Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 24 (1907)
- Issue
- 48 (29.11.1907)
- Date
- 1907-11-29
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Sette 798 Dr. Llocb's MocbenscdrlN. Nr. 48 1814 mehreren österr. Soldaten, die vom Nervenfieber befallen, aufgeholfen. 12. Juni 1814. Franz m. p. Der österr. Soldat 1806 war Johannes Jordan aus Eger; 1809 u. a. Jakob Steiger aus Sehwandorf. 1818 G 1. 13. März für Böhmen. Peter Beer, Lehrer der Moral der Israelitischen Gymnasial- und Hauptschul-Jugend zu Prag, hat sich vom Hof kriegsrath die Entscheidung erbethen, ob auch junge Israeliten alsKadeten in die Armee eintretten, und hoffen können, in der Folge zuOfficiers befördert zu werden? Hierauf hat das p. den Bittsteller zu bescheiden: Es unterliege keinem Anstande, dass hoffnungsvolle junge Leute Israelitischer Nazion, insoferne sie nach dem Stande ihrer Eltern nicht ohnehin der Miiitärkonscription unterliegen, und sonst auch die erforderlichen Eigenschaften besitzen, als Kadeten oder ex propriis Gemeine bei den Regimentern assentiert werden können, wo sodann ihre Vorrückung zu Officiers- 6bargen einzig nur von ihrer Verwendung und Brauchbarkeit abhangen werde, da nach den humanen Grundsätzen der österreichischen Regierung die Religion hier keinen Unterschied mache, und bereits mehrere Individuen Israelitischer Nazion als Offiziere und Staabsoffiziere in der k. k. Armee dienen. Uibrigens werden von dieser Entschließung auch die Generalcommanden in Mähren, Galizien, Ungarn, Nieder- und Oberösterreich sowie die beiden Armeecommanden unter einem in die Kenntniss gesetzt. Aehnlich an die übrigen Generalcommanden. Beers Eingabe lautet: Hochlöbl. k. k. Hofkriegsrath. Wenn es schon die Pflicht eines jeden rechtlichen Mannes und Staatseinwohners erheischt, seine Mitbürger zur Vaterlandsliebe aufzufordern, und alles, was der Ausübung diessfälliger Pflichten im Wege stehet, zu beseitigen, so muss diese Pflicht umso unnachlässlicher bei einem Lehrer der Jugend seyn, da dessen eigentlicher Zweck Pflichtenlehre überhaupt und die der Regenten- und Vaterlandsliebe insbesondere ist. Unterzeichneter glaubt diese Prämisse vorausschicken zu müssen, damit seine folgende gehorsamste Anfrage und Bitte etwa nicht als zudringlich angesehen, oder ihr, was immer für eine andere Ursache als reiner Patriotismus untergelegt werden möge. Das Lehramt des Unterzeichneten, als Lehrer der Moral der israelitischen Gymnasial- und Hauptschuljugend in Prag, fordert es von demselben, die Jugend dieser Nazion zur Vaterlandsliebe überhaupt und zum Militärstande insbesondere umsomehr anzueifern, als mehrere Individuen dieser Nazion aus Gründen, welche hier auseinanderzusetzen allzuweitläufig wären, den Militärstand aus einem unrichtigen Gesichtspunkte betrachten. Um nun dieser Pflicht sich zu entledigen, sucht Unterzeichneter bei seinen Lehrvorträgen vorzüglich bei der Gymnasialals auch vierten Klasse der Hauptschuljugend alles zu tlmn, um diesen Gegenstand zu beleuchten, und diese bereits erwachsenen Jünglinge dafür empfänglich zu machen. Als er beim Eintritt des gegenwärtig sich entspinnenden Krieges mit seinen Schülern sich darüber besprach und sie unter andern auch auf die Ehre, in Reihe und Glied für das Vaterland zu fechten, aufmerksam machte, sie zum freiwilligen Beitritte aufmunterte, und ihnen das Beispiel benachbarter Staaten, vorzüglich des Peussischen, vorhielt, wo so sehr viele Jünglinge israelitischer Nazion freywillig unter die vaterländischen Fahnen sich stellen, erwiderten einige: dass eben dieses Ehrgefühl, welches der eigentliche Gesichtspunkt des Militärs seyn muss, sie von diesem Stande zurückhalte, indem einer allgemeinen Sage gemäss hei der k. k. österreichischen Armee ein Normale bestehen soll, gemäss welchem kein Israelite als Kadet eintreten und umso weniger zum Officier avanciren könne. Da nun soweit Unterzeichneter sich erkundiget, keine Civilstelle von diesem bestehen sollenden Gesetze Wissenschaft habe, und dasselbe auch mit den bekannten liberalen Gesinnungen unseres so weisen als gerechten Monarchen übereinzustimmen scheint, so glaubt Unterzeichneter seiner Pflicht gemäss zu handeln, wenn er a) Uiber den Befund der Sache einem Hochlöblichen k. k. Hofkriegsrathe die Anfrage zur Belehrung seiner Schüler anmit allerunterthänigst vorlegt, dann S) im Falle kein diessfälliges Normale bestehe, oder es dem Israeliten, falls er sich dazu den allerhöchsten Gesetzen gemäss qualificiere, der Eintritt als Kadet und das Avancement zum Officier nicht unbenommen sey, allerunterthänigst nicht nur Unterzeichneten diesfalls allergnädigst zu verständigen, sondern es zu veranlassen, dass diese hohe Entscheidung sämmtlicher Judenschaft in den k. k. Staaten bekannt gemacht würde, welches unfehlbar nicht nur mehrere jüdische Jünglinge zur frey willigen Stellung zum. Militär bestimmen und so manche Schleichwege bei der Aushebung beseitigen, sondern selbst jene Israeliten, welche bereits in dem k. k. Heere dienen, zum Muthe und zur Tapferkeit umso mehr anspornen würde. Prag, am 30. April 1815. Peter Beer, Lehrer der israelitischen Gymnasial- und Hauptschuljugend. Die Mitteilung an Beer wurde nicht an alle Generalkommandos geschickt. Der Kaiser erlässt deshalb am 6. Oktober an den Hofkriegsrath eine dringende Mahnung. 1815. N. 24, 74. An Seine Majestät den Kaiser und König! Die Dienste, welche der Wiener Grosshändler Marcus Leitesdorffer beym Spitäler Verpflegungsgeschäfte in den Jahren 1812 und 1813 der Armee Eurer Majestät nach meiner persönlichen Ueberzeugung. geleistet hat, veranlassen mich, unterm 30. November v. J., Nr. 2996, Eurer Majestät den alleruntertänigsten Antrag zu machen, die rückständige Abrechnung der anno 1812 gemachten Spitals-Lieferungen anbefehlen und diesem Lieferanten zur Bezeugung der allerhöchsten Zufriedenheit eine auszeichnende Belohnung allergnädigst zuwenden zu wollen; worauf Eure Majestät zu entschließen geruht haben, dass dieser Gegenstand nach beendigtem Kriege wieder in Erinnerung zu bringen seye. Da dieser Zeitpunkt nun gekommen ist, so hat mir Leitesdorffer ein neuerliches Gesuch um Erhebung in den Adelstand und Verleihung der Possessionsfahigkeit eingereicht, und die allerunterthänigst angeschlossenen zwey Zeugnisse über sein zur allgemeinen Zufriedenheit auch in diesem Jahre fortgesetztes Geschäft beygeschlossen. Mit Bezug auf die erwähnte Allerhöchste Entschließung fühle ich mich nun verpflichtet, Eurer Majestät treugehorsamst vorzustellen, dass dieser Lieferant, welcher seit 18 Jahren die Verpflegung der Feldspitäler bei den Armeen Eurer Majestät in jedem Kriege zur besonderen Zufriedenheit besorgt, in diesem nun beendigten Feldzug aber, ungeachtet der durch die beyspiellosen raschen Bewegungen der Armee so