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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1907-11-08 · 45 (8.11.1907) · page 9

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
24 (1907)
Issue
45 (8.11.1907)
Date
1907-11-08
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Nr. 45 Dr. Llocb's mocbenscbrtft« Seite 749 ist Verfasser des „Hagahoth Ascheri“ und lebte tatsächlich im, 14. Jahrhundert, während R. Israel Isserlein. sein Urenkel, Verfasser des „Therumath Hadeschen“, der als Rabbiner in Wiener-j Neustadt fungierte, im 15. Jahrhundert lebte. — Der in einer Regeste unter Herzogenburg von 1389 erwähnte Hetschel kann, auch ein Sohn des R Israel von Krems sein. Ihn erwähnt] R. Isserlein in seinem Raschisnbkommentar als Sohn des R. Israel’ von Krems und als seinen Grossvater. Israel Isserleins Vater hiess1 Petachiä und kann mit dem in den Regesten genannten Meister] Pessach identisch sein Wie R Moses ben Gamliel, erwähnt in einer Regeste von' 1337, mit Moses Taku identifiziert werden kann, ist mir unbe-j^' greiflich, da R. Moses Taku anfangs des 13. Jahrhunderts als,; ] Rabbiner in Wiener-Neustadt lebte und überdies b Chasdai hiess.: Wien. S. Spinner. Der Herr Verfasser bemerkt hierzu: |'> Die Bemerkung, dass Israel von Krems Isserleins Gross-;! vater sei, wird durch obige Angabe, dass er Isserleins U r g r o s sj vater ist, richtiggestellt. Isserleins Vater Petachia war ein f Enkel Israels von Krems. Unser Regest dürfte den Streit, oh Krems oder Kremsier anzunehmen, entscheiden. r Mose Taku blühte nach Graetz und Gross noch etwa 1290. Unsere Regesten geben überdies, wie in der Einleitung bemerkt wird, nur die Jahre, aus denen von den betreffenden Personen gemeldet wird. „Gamliel" könnte eine unsichere Lesart sein oder, wie bei Ihn Esra u. v. a, den Grossvater bezeichnen. Wir kennen sonst aus dieser Zeit und Gegend keinen „R. Mose“. Korrespondenzen. Aus der Plenarsitzung des Kultusvorstandes vom 1. November 1907 unter dem Vorsitze des Präsidenten Herrn Dr. Alfred Stern. Beginn 10 Uhr vormittags. Im Einlaufe befinden sich: An Spenden: Vom Bankhause S. M. von Rothschild als Beitrag znm Neubau der Schule des Talmnd-Thora-Vereines . K 50.000 — Entnahme der Sammelbüchsen im Gemeindetempel Stadt „ »>51.93 Von Herrn k. k. Notar Leon Lindner als L gat der sei. Frau Elise von Lodynska zur Errichtung einer „Elise von LodynSka Seelenlicht- und Kadisch- Widmung", Nom.. 1.000.— weiters zur Verteilung an Arme K 200.— für die Armenanstalt . „ 100.— für die Chewra-Kadischa . . „ 1OO.— für das Kadischsagen wahrend des Sterbejahres.. 1(;0.— K500.— abzüglich der Erbgebühren per. . . . .. 58.50 „ 441.50 Von Herrn k. k. Kommerzialrat Hermann Frelstadtl anläßlich des Geburtstages seiner sei. Gattin Minna (20. Oktober) zur Verteilung an 10 wahrhaft bedürftige Arme.„ 200.— Entnahme der Sammelbüchsen im Gemeindetempel Leopoldstadt.. 100.16 Von Anonymus erlegt durch Herrn Dr. M. Jnfeld für die Versorgungsanstalt.. 50.— Von Herrn Gustav Marcus zur Verteilung an Arme . „ 10.— Von Herrn Franz Dlabal zur Verteilung an arme Israeliten.. 6.— Von Herrn Friedrich Grüner, Sekretär der Nordbahn, für Arme.„ 96.— Von Herrn Max Ritter von Gutmann für Stipendien für die Schüler des Wiener Beth-ha-Midrasch- Vereines . 400.— Weiters: Zuschrift des Herrn Oberrabbiners Dr. Güdemann, in welcher derselbe verschiedene Mißstände bei der Haskarahfeier im Stadttempel zur Sprache bringt und um Abstellung derselben ersucht. Die Angelegenheit wird dem Vertreterkollegium zur Beschlußfassung zugewiesen. Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes in Angelegenheit des von der Gemeinde Wien erlassenen Schächtverbotes. Erlaß der k. k. n.-ö. Statthalterei, in welchem die Beschwerde von Kultussteuerträgern des XXI. Bezirkes gegen einen angeblich ungleichen Vorgang in der Steuerbemessung als unbegründet abgewiesen wird. Dankschreiben des Herrn Jakob Kann für die Gratulation des Vorstandes anläßlich seiner silbernen Hochzeit. Dankschreiben der Ehepaare Heinrich Rothmüller und Kalb für die Glückwünsche und Ehrengeschenke des Kultusvorstandes anläßlich ihrer goldenen Hochzeit. Schreiben des Herrn Vize-Präsidenten Dr. Gustav Kohn, tn welchem er mitteilt, daß er krankheitshalber verhindert ist, ^an der heutigen Sitzung teilzunehmen. Der Präsident gibt unter lebhafter Zustimmung der Verf sammlung dem Bedauern über die Erkrankung und dem Wunsche Ausdruck, daß Herr Dr. Kohn in kürzester Frist wiederhergestellt sein möge.! Kultusvorsteher Max Frank stellt an den Präsidenten die Anfrage, ob es richtig sei, daß einem Bewerber um Errichtung eines Minjan an den hohen Feiertagen die Bewilligung hiezu trotz vorhergegangener Abweisung erteilt wurde, nachdem ein christlich-sozialer Bezirksfunktionär in dieser Angelegenheit interveniert hatte. Bei diesem Anlaffe stellt der Interpellant die Anfrage, ob der Präsident geneigt sei, sobald als tunlich dem Plenum den Antrag vorzulegen, wonach in Zukunft die Erlaubnis zur Abhaltung von Minjanim Privat-Unternehmern ausnahmslos und prinzipiell verweigert werde. Der Präsident beantwortet diese Interpellation unter Anführung des Sachverhaltes dahin, daß die gegenständliche Bewilligung erteilt wurde, da der Bethausverein im 20. Bezirk sich für die ausnahmsweise Bewilligung ausgesprochen habe, allerdings mit dem Bemerken, daß der betreffende Unternehmer in Hinkunft keine Bewilligung zu erhalten habe. Eine weitere Intervention habe bei der Kultusgemeinde nicht stattgefunden. Welche Umstände und Motive dem befürwortenden Votum des Tempelvereines Brigittenau zugründe lagen, sei ihm, dem Präsidenten, unbekannt geblieben. Bei diesem Anlaffe bemerkt der Präsident, daß sich wiederholt der Fall ereignet habe, daß abgewiesene Bewerber bei der politischen Behörde Beschwerden einbringen, welche aber bisher, nachdem der Kultusvorstand den Sachverhalt aufgeklärt hatte, stets abgewiesen worden find. Die Errichtung von Minjanim durch Privatunternehmer wird seit langem vom Vorstände als ein großer Uebelstand angesehen und soll neuen Unternehmern prinzipiell keine Bewilligung erteilt werden. Die gänzliche, ausnahmslose Abschaffung dieser Privat-Minjanim wäre wohl in hohem Grade wünschenswert, ist aber derzeit noch mit Schwierigkeiten verbunden. Jedenfalls werde die Interpellation Gegenstand eingehender Beratungen sein. Herr Kultusvorsteher Max Frank nimmt die Beantwortung zur Kenntnis und stellt gleichzeitig den Antrag, die Angelegenheit der Kommission für Kultusangelegenheiten und dem Vertreterkollegium zur Beratung zuzuweisen und für die Mehrausgaben, welche die Errichtung dieser Minjanim seitens des Kultusvorstandes entstehen, einen entsprechenden Betrag in das Budget pro 1908 einzustellen. Der Präsident beantwortet die in der Sitzung vom 13. Oktober 1907 gestellte Anfrage betreffend den unmittelbar vor seinem Tode getauften Emil Freiherrn v. Kubinsky. Die hierüber gepflogenen Erhebungen haben folgendes ergeben : Der Austritt des Genannten aus der israelitischen Religionsgesellschaft wurde mit Eingabe vom 28. August 1987 am selben Tage beim magistratischen Bezirksamte angemeldet und ist die Unterschrift des Genannten notariell beglaubigt. Der Tod erfolgte gleichfalls am 28. August u. zw. um 8 Uhr abends. Hiezu bemerkt der Präsident, daß angesichts dieser Sachlage und der von der Familie des Verstorbenen beobachteten ungewöhnlichen Vorsichtsmaßregel, der notariellen Unterschristsbeglaubigung der Kultusgemeinde die Handhabe zu einer weiteren Intervention fehle. Merkwürdig bliebe immerhin die unmittelbar vor feinem Tode, am Todestage, vorgenommene Taufe eines 84jährigen Mannes, der sich zeitlebens gegen feine Taufe gesträubt hatte. In Würdigung außerordentlicher Verdienste um die ehemalige Kultusgemeinde Währing wird der Name des verstorbenen Bethausvorstehers Siegmund Licht in die Haskarah des Gemeindebethauses Währing für die Dauer von 40 Jahren ausgenommen.

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