Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 24 (1907)
- Issue
- 46 (15.11.1907)
- Date
- 1907-11-15
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 46 Dr. Llocb's Mocbenscbrikk. Sette 759 Also — die Redaktion der „Oesterr. Wochenschrift" schickt einer löblichen Statthalterei in Lemberg das Blatt mit den wichtigsten Anklagen gegen Smolen und Genoffen. Und die Statthalterei schaut die Sendung lächelnd an und — nimmt sie nicht an. „Aber Herr, deine Beamten werden darin auf das Schwerste verunglimpft!" „So, dann nehm' ich sie noch weniger an. Nicht angenommen — refusö — zurückgewiesen." Und wenn wir die Statthalterei zum Telephon gerufen hätten, um ihr die Smolen-Sachen mitzuteilen, so wäre sie schwerhörig geworden. Und wenn wir ihr die Sachen telegraphiert hätten, so wäre sie blind geworden. Sie will die Sachen nicht zur Kenntnis nehmen, sie kann sie nicht zur Kenntnis nehmen und wird sie nicht zur Kenntnis nehmen. Denn täte fie's, so müßte sie denn doch endlich die saubere Kompagnie aus dem 30. Wahlkreis zur Verantwortung ziehen, und das will sie nicht. Sie weiß von nichts, sagt sie, die Statthalterei. Nur ist ihr dabei etwas unsagbar Komisches passiert; etwas fürs Zwerchfell. Ein Beamter der Statthalterei hat nämlich offenbar einen Auftrag mißverstanden. Und so passierte es, daß wir die betreffende Nummer erst nach drei Wochen zurückerhalten haben mit dem Vermerk „nicht angenommen" auf unserer Originalschleife. In dieser aber steckten zwei Exemplare, davon war eines stark abgenützt und dem Smoleu- Artikel waren kleine Bemerkungen mit Bleistift angefügt, vor allem aber jeder Passus, der die Beschuldigung eines Verbrechens gegen die bezeichnten Beamten enthielt, dick mit Tinte unterstrichen und am Rand mit fortlaufenden Nummern versehen. 24 Verbrechen hat die Lemberger Statthalterei mit Tinte in unserem Artikel numeriert, aus 24 Gründen sollen und müssen uns die Helden von Belz, Rawaruska und Zolkiew anklagen." Wir haben den Beweis in der Hand, daß die Lemberger Statthalterei die Anklagen gegen ihre hohen Beamten „zur Kenntnis genommen" hat! Die Lemberger Statthalterei kennt die Konsequenzen eines gerichtlichen Schrittes, ihr find alle unsauberen Vorgänge genau bekannt, und da fie ihre gerichtsordnungsmäßige Konstatierung verhindern will und im Interesse des Starzynskischen Mandates verhindern muß, läßt fie die gegen ihre Beamten öffentlich geschleuderten Insulten ohne Sühne. Nun aber kommt die Fortsetzung der Komödie. Der Legitimationsausschuß des hohen Abgeordnetenhauses beschließt, die vier Proteste gegen die solcherart zustande gekommene „Wahl" des Herrn Starzy nski jener selben galizischen Statthalterei zur Erhebung zu übermitteln. Der Herr Statthalter wird wiederum den Herrn Kadyi, den wir bereits genau kennen, mit der Berichterstattung betrauen und alles wird in Ordnung sein. Das ist beileibe kein Witz! Denn die Wahl des Herrn von Starzynski ist eine derartige Notwendigkeit, daß ihretwegen nicht bloß alle staatlichen Gesetze, sondern selbst alle Gebote der Moral und Sitte suspendiert werden mußten. Das wurde von aller Anbeginn in jeder nur möglichen Form deutlich zum Ausdruck gebracht. Als Starzynski zum Zwecke seiner Kandidatur nach Belz reiste, begleitete ihn von Sokal der Bezirkshauptmann Szwedzicki, der Regierungskommissär Smolen fuhr ihm eine Station entgegen, sämtliche Richter wurden aufgeboten, ihn vom Bahnhof in die Stadt zu geleiten. In Rückficht auf die jüdischen Wählermaffen wurde der Wunderrabbi besucht; zwei Wagen mit Polizisten am Kutschbock, in einem Prof. Starzynski und Bezirksmarschall Krainski, im anderen Bezirkshauptmann Szwedzicki und Regierungskommiffär Smolen, fuhren vor, damit alle Juden sehen, daß diese Wahl ein heiliges Gebot der Regierung ist, das man ohne schwere Gefahren nicht übertreten darf. Zur sogenannten Wählerversammlnng des Herrn v n Starzynski wurde der Wunderrabbi, der kein polnisches Wort versteht, von dem jüdischen Faktor Smolens, in Begleitung eines Gendarmen und Polizisten abgeholt; der Rabbi folgte natürlich dieser „Einladung" — nur bat er, die ehrenvolle Begleitung möchte fich in einiger Entfernung halten. Am 14. kam Dr. Bloch nach Belz, stieg bei Herrn Dr. Frostig ab; sofort besetzte Smolen den Platz vor dem Hause mit Gendarmen und Polizisten; er selber postierte fich vor dem Hause. Als Dr. Bloch zum Rabbiner fich begab, lief Smolen wie beseffen bald vor, bald rückwärts, in einer der engsten Gaffen versperrte er ihm den Weg, forderte Bloch zur Ausweisleistung, Vorweisung einer Legitimation auf, seinen Begleiter Dr. Eberson erklärte er für verhaftet und ließ ihn nach Sokal abführen. In der Nacht wurden sechs ruffische Juden gefänglich eingezogen und der Smolen erklärte den Angehörigen, die Verhafteten werden unweigerlich über die ruffische Grenze abgeschoben, wenn Dr. Bloch nicht die Stadt Belz sofort verläßt. Zu solch ungeheuerlichen Mitteln hat man gegriffen, um eine sogenannte „Wahl" des Herrn v. Starzynski zustande zu bringen. Unsere Abgeordneten betonen in neuester Zeit so gern ihre konservative Gefinnung; in der großen katholischen Zentrumspartei des deutschen Reichstages würde fich nicht ein einziges Mitglied finden, das mit seinem Gewiffen es vereinbarlich erachten möchte, für eine solche Wahlkorruption, für die Agnoszierung eines mit Hilfe solch schamloser Verbrechen ergatterten „Mandates" die Stimme abzugeben. Herr v. Starzynski ist Vizepräsident des österreichischen Abgeordnetenhauses, sein Mandat muß somit ohne Rücksicht auf Gesetz und Moral „bereinigt" werden. Das Wichtigste ist, daß der Referent nur den A n t r a g auf Agnoszierung stelle, wie er das zustande brächte, das ist seine Sache. Er ist niemandem verantwortlich als seinem eigenen Gewiffen. Nimmt er einen solchen Antrag auf sein Gewissen, dann wird das Haus im Vertrauen zum Referenten auf Grund des Referentenantrages endgiltig entscheiden. Ein komischer Engländer in irgend einer alten Komödie, der die ungeheuerlichsten und unglaublichsten Dinge zu erzählen liebte, hatte die Gewohnheit, wenn, was häufig vorkam, die Zuhörer ungläubig mit dem Kopf schüttelten, seinem Diener zuzurufen: „Box, gib Dein Ehrenwort!"° Die Aufgabe, die schamlosen Wahlverbrechen des Szwedzicki, Smolen und Genoffen zu beschönigen, das Mandat des Herrn Starzynski zu „bereinigen" hat der Polenklub nicht einem seiner Leute, sondern einem böhmischen Abgeordneten, Herrn Thomas Silin g e r, übertragen. Es fragt fich nun, ob dieser Herr, der ja nicht in der moralischen und geistigen Atmosphäre der galizischen Bureaukratie auferzogen, das solcherart in ihn gesetzte Vertrauen zu rechtfertigen in der Lage ist? Für diese Mission bedarf es eines Mannes mit einem stahlharten Gewiffen, das fich nicht regt noch rührt und die stärkste Belastung erträgt. Herr Bielohlawek wäre gewiß sofort bereit, für Szwedzicki, Smolen und Genossen sein „Ehrenwort" zu verpfänden; er ist indes nicht der Referent. Nach dem Bericht der „Arbeiter-Zeitung" hat der Legitimationsausschuß vom 7. November beschloffen die Requirierung der Gerichtsakten aus der Untersuchung gegen den Bezirkshauptmann Szwedzicky von Sokal wegen Wahlbeeinfluffungen, sowie aller anderen Gerichtsakten, die fich auf diese Wahl beziehen. Zweitens verlangte er die eidliche Vernehmung einer größeren Anzahl von Zeugen. So unter anderem für die Tatsache, daß der Bezirkshauptmann Szwedzicky 250 oppositionelle Wähler aus den Listen streichen ließ, daß der Bezirkskommiffär Smolen bei Wählern Taschenrevifionen vornehmen und gelegentlich einer. Wählerversammlung des Kandidaten Bloch die Sturmglocke läuten ließ, um diese Versammlung zu sprengen. Leider wurde von keiner Seite der Antrag gestellt, die galizische Statthalterei zu befragen, warum fie die Erhebung einer Anklage gegen die „Oösterreichische Wochenschrift" nicht veranlaßt hat? In Nr. 28 vom 12. Juli d. I. schrieben wir: „Der k. k. Regierungskommiffär Smolen in Belz hat seine Amtsgewalt in schnöder, frevelhafter Weise zu Verbrechen, zu elenden Erpressungen mißbraucht, so daß er unwürdig ist, des Kaisers Rock zu tragen. Erpressung, Gewalttätigkeit und Mißbrauch der Amtsgewalt haben wir den Bezirkshauptleuten vorgehalten. Diese DeutlOTTriiT ,