Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 24 (1907)
- Issue
- 50 (13.12.1907)
- Date
- 1907-12-13
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Luerr kaiserliche und königliche apostolische Majestät! Rllergnädigster Kaiser und Iberr! Ehrfurchtsvoll erscheine ich an den Stufen des allerhöchsten Thrones, um Gnade zu erbitten für einen der unglücklichsten Menschen, für Leopold H i l s n e r, den ein unbegreifliches Schicksal als Sühnopfer einer von wildem Fanatismus und schmachvollstem Aberglauben aufgehetzten Zeitperiode ausersehen hat. Ich rufe die Gnade Euerer kaiserlichen und königlichen apostolischen Majestät an, weil es gilt, den letzten Konsequenzen erlittenen Unrechts durch ein kaiserliches Machtwort Einhalt zn gebieten, die Folgen eines Justizmordes zu beseitigen, bei dessen Begehung Gesetz und Recht zu erbärmlichen Handlangern einer frevelhaften Parteitendenz herabgewürdigt wurden, die Justiz, dieselbe Justiz, die ihre Urteile im allerhöchsten Namen Euerer kaiserlichen und königlichen Majestät verkündet, dazu mißbraucht ward, eine Prozedur in den Schein des Rechtes zu hüllen, die jeden Freund geordneter Rechtspflege mit Schaudern erfüllen muß. Es steht mir nicht zn, vor Eurer Majestät in aller Form den Beweis zu führen, daß in Leopold Hilsner ein Unschuldiger verurteilt wurde. Mir steht es nicht zu, die Nichtigkeit und Haltlosigkeit der sogenannten Schuldbeweise im Prozesse Hilsner anfzudecken, zu zeigen, wie auf hunderten Punkten dieses wohl beispiellosen Beweisverfahrens alle Gesetze der Logik und Erfahrung verletzt wurden, wie Bosheit und Lüge, einfältigstes Vorurteil und auf Massensuggestion hinzielende Propaganda erfolgreich Voraussetzungen schufen, die dann sofort bequem zu Folgerungen verwertet werden konnten, deren sophistischer Charakter die beabsichtigte Blendwirkung auf die Geschwornen nur erhöhte. Die völlige Schuldlosigkeit Hilsners ist schon lange die Ueberzeugnng der gesitteten Welt geworden, als deren Anwälte innerhalb und außerhalb unseres Vaterlandes Männer auftraten, deren wissenschaftliche Bedeutung ebenso allgemein anerkannt wird, wie die Reinheit ihrer Gesinnung. Mir liegt im Rahmen dieser untertänigsten Bittschrift der Gedanke fern, gegen die Ueberzeugnng der Geschwornen, die Hilsner verurteilten, zu polemisieren, so verlockend es märe, an den Stufen des allerhöchsten Thrones noch einmal die unwiderlegbaren Gründe zusammenzufassen, mit denen aktengemäße Sachlichkeit und ungetrübte wissenschaftliche Klarheit den im Prozesse Hilsner ergangenen Spruch als eines der tranigsten Fehlurteile erkannt und nachgewiesen haben. Denn diese Feststellung liegt außerhalb meiner Aufgabe, der ein anderes, freilich gleich bedeutungsvolles Ziel gesteckt ist: Zu zeigen, wie dieses Urteil ein Fehlurteil wurde und werden mußte. Geruhe Euere kaiserliche und königliche apostolische Majestät, mir in Gnaden zu gestatten, in gedrängter Kürze, an der Hand unbezweifelter Tatsachen darzulegen, wie dieser unselige Prozeß, einer der unbegreiflichsten Verirrungen des menschlichen Geistes entsprungen, von Einflüssen genährt, die Recht und Gesetz frech verhöhnten, in eine Atmosphäre getaucht, die rasende Parteileidenschaft mit raffinierter Kunst erzeugte, wie dieser Prozeß das tragische Zerrbild einer Verhandlung wurde, die mit der Verurteilung des Angeklagten abfchloß, nicht weil Leopold Hilsner der gesuchte Mörder war, sondern weil Leopold Hilsner ein Jude ist. Der Prozeß Hilsner stand von allem Anfang an im Zeichen der Ritualmordbeschuldigung. Dieser alte Wahn, der immer wieder und bezeichnenderweise immer nur dann von neuem entzündet wird, wenn der für politische Parteizwecke mobilisierte Judenhaß seine regulären Agitationsmittel abgenützt hat, hatte auch hier gleich zu Beginn an der nachweisbar ausgegebenen Parole Feuer gefangen und gewissermaßen aufs Geratewohl — da der Täter doch nun einmal ein Jude sein mußte — Leopold Hilsner als den Ritualmörder bezeichnet. Hatte aber einmal der wachgewordene Aberglaube sein Opfer erspäht, dann konnte es politischen Freibeutern auch leicht werden, Beweise für Phantasien zu finden, die mit der Macht entfesselter Leidenschaft die Geister vergifteten, Spnkgestalten schufen und schließlich auch noch den Glauben dazu, daß alle diese tollen Erzeugnisse einer ausschweifenden, von perfioer Hand tendenziös geleiteten Einbildungskraft reale Gestalten und Begebenheiten waren. Niemals, sicherlich nie mit gleicher Kühnheit, haben äußere Faktoren den Gang gerichtlicher Erhebungen so maßgebend bestimmt, so erfolgreich irregesührt, wie im Prozesse Hilsner. Da war es zunächst ein durch seinen blutrünstigen Judenhaß bekannter Abgeordneter, der, das von einem antisemitischen Zeitungsredatteur in Böhmen ausgegebene Losungswort aufgreifend, wenige Tage nach Auffindung der Leiche der Agnes Hruza im niederösterreichischen Landtage eine Interpellation einbrachte, in der > s hieß: „In Oesterreich werden Justizminister von Jude», bestochen, um überwiesene jüdische Ritualmörder freizulasserr." Damit war die Parole flügge gemacht, bekräftigt, beglaubigt, zur Richtungsliuie der gesamten antisemitischen Partei gemacht, die denn auch in der Tat eine Interpellation der andern, einen Zeitungsartikel dem anderen folgen ließ, die alle, begleitet und kommentiert von leidenschaftlich akzentuierten Parlamentsreden, Hilsner als den „überwiesenen jüdischen Ritualmörder" bezeichneten und unerhörte Vorwürfe und Drohungen gegen alle Jnstizorgane erhoben, die nicht äugen-' blicklich das antisemitische Kommando akzeptieren. Wie verheerend derlei unter dem Schutze der Immunität vorgebrachte Kundgebungen auf den öffentlichen Geist, wie sie vollends vergiftend auf die Bevölkerung von Polna und Umgebung einwirkeu mußten, wie da jedes Wort, das aus der Mitte eines gesetzgebenden Körpers in Wien nach dem kleinen Provinzstädtchen getragen wurde, Woche uni Woche, Monat um Monat, in immer verstärkter Heftigkeit, die künstlich erzeugte und systematisch genährte Aufregung der Massen bis zu dem Grade steigerten, wo sie zu Judenexzeffen explodieren mußte — ist leicht einzusehen. War aber einmal der öffentliche Geist bis zur Psychose erhitzt, dann war es der Agitationskunst gewissenloser Aufwiegler leicht, die Volksstimmung durch täglich neuen Zündstoff auf der erwünschten Höhe zu erhalten. Zeitungsartikel wechselten mit Flugblättern des aufreizendsten Inhaltes ab, populär gewordene Gaffenlieder über Hilsner und seine Tat, Ansichtskarten, die Hilsner an der Arbeit des Ritualmordes zeigten, Broschüren im Sinne des Ritualmordes und Hilsner-Büsten besorgten die Popularisierung der schrecklichen Propaganda, deren Urheber und Leiter sich förmlich als sogenanntes „Rechtskomitee" organisierten. Eines dieser Flugblätter gab eine anschauliche Schilderung des Polnaer Ritualmordaktes. Darin hieß es, daß den Kopf des ermordeten Mädchen „ein Kultusbeamter der Hebräer, Oberer des Kahal, der Polizei- und Henkertruppe der Hebräer", gehalten habe, während der Schnitt geführt worden sei vom „Zaodik, dem heiligen Mann der Hebräer, dem Wunderrabbi und Schächter der alljährlichen Sühnopser"; Hilsner sei nur der „Beschaffer des Opfers" gewesen. Was nur immer den Interessen der Oeffentlichkeit dient, die Presse, die Parlamentstribüne, die Abgeordneten- Jmmunität, die Magistratur, wurde mobilisiert, um den