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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1907-12-13 · 50 (13.12.1907) · page 2

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
24 (1907)
Issue
50 (13.12.1907)
Date
1907-12-13
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 626 Dr. Llocd's Mocdenscbrltt. Nr. 80 wir auf den vollen Triumph der Zukunft, versagen wir uns aber deshalb nicht die Möglichkeit eines Gegenwartserfolges, der gleichfalls eine eklatante „Berichtigung der Schuldfrage" in sich schließen wird, wenn dem Rufe um „Gnade für einen Unschuldigen" die Antwort entgegeuhallen sollte: „Gnade"! Darum soll dieser Ruf von Tausenden und aber Tauseudeu ausgehen; aus allen Lagern und Konfessionen, aus der österreichischen Heimat wie aus allen Ländern soll er sich zu einem mächtigen Chore vereinigen, der als große Demonstration des öffentlichen Gewissens in einer aufregenden Frage des Rechtes, der Gesittung und der Humanität zu dem gütigen und gerechten Herzen unseres Monarchen dringen und zugleich als patriotische Tat dazu beitragen wird, das Andenken an eine der traurigsten Verirrungen der österreichischen Strafjustiz allmählich zu mildern und zu verwischen. Vom Jahrmarkt des Lebens. Kundmachung. Anläßlich des morgen beginnende« 60. Regierungsjahres Sr. Majestät des Kaisers Franz Joseph l. wird die Baronin Hirsch Kaiser Jubiläums-Wohltätigkeitsstistung K 50.000.— (Hufzigransend Kronen), an Personen, insbesondere Familienväter, welche durch Krankheit oder Uuglückssälle verhindert sind, ihrem Berufe uachzugehen, zur Verteilung bringen. Ungestempelte Gesuche sind ohne Beilagen' an das Bureau der Stiftung I., Ledererhof 2, bis längstens 31. Jänner 1908 zu richten und mit dem Vermerke „Jubilänmsgesuch" zu bezeichnen. Wie«, am 1. Dezember 1907. Das Komitee der Baronin Hirsch Kaiser Jubiläums-Wohltätigkeitsstistung. Die Lebensmittelteuerung und der jüdische Zwischenhandel. Von Herrn Sigmund H u s s e r l, Archivbeamten der israelitischen Kultusgemeinde, erhalten wir nachfolgende Zuschrift: Geehrter Herr Redakteur! In den letzten Tagen wurden sowohl im Parlament als auch anläßlich der von der Regierung einberufenen Enquete die Ursachen der schrankenlosen Teuerung aller Lebensmittel, welche den Arbeiter so hart trifft und den gesamten Mittelstand zu erdrücken droht, erörtert. Die bezüglichen Debatten boten einigen Rednern die willkommene Gelegenheit, wieder einmal in unverfrorener Weise das Judentum anzurempeln und die Hauptschuld an den bestehenden unleidlichen Verhältnissen zur Abwechslung diesmal dem angeblich meist jüdischen Zwischenhandel beizumefsen. Zum Beweis, wie gänzlich unberechtigt und töricht diese Anwürfe find, mag die Tatsache dienen, daß eine österreichische Regierung schon vor nahezu 100 Jahren nicht den Zwischenhandel an sich, sondern die Profitgier des damals noch ausschließlich arischen Zwischenhändlers als an einer bestandenen Teuerung schuldtragend erkannte und zur Bekämpfung derselben den jüdischen Kaufmann heranzuziehen suchte. Durch das nachstehende, wortgetreu zitierte, von der bestandenen k. k. Polizei-Ober-Direktion an die „Herren Repräsentanten und Vertreter der hiesigen israelitischen Tolerierten" gerichtete Dekret wird dies sehr treffend illustriert: Vermög hohen Regierungs-Jntimats vom 10./13. v.M. haben Seine Majestät mit Hostanzlei-Dekretes vom 27. v. M. zur Erleichterung der Konkurrenz in der Zufuhr des Getreides nach Wien, allergnädigst zugewilligen geruhet, daß einzelne Israeliten, wenn sie sich dazu anbieten, Getreide in größeren Quantitäten und in mäßigeren Preisen als die bestehenden, auf dem hiesigen Markt zu bringen, die Erlaubnis hiezu erteilt werde, jedoch soll diesen Israeliten, wenn sie mit den wohlfeileren Verkaufen nicht zuhalten, die erteilte Erlaubnis von der hohen Landesstelle ohne weiteres wieder abgenommen werden, welches ihnen im Voraus zu erklären sei. Von dieser allerhöchsten Entschließung werden die Herren Repräsentanten und Vertreter mit dem Beisatze in Kenntnis gesetzt, daß jene Israeliten, welche sich zu derlei Lieferungen bereit finden, sich deßhalb bei der hiesigen Stadthauptmannschaft zu melden haben. Wien, am 21. Oktober 1816. Sieber m. p. Zur Lage der Juden in Ungarn. Der Liberalismus hat in Ungarn vollständig an Boden verloren. Wir meinen nicht den parteipolitischen Liberalismus, denn dieser ist jetzt ganz ausgeschaltet, und es gibt heute keine politische Partei in Ungarn, die es ratsam finden würde, hie und da auch nur vorübergehend daran zu erinnern, daß Ungarn vor noch nicht allzulanger Zeit seinen Stolz darein setzte, als das liberalste Land der Welt zu gelten. Nein, nicht diesen Liberalismus meinen wir, dieser war stets und überall unverläßlich. Wir denken hier an den Liberalismus der Tat, der sich nicht kümmert um politische Schlagworte, der gegen seine Unterdrückung revoltiert, indem er sich aus dem gesellschaftlichen Leben nicht hinausdrängen läßt, selbst wenn die hohe Politik ihn beiseite schieben will. Inmitten dieser Angst selbst vor dem Scheine des Liberalismus, ist es sicherlich zumindest symptomatisch für die gegenwärtige politische Situation in Ungarn, daß nicht die Juden, die ja sicherlich von der klerikal-reaktionären Strömung am meisten zu leiden haben, es sind, die das Gewissen der Andersgläubigen aufzurütteln sich bemühen, sondern umgekehrt eine christliche Minorität, die Protestanten, sich an die Juden wenden, um mit ihnen gemeinsam den Liberalismus zu neuem Leben zu erwecken. Der Präsident des „Verbandes der reformierten Seelsorger Ungarns" Pastor Desider Balthazar richtet in dem jüdischen Blatte „Egyenlöseg“ einen Appell „an alle liberal gesinnten Bürger des Landes, ohne Unterschied der Konfession, sich zu gemeinsamer Tätigkeit zusammen zu tun, um die immer größer werdende Macht des Klerikalismus zu brechen." Besonders aber wendet sich Pastor Balthazar an die Juden Ungarns, von denen er anerkennt, daß sie „um die Begründung und den Ausbau des modernen Ungarn unvergängliche Verdienste sich erworben haben". Nach dieser historischen Feststellung, fährt der Führer der protestantischen Seelsorger fort: „Der wichtigste Faktor zur Niederringung des Klerikalismus ist die Gegenseitigkeit und Gleichheit zwischen den Konfessionen, und dieser Gedanke ist bereits als gesetzliches Grundprinzip im G.-A. XX des Jahres 1848 niedergelegt. Dies muß aus dem Dunkel der Vergessenheit ans Tageslicht gebracht, dies muß als Institution ins Leben gerufen und für immer gesichert werden. Die Ergänzung, beziehungsweise die in die Tat umgesetzte Folge des § 2 dieses Gesetzartikels ist § 3, der verfügt, daß die konfessionellen Staatsmitteln zu bestreiten seien« Ist dies einmal durchgeführt, so hört die klerikale Reaktion von selbst auf. Es wurde die Frage aufgeworfen — ich wundere mich, daß sie aufgeworfen werden konnte — auf welche Konfessionen sich der § 3 des bezogenen Gesetzartikels beziehe. Der angeführte Abschnitt spricht es klar aus: Auf jede rezipierte Konfession! Als rezipiert sind aber im 43. Gesetzartikel vom Jahre 1895 aufgezählt: Die römisch- und griechisch - katholische, die evangelisch - reformierte, evangelisch - augsburgische, die griechisch-orientalische, serbische, rumänische, unitarische und israelitische Konfession. Letztere, die israelitische, ist unzweifelhaft ebenfalls eine rezipierte Konfession, denn laut § 1 des G.-A. 42 vom Jahre 1895 wird die israelitische Konfession ausdrücklich als gesetzlich rezipierte Religion erklärt, und zwar wörtlich durch jenen Text, durch welchen die unitarische Konfession bereits im Jahre 1848 rezipiert wurde. Daß der Gesetzartikel 20 vom Jahre 1848 früheren Datums ist, als das Gesetz über die jüdische Rezeption, das ändert nichts an dem gegenwärtigen Verhältnisse der jüdischen Konfession zu den in diesem Gesetzartikel zugesicherten staatlichen Begünstigungen." Dieser viel umstrittene Gesetzartikel ist bisher, was die Juden betrifft, noch nicht und für die Protestanten nur zum Teile zur Durchführung gelangt. Pastor Balthazar fordert nun die Juden auf, sich die Durchführung des Gesetzes zu erkämpfen, und hierin mit den Protestanten gemeinsam vorzugehen. So weit wäre ja die Sache in Ordnung und die Situation klar. Die Juden würden ja die dargebotene Hand der Protestanten zur Waffenbrüderschaft behufs gemeinsamer Durchsetzung der beiden Konfessionen zugesicherten Rechte bereitwilligst annehmen und im Kampfe sicherlich ihren Mann stellen, aber die Sache hat ein uisi. Pastor Balthazar läßt die Juden nicht im Unklaren darüber, daß die Protestanten weiter zu gehen gedenken und daß ihnen als Endziel die Säkularisation der kirchlichen Güter vorschwebt, denn „es gehe nicht an, behufs Deckung konfessioneller Bedürfnisse die staatliche Steuerlast der

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