dem Titel entsprach auch der Inhalt. Zunächst schildert der Bischof den Fluch, der auf dem jüdischen Volke lastet: „Jerusalem selbst sowie der Tempel wurden zerstört . . . Und seit dieser Zeit ruht der Fluch auf diesem Volke, welches jetzt schon mehr als 1800 Jahre ohne Vaterland und König, ohne Altar und Priester, gehaßt und verabscheut auf dem ganzen Erdball zerstreut ist." Und weiter erinnert der Bischof an die „Geschichte des Märtyrers oder des Knäbleins Simon von Trient, wie es am 24. März 1472 geschehen war. Sie sagte. . . . daß es auf das Kreuz gespannt war und daß sein Blut aus Haß gegen Christus vergossen, aufgefangen und für die altteftamentarifche:L Osterbrote weggetragen wurde. Diese schreckliche Begebenheit ist wie der immer sich wiederholende Ruf: Sein Blut auf uns und unsere Söhne! . . ." Und die Ortsbehörden von Polna stellten sich werktätig in den Dienst der „guten Sache": Der Polizeikommissär von Polna. vor allem der Bürgermeister von Polna (Chef der Polizeibehörde von Polna!) waren als aktive Mitglieder jenem „Rechtskomitee" beigetreten, das als förmliche Untersuchungsinstauz sich aufspielte, Zeugen — angeblich 180 an der Zahl — heranzog und einvernahm und als wahre gerichtliche Nebenregierung in ihrem usurpierten, nur von dem eigenen Parteifanatismus kontrollierten Wirkungskreise Protokolle verfaßte, die dann in der Hauptverhandluug als polizeiliche Protokolle bezeichnet und wie amtliche Schrift- und Beweisstücke verwendet wurden. In welchem Geiste diese „polizeilichen" Protokolle verfaßt waren, wie unheilvoll diese in der Geschichte jeder geordneten Rechtspflege ohne Beispiel dastehende Zeugenbeeinflussung werden mußte, kann angesichts der Tatsache nicht zweifelhaft sein, daß, wie schon bemerkt, der oberste Leiter des Ortspolizeiamtes in Polna, eben jener erwähnte Bürgermeister, an der Spitze des „Rechtskomitees" stand und auch sonst aus seiner Gesinnung kein Hehl machte. Dieser Bürgermeister, der, wie öffentlich behauptet wurde, dem Hauptbelastungszeugen im Hilsner-Prozesse Geld zur Bezahlung eines Advokaten gegeben, äußerte sich in einem Interview durch einen Zntungsredakteur auf die Frage, ob Polna durch den Wegzug der Juden würde geschädigt werden, „das wäre geradeso, als wenn ein Mensch die Krätze los wird". Von Leuten solchen Schlages wurden jene Personen „einvernommen", die für den Prozeß als Zeugen in Aussicht genommen waren, von solchen Leuten wurden die Z-ugen gesucht, gefunden, befragt, durchforscht, von solchen Leuten wurden die Antworten der Zmgen protokolliert, das heißt in der dem „Amtsorgan" gefälligen Form und Gestalt zu Protokoll diktiert, und dies alles mit jener amtlichen Eindringlichkeit des Vorganges, die unmerklich für die Auffassung des schlichten denkungewohnteu Mannes, bedeutungsvoll aber und verheerend für die Wahrheitsfindung Nuancen zuspitzt, Entferntes zusammenrückt, Nahes auflöst und so Zusammenhänge herstellt und trennt, die schließlich in der von der erhitzten Phantasie doppelt empfänglich gemachten Vorstellung des Zeugen an die Stelle des Erlebten das Protokollierte setzen. Und bis zur Hauptverhandlung hat dann der Zeuge Zeit genug, diesen methodisch eingeleiteten Verwandlungsprozeß in seinem Kopfe bis zur unbewußten Fälschung der Wahrheit zu entwickeln! Was er wirklich gesehen und gehört, ist längst verdrängt von dem, was man von ihm heraushören wollte. So ward der Boden gepflügt und hergerichtet, in monatelanger, unerhörter, beispielloser Wühlarbeit das Gift wilder Raserei in alle Poren des gesellschaftlichen Körpers getrieben, alle Verhältnisse im innersten erschüttert, korrumpiert, planmäßig verschoben, Stürme der Leidenschaft entfesselt, die mit täglich verstärkter Gewalt ihr Opfer forderten, das Opfer einer unheilvollen Wahnidee, das Opfer zugleich verruchter Parteispekulation, die verkommen und grausam genug war, mit den größten Mitteln die kleinsten Zwecke zu verfolgen. Nun war die Ernte reif geworden und die frevelhafte Hand, die das Feld bestellt hatte, durfte nun mühelos die gierig erwartete Frucht brechen. Es kam, wie es kommen mußte: Die Hauptverhandlung in Kuttenberg und später die wiederholte Hauptverhaudlung in Pisek ergaben das einstimmige Schuldverdikt der Geschwornen. Dieses Resultat wäre unabweisbar gewesen, auch wenn diese Verhandlungen von dem Gesetzesideal einer Schwurgerichtsverhandlung nicht weltenweit sich entfernt hätten. Die Geschwornen hätten nicht einfache Bürger, sondern himmelentstiegene Engel sein müssen, wenn sie hätten imstande sein sollen, sich der Herrschaft eines Milieus zu entziehen, dem sie selbst angehörten. Diese beiden Schwurgerichtsverhandlungen! Es darf mit Recht gesagt werden, daß in diesen Verhandlungen mit erschreckender Deutlichkeit gezeigt wurde, wie man dem Gesetze den Geist austreibt, wie man es anzustellen hat, um die äußeren Gesetzesformen zu wahren und gleichzeitig doch alle Bürgschaften zu vernichten, mit denen das Gesetz den Angeklagten zum Schutze gegen ungerechte Verurteilung umgibt. Denn auch das beste, das weiseste Gesetz wird zuschanden, wenn die Handhabung des Gesetzes der Loyalität entbehrt. Sollten die Geschwornen in Kuttenberg an der Existenz eines Ritualmordes zweifeln, wenn der Staatsanwalt sich nicht scheute, „von dem bekannten Motiv der Tat" zu sprechen? Sollten die Geschwornen in Kuttenberg an der Schuld Hilsners zweifeln, wenn der Vorsitzende, also der höchste Richter im Saale, die Verhandlung mit den an Hilsner gerichteten Worten eröffuete: „Ob Sie ihr die Wunde versetzten, wissen wir nicht, aber daß Sie mitgewirkt haben, ist eine sichere Sache?" So waren die Funktionäre, denen der Staat mit der Würde des Amtes auch die Verantwortung für dessen gewissenhaften Gebrauch übertragen, das waren die Auspizien ei"er Verhandlung, in der dann konsequent derselbe Vorsitzende, der seiner Voreingenommenheit so beredten Ausdruck gab, jedes Detail akzentuiert, das belastend erscheint, hingegen die entlastenden Beweise verschleiert und dämpft, derselbe Vorsitzende, der es geschehen ließ, daß der von dem Bürgermeister von Polna bestellte Anwalt der Privatbeteiligten eine Brandrede halten durfte, die alle Scheußlichkeiten der vorausgegangenen demagogischen Hetze noch einmal zu einem Appell an die wildeste Leidenschaft zusammenzufassen sich , erkühnte. Das konnte nun allerdings nur in einer Verhandlung geschehen, in der Zeugen ihre Aussagen mit Flüchen und Verwünschungen gegen den Angeklagten würzen und die in der Verhandlung anwesenden Mitglieder des „Rechtskomitees" unaufhörlich mit lauten Zurufen in das Beweisverfahren eingreifen durften. Der eine Zeuge nennt Hilsner „einen Erzlump", eine zweite Zeugin antwortet dem Angeklagten, da er einer Behauptung der Zeugin widerspricht, wörtlich: „Der Donner soll Sie treffen, zehn Zeugen habe